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»Argonauticus«. Zastrow und die Urninge des pietistischen, ultramontanen und freidenkenden Lagers

인물카를 하인리히 울리히스, 오토 폰 비스마르크, 요한 바프티스트 폰 슈바이처, 리하르트 폰 크라프트에빙, 페르디난트 라살레, 요하네스 뢰징, 아우구스트 베벨, 빌헬름 리프크네히트 용어독일 형법 제175조 사건독일 성개혁 운동과 나치의 파괴 (1897~1935)

»Argonauticus.«

Zastrow und die Urninge des pietistischen, ultra montanen und freidenkenden Lagers.

Mit Erörterungen über Blutgier und Zurechnungsfähigkeit, kleinen Mittheilungen aus der Urningswelt und den Criminalfällen: Bischoff Morell von Edinburg, Graf Czarnecky in Posen, Superintendent Forstner zu Wien.

Numa Numantius: Buch IX.

Von
Karl Heinrich Ulrichs,

Privatgelehrtem, königl. hannov. Amtassessor a. D., Verfasser der zu Göttingen und Berlin academischer Preise für würdig erkannten Schriften »de foro reconventionis« und »de pace Westphalia«, sowie der Schriften über Urningsliebe »Inclusa«,»Formatrix«, »Gladius furens« und »Memnon«.

Leipzig.
A. Serbe's Verlag.

1869.

Vorbemerkung

Vorbemerkung 1. Ich veröffentliche diese Schrift als Wort der Wissenschaft für Männer der Wissenschaft. Wer an ihrem Gegenstande Anstoss nimmt, vergisst, dass es sich hier um gar ernste Dinge handelt und dass es Beruf der Wissenschaft ist, absolut nichts unerforscht zu lassen. Wer durch subjectiven Abscheu sich zurückscheuchen lässt von einer Prüfung wissenschaftlicher Fragen, hat dadurch eo ipso das Recht verwirkt, sich einen Mediciner, Juristen oder sonstigen Diener der Wissenschaft zu nennen.

Vorbemerkung 2. Männer, welche in Folge angeborner Natur durch den Zug geschlechtlicher Liebe sich ausschliesslich zu männlichen Individuen hingezogen fühlen, nenne ich Urninge, ihre Liebe urnische, die ganze Erscheinung Uranismus. Der Urning ist ein Naturräthsel. Nur von Körperbau ist er Mann, nicht dem Liebestriebe nach. Sein Liebestrieb ist vielmehr der eines weiblichen Wesens.

Erwachsene Urninge zählt:

das bisherige Gesammtdeutschlandetwa25 000;
Oesterreich-Ungarnetwa25 000–28 000;
Preussenetwa1 000–12 000;
Wienetwa1 000;
Berlinetwa600–900

Unter etwa 500 erwachsenen Männern oder 2 000 Seelen der Bevölkerung überhaupt findet sich in Deutschland durchschnittlich ein erwachsener Urning. Städte von 100 000 Einwohnern zählen mithin durchschnittlich 50.

*Nach neueren Beobachtungen, die freilich noch nicht genügend constatirt sind, bleiben diese Zahlen weit hinter der Wirklichkeit zurück. Fast die Doppelzahl würde man annehmen dürfen.

* Vorbemerkung 3. »Argonauticus« ist Erweiterung und 2. Auflage von »Incubus«. Die erweiternden Paragraphen und Zusätze sind mit * bezeichnet.

I. Einleitung zum Fall Zastrow.

§. 1. Es ist eine wahrhaft teuflische That, deren seit dem 17. Januar 1869 der 48jährige Lieutenant a. D. Karl Ernst von Zastrow zu Berlin beschuldigt wird. (Pädication, Körperverstümmelung, versuchte und vollendete Tödtung, an 2 unmannbaren Knaben verübt; unten §. 26. Es kann nicht meine Absicht sein, die That in Schutz zu nehmen. Diese Schrift ist keine Vertheidigungsschrift. Wohl aber begehre ich, dass jenes Recht, welches man anderen Angeklagten gewährt, voll und unverkürzt auch ihm zu Theil werde, begehre, dass dasselbe nicht etwa desshalb ihm geschmälert werde, weil er Urning ist, und wäre er auch Pädicant. Im Rechtsstaat darf auch der Pädicant, der eines Verbrechens angeklagt ist, nicht rechtlos sein.

§. 2. *Meine Aufgabe, einen solchen Gegenstand zu berühren, ist fürwahr eine undankbare. War es nicht gerathener zu schweigen? Aber den Gegnern der Sache, die ich verfechte, war der Fall Zastrow ein gefundener Bissen. Waren sie doch schon so recht geschäftig daran, aus ihm Capital zu schlagen gegen die Berechtigung der Urningsnatur, die von ihnen nicht begriffene, die der Machtspruch ererbter Unwissenheit bisher zu Unnatur stempelte. Ihnen galt es das Handwerk zu legen. Und dann noch eins. Bisher waren gegen Urninge die wichtigsten Criminalprocesse abgehandelt, ohne dass man dabei von urnischer Seite je mitgeredet hätte. Zu Gefängniss, Zuchthaus, Kerker, Ehrlosigkeit, und wie die schauerlichen Namen alle heissen, waren sie verurtheilt, weil sie dem Zuge der Natur gefolgt waren. Hinterm Eisengitter waren etliche dahingesiecht und gestorben. Der Schande zu entgehn, hatten andre im Augenblick der Verhaftung sich vergiftet oder den Hals sich zerschnitten. Das alles hatten die Urninge über Urninge schweigend ergehn lassen. Eingeschüchtert durch den Terrorismus der öffentlichen Meinung, hatten sie sich in Schlupfwinkel versteckt, von wo aus sie den Entwicklungsphasen des Schauspiels zusahn, sträflich feig, wenn schon verzweiflungsvoll sich die Haare ausraufend. Und doch hätten sie Aufklärungen geben können, für die vielleicht selbst der Richter, wahrscheinlich schon damals der Gesetzgeber, jedenfalls die Wissenschaft dankbar gewesen wäre. An ihnen war's, laut mitzureden, belehrend, protestirend, Halt gebietend, überall da, wo man Urningsliebe als Unnatur behandelte, überall, wo ein Urning Gefahr lief, blinder Wuth zur Beute zu werden. Und gerade in Atrocitätsfällen ist schweigen um so gefährlicher. Für mich galt es zu zeigen, dass jener Terrorismus nichts ist, als ein schreckendes Gespenst, dass diese schmachvolle Zeit überwunden ist. Und so beweist denn diese Schrift durch ihre Existenz, dass wir vorwärts gekommen sind.

§ 3. Die Thatfrage: War von Zastrow der Thäter? prüfe ich nicht, soweit sie nämlich aus den gewöhnlichen Beweismitteln zu beantworten ist. Ich prüfe nur, wie v. Z. zu beurtheilen ist, wenn er wirklich der Thäter war. Für die Thatfrage habe ich dagegen allerdings eine eventuelle Antwort vom Standpunct der Naturwissenschaft. (§66.)

Auch prüfe ich nicht die Frage: ob und wie, wer solche Grausamkeiten verübt, polizeilich unschädlich zu machen sei. Mich beschäftigt nur das Verfahren vor Gericht, nur die Frage: strafen oder nicht strafen?

§ 4. Dass v. Zastrow's Geschlechtsnatur identisch ist mit der der Urninge, die ich im »Memnon« geschildert, scheint mir nicht zweifelhaft.

Berliner Zeitungen sprachen von seiner »Rauhheit gegen Damen« und wie er »von den Frauen sich stets zurückgezogen habe.« Das sind Symptome jenes Horrors vor dem weiblichen Geschlecht, welcher jedem Urning angeboren ist.

Desgl. von »der Weichheit des Ausdrucks seiner Gesichtszüge«. Stimmt überein mit Memnon §. 92.

Dgl. von seinem »schattenhaften, katzenartig leisen Auftreten« und seinem unstäten, unheimlichen Benehmen.« Dies ist, gehässig geschildert, eine weiche, halbweibliche Gemüthsart, niedergebeugt unter dem Druck erlittener Demüthigungen, welche neuen Kränkungen, einem gehetzten Thiere gleich, scheu aus dem Wege geht.

Seine Vorliebe für geistliche Musik und für Andachtsbücher entspricht der weichen Gemüthsstimmung, welche den meisten Urningen eigen ist. Heuchelei zu wittern ist grundlos. Der Urning ist fast stets einsam gestellt. Mit halb weiblicher Gemüthsart begabt, kleben ihm darum, wenn die Jugend entfloh, oft Eigenthümlichkeiten an, welche jenen einer einsam gebliebenen alternden Jungfer gleichen. Gleich ihr ist er Haltes und Trostes bedürftig. Gleich ihr sucht er beides gern in der Religion, namentlich nach tiefgefühlten Kränkungen. Gleich ihr hascht sein Gemüth gern in der Religion nach Besänftigung seiner geheimen Qual bei aufgezwängter geschlechtlicher Entsagung. In weiblich gearteten Gemüthern wohnt Religiosität oft neben heftiger Liebesbedürftigkeit, ja maassloser Sinnlichkeit. Gerade bei Urningen kenne ich davon Beispiele. Begreiflich ist es, dass Liebesbedürftigkeit durch religiöse Schwärmerei oder Andachtsübungen nicht ausgerottet wird.

Dies erwidre ich zugleich jenen, welchen jüngst die schwärmerische »Frömmigkeit« des Gymnasiallehrer Dr. Preuss zu Berlin eine so willkommene Handhabe bot zu höhnen, als es an den Tag kam, dass er die schönen jungen Primaner seines Gymnasiums so ausserordentlich lieb gehabt.

Natürlich behaupte ich nicht, der Urning allein verstehe nicht die moderne Kunst, Frömmigkeit zu erheucheln.

§. 5. In Beziehung zu von Zastrow stand ich nie.

Als am 24. April 1867 der preussische General von Voigts-Rheetz meiner ausgesprochen politischen Rechtsanschauung wegen mich zum 2. Mal ohne Richterspruch zum Staatsgefangenen machte und auf die Festung Minden führen liess, wurden zugleich (vergl. Memnon II. S. XXXIII) aus meiner Wohnung in Burgdorf bei Hannover meine sämmtlichen Papiere polizeilich hinweggebracht. Darunter befanden sich auch mir zugegangene Verzeichnisse von Londoner, Pariser, italienischen und Berliner Urningen. Das für Berlin, etwa 150 Namen enthaltend, zum Theil sehr hochgestellte, enthielt auch den Namen von Zastrow.

Die Berliner »Börsenzeitung« vom 20. Feb. schreibt: »Offen und mit Vorliebe ergeht er sich in Bekenntnissen seiner Männerliebe, einer Liebe, welche in den vielgenannten Schriften des früheren hannoverschen Amtsassessors Ulrichs auf organische Ursachen und seelische Bedingungen zurückgeführt wird. Den Inhalt dieser Schriften hat er sich sehr zu eigen gemacht. Dieselben, namentlich »Memnon«, wurden auch in seiner Bibliothek vorgefunden.« Dies offene Bekennen seiner Männerliebe weckt meine vollste Sympathie. Ebenso sein wahrlich kühnes öffentliches Auftreten zu Gunsten des Dr. Preuss in einem Kaffeehause der Friedrichstadt (von dem die »Tribüne« erzählt), wobei er »derb unterbrochen« ward. (Natürlich! Wer kann unter dem bisherigen System da etwas andres erwarten als Rohheit!)

»Tribüne« schreibt: »Nie nahm er ein schmutziges Wort in den Mund.«

Vor Jahren soll in Berlin ein jüngerer Officier, Urning, von den übrigen Officieren gezwungen worden sein, den Abschied zu nehmen, weil er kühner und ehrenhafter handelte, als sonst die Urninge zu thun pflegen. Liebe zu Weibern zu erheucheln, verschmähte er. Beharrlich vertheidigte er jenen gegenüber die Berechtigung mannmännlicher Liebe. Und jene? Seine Darstellungen beantworteten sie mit der Erklärung, nicht länger mit ihm dienen zu können. Ein Heldenstück! Da war er denn ja widerlegt. Man erzählte es mir 1865. Ich müsste mich sehr irren, wenn man mir nicht den Namen von Zastrow dabei genannt hätte.

*Einer seiner Verwandten, der commandirendo General für Westphalen von Zastrow, Excellenz, beiläufig sei es erwähnt, besuchte mich im Officiersarrestzimmer zu Minden, in welchem man mich gefangen hielt, und beehrte mich mit einer ziemlich schroffen, ja drohenden, Anrede politischer Tendenz, in die er die grosse Artigkeit einflocht: »Sie scheinen mir ein gebildeter Mann zu sein.« Auf meinen täglichen Spaziergängen hatte mich zuvor nur ein Unterofficier begleitet. Er fügte noch einen Soldaten hinzu, bewaffnet mit Gewehr, aufgepflanztem Bayonnet und 3 scharfen Patronen.

§. 6. »Börsenztg.« vom 5. März brachte von mir unterzeichnet die Erklärung:

»... Man hat anzudeuten gewagt, als seien meine Schriften von der Tendenz getragen, derartige Verbrechen, wie jene, deren v. Zastrow angeklagt ist, zu beschönigen. Auch ist die Furcht hervorgetreten, Urningsliebe sei an sich geeignet zu solchen Verbrechen zu führen. Jene Verbrechen werden von mir, wie von jedem der bei Verstand ist, verabscheut. Urningsliebe ist in gleicher Maasse angeboren, wie eigentliche Mannesliebe es ist, und führt ihrer Natur nach ebensowenig zu Verbrechen wie diese. Aehnliche Verbrechen wie jene geschehn auch in der Liebe der eigentlichen Männer, sei es bei vorhandner, sei es bei gestörter Zurechnungsfähigkeit.«

II. Die Urninge des pietistischen, ultramontanen und freidenkenden Lagers.

§. 7. Ich erwähnte der Invectiven auf den Dr. Preuss, und wie willkommen dem Hohn gerade seine Frömmigkeit war.

Ueberhaupt muss man lächeln, wenn man aus der Vogelperspective die Parteien beobachtet, wie sie ihre Gegenparteien spiessen und dolchen, sobald in deren Reihen plötzlich ein Urning auftaucht.

Wie lästerten Kreuzzeitung und »Norddeutsche Allgemeine« auf das »Welfenthum«, als man bei mir einen unerwarteten Fang gemacht hatte, bei mir, dem die Annexion Hannovers, von Deutschen gegen Deutsche vollführt, ein nie zu rechtfertigender Gewaltact ist. Bei meiner 2. Wegführung nach Minden fand nämlich die preussische Polizei unter meinen erwähnten Papieren eine ausserordentliche Menge von Aufzeichnungen, Manuscripten, Briefen etc. über Urningsliebe. *Man hat sie mir noch heute nicht zurückgegeben! April 1867 bis Sept. 1869! Und wie lästern jetzt die Blätter des Liberalismus da in den Kreisen eben jener beiden Blätter der fromme Preuss sich plötzlich als Urning entpuppt!

*Die Erwähnung meines politischen Standpuncts ist eine absichtliche. In Preussen bin ich seinetwegen persona ingratissima. Wird man dort dennoch meinen Erinnerungen Gehör gewähren, so wird damit bewiesen sein, dass ich zwingende Gründe vorbrachte.

*Zu Ende Jan. 1869 ward der 62jährige Lehrer Zeidler zu Spielberg bei Kösen (Preussen) verhaftet wegen desselben »Verbrechens gegen die Sittlichkeit«, sagt die »Nat.-Ztg.«, wegen dessen kürzlich Dr. Preuss vom Amt entfernt ward. Früher war auch er ein »Mignon der Feudalpartei«. Im März ward er zu Naumburg zu 2 ½ j. Zuchthaus verurtheilt.

Hieher gehört auch jener pietistische Kaufmann zu Minden, welcher als Urning »entlarvt« wurde, an dessen Verhaftung und Verurtheilung (11. Feb. 1868) liberale Blätter sich so sehr weideten. Memnon S. 109.

Das liberale »Frankfurter Journal« schlägt seit Jahren jedesmal Capital gegen den Katholicismus daraus, wenn unter den »ultramontanen« Geistlichen ein Urning »entlarvt« wird. So bei dem Pfarrer Hofer in Tyrol 1864 (Memnon § 135), ferner 1862 bei einem Pfarrer in Lüttich, den Nachts ein Schildwach stehender Soldat, »sittlich empört« über eine ihm zugedachte Liebkosung, arretirte, und der darauf nach Mastricht floh. Die ultramontane »Rheinische Volkshalle« zu Köln machte es 1850 umgekehrt ebenso, als ein liberaler nassauischer Schullehrer, welcher für »religiöse Reform« schwärmte, urnischer Neigungen überführt war.

§. 8. Den socialdemocratischen Lassalleaner Dr. von Schweitzer zu Berlin hat, wie notorisch, am 5. Sept. 1862 das Amtsgericht Mannheim in eine Polizeistrafe verurtheilt, (s. Inclusa S. 35), weil er im Mannheimer Schlossgarten bei einer unbedeutenden Spielerei mit einem jungen Burschen durch Unachtsamkeit »öffentliches Aergerniss« erregt hatte, d. h. von zwei neugierigen bejahrten Jungfern belauscht worden war. Mit welcher Wollust haben seine Gegner dieserhalb Pfeile auf ihn geschossen! Als am 7. Sept. 1867 die democratischen Wähler von Elberfeld-Barmen so viel Reife bekundet hatten, ihn trotzdem zum Parlamentsabgeordneten zu wählen (mit 9000 gegen 6800 Stimmen), erhob das Witzblatt der bismarckisch gesinnten Bourgeoisie, der »Kladderadatsch«, am 13. October 1867 folgendes durchbohrende Zetergeschrei:

»Stimme aus dem Grabe:
Das also ist Socialdemocratie?
Und der ist Anwalt für des Volkes Rechte?
So roth war ich im Lehen nie,
Als ich darob im Grabe werden mochte!

Ferdinand Lassalle.«

Und jetzt, da von Schweitzer als verkappter Anhänger Bismarcks gilt, ist »Kladderadatsch« gegen ihn fromm wie ein Lamm. Dagegen begegnen wir nun in der bismarckfeindlichen »Frankf. Ztg.« (Nr. v. 21. Feb. 1869) einer Druckfehlerberichtigung in folgender Gestalt:

»Leipzig, 18. Feb. ...
Nicht »formlose« Bursche nannte ich v. Schweitzers Agitatoren für Sachsen, sondern »harmlose.«
Was habe ich mit ihren »Formen« zu thun? Ich bin ja nicht ... Herr v. Schweitzer!«

Das interessante bei der Sache ist die naive Unschuld, mit der diese Stimmen, das Kladderadatschgesicht voran, dann jedesmal ihre Augen tugendhaft in die Höhe schlagen, in denen dann geschrieben steht:

»Ich danke dir, Gott, dass unsre Partei« nicht ist, wie diese hier!«

§. 9. Niemandem wird entgehn, dass die Presse mehr ultramontane, »fromme« oder conservative Urninge denunciirt, als andre. Ob denn die freidenkende Partei gar keinen Urning in ihrem Schoosse birgt, als nur jenen Lehrer, den 1850 die »Rh. Volkshalle« so glücklich war in Nassau zu entdecken? Man vergisst, dass jene Seite von mehr »Entlarvern« überwacht wird! Die Correspondenten der nationalliberalen und der wirklich liberalen Blätter sind über ganz Deutschland zerstreut. Wer wird so grausam sein, von denselben die Denunciation gegen eignes Fleisch und Blut zu fordern?

Nachtrag. Zu den liberalen Parteien, welche in ihrer Mitte einen Urning bergen, gehörte 1848 –1850 auch die Bremer Democratie. Einer ihrer Hauptführer war Johannes Rösing, aus angesehener alter Patricierfamilie, als Urning damals wohlbekannt.

§. 10. Doch nein; der Wage Zünglein schwankt. Die Ultramontanen dürfen Revanche nehmen. Zu Wien, 21. Feb. 1869 Abends, hat der Artillerist Anton Vogel, 11. Artillerieregiments, einen Herrn der Polizei vorgeführt, und angezeigt, derselbe habe soeben um ¼ 9 Uhr im Stadtpark ihn angesprochen und zu einer unsittlichen Handlung aufgefordert; worauf er denselben sofort gezwungen habe, ihm zur Polizei zu folgen. Zögernd gab sich der Herr zu erkennen. (Wiener »Presse« v. 24. Feb.) Es ist wiederum ein Mann der »religiösen Reform«, einer, der mit Eclat aus der kath. Kirche ausgetreten war, Karl Forstner, der erst 25j. Superintendent der »Unitarier« zu Wien. (Ein Bekenntniss, dem Christus »Mensch« ist und die Bibel »historischen Werth« hat.) Man setzte ihn auf freien Fuss, leitete aber eine Untersuchung ein. Ob der Denunciant nicht auch hier, wie gewöhnlich, heimtückisch, um einen Urning denunciren zu können, eine Falle gestellt, ob nicht gerade er provocirt hatte? Die Berliner »Zukunft« schrieb: »Das Beispiel der Preuss, Zastrow und Comp. scheint in Oesterreich zu zünden. Der Superintendent der Unitarier befindet sich in Untersuchung wegen – – einer einem Kanonier gemachten Liebeserklärung.« Sogleich bemächtigte sich des Vorfalls der Wiener »Kikeriki«. Die Nr. v. 11. März bringt ein Bild: Scene Stadtpark; Bank; rechts daneben ein Kanonier, links, rasch davonlaufend, ein Herr mit dem Hals-Insigne eines Geistlichen. Dieser ruft: »Der Artillerist dort will einen unsittlichen Discurs mit mir führen und so etwas kann ich nicht hören. Das geschieht mir hier schon zum 2. Male!«

§ 11. Kikeriki thäte wohl, auch einmal die Gaunerbande der »Rupfer« abzumalen, die eben den Wiener Stadtpark zu ihrem Revier ausersehen haben, um gegen Urninge mit ehrlos vorgespiegelter Liebe Erpressung zu treiben unter dem Schirm des alten Strafgesetzbuchs, das man noch immer nicht beseitigte. Am 3. Feb. 1868 hat indess das Wiener Landesgericht doch den Kellner Joseph Wahli wegen Erpressung zu 8 Monat Kerker verurtheilt, welcher eben diesem Forstner im Stadtparke gedroht hatte, wenn er nicht 20 fl. zahle, ihn wegen eines unsittlichen Attentats anzuzeigen. Auf Forstners Verlangen hatte man ihn damals auf der Stelle verhaftet. In der Verhandlung erklärte er: ein Kamerad von ihm habe schon oft und mit Erfolg solche Versuche gemacht, namentlich bei jungen Geistlichen. (»Presse« v. 24. Feb. 1869.) Wiener »Tagblatt« v. 4. Feb. 1868.)

[In grellem Contrast zu diesem energischen Verfahren gegen einen Rupfer zu Wien, dem noch andere Fälle zur Seite stehn, steht, beiläufig erwähnt, das zweischneidige Vorgehen in Berlin. Ein Urning hatte mit einem Kellner ein Liebesverhältniss angeknüpft. Bei einem Besuche aber, den der Liebhaber dem Geliebten machte, liess dieser in einem Schranke einen Dritten lauschen, verabredeten Augenblicks hervorspringen und mit sofortiger Anzeige bei der Polizei drohn, falls er das Schweigen nicht erkaufe. Der geängstigte gab 300 Thaler baar und seine goldene Uhr und musste ausserdem noch einen Wechsel unterschreiben auf 600 Thaler. Dies war ihm doch zu arg. Jetzt ging er zur Polizei: worauf diese – nicht nur jene 2, sondern auch ihn, deren ausersehenes Opfer, verhaftete! (Feb. u. März 1869). Heisst das nicht, das bedrängte Opfer von aller Schutzanrufung abschrecken, geriebene Rupfer also trotz alle dem ermuthigen? Heisst das nicht, dem Gesetze, welches Erpressung straft, die Adern unterbinden? (Vgl. Gladius furens, Anhang.) So legt man Gaunern das Handwerk nicht! Berliner Zeitungen sagten ganz gelassen: »....... natürlich alle 3 verhaftete«! – In einem andren Falle zu Berlin ward der erst 16j. Gauner, der hier dem Urning vor dessen Augen frech die Uhr nahm (20. Feb. 1869), zwar rasch bestraft, auch der Urning nicht verhaftet, wohl aber dieser durch criminalpolizeiliche Haussuchung belästigt, bei der man 35 Schriftstücke und Bücher, darunter Memnon, ihm abnahm.] §. 12. Vom Presbyterium ward Forstner am 4. März vom Amt suspendirt, am 13. März indess die Suspension wieder aufgehoben. – Wer seine Pflichten als Mensch und als Staatsbürger, wer seinen Beruf treu erfüllt, dem sollte, ist er Urning, ein Schurke oder ein beliebiger dummer Junge im Handumdrehn Ehre und Lebensglück über den Haufen stossen können? So war es bisher! Diesem System ist auch dessen Lebensglück, der diese Zeilen schreibt, zum Opfer gefallen: nicht hoffentlich auch seine Ehre. Brav, ihr Herrn vom Presbyterium zu Wien, die ihr dem einen Riegel vorgeschoben habt!

Nachträglich lese ich (»Tagblatt« vom 26. Feb.) Forstners Entgegnung:

»Der Artillerist hat sich mir im Stadtpark zugesellt, nachdem er längere Zeit mir auf dem Fuss gefolgt war. In der Meinung, er verkenne mich, sprach ich ihn an, nachdem er sich unmittelbar vor mir auf eine Bank gesetzt. Es war dies in einem vielbesuchten Theile des Parks. Er begann zu erzählen, er habe bis 11 Uhr Ausgang (es war eben 7 Uhr; Sonntags) und wisse nicht, was bis dahin beginnen. Im Stadtpark habe er schon manches interessante Abenteuer erlebt. Er sei begierig, was ihm der heutige Abend bringen werde. Er vermuthe, auch ich werde nicht umsonst den Park aufgesucht haben, der in mancher Richtung Renommee besitze, etc. Da ich bemerkte, dass er mich nicht kannte, wollte ich mich entfernen: als er sich erkühnte, einen Vorwurf gegen mich auszusprechen, ... Ich forderte ihn auf, diese Beschuldigung vor seinem Hauptmann oder vor der Polizei mir in's Angesicht zu sagen; worauf er brutal wurde und auf letzteres einging. Bevor er zu mir kam, hat ein Civilist ihn auf mich aufmerksam gemacht; wesshalb es sich vermuthlich um eine gemeine Hetzerei handelte oder um eine misslungene Speculation. Seit mehreren Jahren besuche ich den Stadtpark täglich und ein solcher Fall kam mir bereits zum 2. Mal vor.«

Des Kanoniers erwähnte Worte tragen durchaus den Stempel innerer Wahrscheinlichkeit. Das ist ganz die Sprache dessen, der sich anbietet, oder die nachgeahmte dessen, der eine Schlinge legt. In diesem Stück sehn Wien und Berlin einander ähnlich wie ein Ei dem andern. Mir wird mitgetheilt, Vogel sei Wahli's Vetter. Danach liegt es wohl nahe, an Anstiftung aus Rachsucht zu denken. Dem Untersuchungsrichter gingen anonyme Briefe zu, voll der ärgsten Schmähungen gegen Forstner. – »Kikeriki« v. 8. April sagt, unter der Ueberschrift »Rechtgläubige Lehren«: Glaube mein Sohn, dass Superintendent Forstner in den Orden der Schulbrüder tritt.« (S. §. 14. §. 72.)

§. 13. Etwa 1863 ward bereits ein andrer Superintendent, ein pietistisch-protestantischer, einer urnischen Scene mit einem Soldaten bezichtigt, Sarnighausen, Pfarrer zu St. Albani in Göttingen, mein entfernter Vetter. Auf directes Einschreiten König Georgs V. veranlasste ihn der hannoversche Cultusminister, seinen Abschied zu nehmen. Er ging nach Amerika. Auch ihm musste man ja sein Lebensglück zertreten!

*Aehnliches wird mir mitgetheilt über den Superintendenten Henne zu Körnern *in einer sachsengothaischen Enclave bei Mühlhausen. Derselbe liebte den dortigen Apotheker-Provisor Feldcamp. Dieses Liebesverhältnisses wegen ward er, auf Anzeige der Gemeine, seines Amts entsetzt und musste ausserdem noch mehrjährige Gefängniss- oder Zuchthausstrafe verbüssen, vermuthlich zwischen 1850 und 1860. Gegenwärtig lebt er als bejahrter Mann im Herzogthum Gotha.

*Ueber die Verhaftung des Thomas Morell, Coadjutors des Erzbischofs von Edinburg, zu Nürnberg Jun. 1869, siehe §. 69.

*Der reverend father Cartridge , sehr frommer Geistlicher der Methodisten zu Stockton im Staat Californien, ward 1867 mit einem erwachsenen jungen Manne ertappt. In der Gemeinde erregte die Sache ausserordentlichen Aufruhr, um so mehr, da er zuvor sehr geachtet war. Indess erklärte sich doch nur ein Theil der Gemeinde gegen ihn. Das Gericht verurtheilte ihn zu 5 (7 ?) J. penitentiary (Zuchthaus), welche Strafe er gegenwärtig abbüsst.

*Auch Dr. Preuss ging nach Amerika. Zu St, Louis im Staate Ohio ist er wieder Knabenlehrer. Er ist Liebling der dortigen Ultrapietisten geworden, welche nun nach Kräften bestrebt sind, sein Berliner Urningthum auf Rechnung liberaler Verleumdung zu setzen. (»Zukunft.«) §. 14. Kaum ist dies niedergeschrieben, als das Zünglein sich doch schon wieder auf die katholische Seite hinüberneigt.

Der »Nürnb. Anzeiger« jauchzt, melden zu können (18. März 1869), was die Ztg. v. St. Gallen berichtet: Der kath. Pfarrer Römeler, Rector der Realschule zu Rorsehach am Bodensee, sei wegen »unnatürlicher Laster« in Untersuchung gezogen.

Unter dem 25. Feb. 1869 hatte man mir bereits aus der Schweiz geschrieben: »Im Canton St. Gallen ist ein Geistlicher wegen Urningsliebe (?) abgesetzt; er ist entflohn. (Nicht identisch mit Römeler.)

Am 17. Feb. 1869 ward aus dem k. k. Waisenhause zu Wien der Lehrer »Frater Marinus« vom kath. Orden der Schulbrüder, »frères ignorantins«, in seine Heimath, bei Augsburg, entlassen. Zwei Waisenknaben, Nicolaus v. Berghof und ein nicht genannter, 9 und 12j., haben ihn der Unkeuschheit beschuldigt und von ihrem Widerstreben geredet, ihm in einer gewissen Sache gefällig zu sein. Nach »Fremdenblatt« und »Presse« hätte er den Knaben nur dann, wenn sie ihm »gefällig« waren, günstige Zeugnisse ertheilt. (Vergleiche aus dem Jahr 1698 die urnischen Liebesverhältnisse des Jesuiten Morell am Jesuitengymnasium zu Augsburg mit seinen 3 jungen Schülern, Graf Ruprecht Fugger-Babenhausen, Graf Anton Fugger-Kirchberg-Weissenborn und Graf Crafto von Oettingen: Formatrix Note 12.) Wien's liberale Presse benahm sich wie von der Tarantel gestochen, weil der Beschuldigte ein kath. Ordensbruder war. Mit entsetzlichem Geräusch begehrte sie gerichtliche Untersuchung. Diese erfolgte. Sie ergab: »Die ihm vorgeworfene Handlungsweise ist theils völlig entstellt, theils geradezu unwahr.« (»Vorstadtsztg. v. 26. März.«)

Noch nicht genug! Man sendet mir einen Ausschnitt aus den Münchener »Neuesten Nachr.« (Nr. v. etwa Anf. März 1869). Darin heisst es:

»100 fl. demj., der über die Verführung und moralische Tödtung eines Jünglings durch F. M .... (gegenwärtig in A.........) weitere Belege liefert. Unter U L 99887 an die Exped.«

Man meldete Feb. 1869: ein kath. Priester in Augsburg habe mit einem 12j. Knaben im Punschzimmer einer Conditorei Unsittlichkeit verübt. Er sei dabei überrascht und dem Staatsanwalt denunciirt worden. Untersuchung sei indess nicht erfolgt, da der Vater sich weigerte, sie zu beantragen. (S. § 68.)

(Es bedarf keiner Versicherung, dass ich Verführung unreifer Knaben für strafwürdig erkläre.)

*Neuerdings ist der kath. Pfarrer Herzog zu Mödling bei Wien wegen urnischer Liebesübung zum Verbrecher gestempelt, d. i. verurtheilt.

Auf 2 Democraten und 2 Anhänger religiöser Reform kommen vorstehend also 2 deutschprotestantische Superintendenten, 1 englischprotestantischer und 1 methodistischer Geistlicher, 2 pietistische oder »feudale« Lehrer, 1 pietistischer Kaufmann und nicht weniger als 6 denunciirte kath. Geistliche der Jetztzeit.

*Etwas gröbere Waffen als heute, aber vielleicht auch weniger vergiftete, wählte man, wie es scheint, früher, wenn man in den Reihen der Gegner einen Urning wusste. Recht ungenirt machte es wenigstens in Frankreich zur Zeit Heinrich's IV. ein freisinniger Protestant. In einem Büchlein, das er herausgab, schilderte er eines zeitgenössischen Jesuiten, den er mit Namen nannte, urnische Verbrechen, Entlarvung, Criminaluntersuchung, Verurtheilung zum Feuertode und Execution. Ein feines Titelkupfer zeigte diesen ultramontanen Heuchler auf dem brennenden Scheiterhaufen, Er war zu schaun, etwa wie Blücher im Pulverdampf: aus den Flammen sah gerade noch das Gesicht hervor. Urning mag er gewesen sein: alles übrige war – Erfindung. (Ausführlich erzählt von Gustave Brunet, dissertation sur l'Alcibiade fanciullo; s. Memnon § 134,9.) §. 15. Am 23. März 1869 hat hieselbst (Würzburg) ein 25j. Bursch, als man ihn wegen Betteins verhaftete, den 60j. Pförtner der hiesigen Franziscaner, Valentin, beschuldigt, in einer Räumlichkeit des Klosters ihn urnisch verführt zu haben. Er war nicht wenig erstaunt, dass man, bairischem Gesetz gemäss, in keiner Weise gerichtlich gegen Valentin einschritt. Von der Anzeige einer Handlung, die in Baiern gar nicht strafbar ist, hatte der Staatsanwalt offenbar einfach keine Notiz zu nehmen. Statt dessen nahm er ein detaillirtes Protocoll auf und übersandte es dem Kloster: worauf dieses den Valentin sofort entliess. Er wandte sich an mich. Am 31. März ging ich zum Pater Guardian Herrn Biergans, und stellte ihm vor, wie unbillig es sei, einem hergelaufenen Vagabunden die Macht einzuräumen, durch eine nicht bewiesene Behauptung, die ja auch aus der Luft gegriffen sein könne, einen ordentlichen Menschen im Handumdrehen um sein Brod zu bringen. »Wird man consequent bleiben,« fragte ich, »wenn es einem Strolch einmal einfallen wird, dergleichen gegen einen Geistlichen auszusagen?« Auch verwies ich Herrn Biergans auf den Verlauf der Affaire Forstner, die ihm neu war. Was ich erreichte, war ein Achselzucken und ein dem Valentin ertheiltes Lob; bei der Entlassung verblieb es! – Vielleicht konnte aber das Presbyterium eines freisinnigen Bekenntnisses unbefangener handeln, als ein kath. Kloster. Bleibt ja doch alles, was sich freisinnig nennt, von den Infamien der liberalen Presse verschont.

*Der Staatsanwalt hatte, zum empfindlichen Nachtheil eines Staatsbürgers, sich in nicht strafbare Handlungen eingemischt. Auf meinen Antrieb führte Valentin gegen ihn schriftliche Beschwerde beim Justizminister. Er erhielt – keine Antwort.

*Fern sei es von mir, jene Freisinnigkeit anzugreifen, die sich treiben lässt vom Feuer der Menschenliebe, welche Menschenrecht mit unwiderstehlicher Gewalt für alle Menschen fordert, welche eintritt für alle unverdient unterdrückten. Der vulgäre Liberalismus aber, der nur um Volksgunst buhlt, das Rechtsgefühl unter Phrasen erstickt, der Gewalt den Nacken beugt, um Gerechtigkeit ruft, wenn einer Magd die Absolution verweigert wird, und gen Himmel schreit, wenn man in Sachen eines einfachen Pressvergehens einen Bischof begnadigt, kalt aber zuschaut, wenn man tausenden Menschenrecht und Menschenwürde wie einen Wurm zertritt: welch ein Abbild von ihr?

III. Erörterungen über den Fall Zastrow.

§. 16. Durch obige Einleitung glaube ich den Leser über mein Hauptthema äusserlich orientirt zu haben. Ich stelle nunmehr 3 Fragen: nicht sowohl um sie zu beantworten, als vielmehr um aufmerksam zu machen auf die Nothwendigkeit sie zu prüfen. Zur Erleichterung dieser Prüfung werde ich Material zusammentragen, auch eigene Erörterungen hinzufügen, jedoch ohne Entscheidung.

Die Fragen, unter denen ich den Nachdruck auf die 3. lege, wie der Fall es fordert, sind:

A. Ist v. Zastrow verantwortlich für die Existenz seiner geschlechtlichen Neigung zu männlichen Individuen?

B. Ist er es für die von ihm (an unreifen Knaben) begangenen Handlungen urnischer Geschlechtsliebe? Beging er sie im Zustand der Zurechnungsfähigkeit?

C. Ist er es für die Grausamkeiten, die er bei diesen Geschlechtshandlungen in wilder Gier an geliebten Knaben beging? Beging er sie im Zustand der Zurechnungsfähigkeit?

A. Verantwortlichkeit für das Vorhandensein des Triebes urnischer Geschlechtsliebe.

§. 17. Für die Existenz seiner geschlechtlichen Neigung zu männlichen Individuen ist v. Zastrow sicherlich in keiner Weise verantwortlich.

Selbst die schmähsüchtigsten und ausrottungslustigsten Verfolger sind nach einiger Prüfung zu dem unumwundenen Geständniss gelangt:

»Diese Neigung sei bei vielen, vielleicht den meisten, angeboren« oder doch:

»in so zartem Alter frühester Kindheit sei der Keim zu ihr gelegt, dass von einer Verantwortlichkeit für ihre Existenz nicht die Rede sein könne.«

Ersteres sagt Casper, bekannte gerichtsärztliche Celebrität zu Berlin, 1864 leider zu früh verstorben, in seinen »Clinischen Novellen« (1863, S. 34; seine Worte sind abgedruckt: Memnon I. S. 32). Letzteres die Ende Jan. 1869 erschienene Schrift: »Das Paradoxon der Venus Urania« (S. 23 unten.) Dies ist eine Schrift, welche, wie eine Selbstanzeige rühmt, meine Schriften (namentlich Inclusa und Memnon) einer »zermalmenden Kritik« unterwirft, gleichwohl nicht umhin kann, meiner Theorie von dem Angeborensein der urnischen Liebe theils direct theils eventuell die erheblichsten Zugeständnisse zu machen. Sie zermalmt anonym. Ihr Verfasser ist Professor der Medicin, und zwar entweder Geigel zu Würzburg oder Virchow zu Berlin. Noch schlagender ist, was ich erst jetzt bei Casper lese (Handbuch der gerichtl. Medic., Aufl. 4; 1864; Bd. 1. S. 164):

»Bei den meisten, die der Päderastie ergeben sind, ist diese Neigung angeboren und gleichsam geistige Zwitterbildung. Vor geschlechtlicher Berührung mit Weibern empfinden diese wahrhaften Ekel. Ihre Phantasie ergötzt sich an schönen jungen Männern.« [Päderastie ist: Pädication, ausgeübt an männlichen Individuen.]

Im »Verein für Psychiatrie und forensische Medicin« zu Wien hat am 31. Octob. 1868 der Professor Beer daselbst auf ersterwähnten Ausspruch Casper's hingewiesen, denselben unterstützend durch Aristoteles' Ethik VII. 5. (unten § 22.) Vgl. auch (unten §. 20) die Ansicht des Dr. med. Reich über »körperlich-geistige Anlage dazu.« Meine eigene Theorie unten §. 49. §. 18. Von Interesse ist vielleicht auch eine Aeusserung Adolph Stahrs, eines sonst unversöhnlichen Gegners der Urningsliebe. Eine Probe seines Verfahrens unten! Hier bekundet er gleichwohl einen Lichtblick, wie ich unter den Nichturningen einem ähnlichen, wenn ich einzig Casper ausnehme, noch nicht begegnet bin. Im Anhang zu seiner Uebersetzung von Aristoteles' Politik, 1861, sagt er:

»Und doch dürfen wir diese Entartung« (Entartung?) »nicht zu hart beurtheilen. War doch diese Knabenliebe, die ganz in den Formen der heutigen Geschlechterliebe, unser Gefühl verletzend, auftritt, – war sie doch das ursprüngliche, ewige Gefühl der Liebe, das, von seiner rechtmässigen Stelle gleichsam vertrieben, an unrechter Stelle sich der Menschennatur bemächtigte.« (Ueber »an unrechter Stelle« vgl. Memnon §§. 5. 8 und Formatrix §§. 92–94). Seltsam nur, dass Stahr gar keine Ahnung zu haben scheint, dass das ewige Gefühl der Liebe in der Form der Jünglingsliebe auch heute noch tausenden und aber tausenden den Busen schwellt.

B. Verantwortlichkeit für begangene Acte urnischer Geschlechtsliebe.

§. 19. Ist nun aber der geborne Urning verantwortlich für seine geschlechtliche Handlungsweise? d. i. für die von ihm an männlichen Individuen begangenen Geschlechtsacte?

Ich werde Ansichten von Nichturningen zur Prüfung vorstellen, welche für Unzurechnungsfähigkeit sprechen; während ich in meinen 7 Schriften über Urningsliebe die Zurechnungsfähigkeit an sich nirgend in Zweifel ziehe. Ich berücksichtige nur den Einfluss jener Heftigkeit der Leidenschaft, die der Geschlechtsliebe überhaupt innewohnt und allerdings zu einer äusserst schwer bezwingbaren Gewalt werden kann. Aus dieser Heftigkeit habe ich aber nirgend volle Unzurechn. abgeleitet. Vgl. Gladius furens S. 28. 29. Dort rede ich nur von geminderter Zurechnungsfähigkeit und behandle diese Heftigkeit als Strafmilderungsgrund, nicht als Strafausschliessungsgrund.

Ausserdem erklärte ich Geschlechtsliebe zu unreifen Knaben für krankhaft, ohne damit indess die Verantwortlichkeit für Handlungen anzufechten. Memnon II. S. XIX.

In allen diesen Stücken stelle ich des Urnings Liebe auf gleiche Stufe mit der des Dionings, d. i. des eigentlichen Mannes: während die anzuführenden Stimmen ihr, gerade im Gegensatz zur Dioningsliebe, die Zurechnungsfähigkeit an sich absprechen.

§. 20. Dahin gehören nun 4 Dioningstimmen ganz neuen Datums, von denen 3, seltsam genug, gerade auf Grund meiner Schriften sich so aussprechen.

1) In der Wiener »Medic. Presse« (v. 3. Jan. 1869, Spalte 22) sagt ein ungenannter Mediciner, welcher Memnon einer äusserst heftigen Kritik unterwirft:

»Bas einzige, was sich geltend machen lässt, ist in einzelnen Fällen der Zustand der Unzurechnungsfähigkeit, in dem sich der Urning befindet und für die Ulrichs plaidirt, ohne es zu wissen.«

2) Rechtsanwalt Julius Sussmann zu Schubin bei Bromberg schreibt mir »Schubin, 26. Dec. 1868«:

»In Ihrer Schrift« (d. i. Memnon) »sehe ich einen sehr schützenswerthen Beitrag zur Lehre von der Zurechnungsfähigkeit. Im Interesse der Wissenschaft kann ich es nur bedauern, dass neue Wahrheiten so selten für Wahrheiten gehalten werden.«

[Hier schalte ich ein, was ein Wiener Dioning, J. Hornung, Anhänger Schopenhauers, mir schreibt, nachdem er beides gelesen, das zermalmende »Paradoxon« und die Heftigkeit der »Med. Presse.« Ueber das Nichtverschmähen unwissenschaftlicher Waffen, dem er an beiden Orten in der Angriffsweise begegnet, äussert er sich so (Wien, 23. Feb. 1869):

»In der »Med. Pr.« hatte ich eine wirkliche Kritik Ihres Memnon erwartet, fand aber ein unwürdiges Machwerk, das mit einer Kritik nichts als den Namen gemein hat. Beim Lesen des »Paradoxon« übermannte mich so sehr der Zorn, dass ich das Buch in einen Winkel warf. Jetzt habe ich gesehn, was für Gegner Sie haben!«

Auf solche Wirkung, und zwar unter Nichturningen, hatte man an beiden Orten wohl kaum gerechnet.

Mir ist es nur um den wissenschaftlichen Inhalt beider Geisteserzeugnisse zu thun.

3) Entschiedener, als 1. und 2., erklärt sich jenes »Paradoxon«. S. 29:

» Wir halten sie« (die seelische Geschlechtsnatur des Urnings) » ... für fixe Idee oder Monomanie. Wo sich ein solcher Grad der Verirrung von den normalen Erscheinungen des gesunden Lebens findet, da sind wir genöthigt, eine Störung, eine Krankheit anzunehmen. Urninge würden wir Geisteskranke nennen, weil bei ihnen geistige Functionen der Störung unterliegen.«

Ja der Anonymus geht noch weiter. In Memnon wies ich nach, dass selbst in der Körperbildung des Urnings oft entschiedene Abweichungen vorkommen von der des Mannes, dass dieselbe sich unverkennbar der des Weibes nähere. Auch diese körperlichen Abweichungen flicht er in jene Krankheit hinein. (Dieselben tragen durchaus das Gepräge der Gesundheit!) Er findet in ihnen »einen neuen Beweis, dass es sich um krankhafte Zustände des ganzen Menschen handelt.« S. 30 schliesst er Fälle jener Geistesstörung aus von der

» Verantwortung, soweit solche menschlichen Handlungen zugemuthet werden kann;« im Gegensatz zu: dort, wo vorhanden ist »klares Bewusstsein der That als einer excessiven Geschlechtsthätigkeit und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch ethische Motive.«

4) Ohne meine Schriften zu kennen, sagt in seinem Werkchen »Ueber Unsittlichkeit« (1866) Dr. med. Reich:

»Ich halte dafür, dass, wer Päderastie treibt, den Verstand verloren hat und in's Tollhaus gehört.« (S. 82.) – »Ohne die körperlichgeistige Anlage dazu wird unter keiner Bedingung der Trieb zur Päderastie erwachen. Diese Anlage aber genauer zu kennzeichnen, kann von der heutigen Wissenschaft noch nicht erwartet werden.« (S. 83.) – »Dadurch, dass man jedermann in den Stand setzt, baldmöglichst eine Familie zu gründen, ..... und Päderasten entweder in's Irrenhaus schickt oder öffentlich und hart bestraft, dürfte man der Verbreitung des Lasters am sichersten Abbruch thun.« (S. 93.)

Einmal also: »hat den Verstand verloren und gehört in's Tollhaus« und dann wieder: »öffentlich und hart bestrafen«; ferner: körperlich-geistige Anlage die Quelle des Triebes und dann wieder die kindliche Zuversicht, durch Heirathsermöglichung den Trieb zu beseitigen! Schwierig ist danach jedenfalls die Frage: wer eigentlich in's Tollhaus gehöre, der Päderast oder wer so tolles Zeug ausbrütet?

Von Wichtigkeit ist übrigens, dass auch Reich eine eigenartige selbstständige Anlage anerkennt als Quelle des Triebes.

§. 21. Wer den Trieb des Urnings für Erzeugniss krankhafter Gemüthsaffection hält, wird nun zu unterscheiden haben:

a) Wenn den Urning krankhafte Gemüthsaffection zu seinen Geschlechtshandlungen absolut zwingt, so befindet er sich bei denselben offenbar im Zustande völliger Unzurechnungsfähigkeit, so kann also auch für seine Geschlechtsacte an unmannbaren Knaben verübt Strafe gegen ihn überall nicht ausgesprochen werden.

b) Eine gemilderte Strafe dagegen allerdings, wenn im Zustande geminderter Zurechnungsfähigkeit, d. i. wenn jener innere Zwang kein absoluter war.

§. 22. Zwar für krankhaft, daneben aber doch für ein Werk aus den Händen der Natur, erklärt den urnischen Liebestrieb eine respectable Auctorität des Alterthums, Aristoteles.

Seine Worte berühren zugleich die Frage des Abschnitts C. Um sie nicht zu zerreissen, gebe ich sie hier ungetrennt.

Dabei muss ich Adolph Stahr's Verfahren rügen, welcher bestrebt ist, den ruhig und klar denkenden Griechen der modernen Verfolgungswuth mundgerecht zu machen, seine Uebersetzung darum wimmeln lässt von »unnatürlicher Wollust« und »Unzucht«: Ausdrücke, von denen der Urtext auch nicht eine Silbe weiss, ja welche dem Gedanken des Aristoteles direct widerstreiten. Ich überlasse es dem Leser, diese Textesänderungen jenen frommen Fälschungen an die Seite zu stellen, deren ich Memnon I. S. XIV Erwähnung that.

Ich bedaure, dass Professor Beer zu Wien sich nicht die Mühe genommen, seinem obengedachten Vortrage den Urtext zur Unterlage zu geben, dass er seinen Zuhörern all jene stahr'schen Interpolationen als Worte des Aristoteles vorgetragen hat!

Aristoteles, nicomachische Ethik, Buch VII Cap. 5. 7.

Cap. 5. §. 1: »Einige Dinge sind von Natur angenehm, .... andere dagegen nicht, sondern werden es ... theils durch Gewohnheiten, theils (durch verkehrte, fehlerhafte Naturanlagen). ... §.3. (Andre, nämlich Begierden, Neigungen, entstehn bei einigen durch Krankheiten oder durch Geistesstörung.) ... [Noch andre sind krankhaft« (nicht Folge einer Krankheit, sondern selbst krankhaft) »oder aus Gewöhnung entsprungen.] Dahin gehört das Verspeisen der Fingernägel, von Kohlen und Erde. Dahin gehört ferner [Lücke in der Vorlage] [Dahin gehört ferner die (Neigung) zum Liebesgenuss mit männlichen Individuen. Denn sie finden sich« (die Neigung Erde etc. zu verspeisen und die urnische Neigung) »bei diesen von Natur« (wie Stahr dem Sinne nach ganz richtig übersetzt: » als angeborne Naturneigung«), »bei jenen aus Gewöhnung; wie z. B. bei denen, die von Kindheit an sich gewöhnt haben. §. 4. Alle diejenigen nun, denen die Natur die Ursache ist darf offenbar niemand (unenthaltsam, ausschweifend) unzüchtig nennen: ebensowenig wie (man) die Weiber desshalb (wird unzüchtig nennen dürfen), dass sie beim Liebesgenuss nicht activ sich verhalten, sondern passiv. Ebenso ist es mit jenen, welche krankhaft behaftet sind aus Gewöhnung.]« [Die Herbeiziehung der Natur der Weiber ist etwas ganz ähnliches, als wenn ich sage (Vindex §. 20. Memnon §. 58.): von der Henne ist nicht zu verlangen, dass sie lebendige Junge gebäre, noch von der Kuh, Eier zu legen. Aus Gewöhnung eines wirklichen Dionings an urnische Uebungen ist noch nie ein wirklicher Urning entstanden. [Memnon § 40, §. 81, 82.]

Cap. 7. §. 6: »Wohl aber ist der ein Gegenstand unsres Tadels, der sich überwinden lässt von Lustempfindungen, denen die meisten zu widerstehn fähig sind; vorausgesetzt, dass nicht fehlerhafte Naturanlage oder Krankheit die Schuld trägt.«

§. 23. Hiernach formulire ich die Frage:

»Ist v. Zastrow rücksichtlich seines geschlechtlichen Verkehrs mit unmannbaren Knaben zurechnungsfähig? bezieh. ist seine Zurechnungsfähigkeit gemindert? gemindert aus einem der Gründe, welche von den wiedergegebenen Stimmen oder von mir geltend gemacht werden?«

§. 24. Wenn ich geneigt bin, Geschlechtsneigung zu unreifen Knaben für krankhaft zu halten, [Lücke in der Vorlage], so constatire ich, dass Neigung zu unreifen Individuen ganz als Seitenstück auch auf Dioningsseite vorkommt. Auch hier dürfte sie krankhaft sein.

(Fall 1.) Ich kannte 1856 in Mainz einen 22j. Dioning aus Montjoie, Valentin H, welcher, wie er mir wiederholt eingestand, zu ganz kleinen Mädchen die leidenschaftlichsten Triebe empfand, während erwachsene ihn gänzlich oder fast gänzlich kalt liessen. Er zeigte mir eine Kleine von 6–7 Jahren, die ihn in dieser Weise aufregte. Schon seit Jahren hatte er ebenso gefühlt. Hievon abgesehen habe ich etwas krankhaftes nie an ihm wahrgenommen, weder geistig noch körperlich. Er war ein durchaus ehrenhafter Character. Später musste ich hören, diese Leidenschaft habe ihn über den Ocean getrieben. Einer Criminaluntersuchung sei er aus dem Wege gegangen.

Gegenüber der Annahme einer Krankhaftigkeit übersehe ich freilich nicht, dass einen übersättigten alten Sünder von Urning oder Dioning vielleicht ein unreifer Knabe oder ein unreifes Mädchen noch wird reizen können. Vorzugsweise hieher dürfte zu zählen sein, dass die Prostitution auch das jugendlichste Alter nie verschont hat. Darüber klagt schon Justinian in seinem Keuschheitsedict v. 1. Dec. 535 (»sancimus, omnes, secundum quod possunt, castitatem agere«), das er Gott dem Herrn darbringt zum süssen Geruch (»haec sacra nostra lex, domino Deo oblata pro alio quodam suavitatis odore«). Er sagt nämlich (Novelle 14): »Cognovimus, .... aliquos sic scelestos existere, ut puellas nec decimum annum agentes ad periculosam deponerent corruptionem«

Im Handb. d. ger. Med. erwähnt Casper (Aufl. 4; Bd. I ., Fall 95–100) eines Portiers und eines Lehrers, welche an Kindern unzüchtige Handlungen verübt hatten (Reibungen und Reizungen der Genitalien): der Portier an 5 Knaben, der Lehrer an 2 Knaben, (5j. und 6j.) und an 3 Mädchen (6j., 7j. und 9j.)!

Casper hat 218 weibliche Individuen untersucht wegen gegen sie verübter Nothzucht und Unzucht, Darunter waren (a. a, O. S. 117):

über 14 Jahre altnur25
unter 14193
unter 10124
von 7 –1083
von 2 ½ – 36

Aehnliche Fälle zeigt in Nord und Süd fast jedes Schwurgericht.

Verführung unreifer Knaben kommt in Deutschland, wie er bezeugt (a. a. O. S. 168), verhältnissmässig nur selten vor. Einen besonderen Fall davon erzählt er (a. a. O. Fall 94), ein Seitenstück zum Fall Schleehaider (Memnon 11. S. XVII). Ein zwar kräftiger, aber kaum erst mannbarer Bauernbursch, erst 14 ½ J. alt, verführte bei einer Beschäftigung auf dem Felde einen 8j. Knaben. (Und zwar, wie selbst der ernste Casper lächelnd hinzufügt, um einen ländlichen, gar geringen, Preis: »gegen das Versprechen eines Butterbrots.« Hätte schon der ausgelassene Propertius den Fall gekannt, vielleicht würde er dem Virgil, nicht zugerufen haben:

»Felix, qui viles pomis mercaris amores!«)

§. 25. Es ist möglich, dass keinerlei Unzurechnungsfähigkeit sich bei v. Zastrow herausstellen wird rücksichtlich seines mit Knaben gepflogenen geschlechtlichen Verkehrs. Dennoch kann er unzurechnungsfähig sein rücksichtlich der bei diesem Verkehr verübten Grausamkeiten.

C. Verantwortlichkeit für an geliebten Knaben begangene Acte wilder Grausamkeit.

»Αἱ δὲ διά τε νόσους γίνονται καὶ μανίαν ἐνίοις· αἱ δὲ νοσηματώδεις« Aristot. ethic. Nicomach. VII. 5. 3. (»Andre« Begierden entstehn bei einigen durch Krankheiten oder durch Geistesstörung; noch andre sind krankhaft.«) – »Wo die Fähigkeit freier Willensbestimmung gehindert ist durch einen abnormen psychischen Process, da ist das Individuum psychisch unfrei.« Dr. med. v. Kraft-Ebing. (Bl. f. ger. Med. 1864.)

§. 26. Die That ist folgende:

1. An dem damals 5¾ährigen Knaben Emil Hanke, Tischlermeisterssohn. Zeit der That: 17. Jan. 1869, Nachm, etwa 4½ Uhr; Ort: Berlin, Bodenraum des Hauses Grüner Weg 45, über dem 4. Stockwerk.

a. Pädication.

b. Dem Knaben in's Gesicht gebissen. Zur Herstellung eines Sachverständigenbeweises liess der Untersuchungsrichter das Gesicht mit den Bisswunden photographiren, v. Zs. Gebiss dagegen in Wachs abformen.

c. Körperverstümmelung; ihm die Testikel abgeschnitten.

d. Den Hals mit einem Tuche gewürgt. In welcher Absicht? ihn am Schreien zu hindern? ihn zu erdrosseln? demnach Mordversuch? oder zwecklos aus wilder Gier?

e. Ihn mit dem Kopf in ein russisches Heizungsrohr gesteckt. Um ihn zu ersticken?

Den halb bewusstlos aufgefundenen brachte man in's Krankenhaus Bethanien. Dort blieb er, gefährlich erkrankt an Fieber und Bronchialkatarrh, bis er am 26. Febr. geheilt entlassen wurde.

* Abends 8 ¼ Uhr hörten die Hausbewohner vom Boden her ein leise wimmerndes Jammergestöhn. Sie eilten hinauf. Ihnen bot sich ein entsetzlicher Anblick. Sie fanden den Knaben nach »Gerichtsztg.« v. 6. Juli 1869: besinnungslos daliegend, nach »Tribüne« v. 6. Juli 1869: aufrechtstehend, »vermochte sich aber kaum auf den Füssen zu halten«; vor Kälte fast erstarrt (es war Frostwetter); Hände und andre Körperteile von Russ geschwärzt; am Gesicht und an andern Stellen Blut; das Gesicht geschwollen, es war »zerbissen« (Gerichtsztg.), auf der linken Wange eine Bisswunde mit eingegrabenen Spuren von Ober- und Unterzähnen (Trib.), an der Stirn Hautabschürfungen. Die Schuhe waren ihm ausgezogen, die Kleider ihm zum Theil vom Leibe gerissen, der Leib vom Hemde entblösst. Fest um den Hals war ein Tuch geschlungen; über dem Kehlkopf verlief um den Hals eine Strangulations-Marke, die diesem Tuch entsprach (Trib.)j der Hals zeigte »eine Marke, als habe jemand mit dem Finger einen starken Druck ausgeübt«. (Trib.) Auf dem Fussboden war ein handgrosser Fleck geronnenen Blutes.

II. An dem 15jähr. Bäckerlehrling Corny; 1867; auf einem freien Platze bei Berlin.

a. Pädication.

b. Körperverstümmelung und Mord. Corny's Leichnam fand man im nahen Bach, in der Panke. Ob der Befund ergeben, der Tod sei durch Ertränkung erfolgt, oder ob man Messerschnitte am Halse, Dolchstiche etc. gefunden oder gar ebenfalls Spuren von Erdrosselung, ist mir nicht bekannt. Dagegen waren hier die Geschlechtstheile ganz und gar abgeschnitten. Die abgeschnittenen Stücke waren auch nirgend aufzufinden. Dieses Falles bemächtigte sich sogleich das Gerücht. Märchenhaft schmückte es ihn aus: den Körper Corny's habe man gefunden – wie einst zu Colchis den des Absyrtus! – in kleine Stücke und Streifen zerschnitten und zerstreut. Wohl aber war in andrer Weise der Leichnam empörend behandelt worden. Der Mastdarm war »ganz ausgeschnitten.« (Was heisst das?) Durch die Mündung und durch den ganzen Körper war ein hölzerner Stock hindurch getrieben bis zur Lunge hinauf.

§. 27. »Diese teuflischen Grausamkeiten,« wird man sagen, »fallen einfach unter das Strafgesetz.« Allein, ob sie darunter fallen, dazu bedarf es einer Prüfung. Noch empörendere sind schon als nicht unter das Strafgesetz fallend erkannt, weil der Thäter im Augenblick der That unzurechnungsfähig war. Ohne Prüfung behaupten: »v. Zastrow war zurechnungsfähig« ist kurz und bequem; gerecht aber ist es nicht. Berliner Zeitungen haben gesagt: »Seine Zurechnungsfähigkeit erscheint nach den Verhören, die mit ihm abgehalten, ausser Zweifel.« So? Aber welche? Die gegenwärtige oder die im Augenblick der That? Ist letztere erkennbar aus den Verhören? Und wem hat sie sich herausgestellt? Die Beantwortung der Zurechnungsfähigkeitsfrage gehört dem wissenschaftlich prüfenden Gerichtsarzt, nicht dem Untersuchungsrichter.

*Nach einer Aeusserung des Staatsanwalts in der Verhandlung v. 5. Juli während der umfangreichen Voruntersuchung ist eine »Exploration des Gemüthszustands des Angeklagten« nicht erfolgt. (»Publicist« v. 6. Juli 1869.) §. 28. Man wird sich überzeugen, dass ich nicht etwa mich selbst als Auctorität aufdränge. Andren Vertretern der Wissenschaft gebe ich das Wort. Neben deren Aussprüchen trete meine eigene Ansicht völlig in den Hintergrund.

Zuvor wolle man Caspers Wort beachten: » Die Gränze ist so äusserst schwer zu ziehn zwischen leidenschaftlichem, aber noch zurechnungsfähigem, Affect und wirklicher Geistesstörung.« (Handb. I. 8. 493.)

Ich meinerseits mache daneben auf 4 Puncte aufmerksam:

1. In innigem, noch unerklärtem, Verwachsensein mit dem Geschlechtstriebe erscheinen oft auffallende Monomanien, krankhafte Gemüthsaffectionen, bei denen indess der Geschlechtstrieb selbst in keiner Weise krankhaft afficirt zu sein braucht. (Wie ich denn den Geschlechtstrieb des Urnings, wie gesagt, für einen krankhaft afficirten nicht halte.) Diesen Monomanien begegnen wir bei Dioningen, Weibern, Urningen.

2. An einzelnen Individuen gibt es zu Zeiten eine lechzende, wilde Gier, planlose und zwecklose Grausamkeiten zu verüben und Blut fliessen zu sehn, eine Blutgier, welche, wie es scheint, über zurechnungsfähigen Affect weit hinausgeht, welche in den Momenten, in denen sie sich einstellt, dem Individuum auf der Seele zu lasten scheint wie ein dem Reich der Finsterniss entstiegener Incubus.

3. Eine jener krankhaften Gemüthsaffectionen, welche oft mit dem Gcschlechtstriebe verwachsen sind, ist nun gerade diese Blutgier. Mit ihm verwachsen, erscheint sie als Gier, Grausamkeit zu verüben und Blut fliessen zu sehn im Augenblick des Gipfelpunctes geschlechtlicher Nervenerregung oder kurz nach erfolgter Sättigung, nach plötzlich eingetretner Erschlaffung, und zwar als Gier, diesen Blutrausch zu stillen grade an dem Wesen, welches leidenschaftliche Begierde entflammt hatte.

4. Psychologisch ist es offenbar von vorn hinein unwahrscheinlich, dass im Zustande ungetrübter geistiger Gesundheit derartig teuflische Schändlichkeiten verübt werden.

§. 29. Keine auch noch so extreme Handlung wilder Blutgier, die v. Z. verübt haben mag, schliesse ich von meiner Erörterung aus: und hätte er seine Opfer wirklich sogar getödtet oder zu tödten versucht. Wohl aber rede ich nur von Handlungen planloser und zweckloser Blutgier, schliesse also Handlungen aus, ausgeführt zu dem bewussten Zweck, nach verübter Gewaltthat deren Spur zu verwischen und den gefürchteten Zeugen stumm zu machen, also eigentlichen Mord und Mordversuch. Da wäre über Zurechnungsfähigkeit nicht mehr zu discutiren. Ob, wenn Tödtung oder Tödtungsversuch vorliegt, v. Z. zu bewusstem Zweck handelte oder aus planloser Blutgier? ist meine Erörterung gegenüber eine Vorfrage, die zu beantworten sein wird aus dem vom Untersuchungsrichter eruirten Beweismaterial, für die aber auch nachstehende Fälle z. Th. vielleicht ihrerseits Anhaltspuncte bieten mögen.

§. 30. Was hier verübt ist, sind brutale Gewaltthätigkeiten. Diesen Umstand möchte man vielleicht in Widerspruch stellen mit der dem Urning eignen weiblich weichen Gemüthsart, als sei dem Urning Gewaltthat zu verüben »contra naturam sui generis.« Sobald er sie dennoch verübte, möchte man darum geneigt sein, auch dies herbeizuziehn für Geistesstörung. Allein dem halte ich zwei Thatsachen entgegen, welche zwar nur Ausnahmen sind, immerhin aber bezeugen, dass Urninge doch auch bei gesunden Seelenkräften zu Gewaltthat disponirt sein können.

a. Dem Ackerbauer Kraft zu Wulzeshofen (Niederösterreich) war naturwidrig ein Weib angetraut. Er ist Urning, entschieden nicht Pädicant; wie denn in Deutschland unter den Urningen nur wenige Pädicanten sind. Hervortretende Züge der urnischen Weibähnlichkeit sind bei ihm actenmässig constatirt, z. B. weibliche Beschäftigungen und Lieblingsneigungen. Näheres darüber theilte mir sein Vertheidiger nachträglich mit, Dr. jur. Dostal zu Wien. Am 8. Feb. 1868 hat er dennoch jene seine Gattin mit seinen Händen erdrosselt. (Erzählt: Memnon II. S. XII.)

b. (Fall 2.) Folgender gewiss äusserst seltene Fall wird mir verbürgt. In einem Walde bei Bergamo (Lombardei) haben 1849 eines Abends 2 italienische Urninge einem schmucken österreichischen Soldaten, der zufällig des Weges kam, sich mit freundlichen Worten genähert. Derselbe war Deutschösterreicher, von der reitenden Artillerie und mit dem Säbel bewaffnet. Plötzlich haben sie ihm scharfgeladene Pistolen vorgezeigt, die sie versteckt bei sich getragen, und, unter der Androhung ihn auf der Stelle niederzuschiessen, (ganz nach Art der Nothzucht!) ihn genöthigt, dem activen Triebe eines jeden von ihnen Genuss zu gewähren. Er ward mir mit Vornamen genannt. 1864 soll er im Schleswig'schen Feldzuge ehrenvoll gefallen sein. Er war Dioning. Meine Quelle besteht in schriftlicher Mittheilung an mich von Seiten eines ehemaligen Cameraden. Dieser ist Urning, was er nicht ahnte; und diesem hatte er das Erlebniss einst anvertraut.

Schon bei Petronius, im Satyricon, kommt derartige urnische Vergewaltigung vor. Gegen den jungen schönen Giton zückt Ascyltus das Schwert: »Willst Du Lucretia spielen, so finde an mir deinen Tarquinius!«

§ 81. (Fall 3.) Ein seltsames Spiel des Zufalls will, dass in Berlin bereits früher an einem Knaben gerade Namens Hanke ein Attentat verübt ist, welches freilich anders liegt: directer Mord, ohne Verstümmelung, jedoch von jemandem, der geständig war, ihn zuvor wiederholt geschlechtlich missbraucht zu haben, (obgleich er das Geständniss, dass er sehr detaillirt abgelegt, später widerrief) und der schliesslich für unzurechnungsfähig erklärt ward. Johann Gnieser, 52j., schwächlich, gelähmt, schwach von Verstand, weichen Gemüths, fleissiger Kirchenbesucher, tödtete am 11. Feb. 18 .. (etwa 1840–50) den 12 j. Knaben in einem Keller durch 4–5 Beilhiebe, die den Kopf zerschmetterten. Um den Hauklotz im Holzkeller hatte er die Steine eines Dominospiels verstreut, weil er dachte, Hanke, der ihm in seiner kleinen Wirthschaft half, werde sich nach denselben bücken. Als dies auch geschah, versetzte er ihm den ersten Schlag, nach welchem Hanke niedersank, röchelte und stöhnte. Sofort ging er zur Polizei: »Ich habe einen Knaben erschlagen u. wünsche nun recht bald hingerichtet zu werden.« Zugleich lieferte er den Schlüssel zum Keller ab, worin Leiche und Beil lagen. Das letztemal, als er den Hanke missbrauchte, habe dieser geschrieen und gedroht, es seinem Stiefvater zu sagen. Darum habe er ihn erschlagen. Später giebt er an: ich that es aus Lebensüberdruss, um rasch und leicht auf dem Schaffot zu sterben. Er war bisweilen in »närrischen Ideen« befangen. 11 Tage vor der That sagte

er: »Bald schreiben sie mich »Rentier«, bald »Möbelhändler«. Wenn das nur nicht der Polizeirath erfährt, dass ich zweierlei Titel führe! Sonst lässt er mich abholen.« Casper: »Dieser Fall ist wieder ein Beweis, wie bei bestehendem Wahnsinn die nächsten Bekannten ihn nicht erkennen. .... Des Gebrauchs seiner Vernunft ist Gnieser nicht vollständig beraubt. Und so konnte er sehr wohl, wenn auch gebunden in seinen Gedankenrichtungen, planmässige Vorkehrungen treffen.« Er ward in eine Irrenanstalt gebracht, in der er starb. (Casper: Handb. d. ger. Med. Aufl. 4; Bd. I., S. 487. Clin. Nov. 1863 S. 299–304.)

§. 32. Mustern wir jetzt Fälle jener mit dem Geschlechtstrieb verwachsenen Grausamkeit. Beginnen wir mit Grausamkeiten niedren Grades. Sehr merkbar wird uns eine Steigerung entgegen treten.

Ein aus älteren Quellen schöpfendes kleines Sammelwerk: »Enthüllungen über Lehren u. Leben der kath. Geistlichkeit« (Sondershausen, G. Neuse, 1862; S. 73) meldet aus dem J. 1713:

»Magister Julius Pellanda zu Landsberg liebte die Knaben so unbändig, dass er ihnen aus Wollust, wie ein unsinniger, in die Wangen biss.«

Ganz dasselbe Martial (11, 71.) vom Urning Tucca, indem er denselben fragt in Bezug auf einen Knaben, den dieser geliebt hatte:

» Nil te deute movent saucia colla tuo«? Tucca hatte also, um hineinzubeissen, statt der Wangen den Hals gewählt.

(Fall 4.) Von guter Hand wird mir folgende Grausamkeit eines Pädicanten mitgetheilt. Ihn, eine sehr hochgestellte Persönlichkeit Norddeutschlands, trieb eine unbezähmte Gier, bei dem Act körperlicher Vereinigung sein Opfer gewaltthätig und schonungslos zu behandeln. Nur so empfand er dabei wahren Genuss, so dass er dann vor Wonne jauchzte, und zwar um so grösseren, je mehr dasselbe sich unter ihm vor Schmerz krümmte und je lauter es aufschrie. (Vgl. hiemit die weiter gehende Erscheinung: unten Fall 9 de Laval de Raiz.) Die Opfer waren hier (im Fall 4.) nicht Knaben, sondern preussische Soldaten. Die Persönlichkeit lebt noch.

Diese Schonungslosigkeit und jene Gier wirklich zu beissen sind doch eigenthümlich und schwerlich vereinbar mit der Natur des Liebestriebes in seiner Gesundheit, selbst im Stande der Erregung.

§. 33. *(Fall 5.) Dass der Geschlechtsgenuss momentan Störungen im Seelenzustand überhaupt bewirken könne, beweiset ein Fall, den mir 1868 von einem Wiener Urning ein andrer (27 j.) Urning erzählte. »Er begehrte von mir die Umarmung Brust an Brust, im Liegen, so dass ich auf ihm lag. Er umarmte mich mit Heftigkeit. Plötzlich entstellten sich seine Gesichtszüge, die Augen schlossen sich, die Hände krallten sich krampfhaft an meinen Körper. Er war bewusstlos. Ich gerieth nicht wenig in Angst, verhielt mich jedoch ruhig. Nach einiger Zeit kam er langsam wieder zu sich; alles verlor sich; er entschuldigte sich: in diesen Zustand verfalle er beim Liebesgenuss fast stets, wenn er längere Zeit enthaltsam gewesen. Bei öfterer Ausübung sei er frei davon. Sonst schien er mir ganz gesund zu sein.«

§. 34. Kehren wir zu den Grausamkeiten zurück. Völlig zwecklose Grausamkeiten kommen auch in der gemeinen Liebe vor, in Fällen geschlechtlicher Gewaltthat, welche ja vorzugsweise in einem Zustand von Geschlechtsaufregung begangen wird, der an Wuth streift. So hat z. B. in einem Falle der Nothzüchtiger, getrieben von lechzender Gier, der genothzüchtigten einen hölzernen Stock mit Heftigkeit in die Geschlechtstheile gestossen. Zu vergleichen mit der ähnlichen Schandthat im Fall Corny. Hieher gehören vielleicht auch die »entsetzlichen Umstände« (mir nicht näher bekannt), unter denen 1868 in Hessen-Darmstadt Peter Feuerbach von Ober-Wöllstadt ein 12j. Mädchen missbrauchte und ermordete.

Lächeln muss man über die Naivetät eines Gerichtsarztes, welcher den Vorzug blutgierig zu sein den Urningen zuspricht. In der Gerichtsverhandlung gegen jenen Gattinmörder Kraft, am 19. Juni 1868, sagte Dr. med. Alexander Küchler zu Kornenburg von jenen, welche »geschlechtlichen Umgang pflegen mit jungen Männern«: »Derlei Leute neigen zur Grausamkeit.« Solche Stufen der Wissenschaft mögen Samojeden und Pipuhoha's bereits ebenfalls erklommen haben.

§. 35. Den Gegenstand der Verstümmelungen bildeten bei Corny wie bei Hanke die Geschlechtstheile. Bei Corny's Leiche waren die abgeschnittenen Gegenstände auch nirgend aufzufinden: als habe der Verstümmler sie mit sich genommen! Zur psychologischen Vergleichung gebe ich hiezu 2 Seitenstücke.

a. (Fall 6.) In einem etwa 15j. Urning war mit erwachender Mannbarkeit das erste Feuer der Geschlechtslust entbrannt, ohne Befriedigung zu finden. In einsamen Stunden zwang ihn die Phantasie, ihren zügellosen Gebilden sich hinzugeben. Sie versetzte ihn auf ein Schlachtfeld. In quo campo militi alicui juoeni interfecto, formositate ceteros superanti, humi jacenti, membra genitalia abscindere sibi visus est. Einer ziellosen wollüstigen Gier, die ihn beherrschte, gewährte diese Phantasie eine gewisse Sättigung. Etwa 2 J. später fühlte er sich von dem unbefriedigt gebliebenen Geschlechtstriebe angestachelt, zu einem todten Hirsch, der einem Hausgenossen gehörte, sich Nachts hinzuschleichen, ihm membri virilis partem abzuschneiden und das Stück mit sich zu nehmen. »Bei der Ausführung dieses Wagstücks trieb mich Todesangst. Mich überkam ein Zittern und Beben, wie ich nie zuvor erlebt.«

b. (Fall 7.) Aus folgendem mysteriösen Falle ist leider weder zu ersehn; ob der Urheber der That Urning, noch, welche psychologische Ursache zu ihr trieb. Wiener »Presse« v. 24. Feb. 1869; aus Unterkrain, 18. Feb.: »Am 11. Feb. um Mittagszeit war der Militairabschieder N. unweit der Ortschaft Klein-Korren beschäftigt. Ihm näherten sich 3 unbekannte Männer, durch falsche Vollbärte entstellt, von denen einer ihm ein grosses Messer an die Kehle setzte und ihm drohte: »Du musst sterben, wenn du einen Laut von dir giebst.« Dann schleppten sie ihn einige Klafter weit in ein Gebüsch, wo sie ihm die Kleider abrissen und ihn theilweise entmannten; worauf sie sich mit ihrer Beute entfernten. Die Motive dieses Verbrechens sind unbekannt, auch dem Verstümmelten selbst. Er schwebt noch in Lebensgefahr. Vermuthlich ist Aberglaube im Spiel.« Doch was für ein Aberglaube? Sollte Aberglaube oder eines eifersüchtigen Dionings Rache vorliegen, so würde der Fall nicht hieher gehören. Doch wäre letzteren Falls dem verstümmelten das Motiv sicher nicht unbekannt gewesen. Auch hätte die Süssigkeit der Rache dem, der sie übte, schwerlich gestattet, im Augenblick seines Triumphs zu schweigen.

Für Entmannungen, die ein Urning verübt, wird das Motiv schwerlich je zu suchen sein in einfacher Grausamkeit: vielmehr in einer Gier, an männlichen Geschlechtstheilen geschlechtliche Aufregung zu sättigen, sei es durch eine an denselben verübte Grausamkeit, sei es durch deren Aneignung, um sich zu sättigen an ihrem Besitz. Dioninge pflegen nicht zu wissen, dass gerade in diesen Theilen eines jungen Mannes aller geschlechtliche Reiz, den er auf einen Urning ausübt, sich concentrirt. (Formatrix §. 8. 9.)

§. 36. Nunmehr treten wir ein in den geheimnissvollen Kreis jener Grausamkeiten, zu denen die an Hanke und Corny verübten gehören. Ich kann es nicht unterlassen, ihn zu eröffnen mit dem Ausspruch eines Mystikers. Abgesehn von seinen dämonischen Begriffen stimmt seine Anschauung nämlich mit der meinigen überein, obgleich er zu ihr gelangte auf dem Wege der mystischen Dämonologie, ich auf dem der naturwissenschaftlichen Psychologie.

J. v. Görres (Christliche Mystik; Bd. IV. Abth. II. 1842; S. 460) sagt, unter der Ueberschrift »Die dämonische Blutgier«: »Der Zeugungslust ist verwandt, ihre Kehrseite bildend, die Mordlust; beide wecken einen Blutrausch.« Zeugungstrieb und Blutgier sind ihm (S. 421) in gleicher Weise »Anknüpfungspuncte dämonischer Rapporte«, in heutiges Deutsch übersetzt, Neigungen, die mit Raserei in Berührung treten können. S. 461. 462: »Die anwachsenden Triebe werden gegen die Herrschaft des Willens ankämpfen, zuletzt sich ihr ganz entziehn. In ihrer Unwiderstehlichkeit werden sie ihren Leibeigenen nun von Gräuel zu Gräuel treiben und endlich die Obsession« (Art von Besessenheit) »hervorrufen .... Die Handlungen, die daraus entstehn, erscheinen als dämonischer Natur. Was anfangs Ueberwältigung durch den Affect war, wird zuletzt Ueberwältigung durch den Dämon.«

§. 37. (Fall 8.) Geschlechtslust, verwachsen mit Blutdurst und Wahnsinn, finden wir bei dem monströsen Jules Marquis de Sâde, geb. 1740, gest. 1814. Von seinem langen Leben musste er in Zwischenräumen 29 J. in Kerkern u. Irrenhäusern zubringen, in die man ihn brachte wegen seiner unglaublichen geschlechtlichen Excesse. Mit lüsterner Sinnlichkeit unerhörten Grades übte er nämlich, (wie es fast scheint, völlig mischweise) Weiberliebe u. Männerliebe u. missbrauchte unreife Mädchen u. Knaben: alles bis zum Extrem u. unter den grausamsten Martern seiner Opfer, die er peitschte, biss und schnitt, z. Th. sogar tödtete. Er starb in der Irrenanstalt zu Bicêtre, in der er, geistesumnachtet, seine letzten Jahre zubrachte, im Wahnwitz selbst noch lüstern und excessiv. Nachdem er einst in's Gefängniss oder Irrenhaus abgeführt war, liess man in seinem Schlossgarten einen versumpften Teich ab, der die Luft verpestete. Man fand darin die vollständig nackten, auf einander gebundenen, Leichen eines Knaben und eines Mädchens. Dieselben waren mit rosaseidenen Bändern, mit denen ihre Haut durchzogen war, gleichsam gespickt, in der Weise wie man einen Hasen spickt. Es war zu vermuthen, der Marquis habe sie gemissbraucht, lebendigen Leibes so gemartert, dann ersäuft. In Paris hielt er sich, so behauptete man, ein entlegenes Häuschen, in das er Leute hineinlockte. Einem Mädchen, erzählt die Marquise de Crequy in ihren »Souvenirs«, habe er gegen das Versprechen einer Geldsumme unterhalb des Knies die Haut aufgeschnitten und theilweise abgelöst. Auf ihr Geschrei hätten vorübergehende die Hausthür verschlossen gefunden, dieselbe erbrochen, worauf er floh. Sie sahen, wie ein Lappen Haut vom Bein herniederhing. Später sah ihn die Marquise in Bicêtre, als er mit den übrigen Narren eine Comödie aufführte. – Er schrieb 3 vielgenannte Romane: »Justine ou les malheurs de la vertu« (1794), »Juliette« (1798) und »Histoire de Dom Bougre, portier des Chartreux, ou mémoires de Saturnin« (1777). Dieselben enthalten die wahnwitzigsten Ausgeburten blutdürstiger Wollust, verübt an Weibern, Männern, Mädchen und Knaben, und schildern wahrhaft unerhörte Peinigungen und Marterungen, Geisselungen, Morde, bei denen dem Leser die Haare sich zu Berge sträuben. (Michaud, biographie universelle; Conversationslexica von Brockhaus, Pierer, Meyer; Jules Janin: »le marquis de Sâde;« jene »souvenirs«.

Auch hier finden wir neben dem Schneiden etc. das Beissen. In dieser Verbindung ist es offenbar acuteren Characters, als in den unschuldigen Fällen Pellanda und Tucca, wo es nur vereinzelt auftritt. So dürfte es das Gewicht der Gründe verstärken, welche für Geistesstörung sprechen.

§. 38. (Fall 9.) Einem merkwürdigen Seitenstück zu Sâde begegnen wir in Giles de Laval-Montmorency , Baron de Raiz, Marschall von Frankreich, welcher 1440 zu Nantes hingerichtet ward wegen Mordes von Kindern, Pädication und Zauberei. Er hatte sich ausgezeichnet im Krieg gegen die Engländer, gerieth in Geldnoth, suchte Hülfe zunächst von der Alchymie, dann vom Teufel. Seinem Freund und Helfershelfer Prelati erschien dieser in Gestalt eines 20j. Jünglings und zeigte ihm im Walde einen Haufen Goldbarren, der hernach aber als ein Haufen gelben Sandes sich erwies. (Prelati's Aussage im Gefängniss. Die Richter inquirirten ja auf Zauberei.) Ihm selber erschien er nicht. Als erstes Opfer brachte er ihm dar – – Hand, Herz, Augen und Blut eines getödteten Kindes. (!) Constatirter und zugleich wichtiger ist folgendes. Durch ein altes Weib liess er Hirtenknaben, Bettlerbuben etc. auf sein Schloss Machecou locken, wo sie stets spurlos verschwanden. »Er ergab sich (schreibt Görres; vermuthlich Worte Robineau's, s. unten) den schändlichsten Lüsten, die die Einbildungskraft nur ersinnen kann. Mit dieser Lust verband sich eine Blutgier, der Art, dass die Opfer seiner Brutalität nur im Augenblick ihres Todes wahren Reiz auf ihn übten! Mit eigner Hand tödtete er sie. Ihr Geschrei, ihr Röcheln, ihre Convulsionen und Zuckungen ergötzten ihn. In wilder Gier mühte er sich, ihre Qualen noch zu vermehren und zu verlängern. Um diesen Genuss recht zu geniessen, pflegte er sich auf die sterbenden niederzusetzen.« Im Thurm von Chantocé fand man eine ganze Tonne voll von Gebeinen seiner Schlachtopfer. Die Gesammtzahl der von ihm getödteten Kinder schätzte man auf 150. Klagbar waren indess nur 6 ihrer Kinder beraubte Väter. »Er gestand«, offenbar auf Suggestion, die Kinder den bösen Mächten geopfert zu haben, den Geistern Beelzebub, Belial etc. und jenem Jüngling. (Ob er auch Mädchen so behandelte, ist aus Görres nicht ersichtlich. Nur er war mir zugänglich.) Am 25. Oct. 1440 ward er auf der Magdalenenwiese bei Nantes lebendig verbrannt. Er starb reuevoll und in der Zuversicht, jenen Prelati »im Paradiese wiederzusehn.« Dieser Reue wegen ward seine Asche auch in geweihter Erde bestattet. (Die Processacten werden noch heute in Nantes verwahrt. Auszug daraus in der kaiserl. Bibliothek zu Paris sub nro. 493. – Robineau; histoire de Bretagne; tom. I. 1707; page 614-617. – J. v. Görres; a. a. O. S. 462-466). – Man hatte damals doch die Classiker. Warum beachtete man denn nicht Aristoteles' Wort? Πᾶσα γὰρ ὑπερβάλλουσα ἀκολασία καὶ χαλεπότης αἱ μὲν θηριώδεις αἱ δὲ νοσηματώδεις εἰσίν. (Aristot. ethic. VII. 5, 5.) »Jede über alles Maass hinausgehende Ausschweifung und Wildheit (Grausamkeit, Gier) ist entweder thierartig oder krankhaft.«

§. 39. Der wirklichen Blutgier steht gegenüber, ihr gleichsam parallel laufend, die nur in krankhafter Phantasie vorhandne. Auch von dieser lasse ich 3 Fälle folgen: 10, 11 und 12. 12 läuft parallel mit §. 28, 2. 10 und 11 dagegen scheinen ebenfalls (11 wenigstens hie und da) Beimischung geschlechtlicher Sinnlichkeit zu enthalten, grösseren oder geringeren Grades.

(Fall 10.) Eine fast noch merkwürdigere Erscheinung als Laval de Raiz bietet 1613 Maria von Sains, niederländische Nonne im Kloster Yssel. Die Wahngebilde ihrer Grausamkeit behandelte man als wirklich verübte Verbrechen. In damaliger Zeit, durchdrungen wie sie war vom Glauben an Zauberei, scheint der Irrsinn gern die Form der Wahnidee angenommen zu haben: Zauberer, Hexe, Währwolf etc. zu sein, ähnlich wie in unsren Tagen die Form: »ein Prinz«, »der König«, »der Messias«, etc. zu sein, nur freilich dass man gegen die Wahnidee, statt mit Psychiatrie, mit Criminaluntersuchung einschritt. Etwa 1611 denuncirte Marie von Sains sich selber und ward verhaftet. 1613 legte sie ein umfassendes Geständniss ab. »Ich habe viele Kinder gemordet. Einige habe ich lebendig ausgeweidet. Die noch schlagenden Herzen zermalmte ich mit den Zähnen und frass sie. Einige briet ich lebendig am Spiess oder sott sie in Töpfen, einige presste ich zu Tode unter Pressen, einige warf ich Löwen und Schlangen zum Frass hin, einigen schlug ich an der Wand den Schädel ein, zog ihnen die Haut ab und zerstückte sie wie zum Einsalzen, einige hängte ich auf am Hals, an einem Arm oder Bein oder an ihren (männlichen) Geschlechtstheilen.« (Sinnlichkeit!) »Alle opferte ich dem Teufel. Einige hängte ich dem Erlöser zur Schmach an's Kreuz. Die von mir erwürgten, die man begrub, scharrte ich Nachts wieder aus u. trug sie in unsre nächtl. Versammlungen.« (Gemeint sind die Phantasiezusammenkünfte der Hexen, der »Hexen-Sabbath.«) Das Kloster hatte die Clausur, so dass sie dessen Mauern gar nicht verlassen konnte. Es barg aber weder Kinder noch eine Menagerie von Löwen und Schlangen. Alles war nur Phantasie. Der 70j. Erzbischof von Mecheln jedoch erklärte: »Noch nie habe ich einen solchen Abgrund von Sünde, Laster, Verbrechen und Gräueln gesehen, wie an dieser unglücklichen Nonne!« Ohne Zweifel ward sie lebendig verbrannt; wie solches noch weit später auf Geständnisse gleichen Werthes hin üblich war, z. B. bei den »Hexen-Bränden« von 1634 in Würzburg, in ganz gleichem Umfange aber auch in protestant. Ländern, u. a. in Norddeutschland und England. Ohne Zweifel starb auch sie »reuevoll«; wie ja von fast allen verbrannten Hexen gemeldet wird. (Historia de tribus energumenis in partibus Belgic. – Görres; a. a. O. S. 468-470.)

(Fall 11.) Ein Beispiel von Blutgier in den Phantasiegebilden einer Monomanie gewähren auch jene Männer, die man einst in Deutschland etc., namentlich aber in Frankreich, als Währwölfe hinrichtete, meist ebenfalls lebendig verbrannte, ganz selten auf Lebenszeit in ein Kloster sperrte oder gar begnadigte. In Deutschland ward ein Währwolf verbrannt zu Constanz zur Zeit des Huss; der letzte 1603 zu Grenoble. Es kommen auch ganz junge Bursche und Weiber vor. Ohne alle Folter haben sie rückhaltlos ihre Phantasie-Verbrechen eingestanden. Diese seltsamen Geisteskranken glaubten, nachdem sie vermeintlich sich entkleidet, plötzlich Wolfsgestalt anzunehmen, von Wolfshaaren und Wolfszähnen umstarrt zu werden, auf allen Vieren zu schreiten, heulend Feld und Wald zu durchirren, die weitesten Strecken rasch wie der Gedanke sausend zu durcheilen, in der Luft einherjagend Flüsse und Ströme zu überschreiten, fühlen sich dabei stets von Blutgier getrieben, glaubten Kühe und Schafe zu zerreissen, ja selbst Menschen anzufallen und zu zerfleischen, namentlich Kinder und junge Mädchen, den erwürgten Kindern das Gehirn auszufressen, glaubten dann wieder sich unter wirkliche Wölfe zu mischen, mit Wölfinnen sich zu begatten. (Sinnlichkeit.) Nicht selten traf es zu, dass gleichzeitig wirklich Menschen und Vieh von Wölfen angefallen waren. Diese Thatsache war dann des Geständnisses Bestätigung: der Währwolf ward zum Tode verurtheilt. Ein Weib, das als Währwölfin in Criminaluntersuchung war, fiel vor den Augen des Gerichts in Ohnmacht. Nach 2 Stunden erwacht, erklärte sie: soeben habe sie in Wolfsgestalt bei der (2 Wegstunden entfernten) Stadt auf der Weide eine Kuh und ein Schaf zerrissen. Das Gericht hatte nichts eiligeres zu thun als nachzuforschen; und siehe da: zu jener Stunde hatte auf jener Viehweide wirklich ein Wolf Kuh und Schaf zerrissen, In den Perioden, wenn sie Wolf zu sein nicht glaubten, bezeigten diese Kranken oft eine unbezwingbare Lust, auf allen Vieren zu gehn, ja eine seltene Gewandtheit darin. Ein junger Währwolf ward belauscht, wie er heimlich die rohen Eingeweide eines Fisches verschlang. Dies war ein 13j. Bursch, den ein gerichtliches Erkenntniss auf Lebenszeit in ein Kloster gesperrt hatte. Auch bekannte er, im Kloster noch immer Appetit auf Menschenfleisch zu haben, namentlich auf das Fleisch junger Mädchen. (Sinnlichkeit.) Kaum 17 J. alt, starb er. Einst hatte ein Wolf ein Mädchen angefallen, ward aber durch einen Dritten mit einem Knittel vertrieben. Jener 13jährige erklärte: »Der Wolf war ich!« Obgleich er in der Nähe der That gar nicht gewesen, gab er doch alle Einzelheiten derselben an, unter andrem auch, welchen Ausruf jener Dritte dabei ausgestossen. Die Angabe traf zu. Wo er indess gewesen zur Zeit der That, und in welchem Zustande, ob ohnmächtig, tobsüchtig oder dgl., ist nicht constatirt. (Görres a. a. O., S. 472-484.) Hätte es in Deutschland und Frankreich nicht noch Wölfe gegeben, schwerlich hätte es Währwölfe gegeben. Dann hätte die Blutgier-Phantasie ohne Zweifel andre Formen angenommen.

Die vermeintlichen Währwölfe waren in Wirklichkeit unschuldige Geschöpfe, die keinem Kinde auch nur ein Haar krümmten. Nur von einem, Giles Garnier aus Lyon, wird berichtet, auch in Wirklichkeit habe er Kinder angefallen. Er ward hingerichtet zu Dôle 1573. (Görres S. 484).

Der Glaube an die Existenz wirklich verwandlungsfähiger Währwölfe ist uralt und vielleicht Gemeingut aller indogermanischen Völker. Die Römer verdanken ihn sicher nicht der Mythologie der Germanen.

In der jüngeren Edda geben die Äsen Loki's Sohne Wali Wolfsgestalt, worauf er seinen Bruder Narvi zerreisst. (Edda, übersetzt von Simrock, 1851; S. 284.) In der älteren Edda, in der ersten Helgakvidha, wirft Gudmundr dem Sinfiötli gar verdächtige Dinge vor:

»Du hast im Walde mit Wölfen geschwelgt.
Oft sogst du mit eisigem Athem Wunden.
Du warst ärger als Fenriswölfe. An Wolfsgeheul
gewöhnt, lagst du im Walde unterm
Gebüsch. Du warst Grani's« (vermuthlich
eines Wolfes) »Braut. Warst zum Lauf gezähmt
und gezügelt. Manche Strecke ritt
ich dich.«

(A. a. O. 8. 132. 133. 401.) Ausdrücklich erzählt wird Sinfiötli's Wandlung in einen Wolf in der Wolsungasage Cap. 12. 13.

Petronius lässt bei Trimalcio's Gastmahl den Niceros erzählen:

»Nachts kamen wir über einen Todtenacker. Mein Begleiter zog seine Kleider aus und legte sie an den Weg. Plötzlich ward er Wolf. Heulend lief er in den Wald. Seine Kleider waren Steine geworden. Auf den Tod erschreckt, kam ich Morgens in Melissa's Haus. Sie sagte mir: »»Soeben ist ein Wolf in unser Dorf gekommen und hat unter dem Vieh gewürgt. Unser Knecht hat ihm aber einen Spiess in den Hals geworfen.«« Auf dem Rückwege fand ich dort, wo die versteinerten Kleider gelegen, auf dem Erdboden viel Blut.« (Als habe dort ein stark blutender sich etwa angekleidet.) »Daheim aber fand ich meinen Begleiter im Bett liegen; ein Arzt verband ihm den Hals.«

(Fall 12.) Eine Dame meiner Familie, welche die Menschenfreundlichkeit und Herzensgute selber war, quälten Jahre hindurch seltsame Beängstigungen, von Jahr zu Jahr sich steigernd. So, wenn sie ein Kind am Wasser spielen sah. »Es ist mir, sagte sie, als ob etwas in mir wäre, was mich drängte, das Kind in's Wasser zu werfen.« Dieselbe Angst überkam sie, als sie einst nahe dem Säugling ihrer Tochter ein Messer liegen sah. Dringend sagte sie zur Tochter: »Nimm das Messer fort! Mir ist, als müsste ich deinem Kinde damit etwas anthun.« Einst sagte sie ihr sogar: »Sieh einmal nach, ob an dem Messer auch kein Blut zu sehen ist. Mir ist, als hätte ich dem Kinde schon etwas zu Leide gethan.« Entsetzt wich jene zurück vor der eignen Mutter. Und doch wagte diese das Messer nicht einmal anzurühren. Sie starb, ohne je den leisesten Versuch zu Handlungen gemacht zu haben, deren Gespenst sie wahrhaft gemartert hatte. Wahnideen andrer Art hatten nie sie heimgesucht.

§. 40. Ueber Zurechnungsfähigkeit und Geistesstörung hier einige gerichtsärztliche Aussprüche.

1) Casper verlangt zur Zurechnungsfähigkeit jemandes, a) dass er im Stande sei, die Folgen seiner Handlungen und ihren Zusammenhang mit dem Strafgesetz zu übersehn, b) dass er zugleich auch die Macht besitze, dem Andringen eines rechtswidrigen Gelüstes zu widerstehn. (Clin. Nov. S. 267.) Vgl. oben § 20, 3. »Der Geisteskranke, bei dem der freie Gebrauch der Vernunft aufgehört hat, ist nicht mehr im Stande, die Leidenschaften zu zügeln durch Vernunft und Sittengesetz. Emancipirt von beidem kommen sie daher bei ihm zum Durchbruch.« (A. a. O. S. 249.) [Kann der freie Gebrauch der Vernunft nicht auch auf Augenblicke gehemmt werden?] »Geistesstörungen verdunkeln keineswegs immer die ganze Sphäre der Intelligenz. Man sieht Geisteskranke, die klar, ja scharfsinnig, sprechen, die ihre gewohnten Studien fortsetzen.« (A. a. O. S. 273.) »Die Erfahrung zeigt uns Fälle vom partiellen Wahnsinn, die nie allgemeine geistige Reaction veranlassen, wieder andre, in denen er den Menschen zu Handlungen treibt, die entschieden den Stempel des Wahnsinns tragen.« (Vgl. oben die ungefährlichen Währwölfe im Gegensatz zu Giles Garnier, die Phantasie-Blutgier zur wirklichen.) »... Wenn die fixe Idee ... auf dem Boden einer Leidenschaft gewachsen ist, ... wenn sie den Kranken endlich zu einer gesetzwidrigen Handlung hinreisst, die er von ihrem Standpunct aus unternahm: dann ist der Beweis da, dass er aufgehört hatte, über sie die Herrschaft zu führen.« (Handb. I. S. 503.) [Vgl. oben den Ausspruch von Görres.] Sollte es aber nur bleibenden partiellen Wahnsinn geben? nicht auch einen nur augenblicklich erweckten, rasch wieder vorübergehenden, der das Gemüth eines Sâde, eines Laval de Raiz in Fesseln schlägt, einen Wahnsinn augenblicklicher Wuth?

2) Dr. med. v. Krafft-Ebing sagt (in Friedreich's Blättern für gerichtl. Med., 1864; S. 244):

»Die Gerechtigkeitspflege höre auf, den Ergebnissen der Naturforschung die Thür zu verschliessen. –Zu ergründen suche man die Gesetze menschlichen Empfindens und Wollens im kranken Zustande. Die daraus gewonnenen Resultate mache man zum Massstab für die Beurtheilung menschlichen Handelns. Wo die Fähigkeit freier Willensbestimmung gehindert ist durch einen abnormen psychischen Process, da ist das Individuum psychisch unfrei.«

3) *Ein nordamerikanischer Mediciner citirt mir eine englische Auctorität, Taylor, practischen Gerichtsarzt von grosser Erfahrung. In seinem Werke »Medical jurisprudence« (1864) berichtet dieser eclatante Fälle von Blutgier bei Geschlechtsakten u. erklärt sich dabei für momentane Unzurechnungsfähigkeit. – Vgl. auch obige Aussprüche des Aristoteles.

§. 41. Dass Zurechnungsfähigkeit, wo sie irgend zweifelhaft ist, kaum sorgfältig genug geprüft werden könne, beweist der Fall des Grafen Chorinsky, den 1868 die Münchener Geschwornen sorglos genug waren für zurechnungsfähig zu erklären, nachdem einige Aerzte ihn für bereits partiell geisteskrank erklärt hatten. Ja, diese (namentlich Dr. Schilling in München und ein französischer Irrenarzt Dr. Moreau) hatten vorausgesagt, in kurzem werde auch allgemeiner Wahnsinn in ihm ausbrechen. In der That musste man ihn schon nach wenigen Monaten wegen ausgebrochener Tobsucht von der Festung Rosenberg in die Erlanger Irrenanstalt transportiren; auf welcher Transportreise er in einer Nacht seine wollene Schlafdecke von einem Ende bis zum andren zerzupfte und zerkaute. (*Man hat ihn seitdem, als unheilbar stumpfsinnig, von dort in eine österreichische Irrenanstalt entlassen.) Dies dürfte geeignet sein, zur Vorsicht selbst dann aufzufordern, wenn bei v. Z. ein späterer »Ausbruch« gar nicht zu befürchten sein sollte.

§. 42. Der zastrow'sche Fall steht in enger Beziehung zur urnischen Geschlechtsnatur. Dreimal darum seien die Richter gemahnt und gewarnt: die hervortreten den psychologischen Fragen nicht den gewöhnlichen Gerichtsärzten anzuvertrauen, die von der Eigenartigkeit dieser Geschlechtsnatur keine Kunde besitzen, niemals Studien über sie gemacht haben, darum auch z. B. noch nicht darauf verzichten, den ererbten, so gefährlichen, Begriff »naturwidrig« auf sie anzuwenden. (*Man liebte es ja bisher, den ganzen Uranismus mit einer Phrase abzufertigen: »Es ist unbelohnend und schauderhaft, die entarteten Triebe der menschlichen Natur kennen zu lernen.« Worte Rosshirt's: Criminalrecht 1821, § 219.) Man würde sonst ja wahrlich Gefahr laufen, Freiheit und Ehre eines Angeklagten in den Horizont Alexander Küchler'scher Kenntnisse zu verstellen! (*Die Küchler trifft man nicht nur in Kornenburg!)

§. 43. Noch gebe ich 4 Criminalfälle neuerer Zeit, in denen die Zurechnungsfähigkeit zur Prüfung stand und die auf den Fall Zastrow Seitenblicke gestatten.

(Fall 13.) Furius (Pseudonym), Dioning, hatte in wüthendem Zornausbruch auf die Brust eines Schutzmanns ein geladnes Terzerol losgedrückt. 7 Jahre zuvor war er kurze Zeit in einer Irrenanstalt gewesen, seither aber nicht mehr für geisteskrank gehalten. Der Untersuchungsrichter fand ihn vollkommen zurechnungsfähig. Casper bei einer ersten Untersuchung desgl. »Seine Gedanken sind klar, seine Antworten consequent; geschickt weiss er die Anschuldigung abzuwehren.« Und dennoch! Dennoch lautete sein erneutes Gutachten: »zur Zeit der That unzurechnungsfähig,« Inzwischen hatte man lange Reimereien von seiner Hand aufgefunden, die er äusserst geheim gehalten hatte, gerichtet an Damen, angefüllt mit »crassestem Unsinn und widerwärtigsten Unanständigkeiten«, »Ergüsse eines geisteskranken Kopfes.« (Casper Handb. I. Fall 184.)

(Fall 14.) Voigt hatte an ein und demselben Abend wiederholte Nothzuchtshandlungen verübt: auf der A. gekniet, mit der Hand ihr die Kehle zugedrückt; der B. mit der Hand die Kehle zuzuschnüren versucht; der C. mit der Hand die Gurgel zugedrückt, wobei er sie an der linken Hand blutig kratzte und ausstiess: »Hund, verfluchter, wenn du noch einen Laut von dir gibst, würge ich dich ab wie eine Katze.« In die Oharité gebracht, musste man ihn fesseln, weil er um sich kratzte und biss. Casper: »Solche geschlechtliche Aufregung ist um so mehr als eine krankhafte zu erachten, als er darin Mordandrohungen ausstösst, ja Schritte thut, sie zu verwirklichen.« Gutachten: »zur Zeit der That unzurechnungsfähig.« Nachträglich bestätigt: Voigt ist später bisweilen Nachts im Hemde zwei Treppen hinunter in den Hof gelaufen. Noch später spielte er mit Puppen und Läppchen. (Clin. Nov. S. 267–271.)

(Fall 15.) Ueber den Gemüthszustand des 36j. schlesischen Landedelfräuleins Ulrike v. Reinikendorf (Pseu.) waren 1858 die Aerzte uneinig. Früher hatte sie einmal 3 Bediente ihrer Aeltern nach einander glühend geliebt. Die Trennung von Julius und Albert, die zum Militair eingezogen wurden, machte sie »einer rasenden gleich«. Casper erklärte sie für geisteskrank: theils wegen dieser »überspannten« Liebesgluth, theils wegen des absonderlichen Inhalts ihrer geheimen Tagebücher. Diese bestanden aus einem »wirren, wüsten Durcheinander von Notizen und Phrasen.« Er giebt einige Proben. Nach der Trennung von Julius, 1847 (an verschiedenen Tagen niedergeschrieben): »Wovon ist mir der Mund so ausgeschlagen? Die kleine Katze scheint es zu wissen. Morgen kommt Militair durch; dann will ich mit. Also du wärst wohl gern Soldat? ... Er sah, dass ich lächelte .... »Du siehst so blass aus!« Da ward er roth. Nachtmützen! Ich fahre mit, weil der Mond scheint; und unter dem Tambour sitzt ein Hund .... Ich habe mich heute zum Kaiser-Franz-Regiment gemeldet.« Sie nennt ihn »mes uniques amours, honneur et charme de ma vie.« 1849: »Was ist das für ein reizendes Bild! Ich sehe es in diesem Spiegel, wie die untergehende Sonne 2 Menschen bescheint, 2 Menschen, die einander sehr lieb haben. Auf der Kehrseite des Spiegels stand ein Name. Dann hörte ich noch einmal die geliebte Stimme; aber ich sah ihn nicht mehr.« 1855: »Es war ein grässliches Chaos in meinem armen Kopf.« (Clin. Nov. Fall 34. »Aidoiomanie«.) Auch hier finden wir Wahnideen verwachsen mit der, vielleicht lange unterdrückten, geschlechtlichen Liehe. So gut dieselben aber chronisch vorkommen können oder gedehnt, ebenso gut ist dies offenbar auch acut denkbar oder concentrirt, als momentane Raserei. In Augenblicken erregter Geschlechtswuth und erwachten Blutrausches wird man auch bei Naturen von der Art der Sâde und Laval de Raiz sicherlich ein »grässliches Chaos in meinem Kopf« vermuthen dürfen. §. 44. (Fall 16.) Im Dorf Büttelborn bei Darmstadt ereignete sich 1868 ein seltsamer Criminalfall, den ich anführe wegen 3facher Beziehung zu dem Fall Zastrow: a) mit dem Geschlechtstrieb verwachsene Monomanie (§. 28,1; nicht 3) (dieser Punct ist hier freilich nicht vollständig constatirt), b) bestrittene Zurechnungsfähigkeit, c) – Novum! – parteiische Einmischung des Publicums in den Ausspruch der Gerichtsärzte. – Dort lebte der vermögende Krautbauer Peter Rusticus (Pseudonym); verschlossen, für »heimtückisch« gehalten, mir bezeichnet als antikatholisch-pietistischer Fanatiker; Urning, nicht Pädicant. Ueber ihn wird mir folgendes mitgetheilt. Seinen Liebestrieb befriedigte er am Körper eines jungen Burschen in der bei den Urningen gewöhnlichen Art, d. i. in der Umarmung Brust an Brust, ohne Eindringen in den Körper. Ihn trieb aber das schwer glaubliche, freilich auch nicht völlig constatirte, Gelüst, dass er zum Liebesgenuss vom Geliebten forderte, nudato corpore auf einem aufgeschlagenen Altarbuche zu liegen. Nicht genug! Das Altarbuch, (Messbuch, Bibel etc.) musste aus einer Kirche oder Sacristei gestohlen sein, und zwar je zu einmaligem Gebrauch. Welch eine Ideenverknüpfung! Nicht weniger als 20 derartiger Bibelentwendungen ward er überführt, nach andrer Mittheilung sogar 32, verübt fast sämmtlich durch gewaltsamen Einbruch. Verhaftet und zu Darmstadt 1868 vor das Schwurgericht gestellt, ward er freigesprochen: von »naturwidriger Unzucht« wegen Mangels genügenden Beweises, vom Kirchendiebstahl aber wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit. Er ward in Freiheit gesetzt. Es dauerte aber nicht lange, so hatte er sich mehr als verdächtig gemacht, schon wieder eine Anzahl von Bibeln etc. aus Kirchen sich angeeignet zu haben. In Folge dessen ward er im Jan. 1869 abermals verhaftet, sehr bald indess abermals auf freien Fuss gesetzt: während es allerdings vielleicht das richtigere gewesen wäre, ihn einer Irrenanstalt zu überliefern. Das Urtheil nahm an, die Strafbarkeit seiner That habe er nicht erkannt. Ein kreisärztliches Gutachten constatirte verschiedene »verkehrte Streiche«, die er schon früher ausgeführt. Die Richtung seiner Diebesgelüste auf einen für das Leben so unbrauchbaren Gegenstand, wie jene Bücher es sind, bezeichnet es als »unbegreiflich und ganz abnorm«. Es schliesst danach auf eine »unglückliche Neigung zu dergl. Handlungen, die der Wille zu bezwingen nicht vermocht hat.«

Mit diesem Gutachten war das Publicum durchaus unzufrieden. Die Freisprechung machte böses Blut. Man war förmlich ausser sich. »Heisst das nicht«, fragte man, »dem Verbrechen überhaupt einen Freibrief ertheilen?« Die Entrüstung galt aber wohl nur der Enttäuschung, den freigesprochen zu sehn, der Männer geliebt hatte! Hinc illae irae!

§. 45. Um so lauter fordre ich ungebeugtes Recht für Urninge und selbst für Pädicanten. Ich kann nicht umhin, dem »Volke« das Verdict zuzutrauen »»Der Angeklagte ist Pädicant: darum »schuldig!« sans phrase«« Nicht zum ersten Mal in der Geschichte würde das Recht gebeugt werden durch die rohe Gewaltthätigkeit der Volksmeinung. In welchem Grade insonderheit gegen v. Z. die Volksmeinung Berlins gewaltthätig ist, zeigen die Zusammenrottungen, welche vor seinem Gefängniss zu dem ausgesprochenen Zweck erfolgten: ihn, »den man ja aus der Untersuchung in ein Irrenhaus bringen wolle«, mit Volkshänden an einen Laternenpfahl zu hängen.

»Die Brandung rast; ihr Opfer will sie haben!«

Das zeigt ferner die Berliner Presse, welche die vorhandne blinde Wuth mehr anstachelt als zügelt. Nach solchen Vorgängen dürfte eine warnende Stimme gar sehr am Orte sein, dass das Recht nicht gebeugt werde, weder vor dem Geschrei des Pöbels, welcher lechzt, an dem Pädicanten Lynchjustiz zu üben, noch vor dem der sog. Gebildeten, welche »entrüstet« sein würden, sollte die unantastbare Unabhängigkeit des Gerichts über » solch einen Menschen!« ein unerwartetes Urtheil fällen.

Drum, Themis, jungfräulich und rein,
Hüte dich fein:
Dass nicht dein Kränzlein gefährdet sei!

§. 46. v. Zastrow soll beantragt haben, vor das Schwurgericht zu Brandenburg gestellt zu werden wegen in Berlin zu befürchtender Voreingenommenheit. War je, nach sittlicher Gerechtigkeit, ein Antrag begründet, so dürfte dieser es sein. Wer wird denn nach dem obigen noch zu entscheiden wagen, ob nicht Geschworne, solcher Bevölkerung entnommen, indem sie des Gerichtssaals Schwelle überschreiten, ein jeder einen Strick schon fertig gedreht in der Tasche tragen werden? Indess käme er in Brandenburg, wenn auch vielleicht aus der Dachtraufe, doch wohl nur in den Landregen. Wirkliche Gerechtigkeit ist nur dann ihm gewährt, wenn die Bank zur Hälfte von Geschwornen besetzt ist, welche Garantien bieten, dass sie nicht blinden Hass gegen ihn in die Verhandlung mitbringen, d. i. von Urningen. Eine begründete Forderung wird durch »Unthunlichkeit« nicht zur unbegründeten.

§. 47. Unter den erwähnten Personen, die gerichtsärztlich für unzurechnungsfähig erklärt wurden, begegnen wir bei mehreren, nicht bei allen, verschiedenen Absonderlichkeiten aus ihrem alltäglichen Leben: bei Gnieser närrischen Ideen, bei Rusticus verkehrten Streichen, bei Furius wüsten Reimereien, bei Ulrike einem Chaos aufgezeichneter Phrasen. Nicht z. B. bei Vogt und Sâde. Bei Vogt stellte sich das Spielen mit Puppen und Läppchen erst später ein. Auch Chorinsky erklärten einige Aerzte für partiell geisteskrank, als dgl. Absonderlichkeiten noch gar nicht vorlagen. Bei Sâde beruhte die Wahnsinnigerklärung, zu Anfang wenigstens, vermuthlich lediglich auf der grässlichen Abnormität und der Zwecklosigkeit seiner blutdürstigen Grausamkeit, bei Vogt auf der Excessivität seiner grobsinnlichen und mit Mordsucht verwebten Handlungsweise, d. i. auf jenem selbstständigen Moment, welchem z. B. bei Rusticus die Abnormität und Zwecklosigkeit seines Bibelgelüstes entspricht. Es drängt sich daher die Frage auf:

ob nicht auch v. Zastrow für unzurechnungsfähig zur Zeit der That zu erklären sei lediglich auf Grund der grässlich abnormen Excessivität und der Zwecklosigkeit seiner blutdürstig-wildgrausamen Handlungsweise?

Wichtig, wenn schon nicht massgebend, wäre es, auch bei v. Z. aus seinem alltäglichen Leben Absonderlichkeiten aufzufinden. Lediglich um mich von Veröffentlichung gegenwärtiger Schrift abzuhalten schreibt man mir: »Paris, 4. März 1869. ... Die Zurechnungsfähigkeitsfrage wird sicher auch ohne Ihr Zuthun geltend gemacht werden und zwar aus den verschiedensten Gründen. Wer ihn kannte, ja nur einmal sah, wusste, dass er halb quatsch war.«

*Eine Art von Absonderlichkeit darf man vielleicht schon in folgender Eigenthümlichkeit finden. Am 5. Juli befragte ihn der Schwurgerichtspräsident: warum er die Taschen seiner Beinkleider sich stets so auffallend tief habe anfertigen lassen? Er erwiderte: »Tiefe Taschen halte ich für sehr practisch, schon darum, weil ich stets mein ganzes Vermögen in Staatspapieren bei mir trug.« (Gerichtsztg.)

§.48. Aus den angeführten Fällen glaube ich folgendes Ergebniss abstrahiren zu müssen:

Bei einzelnen Individuen kommen krankhafte Gemüthsaffectionen vor – sei es dauernde, sei es nur augenblickliche, und mögen eigentliche Wahnideen neben ihnen vorhanden sein oder nicht – in denen das Individuum zu Handlungen wilder zweckloser Grausamkeit und Blutgier durch unwiderstehlichen innern Drang gezwungen ist. [Gleichwie in andren Fällen: dazu gezwungen zu sein nur wähnt.] Diese Zustände (*die man »zwingenden Blutrausch« nennen könnte) scheinen Aehnlichkeit zu haben mit jenem entsetzenerregenden Krankheitszustande, in welchem sich der vom tollen Hund gebissene befindet. Namentlich scheint durch dieselben das Bewusstsein ebenso wenig aufgehoben zu werden, wie durch die zum Ausbruch gekommene Wuthkrankheit des gebissenen. Mag man sie nun Wahnsinn nennen oder nicht: eine Verantwortlichkeit für Handlungen, die aus ihnen hervorgehn, scheint mir in gleicher Maasse ausgeschlossen, wie für das Umsichbeissen des Gebissenen, möge das Individuum auch mit vollem Bewusstsein gehandelt haben. In beiden Zuständen scheint die innere Freiheit zu handeln in gleichem Grade aufgehoben zu sein.

Von den an Hanke und Corny begangenen Schandthaten erscheinen als zwecklos-grausam das Beissen und das Durchspiessen mit dem Stock, als geschlechtswüthige Raserei das Abschneiden der Genitalien von einem lebenden Körper bei oder kurz nach Vollziehung eines Geschlechtsacts. Desshalb dürfte zu prüfen sein:

ob nicht v. Z. unter dem unwiderstehlichen innern Zwange jener wuthähnlichen Gemüthsaffection gehandelt habe?

Hiemit ist die Aufgabe, die ich mir stellte, erschöpft. Gelöst habe ich sie, soweit sie zu lösen war mit dem Material, das mir zu Gebote stand.

Würzburg, Feb., März u. April 1869.

K. H. Ulrichs.

IV. Theorie und Consequenzen.

§. 49. Meine naturwissenschaftliche Theorie über den Ursprung der Urningsnatur, wie ich sie am genauesten im Memnon niedergelegt, ist diese:

Das Geschlecht des Körpers des Urnings ist männlich, das seiner Seele weiblich. Er ist anima muliebris virili corpore inclusa. Darum fühlt er, wie das Weib, geschlechtlich sich zurückgestossen vor dem Weibe, zum Manne dagegen hingezogen. Durch Influenzirung des männlichen Körpers ist des Urnings Seele jedoch in einzelnen Stücken mannähnlich gemacht. Sie hat, ihrem Wesen nach weiblich bleibend, hie und da gleichsam männliche Färbung angenommen.

Der Professor des »Paradoxon« glaubt mich zu widerlegen, indem er sagt: »Unmöglich! Körper und Seele bilden zusammen nur ein einheitliches Wesen.« Wesentlich ebenso hat sich über meine Theorie kürzlich der Philosoph Frauenstädt zu Berlin gegen einen meiner dortigen Correspondenten ausgesprochen; »ohne jedoch dem Uranismus damit das Angeborensein bestreiten zu wollen.« Der Einheitlichkeit des Menschen aber bin weder ich entgegengetreten, noch wird mit ihr meine Theorie in's Gedränge getrieben. Die Sache ist ja ganz einfach. Gewisse Bestandteile des einheitlichen Menschen sind weder nach Längenmaass, Quadratzoll und Cubikfuss messbar, noch wägbar nach Pfund oder Loth: Denkvermögen, Gedächtniss, Willenskraft, das Vermögen Entschlüsse zu fassen, Leidenschaften, Neigungen, Gemütsart, das Gefühls- und Empfindungsleben, geschlechtliche Liebessehnsucht und geschlechtliches Sinnen-Begehren. Die Gesammtheit dieser gleichartigen, weil gleich unmessbaren und gleich unwägbaren, Dinge nenne ich »Seele«. Dieselben sind beim Manne und beim Weibe ihrer Art nach vielfach wesentlich von einander abweichend. Besonders merkbar: Gemütsart, Neigungen, Liebestrieb. Mannes und Weibes Liebestrieb stehen diametral einander gegenüber, in erster Linie in dem, was Anziehung ausübt: dort nur ein Weib, hier nur ein Mann, in zweiter in der Art des Sinnenbegehrens: dort activisch, hier passivisch. Aber auch in Gemütsart und Neigungen weichen ja Mann und Weib von einander ab. Demnach glaube ich reden zu dürfen von einem Geschlecht der Mannesseele und der Weibesseele. Während nun des Urnings Körper männlichen Geschlechts ist, ist das Geschlecht seiner Seele, so rätselhaft dies erscheinen mag, gleich dem der Seele des Weibes weiblich; jedoch mit Abweichungen, z. B. mit der Abweichung von jenem Merkzeichen 2ter Linie, vom passivischen Sinnenbegehren. Diese Abweichungen haben ihren Grund in der Influenzirung des männl. Körpers, mit dem die Urningseele ein Ganzes bildet, namentl. in der männl. Geschlechtskraft, die seinem männl. Genitalorganismus innewohnt. Gleichsam um Terrain wird gekämpft zwischen der männlichen Geschlechtskraft des männl. Genitalorganismus und der weiblichen Geschlechtskraft des weiblichen Liebestriebes. Ein Kampf sehr verschiednen Ausgangs: darum Weiblings- und Mannlings-Urninge und Mischlinge. Die Weiblichkeit des urnischen Liebestriebes selbst hat ihren Grund in den Keimen von Männlichkeit und Weiblichkeit, mit denen jeder Embryo ausgerüstet ist. Memnon §§. 3-12. §§. 73-80. Ich glaube meine Sätze an der Welt der thatsächlichen Wirklichkeit nachgewiesen zu haben (z. Th. schon in Inclusa und Formatrix). Diese Beweisführung selbst hat auch noch niemand beanstandet. Männlicher Körper u. weibliche Seele sind im Urning [ebenso in der Urnigin weiblicher Körper und männliche Seele] zu einem einheitlichen Menschen untrennbar verbunden. Das Wesen des Urnings [und der Urnigin] ist: geschlechtlicher Dualismus (Hermaphroditismus) in dem Gegensatz von Seele zu Leib innerhalb der Einheitlichkeit des Individuums. Sobald etwas aber ist, so hat der Einwand »es kann nicht sein« den Werth einer tauben Nuss. *Auf dem Wort »inclusa« bestehe ich nicht. Setze man »innata«. In verbis simus faciles. Uebrigens wiederhole ich (vgl. Memnon): meine naturwissenschaftliche Theorie selbst erscheint mir wichtiger, als all ihre Consequenzen, namentlich als die Consequenz der Abschaffung von Paragraphen des Strafgesetzes, welche durch sie unvermeidlich wird. Freilich gehe ich nicht so weit mir einzubilden, ein ungenannter habe Recht, der mir »Dresden 21. Jun. 1869« schreibt:

»Ihre Theorie der anima muliebris virili corpore inclusa halte ich für eins der glänzendsten Resultate wissenschaftlicher Forschung.«

*Im »Paradoxon« wird, neben Anfechtung meiner Theorie durch einzelne Scheingründe, das Urningthum hauptsächlich »zermalmt«, richtiger: mit einer Fluth ausgesuchter Schmähungen übergossen: übergossen aus dem Schlupfwinkel der Namenlosigkeit hervor. Ein einsam im Exil lebender einfacher Privatmann bekennt frei und offen vor aller Welt: »Urningsliebe ist berechtigt kraft des Rechts der Natur« und ein Professor der Medicin sucht ein Versteck auf, um ihm desto bequemer antworten zu können mit Schmähungen. Würde meine Feder ihm eine grössere Niederlage bereiten können, als er dadurch selber sich bereitet hat?

§. 50. *Die Consequenz meiner Theorie für das Sittengesetz ist diese. Die herrschende Meinung der Dioninge, mild sich selber, grausam andren messend, sagt: »Ausübung urnischer Liebe ist unter allen Voraussetzungen unsittlich. Der Urning hat seinen Liebestrieb lebenslänglich bedingungslos zu unterdrücken.« Ich sage:

a. Urnische Liebe hat gleich der dionischen ihren Ursprung in der Natur.

b. Sie hat gleich ihr einen Natur-Zweck (obschon nur für das Individuum, nicht, wie jene, für das Individuum und für das Menschengeschlecht; Incl. §. 100, Memnon §. 57.)

c. Liebe ausüben ist auch in der urn. Liebe: der Natur Folge leisten, nicht: ihr zuwiderhandeln.

d. Die Natur fordert dies Folgeleisten auch vom Urning. Auch ihm ist das Folgeleisten unbedingtes Naturbedürfniss, und zwar ein solches, dessen periodische Befriedigung zur Erhaltung der Gesundheit Körpers und Geistes nothwendig ist.

e. Lebenslängliche Unterdrückung des Liebestriebes kann von keinem lebenden Wesen gefordert werden.

*Aus diesen 5 Gründen ist, wie dionische, so auch urnische Liebe und ihre Ausübung vor dem Sittengesetz gerechtfertigt. [Nur aus diesen 5 Gründen ist nämlich dionische Liebesübung gerechtfertigt. Man wolle dies wohl beachten. Gerire man sich vor dem Urning doch nicht als Halbgott. Wären diese 5 Gründe nicht vorhanden für dion. Liebe, so würde dion. Liebesübung unbedingt, selbst in der Ehe, Schamlosigkeit u. Unsittlichkeit sein. (Memnon §. 84.) Auch ist sie gerechtfertigt keineswegs gerade nur durch ihren dem Menschengeschlecht dienenden Naturzweck, d. i. durch ihre Fortpflanzungsfähigkeit, sondern durch alle 5 Gründe. Diese Fähigkeit ist bei ihr ja ohnehin gar nicht stets vorhanden. Unsittlich wird urn. Liebe indess unter den Voraussetzungen, unter denen Geschlechtsliebe überhaupt unsittlich wird.

*Worin diese Voraussetzungen bestehn, ist ein discutirbares Problem. Soviel dürfte jedoch feststehn: das Sittengesetz kann die Ausübung des Rechts der Natur weder lebenslänglich unbedingt verbieten noch auch an unerfüllbare Bedingungen knüpfen, d. i. illusorisch machen. Darum kann es in der urnischen Liebe, gegenwärtig wenigstens, insonderheit Sanction durch Ehe nicht fordern. In der dionischen Liebe wird formelle Ehe selbst von der Kirche nicht unbedingt gefordert. Wo nämlich wegen Unmöglichkeit den Pfarrer zuzuziehn formelle Ehe unmöglich ist, da gestattet sie Nothehe. Dort genügt enunciatio consensus matrimonialis coram duobus testibus ohne all und jeden Hinzutritt religiöser Weihe. (Memnon II. Einl. Nr. VII u. §. 111.) In der urn. Liebe ist gegenwärtig Sanction durch formelle Ehe principiell völlig unmöglich, durch Nothehe thatsächlich fast unmöglich, ja meist auch thatsächlich völlig unmöglich: wenn auch aus ganz andren Gründen, nämlich durch Schuld des Hasses der Dioninge [Memnon I. Note 40; II. S. XXX*)], wenigstens ohne des Urnings Schuld. Aber nicht nur eine bestimmte Form der Sanction (religiöse Weihe etc.), nein, auch die Sanction selbst, ist nur etwas hinzutretendes: das schon vorhandne, zu dem sie erst hinzutritt, ist das Recht der Natur. Die Sanction ist auch etwas wechselndes, indem sie in der urnischen Liebe bei einzelnen Völkern bereits bestand, bei andren – dem Genius der Menschheit sei Dank – noch heute besteht (vgl. §. 54) während das Recht der Natur einem Wechsel nicht unterworfen ist. Die Quelle der sittlichen Berechtigung der geschlechtlichen Liebe ist nicht die Sanction sondern das Recht der Natur. Dies Princip scheint selbst die Kirche anzuerkennen, da jene Nothehe doch wohl ein Ausfluss desselben ist. Wo die Sanction aber möglich ist, da möchte auch ich sie unbedingt fordern: ganz so wie die Kirche des Pfarrers Assistenz unbedingt fordert, wo sie möglich ist. – Ich möchte doch fragen, ob sich etwas gegründetes gegen diese Sätze einwenden lasse, und ob nicht, was bisher die Dioninge uns predigten ohne zu erröthen, ein komisches Pseudosittengesetz sei? Rührend namentlich klingt es, wenn die lebenslängliche Abtödtung uns von einem protestantischen Pfarrer gepredigt wird, der gegen sich selbst keineswegs sonderlich grausam ist, wie die Fruchtbarkeit seines Eheweibes lehrt, die fast an das Zeitalter der Patriarchen erinnert, (Uebrigens bin ich selber Protestant.) Diese Herren, die sich selber nichts versagen, haben fürwahr gut reden.

*Unsrer Liebe unter allen Umständen die sittliche Berechtigung absprechen, d. i. ihr radical die Lebensader abschneiden, ist natürlich kurzer Process und zugleich ein recht verlockendes Mittel, da es scheinbar aller unbequemen Erörterung überhebt. Bei der Despotie sind dergl. Radicalmittel beliebt, auch bei der despot. Gesinnung des vulgairen Liberalismus. Auf Einwendungen »lässt man sich nicht ein.«

*Wollen die Dioninge sich doch bisweilen die Frage vorlegen: »Wie würde ich denken, wäre ich als Urning geboren?« Entsagen? entsagen auf Lebenszeit? Ja, wenn einer will! Selbst die Kirche hat Entsagung noch nie jemandem für Pflicht erklärt oder nicht entsagen für Sünde. Auch vor dem Sittengesetz giebt es Menschenrechte. Auch vor ihm giebt es eine Freiheit: zu entsagen auf Menschenrechte oder nicht zu entsagen. – Weshalb hat die Kirche nicht schon längst auch bei uns, wie auf der Balkan-Halbinsel, dem Urning die enunciatio vor dem Altar gestattet? – Näheres siehe Mem. §§.58. 111. Ara spei §§114. 118-120. Ara spei §§. 23.28. ff.

*Die Gaben der Natur sind ungleich vertheilt. Die Natur hat Kinder und Stiefkinder. Vor dem Sittengesetz dagegen sind alle Menschen gleich. Das Sittengesetz kann nicht messen mit zweierlei Maas. Was dem Kinde erlaubt ist, kann dem Stiefkind nicht Sünde sein. Das Sittengesetz hat keine Stiefkinder. Der Urning ist ein Stiefkind der Natur. Seine Liebe ist stets, was die des Dionings bisweilen ist, eine taube Blüthe. Zeugungsunfähige Blüthen blühn in der Schöpfung wie der Sand am Meer. Hat nicht aber auch die unfruchtbare Blüthe ein Recht zu blühn, ein Recht, der Morgenröthe ihren Kelch zu öffnen u. ihr Mysterium zu begehn? Was dem Kinde erlaubt, kann dem Stiefkind nicht Sünde sein.

§. 51. *Die Consequenz für das Strafgesetz ist diese. Auch der Urning ist berechtigter Bürger des Rechtsstaats. Als solcher aber darf er vom Gesetzgeber fordern, die Grundlagen der Gerechtigkeit auch ihm innezuhalten, nicht mit zweierlei Mass zu messen ihm und dem Dioning. D. i. er darf fordern, dass, so lange er weder Excesse (Rechtsverletzungen) begeht, noch öffentl. Orts das Schamgefühl verletzt, auch er nicht gestraft werde dafür, dass er dem Naturgesetz gehorcht, das für ihn massgebend ist.

*»Beobachter an der Spree« (Berlin) v. 10. Mai u. 14. Jun. 1869 und »Tribüne« (Berlin) v. 1. Jun. haben über »Incubus« Artikel gebracht. Der »Beob.« pflichtet mir bei, Männerliebe sei straffrei zu erklären. »Man müsse das Recht haben, über seinen Körper frei zu verfügen. Unsre Körper zu vernichten oder zu zerstören, müsse lediglich unsre eigne Sache sein.« Gestatte man mir eine ehrliche und offene Sprache. Der »Beob.« denkt, an diej. unter den verschiednen Modalitäten des urn. Liebesgenusses, die man sich gewöhnt hat sich als die einzige vorzustellen: die Pädication. Man spricht, als ob sie nur dem Urningthum angehöre. Sie kommt aber eben so gut in der dionischen Liebe vor: obgleich sie dort doch nur Laune, keinerlei Naturnothwendigkeit ist. Dieser mit solcher Entrüstung stets auf das Urningthum geschleuderte Pfeil prallt auf das Dioningthum zurück. Vgl. z. B. was Paris betrifft, Parent Duchâtelet, de la prostitution (I. S. 225; citirt bei Casper). In südlichen Ländern ist sie in der dionischen sogar ungemein verbreitet; wie jeder, der sich dort länger aufhielt, auf das bestimmteste bezeugt. Bekämpfe man sie mit welchen Argumenten man will: dass sie den Körper zerstöre, ist unwahr. Dass sie in der Urningsliebe den Körper zerstöre, erklärt schon Casper für ein albernes Ammenmärchen. (Abgesehn natürlich von Zwang, sowie von Vergewaltigung unreifer Knaben: Handb. d. ger. Med. 4. Aufl. 1864. Bd. I. S. 165. 166. 168. Clin. Nov. S. 40. 41.) Wozu doch diese längst widerlegten Fabeln stets erneuern? Vgl. Glad. fur. S. 20–23.

*Der urnische Liebestrieb ist ein solcher, welcher unter Umständen zur Pädication führt: der dionische ist, wie wir sehn, ebenfalls ein solcher, welcher unter Umständen zu ihr führt. Bezeichnend für das Gerechtigkeitsgefühl der Dioninge ist, dass sie einen dionischen Pädicanten noch nie anredeten : »Schandsäule der Menschheit«, »Pest« oder »infamer Affe« (vgl. Paradoxon). Noch bezeichnender ist, dass die bestehenden Strafgesetze dionische Pädication einfach – nun, mein Herr: zu erröthen haben Sie nicht, wenn Sie nicht etwa die Gesetze gemacht haben – einfach straffrei lassen. Liberale Verfassungen, Grundrechte und naive Parlamentsredner der Linken klingeln gern mit »gleiches Recht für alle« oder »Gleichheit vor dem Gesetz«. Nur darf man sie nicht beim Wort nehmen. Denn sonst ist der Despot sogleich wieder da. Nun freilich: wozu giebt es denn tönendes Erz, wenn man nicht auch einmal klingende Schellen daraus machen soll?