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»Argonauticus«. Zastrow und die Urninge des pietistischen, ultramontanen und freidenkenden Lagers

인물카를 하인리히 울리히스, 오토 폰 비스마르크, 요한 바프티스트 폰 슈바이처, 리하르트 폰 크라프트에빙, 페르디난트 라살레, 요하네스 뢰징, 아우구스트 베벨, 빌헬름 리프크네히트 용어독일 형법 제175조 사건독일 성개혁 운동과 나치의 파괴 (1897~1935)

V. Aus der Urningswelt.

§. 52. * Don Francisco de Assis, Gemahl Isabella's II. Wenn man neben Isabella den Namen Marfori nennt, so berührt man damit erst die eine Hälfte der Missverhältnisse einer Ehe, welche geschlossen ward, indem man der Natur ins Antlitz schlug. Der Infant von Spanien, den ihr die Staatsklugheit an trauen liess, konnte Gatte ihr nicht sein, konnte das Glück der Ehe, das Glück der Liebe, einem Weibe überhaupt nicht gewähren: weil er nicht Mann war. Eine naturwidrige Ehe schuf man, von Ehe ein Zerrbild. Man fesselte Isabella an einen männerliebenden Urning. Ueber Don Francisco's Person glaube ich hinlänglich unterrichtet zu sein. Er ist innerlich Weib in noch weit höherem Grade, als die Urninge in ihrer Mehrzahl es sind. Des Weibes schüchterne Sanftmuth bildet den Grundton seines ganzen Gemüths. Seine Lieblingsbeschäfftigung besteht im Anfertigen weiblicher Handarbeiten, namentlich Stickereien. Am liebsten näht und stickt er der nuestra sennora de la Cabadonga, unsrer lieben Frau von Cabadonga, Kleider aus Seidenstoff, die er selber zuschneidet. Im Führen von Nähnadel, Strickstöcken, Scheere und Sticknadel besitzt er eine Kunstfertigkeit, um die ihn manche junge Dame beneiden darf, ja manche Putzmacherin. Seine Stimme ist hoch, hell, fistelartig. (Vgl. Memnon §. 86, d. §. 92.) »Seine Stimme ist so auffallend,« berichtet ein Dioning, »dass ich über sie fast erschrak.« Gustav Rasch in seinen Madrider Briefen an die »Frankfurter Ztg.« (Feb. 1869) nennt sie in seiner durchweg gehässigen Darstellungsweise »krähend.« Schon bei seiner Vermählung spotteten französische Blätter: er sei ja nicht Mann. Um den Leuten Sand in die Augen zu streun über seine wirklichen Neigungen, erzählten sie, habe er sich kürzlich mit einer Tänzerin liirt. (Ein bekannter Kunstgriff urnischer Feiglinge.) G. Rasch erzählt von 2 Verhältnissen Francisco's: mit Guelbenzu aus Navarra, welcher als sein Clavierlehrer figurirte, und mit Meneses, ehemaligem Strassenmusikanten zu Sevilla. Er wirft die Frage auf: »Welche Leidenschaft verband ihn mit Guelbenzu?« und fügte hinzu: »Hier räth man auf eine unnatürliche.« Von seinem Verhältniss zu Meneses hörte ich oft. Ihn lernte er erst vor einigen Jahren kennen. Derselbe muss damals ein prangendes Bild männlicher Jugendschönheit gewesen sein. Seine Begeisterung für ihn ging so weit, dass er für den Geliebten seines Herzens im Ministerrath den Herzogstitel begehrte. Die Königin war schon bereit, die Ernennung zum » Duca del Banno« zu unterzeichnen, als der Justizminister die Contrasignatur verweigerte. Er fürchtete den Spott Europa's. Damals herrschte in Madrid der Absolutismus eines Narvaez. In nächster Nacht ward Meneses ohne weiteres verhaftet und alsbald über die französische Gränze gebracht. Vorstehendes ist grossentheils bereits veröffentlicht: Wiener Vorstadtztg. 15. Oct. 1868; Grazer Tagblatt 16. Oct. 1868; Frkftr. Ztg. Febr. 1869 ; Wiener Tagblatt 26. Feb. 1869. G. Rasch möge selbst verantworten, was er über Meneses ausserdem erzählt: »Zuvor hatte ihn eine russische Dame kennen gelernt und ihn als Reisebegleiter zu sich genommen. In Malta ward sie ermordet. Ihre Kostbarkeiten waren verschwunden. Auf dem Begleiter haftete der Verdacht eines Raubmordes. Die dortige englische Behörde verfügte seine Verhaftung. Er entging ihr durch Flucht. Wenige Jahre darauf sah man ihn in den Strassen von Madrid Arm in Arm mit Francisco.« G. Rasch erzählt noch von einem nächtlichen Eindringen »Francisco's und seiner Spiessgesellen« in das Kloster Salersas reales, in welchem junge Mädchen erzogen wurden. Aber nur als Begleiter seiner muthwilligen Dioninge kann er Theil genommen haben, nicht weil es ihn zu den Mädchen hingezogen hätte; vielleicht wiederum um »Sand zu streun.« Meneses war im letzten Winter wieder in Paris, wiederum, wie früher, in Francisco's nächster Umgebung. Als damaliger Bevorzugter ward mir indess ein vornehmer junger Engländer Namens C. genannt. Francisco ist etwa 42 J. alt. Ein Pariser, der im letzten Winter ihn sah, schildert mir sein Aeusseres als angenehm; er sehe weit jünger aus als er ist. – Bekanntlich ist er lsabella's Vaters-Bruders-Sohn.

*Ausser Francisco und Isabella lebt in Europa noch ein zweites entthrontes königliches Ehepaar (welches aber mit grösserem Ruhm herniederstieg), in welchem der Gatte Urning ist. Als nach des Thrones Sturz die Königin einst fern war von dem Gemahl, soll sie geseufzt haben: »Ich bin ja weder Königin noch Gattin!«

*Wie sehr haben in einem andren Falle beide Theile sich glücklich zu preisen, dass, ehe der Priester den Segen sprach, die rechtzeitig erkannte geschlechtliche Abstossung ein Band löste, das von unschuldvoller Unwissenheit, nicht von Liehe, geknüpft war.

*Herzog Gustav von Mecklenburg, gest. zwischen 1830 und 1840, 50–60 J. alt. In der Villa Gustava zu Ludwigslust und im Winterpalais zu Schwerin giebt es Zimmer, nur mit Möbeln besetzt, deren Ueberzüge des Herzogs eigne Hand gestickt. Sein Urningthum ist landeskundig.

§. 53. * Moskau. Dort lebt ein Urning, welcher früher durch wahrhaft mädchenhafte Schönheit sich auszeichnete. In Sammt und Seide gekleidet, spielte er einst auf einem Balle so täuschend die junge Dame, und durch weibliche Anmuth zog er die Blicke der Dioninge in dem Grade auf sich, dass ihm von einem Mitgliede der Aristocratie die dort übliche Huldigung des Fuss-Kusses zu Theil ward. In dortigen Urningskreisen führt er davon den Beinamen » Knägina«, d. i. »Fürstin«, auf den er noch heute nicht wenig eitel ist.

*Den Hang, in Weiberkleidern zu tanzen, kann ein andrer dortiger Urning nicht unterdrücken trotz seiner gar verrätherischen Körpergrösse, Er war früher Flügelmann eines Grenadierregiments!

*Zwei Urninge in Moskau, beide deutscher Abstammung, Protestanten, zwischen 20 und 30 J. alt, liebten einander. (Der eine war vermuthlich mehr Mannling, der andre mehr Weibling.) Zur Besiegelung ihres Liebesbildnisses, als Schwur der Treue, nahmen sie (etwa 1857) in einer dortigen protestantischen Kirche gemeinsam das heil. Abendmahl. Eine sanctionirende Form für das urnische Liebesbündniss, die der Urning so schmerzlich vermisst, hatten sie damit aus eigner Idee gefunden. (Oben §. 50. Ara spei §. 148. S. XXIII.)

§. 54. *Von der Küste des adriatischen Meeres schreibt man mir am 10. Dec. 1868: »Wenn wir die Erscheinungen des Gefühlslebens bei den verschiednen Nationen so äusserst verschieden zu Tage treten sehn, so beruht dies grossentheils sicher auf der Verschiedenheit des Bluts. Aber mir will es scheinen, als sei daneben ihr schwächeres oder kräftigeres Hervorblühen, gleich dem der Pflanzen, abhängig von Klima, Temperatur und geographischen Verhältnissen überhaupt. Nördlich der Alpen erfordert die Entwicklung eines Schaftes der Aloe bei aller künstlichen Unterstützung eine 10mal längere Dauer, als hier auf der unfruchtbarsten dalmatinischen Klippe. Dort muss auch die Entfaltung der Nervenfaser in gleichem Verhältniss gegen hier Zurückbleiben. Jenen Gedanken, der in des Symposion's goldnem Pocal sich abspiegelt. Plato's »Symposion«(»Gastmahl«) handelt von urnischer Liebe, finden Sie wahrhaft lebendig nur noch im Orient und bei den südslavischen Völkerstämmen: ganz ohne Vergleich gegen den kühlen Herzschlag deutscher Naturen. Aber selbst des alten Griechenlands attisch maassvolle, daneben leicht geschürzte, Verhältnisse werden von den Südslaven weit überboten an Tiefe der Leidenschaft. Auf der ganzen Balkan-Halbinsel hat der antike Cultus der »(männlichen)« Schönheit sich durchdringen lassen vom Christenthum des Mittelalters. So ward er für des Orientalen Innigkeit und Innerlichkeit zur schwärmerisch-sinnlichen Mystik. Das gegebene und angenommene Wort: hier führt es vor den Altar. Das Herkommen fordert eine Ceremonie. Die Art, wie sie vollzogen wild, ist ein bedeutungsvolles Symbol für den Ernst, mit dem beide Theile das Bündniss auffassen. Getreu führt dasselbe seinen alt-ererbten Namen fort. Das nach heiligen Gebräuchen einmal vermischte Blut knüpft ein Band, das absolut untrennbar ist. Diese Untrennbarkeit begründet ganz andre Pflichten, giebt aber auch ganz andre Kraft, als irgend ein Menschenbund, der ohne Weihe geschlossen ward.« (Gluth der Urningsliebe der Albanesen: Memnon §, 31–32., Schwur und Eifersucht der Albanesen: Ara spei S. X., sanctionirende Form in Epirus etc: Ara spei S. XXIII. Hoffentlich bin ich im Stande, in einer nächsten Schrift Einzelheiten zu bringen.) [Memnon § 111).

§. 55. * London. Zu Anfang des Juni 1869 sah ein dortiger junger Kaufmann seine Liebessehnsucht zu einem jungen Manne verschmäht. Seine Verzweiflung nahm er sich so sehr zu Herzen, dass er nicht länger mehr leben mochte. Gegen seine Brust feuerte er einen Revolver ab. Er hatte direct auf's Herz gezielt. Die Brust ward von der Kugel auch wirklich durchbohrt. Dennoch wurden, wie durch ein Wunder, edle Theile nicht verletzt. 3 volle Wochen lang freilich schwebte er zwischen Leben und Sterben, bis endlich die Aerzte Rettung in Aussicht stellten. Vor kurzem war die Wunde zwar noch im Eitern, jedoch bereits mehr und mehr in Heilung begriffen. Nach jener That wollte ihn der andre doch nicht länger das Opfer seiner Grausamkeit sein lassen. Er handelte an ihm, wie nur je ein Liebender handeln wird. Er gewährte ihm die aufopferndste Pflege; Tag und Nacht wich er nicht von dem Bette des so schwer verwundeten. Diesem konnte natürlich kein Trost süsser sein, als beim Erwachen aus Schlaf und Fieberphantasie mit seinem Blicke dem des Geliebten zu begegnen. Sobald er hergestellt sein wird, wollen sie eine Erholungsreise nach Frankreich und Deutschland antreten. Uebrigens ist letzterer keineswegs Dioning. Meine Leser kennen ihn schon. Es ist der in Memnon genannte junge übermüthige Urning Viola. Ueber den Fall erhielt ich 2 Berichte, beide von einem Dritten. Im ersten heisst es: »Nach 48 Stunden schien er ausser Gefahr. Nach dem 7. Tage jedoch, in Folge eines Unfalls, trat wahre Lebensgefahr erst ein. Sie dauert noch fort. Viola ist dem Wahnsinn nah.« Ich weiss, dass Viola's Herz ein echtes ist. Auch den verwundeten schildert man mir als einen vortrefflichen jungen Mann.

§. 56. *Aus Bern 1. März 1869 meldet man mir folgende mysteriöse Notiz: »Bald nach seiner Verlobung, vor etwa 2 Jahren, las man im hiesigen Intelligenzblatt: »»In der Frühe des Morgens fand man auf den Stufen des königl. Schlosses den Leichnam eines jungen blühenden Stallbedienten, der sich eine Kugel durch den Kopf gejagt hatte, vermuthlich aus Gram über die Verlobung und die bevorstehende Heirath.«« Das war leider alles. Das Intelligenzblatt wird die Nachricht einem deutschen Blatte entlehnt haben.« Da dieselbe mir neu war, so erkundigte ich mich. Erfolglos. Auch in der Residenz war sie es, wie man mir von dort schrieb. Daraus folgt mm freilich noch nicht ihre Unechtheit. Als ich das Ergebniss nach Bern meldete, erwiderte man mir: »Als Erdichtung scheint sie mir fast ebenso bedeutungsvoll.« Warum sollte aber nicht auch eines armen Stallbedienten Herz urnisch schlagen können, warum nicht auch der Verzweiflung zugänglich sein? Hatte ihn doch vielleicht ein einziger freundlicher Blick in das Paradies versetzt, nachdem er nicht gewagt, von selbst seine Augen in die Höhe zu heben.

§. 57. *Aus Paris meldet, man mir einen urnischen Raubmord. (Vgl. Memnon §. 119. 120: »Selbstmorde und Morde«.) Durch Gewährung urnischer Liebesgunst gelangte dort im Winter 1868/9 ein junger Dioning zu einem reichen Urning in's Wohnzimmer oder Schlafzimmer, wo er die Abwesenheit Dritter dazu benutzte, ihn zu ermorden. Näheres ist mir noch nicht bekannt. Doch soll er bald nach der That verhaftet und bereits gerichtlich abgeurtheilt sein. Er handelte in Verbindung mit einem ganzen Complott.

§. 58. * Rom. Was ich lange befürchtete, ist eingetreten. Ein von Rom zurückgekehrter Capitular hat die Nachricht mitgebracht: meine Schriften seien dort, und mit ihnen beschäftige sich bereits die Index-Congregation. »Damit ist indess noch keineswegs gesagt, schreibt man mir, die Congregation werde sie dem Index wirklich einreihen. Die römischen Theologen gehn gründlicher zu Werk, als der Professor des Paradoxon.« Wie ich über die etwaige Einreihung denke: Formatrix S. IX. X.

§. 59. * Hamburg. Als in Sachen Schleswig-Holsteins 1850 österreichisches Militair dort garnisonirte, traf es sich, dass 2 österr. Cavallerieofficiere, welche beide Urninge waren, einen jungen Mann kennen lernten Namens N. ..., von blühender Schönheit, und dass beide ihn liebten. Er war von 18–20 Jahren, Lehrling in einer Weinhandlung, und – selber Urning. Er schwärmte für beide, da beide schön waren. Ihrer Schönheit wegen war er auf beide stolz. Zwischen beiden entstand Eifersucht, aus der Eifersucht ein Duell, ein Duell auf Pistolen. Der eine ward verwundet.

§ 60. * Würzburg. Meine Schriften scheinen hie und da ganz unerwartete Wirkung auszuüben. Die in Memnon geschilderten Züge urnischer Weiblichkeit sah ich mit eignen Augen von dionischen Studenten scherzweise nachgeahmt. 2 derselben, vom hiesigen Corps der »Rhenanen«, hielten am 22. Jun. 1869 auf hiesigem Bahnhofsperron vor aller Augen lange weisse Florstreifen in den Händen, mit denen sie sich Kühlung zufächelten. Dabei nannten sie einander, wie in Memnon, »Comtesse«.

*Ein Amerikaner, der hier Medicin studirt und dem es mit der wissenschaftlichen Forschung Ernst ist, hat meine Schriften gelesen. Am 2. August 1869 sprach er mir persönlich den Wunsch aus, durch Blut-Transfusion, d. i. durch Transfusion meines Blutes, einmal auf etwa 14 Tage zum Urning umgewandelt zu werden, um während solcher Zeit an sich selber Studien über Uranismus machen zu können. Vgl. Forinatrix Einl. S. XVIII.

§. 61. *Memnon und Gladius furens wurden im Aug. 1868 zu Schleiz vom Staatsanwalt einstweilig beschlagnahmt. Durch Urtheil des Kreisgerichts zu Schleiz v. 17. März 1869 wurden sie als »unzüchtige Schriften« confiscirt. Das Urtheil des Appellationsgerichts zu Eisenach v. 23. Juni hob die Confiscation wieder auf und gab nach 10monatiger Versiegelung beide Schriften rechtskräftig frei, da sie nicht unzüchtige, sondern wissenschaftliche seien. Im Namen der Freiheit der Wissenschaft hatten 4 deutsche Universitätsprofessoren sich schriftlich entschieden gegen die Confiscation ausgesprochen, ihre Erklärungen auch durch mich vorlegen lassen: Rokitansky zu Wien v. Bamberger und Geigel zu Würzburg, Tewes zu Graz, während Gneist und Virchow zu Berlin dem beizutreten ablehnten. Somit sind denn nunmehr meine sämmtlichen 8 Schriften frei, nachdem 4 confiscirt gewesen. In Cassel ist daneben der Vertrieb von Glad. fur. dem Buchhändler Württenberger (auf dem Titel genannt) seltsamer Weise von dortiger k. preuss. Polizeidirection verboten, ohne Angabe von Gründen, unter Androhung einer Strafe von 100 Thalern, ev. 6monatigem Gefängniss. Das Verbot (v. 14. Mai 1868) ist noch heute in Kraft. Habent sua fata libelli. – In der Anklageschrift d. d. Schleiz, 26. October 1868, unterzeichnet vom Staatsanwalt F. Horn, wird die »Unzüchtigkeit« so abgeleitet: »Die Befriedigung dieser Geschlechtsliebe ist mit den allgemein geltenden Begriffen von Sittlichkeit nicht zu vereinbaren: durch deren Rechtfertigung wird mithin die Sittlichkeit verletzt. Nun aber ist eine Verletzung der Sittlichkeit auf geschlechtlichem Gebiet Unzüchtigkeit: also sind jene Schriften unzüchtige.« Giebt es etwas kühneres, als der salto mortale, mit dem hier ein gewandter Springer die Kluft überspringt zwischen den herrschenden Begriffen von Sittlichkeit und dem Sittengesetz selbst? – Vertheidigt gegen obige Anklage wurden die Schriften in Eisenach (Jun. 1869) durch den dortigen Rechtsanw. Hering.

§. 62. * Wien. 2 Rupfer. Man schreibt mir: »Wien, 13. Jun. 1869. Gestern Vormittags 11 Uhr stand ich am Ende der Wollzeile hieselbst, die vorübergehnden musternd, hübschen Soldaten und hübschen Burschen vom Civil vielleicht längere Blicke nachsendend. Mir näherte sich ein schöner junger Mann, etwa 26 J. alt, der Aussprache nach ein Berliner, und knüpfte ein Gespräch mit mir an. Er sei hier fremd, komme von der Reise, wünsche sich des Staubes zu entledigen, und bat mich, ihm eine Badeanstalt zu zeigen: Zu einer solchen führte ich ihn hin. Er war recht liebenswürdig und vertrauenerweckend. Dort angelangt, wollte ich gehn. Er bat mich, doch ein Bad mit ihm nehmen zu wollen, damit wir hernach noch weiter mit einander spazieren gehn u. plaudern könnten. Ich willigte ein. Wir nahmen eine gemeinsame Cabine. Als wir ganz entkleidet auf dem Sopha sassen, fühlte ich mich von der so lange zurückgehaltenen Gluth überwältigt, umarmte ihn: und Brust an Brust stillte ich meinen brennenden Liebesdurst. Als wir wieder angekleidet waren, verlangte er von mir ein Geschenk. Jetzt gingen mir die Augen auf. Ich begriff, mit wem ich es zu thun hatte. Ich gab ihm 3 fl., mit denen er jedoch nicht zufrieden war. Er ergriff schon die Klingelschnur, um zu läuten, wenn ich nicht noch 2 fl. zulegte. Gezwungen zahlte ich diese und wir verliessen das Badehaus. Jetzt stellte sich uns aber ein eleganter Herr in den Weg: »Meine Herren! In Folge Anzeige der Badeinspection bin ich beauftragt, Sie beide zu verhaften. Sie folgen mir also augenblicklich zur Polizei.« Mein Begleiter begann zu heulen und auf mich zu schimpfen, erzählte, wie ich ihn für 5 fl. verführt, und betheuerte seine Unschuld. Er machte solch einen Lärm, dass sich schon Leute um uns sammelten. Unsrem »Polizeicommissar« mochte dies indess nicht recht passen. Er führte uns in eine entlegene Gasse. Hier nahm er zunächst meinem Begleiter die 5 fl. ab, und begann sodann mit mir zu unterhandeln. Er schlug mir vor, sein Schweigen mit 20 fl. zu erkaufen. Ich: »Lieber wünsche ich zur Polizei geführt zu werden.« Wieder sammelten sich Leute um uns, was mich doch veranlasste, ihm alles zu geben, was ich noch bei mir hatte, nämlich 5 fl. Dies war ihm längst nicht genug. Schon griff er nach meiner Uhr sammt goldner Kette, welchen Griff ich jedoch noch rechtzeitig verhinderte. Zum Glück fuhr in diesem Augenblick ein Fiaker vorbei. Rasch sprang ich hinein und enteilte dem Schauplatz. In Wien scheint eine wohlorganisirte Bande zu bestehn und dies einträgliche Gewerbe mit grosser Umsicht zu betreiben. Mich beschlich ein Gefühl unbeschreiblicher Bitterkeit. Ich schäme mich nicht, zu sagen, dass mir die Thränen in die Augen traten. Dass ich mir sagen musste: »Du warst das Opfer solcher Schurkerei,« war mir unerträglich. Gegessen habe ich den ganzen Tag nichts und die Nacht schlaflos oder in schweren Träumen zugebracht. Ich zweifelte an der Allgerechtigkeit des Schöpfers, welcher mir diesen verhängnissvollen Naturtrieb gab, es aber unterliess, für dessen Befriedigung Fürsorge zu treffen. Und gerade in letzter Zeit fühle ich mehr denn je das verzehrende Feuer des unbefriedigten Triebes in mir wüthen.«

§. 63. Berlin. Der Eindruck des Falls Zastrow auf die Berliner Bevölkerung muss ein überwältigender gewesen sein. Mündlich vernehme ich darüber haarsträubendes. Im Volksmund haben sich bereits 2 neue Ausdrücke eingebürgert: »ein Zastrow« und (urnisch vergewaltigen) »zastriren«. »Ich werde dich zastriren« soll z. B. förmlich Casernenausdruck geworden sein. Der Hass gegen »die Zastrows« hat so völlig alle Fessel gesunden Menschenverstandes abgeworfen, dass er schon beginnt auf die Dioninge selber zurückzufallen. In Kaffeehäusern und Concertsälen genügt es, dem Nachbar in's Ohr zu raunen: »Jener Herr dort ist ein Zastrow«: um innerhalb weniger Minuten einen Scandal hervorzurufen, gegen den es für den bezeichneten, sei er wirklich auch Dioning, Rettung nicht giebt. Ein Rathsherr aus Freienwalde, Dioning, war mit der Bahn angekommen. Ein Strolch, dem eine Bettelei bei ihm misslungen war, rief ihm nach: »Das ist ein Zastrow!« worauf in wenig Minuten ganze Schaaren des Pöbels ihn insultirend umringten. Herbeieilende Polizeibeamte wurden mit einem vollständigen Histörchen empfangen, welches inzwischen von der schöpferischen Gesammtphantasie hervorgezaubert war. Er aber ward – geschützt? o nein! – als eines »Zastrow«-Attentats verdächtig einstweilen verhaftet! Die liberalen Blätter Berlins schrien jetzt über Gefährdung der persönlichen Freiheit. Ei! ei! Hatten sie doch selbst zur Erregung der Volkswuth, die sich und die Polizei belog, redlich das ihrige beigetragen!

*Man schreibt mir: »Berlin 8. Aug. 1869. Im Local bei Liebenow sassen kürzlich an einem Tisch einige Herren, Dioninge. An einen andren setzten sich 2 Herren, darunter der eine ein Jüngling, der durch scherzhaftes Coquettiren u. Affectiren bald ihre Aufmerksamkeit auf sich zog. Sie witterten in ihm einen Urning und begannen die hergebrachten Sticheleien. Endlich redete einer ihn an:

»Hören Sie mal, junger Mann, Sie sehn aus wie Zastrow's Bruder.«

Junger Mann:

»»So? Das mag wohl sein. Als Zastrow's intimer Freund müssen Sie das ja wissen.««

Dioning 1:

»Woraus schliessen Sie denn, dass ich sein Freund bin?«

Junger Mann: »»Sonst würden Sie ja solche Aehnlichkeiten nicht entdecken.««

Dioning 2. (zu Dioning 1.):

»Hör' mal, lass uns lieber gehn. Die Zastrow's wollen uns sonst am Ende noch zastroen.«

Die anwesenden Gäste hörten auf jedes Wort u. lachten. Nach einigem ferneren Geplänkel fühlten sich die Herren Dioninge jedoch geschlagen, schwiegen und – entfernten sich.«

§. 63b. *Im Aug. spöttelte wieder die Frftr. Z.: »Dass v. Schweitzer beim Berliner Maurerstrike die Hand im Spiel hat, ist nicht staunen erregend. Von seiner Vorliebe für junge Maurergesellen wissen ja die Mannheimer Gerichtsacten zu erzählen!«

*Nach dem Eisenacher Arbeitercongress (Aug. 1869) sagte N. F. Pr.: »Mit seinem Unzuchtsprocess ist v. Schweitzer in seinem Privatleben hinlänglich gekennzeichnet, um denkende und unbefangene nicht mehr zu täuschen.« Also etwas derart, wie ein geistiges Cainsmal vor der Stirne; nicht wahr? Warum es nicht lieber gleich körperlich mit glühendem Eisen ihm einbrennen? Das geistige wird ja von 99 vorübergehenden auf der Strasse gar nicht einmal erblickt.

*Bemerkenswerth ist die Schreibweise eines Artikels d. N. Würzb. Z. v. 16. August 1869 (der seinem Inhalt nach eine Notiz des §. 11 ergänzt):

»Ein 2ter Zastrow. Ein Berliner Kaufmann stand gestern nebst seinem »Geliebten«, einem Tapeziergehülfen, vor dem Criminalgericht, unter der Anklage naturwidriger Unzucht. Wegen ungenügenden Beweises mussten indess beide freigesprochen werden. Interessant ist dabei, dass den Lüstling früher einmal ein raffinirter Kellner um etwa 700 Thlr schröpfte. Bei einem Besuch des alten Herrn hielt dieser nämlich einen Collegen im Kleiderschrank versteckt, der dann im passenden Augenblick als »deus ex machina« erschien und den Lüstling mit einer Anzeige bedrohte. Der Kaufmann hatte damals die Keckheit, den Kellner wegen Erpressung zu denunciiren, wurde damit aber abgewiesen.«

*Wie ein »Lüstling« »geschröpft« wird, dient dem Verfasser natürlich zu ungeheurer Heiterkeit! Bei obigem Vorfall in Wien (§. 60), wenn er ihn las, wird er sich vermuthlich vor Lachen den Bauch gehalten haben.

*So oft ein Urning verhaftet, ehrlos verrathen, beschimpft oder sonst gemartert wird, erregt dies Befriedigung, ja Ergötzen, bei unsren gebildeten – Hausknechten? Gott bewahre! bei unsren gebildeten Gebildeten! Dies erinnert mich immer daran, wie einem unsrer Hausthiere seine besondren Begattungsverhältnisse so manchen Steinwurf eintragen von roher Hand, und wie Wurf und Schrei des gemarterten Thiers den Umstehenden so oft ebenfalls zum Ergötzen gereichen.

*In folgendem Falle sollte man fast den waltenden Finger eines Deus ultor erblicken. In Schwerin wohnt ein höherer Officier, der eines Urnings Lebensglück auf der Seele hat, den er einst mit kalter Grausamkeit aus seiner Existenz hinausstiess; was damals in den betr. militairischen Kreisen »zu allgemeiner Befriedigung« gereichte. Ein seltsames Geschick wendete den Spiess. Er hatte ein Söhnchen, die einzige Hoffnung seines Lebens, einen Herzensknaben, den er hütete wie seinen Augapfel. Als dieser heranwuchs: siehe, was da sich zeigte! »Καὶ σὺ τέκνον?« Ja: er war Urning! Sollte man nicht bekennen: es giebt einen Rächer? Doch was frage ich noch? Sahst du ihn in Wettern fahren flammend über Fels und Thal? Uranide, Uranide: auch dein Rächer fährt einmal.

§. 63c. Mir wird mitgetheilt, die Berliner Polizei führe geheime Listen mit Signalement und mit Eintragung fortlaufender Personalnotizen über mehr als 2000 dortige Urninge. (Vgl. Vorbemerkung 2.) Wären nicht die beiderseitigen Zwecke ein wenig verschieden (ungefähr wie Südpol und Nordpol), so könnte ich aus den chiffrirten Personalnotizen, die ich führe, jene vielleicht hie und da ergänzen. Als einzige Erkenntlichkeit würde ich mir dafür erbitten Befriedigung einer kleinen Neugier: ob jene Listen ebenso hoch hinaufreichen als diese? *oder ob sie etwa vor gewissen Namen Halt machen?

§. 64. Die Berliner »Börsenztg.« v. 20. Feb. 1869 schreibt: »Die Forderung, die Ulrichs stellt und die er sehr beharrlich, auch auf dem Juristentage, vertreten hat, dass §. 143 ausgemerzt werde, hat bei den Redactoren des norddeutschen Bundesstrafgesetzentwurfs Berücksichtigung gefunden. Eine dem §. 143 entsprechende Bestimmung ist in denselben nicht aufgenommen worden.« »Börsenztg.« v. 5. März enthält die von mir unterzeichnete Erklärung: ». . . Mit hoher Genugthuung hat es mich erfüllt, dass jene Redactoren meiner Forderung gerecht geworden sind: urnische Geschlechtsliebe (unter erwachsenen) für die Zukunft straffrei zu erklären. Eine 2te von mir gestellte Forderung indess ist damit noch keineswegs erfüllt: die zahlreichen Urninge, welche wegen ihrer Geschlechtsliebe gegenwärtig in Kerkern gehalten werden, der Freiheit zurückzugeben. Ist aber jene begründet, so muss auch diese es sein.«

§. 64b. *Die Berliner Polizei steht im Begriff, nunmehr auch Listen der dortigen Rupfer anzufertigen, wie bisher ihrer Opfer. Zwar wird dieser Schritt erfolglos bleiben, so lange das Gesetz, das die Natur verfolgt, noch nicht gefallen ist. Allein da dies Fallen in naher Aussicht steht, so ist es erfreulich, dass man schon jetzt Vorbereitungen trifft, welche in der That dazu beitragen werden, den Gaunern das Handwerk zu legen. Alle Urninge fordre ich auf, Namen, Alter, Stand, Personalnotizen über ihnen bekannte Rupfer .– Auflauerer, wie Lockvögel – den Polizeibehörden einzusenden. (Auch Einsendungen ohne Namensunterschrift wird man vermuthlich berücksichtigen, sobald der Einsender hinweisen wird auf die Scheu, sich als Urning zu demaskiren.) Der Gedanke: »die Rupfer werden polizeilich überwacht.« wird umgarnte Urninge künftig wesentlich ermuthigen, zu der einzigen wirklichen Rettung zu greifen: den Rupfer auf frischer That der Polizei vorzuführen. Während der Urning der Behörde bisher im Nimbus des Verbrechers erschien, den ein beliebiges Subject höchst loyal »wohlverdienter« Strafe überliefern konnte: wird der Rupfer seine Denunciantenrolle künftig ausgespielt haben, die Polizei dagegen dem Urning dankbar sein, wenn er es ihr erleichtert, die Gegend von solchen Individuen zu säubern.

§. 64c. *Warnung. Im Memnon §. 118, 3 erzählte ich, von wem und wie der Angeklagte Feldtmann zu Bremen verrathen ward: von einem Rupfer, Namens Filsinger, der sich in sein Vertrauen eingeschlichen hatte und selber Urning war. Von diesem gefährlichen Menschen berichtet man mir einen seither begangenen neuen Streich. Ich halte es für Pflicht vor ihm zu warnen. Ihn sah in Giessen ein ganz junger Urning aus wohlhabender Familie. Es entging ihm nicht, dass dieser sich sogleich in die Netze seiner dunklen Augen verstrickt hatte. Er beschloß natürlich, dessen Unerfahrenheit auszubeuten. Dem geübten gelang es zunächst, demselben 100 fl. zu entwinden, was ihm selbstverständlich nicht genügte. Der junge Mann konnte nichts mehr geben, da der Vater misstrauisch geworden war und mehr zu schicken sich weigerte. Filsinger war nicht der Mann, der sein Opfer so schnell schon losliess. Den geängstigten umklammerte er wie mit den Armen des Polypen. Seinem Begehren gab er endlich noch den erforderlichen Nachdruck durch die Drohung alles zu melden. Als er trotzdem gar nichts mehr erzwang, ging er in der That zum Principal, dem er alles verrieth worauf dieser den jungen Mann sofort entliess und die Sache dem Vater anzeigte. Karl Wilhelm Otto Filsinger, etwa 28 J. alt, ist in Preussen gebürtig, war eine Zeit lang Schauspieler; ist von Statur schlank, etwas über mittelgross; Haar braun; trägt zierlichen blonden Schnurrbart, elegante moderne Kleidung, schminkt sich blass, beehrt mit seiner Gegenwart nur grössere Städte und Curorte, nennt sich gern Felseck oder Baron v. Felseck. Unter dem Namen v. Felseck trat er auch in Giessen auf.

*Mainz. Ein höherer kath. Geistlicher zu Mainz hat neulich zugegeben: »Urningsliebe, wie Numa Numantius sie schildert, kann man allerdings als nicht sündhafte Neigung ansehn. Zur Sünde wird sie erst unter den Voraussetzungen, unter denen auch Dioningsliebe dazu wird.«

*An Herrn Univ.-Prof. Dr. Maxim. Perty zu Bern auf dessen Schreiben v. 9. Sept. 1869 und an Herrn Dr. jur. Prager zu Berlin auf dessen Zuschrift vom gleichen Tage:

Uebersättigung am Weibergenuss oder auch Onanie, meinen Sie, wecke in Dioningen Geschlechtslust an Knaben und Jünglingen? und aus so afficirten Dioningen bestehe des Urningthums hauptsächlichstes Recrutencontingent? Aber wie mag man diese ererbten Fabeln doch noch wiederholen? Gedruckt freilich sind sie! Von Geschlecht zu Geschlecht! Zeigen Sie mir einen einzigen zuverlässig constatirten Fall! Schon Casper kam von dieser Phantasie zurück. So entartungsfähig, so verächtlich ist die Dioningsnatur doch nicht, wie sie hier – von Dioningen selbst! –dargestellt wird.

VI. Criminalfälle.

§ 65. * Schwurgerichtsverhandlung gegen v. Zastrow; 5. Juli 1869.

1) *Vor mir liegen die ausführlichen Berichte 3er Blätter v. 6. Juli: »Tribüne«, »Berl. Gerichtsztg.« und »Publicist«. Trib. und Grtsz. bringen zugleich Holzschnittabbildungen; Trib. und Grtsz. bringen zugleich Holzschnittabbildungen; Trib: Gerichtssaal, die Richter, v. Z., Vertheidiger und Knabe Hanke (recht anschaulich dargestellt,); Grtsz.: ein Portrait, angeblich v. Z.'s, scheint das eines Pavians zu sein. Den ganzen Bericht der Grtsz. schrieb eine in Gift getauchte Feder. Publ, allein berichtet leidenschaftslos. Aus Trib. erfahre, ich nebenbei, Grz. habe einen »bekannten Artikel zu v. Z.'s Gunsten«, vom Schriftsteller Jüterbogk, gebracht. – Nicht im ordentlichen Schwurgerichtssaal wird verhandelt, sondern in einem Saal des Criminalgefangnissgebäudes. Trib. »Bei der im Volke herrschenden Aufregung wollte man v. Z. nicht über die Strasse transportiren. Man befürchtete Aufläufe«. (Vgl. §. 45) Die Verhandlung betraf nur den Fall Hanke. Die schwierigere Untersuchung über den Fall Corny ist noch nicht geschlossen. [Nach Grz. v, 13. Aug. soll jetzt von New-York aus ein ziemlich vager neuer Verdachtsgrund in Sachen Corny's gegen v. Z. und einen Mitschuldigen, Namens Müller aus Steina a. O., in Berlin angemeldet sein.] Präsident ist: Delius, Staatsanwalt: Henke, Vertheidiger: Holthoff. Die Öffentlichkeit ward ausgeschlossen, die Vertreter der Presse .jedoch zugelassen. Es erfolgte: Vorlesung der Anklageschrift, Vernehmung des Angeklagten, Vertheidigers Antrag auf Prüfung der Zurechnungsfähigkeit, Vernehmung 3er Aerzte dieserhalb, und Vertagungsbeschluss.

2) *Aus der Anklageschrift. Als man den halberstarrten Knaben fand und ihn fragte: »Wer hat dich so schändlich zugerichtet?« rief er: »Ein Mann, ein Mann! Er hat auch Licht gehabt.« Mehr war von ihm nicht zu erfahren. Als eine Hausbewohnerin ihm Thee zu trinken gab, entfiel seinem Munde ein Klumpen Blut. Bei seiner ersten Vernehmung, bei der er noch fieberhaft war, sprach er immer von 2 Männern, die ihn misshandelt. Später: »Ein Mann mit grossem Bart versprach mir Bilderbücher und trug mich auf den Boden, wo es finster war. Hier schenkte er mir einen Handschuh. Er hat mich mit seinem Stock geschlagen und mich gebissen. Dabei sagte er immer: »Junge, sei artig!« Dann hat er mich mit meinem Halstuch gewürgt und mich in ein russisches Heizungsrohr gesteckt, den Kopf nach unten. Durch langes Stemmen mit Händen und Füssen gelang es mir endlich, den Kopf herauszubringen.« (Die Hauptsache ist, wie man sieht, hier übergangen.) Die Bewandtniss mit dem Rohr ist nicht recht klar. Grz. nimmt an, den vermeintlich erwürgten Knaben habe der Thäter ganz im Rohr verbergen wollen; Trib., nur dessen Kopf habe er in's Rohr gesteckt, um ihn nämlich erst wirklich zu ersticken. – Nach allem darf man der Trib. beipflichten, wenn sie sagt: »Die That gewährt Einblick in einen Abgrund der menschlichen Natur, von dem man früher keine Ahnung hatte.«

3) *Auf Grund verschiedener, nicht sonderlich zwingender, Verdachtsgründe nimmt nun die Anklage an, der Thäter sei v. Z. Er habe unter Anwendung von Zwang den Knaben pädicirt, sodann vorsätzlich und mit Ueberlegung den Versuch gemacht, ihn mit dem Tuch zu erwürgen, in der Absicht nämlich, das Opfer zum Schweigen zu bringen; mithin Mordversuch. Bemerkenswerth ist, dass die Anklage annimmt:

a) zur Pädication »habe er Misshandlungen gefügt, um an den Qualen seines Opfers sich zu weiden.« (Oben Laval de Raiz etc.) Noch bemerkenswerther dies: b) »v. Z.'s Männer-Liebe lässt den Schluss gerechtfertigt erscheinen, er sei der Mann, von dem man sich des an diesem Knaben begangenen Verbrechens versehen könne.« (Unten §. 66.)

4) *v. Z's Persönlichkeit und Ansichten, v. Z's Vater war Generallieutenant in der Armee. Nach Grz. ward er schon bei der Affaire Corny verhaftet; nach kurzer Haft wieder entlassen. Im Fall Hanke ward er noch am Tage der That verhaftet. 1852 ward er aus Dresden ausgewiesen wegen »anrüchigen Lebenswandels.« v. Z.: »Es handelte sich um eine harmlose Berührung eines Mannes.« Sehr glaublich! Ein Dioning mag sich zügellos aller geschlechtlichen Ausschweifung hingeben, er mag Mädchen verführen, verlassen und zum Kindesmord treiben, durch Ehebruch den Frieden ganzer Familien untergraben: kein Haar krümmt ihm die Polizei. Gegen Urninge war man von je her sehr glücklich in der Auffindung eines Anlasses zur polizeilichen Massregelung, sowie in Benennungen dafür. Das Eigenschaftswort »anrüchig« ist der Polizei ebenso unentbehrlich, wie der liberalen Presse das Zeitwort »entlarven«. Anrüchige Dioninge giebt es nicht. Hätte in Dresden etwas ernstliches vorgelegen, so hätte man ihn natürlich bestraft. Die bisherigen Gesetze sind ja so überaus bequem dazu! Warum bestrafte man ihn nicht? – Präsident: »Haben Sie es nie zur Selbstbeherrschung gebracht?« d. i. zur Erdrückung des Liebestriebes. Um Vergebung, Herr Präsident: haben Sie Ihren Liebestrieb stets erdrückt?

*Ein Zug tritt an v. Z. hervor, der mir tiefes Mitleid einflösst: seine grosse Trost- und Haltbedürftigkeit. »Statt sympathische Bande neu anzuknüpfen, vereinsamte ich immer mehr. Daher fühlte ich mich im Bruch mit der Gesellschaft.« (Mit der Phalanx der Verfolger!) In einem Augenblick der Haltlosigkeit und Trostlosigkeit, gebrochen von den Qualen langer Haft, schrieb er im Gefängniss an einen Freund Namens Haberkorn die Worte der Verzweiflung: »Ich fühle mich als einen naturwidrigen Verbrecher. Meiner Lieblingssünde bin ich zu sehr nachgegangen.« Auf die Folter gespannt, wenn die Kraft gebrochen war, hat auch schon manche Hexe sich bekannt als Verbrecherin und Sünderin. Fast alle starben sie ja zerknirscht und reuevoll! Allerdings machen seine mündlichen Ausführungen, wenn schon Geist verrathend, hie und da den traurigen Eindruck, als spreche aus ihnen ein eignes Gedrücktsein und Geschwächtsein und eine eigenthümlich gebrochene Willenskraft – und zwar nicht erst seit der Haft –: das völlige Gegenstück zu jener innern Festigkeit, der man getrost zurufen kann: »Du wirst im Sturme nicht untergehn.«

*v. Z. erklärte: »Vorliebe für schöne männliche Formen ist mir angeboren und mit mir gross geworden, wie auch der Trieb, mich ihnen anzuschmiegen. Es giebt 3 Geschlechter, nicht 2; zu dem 3ten zähle ich mich. Die Neigung dieses 3ten Geschlechts besteht ebenfalls in der Liebe, aber nicht zu den Weibern. Auch sie ist durch die Natur berechtigt. Nie sollte die Gesetzgebung sich richtend in dieselbe einmischen.« Dabei hat er sich auf mich berufen. Trib: »Unter Berufung auf Autoritäten, wie Assessor a. D. Ulrichs.« Grz.: »In seinen Ausführungen beruft er sich auf die vortrefflichen Schriften von Ulrichs.« Zum Wort »vortrefflichen« setzt sie lächelnd ein (?!). Nach Publ. hat er sich »den Ausführungen geistreicher Männer angeschlossen.« »Zu heirathen wäre für mich eine Sünde gewesen an der Wahrheit. Aber nur jene Männerliebe habe ich geübt, welche sich genügen lässt an gegenseitiger körperlicher Annäherung und Berührung. Nie übte ich Pädication. Nur erwachsene üben auf mich Anziehung aus. Nie empfand ich Neigung zu unreifen Knaben. Grausamkeiten und Brutalitäten, wie die vorliegenden, sind meiner Natur so entgegengesetzt, dass ich sie nicht begreifen kann.«

5) *Zurechnungsfähigkeit. Der Vertheidiger beantragte, v. Z'.s Zurechnungsfähigkeit »zur Zeit der That« zu ermitteln. Seine Mutter habe an einer fixen Idee gelitten, ebenso auch deren Vater. Er beantragt Zuziehung des Professors Dr. Ludwig Meyer zu Göttingen, der als Irrenarzt bekannt, auch im Process Chorinsky zugezogen sei. »Es schien mir angemessen,« sagt er, »auch gerade auswärtige zu hören. Warum? brauche ich nicht näher zu motiviren. Jeder wird es selber fühlen.« (Also neue Bestätigung der Voreingenommenheit der Bevölkerung und der Gefahr für das ungebeugte Recht.) Präsident: »Angeklagter, behaupten Sie selbst, unzurechnungsfähig zu sein, oder irgend wann es gewesen zu sein?« v. Z. (»nachdem er sich mehrmals an die Stirn gefasst, als erwache er aus einem Traum« fügt Publ. poetisch hinzu): »Selbstkenntniss ist eine schwere Sache. Aber ich habe in der letzten Zeit so furchtbares erfahren, so schwere Trübsal erduldet, dass ich sagen muss: ich zweifle an der Zurechnungsfähigkeit entweder der Zeugen oder an meiner eignen.« Anwesend waren die Professoren der Medicin Liman, Skrzecka und Westphal. Vom Präsidenten befragt, erklärte Westphal: »Der Bedenken über seine geistige Zurechnungsfähigkeit kann ich mich nicht erwehren. Jemand kann epileptischen Anfällen ausgesetzt sein oder andren Störungen, die bei Ausübung einer solchen That in Betracht kommen müssen. Es bedarf längerer Beobachtung des Individuums.« Liman: »Zu erwägen ist der hervorgehobene Geisteszustand von Mutter und mütterlichem Grossvater und des Angeklagten anormale Geschlechtsrichtung.« (Also auch diese? S. oben §. 19. 20. 22.) Präsident: »Sind Menschen mit dieser Geschlechtsverirrung überhaupt geistig zurechnungsfähig?« (»Geistig« zurechnungsfähig? Giebt es in Berlin auch zurechnungsfähige Körper?) Skrzecka: »Geisteskranke zeigen erhöhten Geschlechtstrieb, auch geschlechtliche Rohheiten.« Westphal: »Ich kenne einen älteren Mann, der Männer, und ein 30j. Mädchen, das Mädchen liebte. Beide wurden später geisteskrank.«

*Gerichtsbeschluss: auf Grund der im wesentlichen übereinstimmenden 3 Gutachten wird die Verhandlung vertagt, um den Sachverständigen Gelegenheit zu geben, v. Z. zu beobachten. Der Antrag auf Zuziehung des Dr. Meyer wird abgelehnt.

§. 66. *Im § 3 sprach ich von einer eventuellen Antwort für die Thatfrage. Sollte der Beweis seiner Thäterschaft nicht etwa klar und unanfechtbar erbracht sein, so wäre zurückzugehn auf seine individuelle urnische Natur. Es entstände die Vorfrage: »Ist v. Z. Mannling, Weibling oder Mischlingsurning?« Ist er nämlich Weibling so ist seine Thäterschaft durchaus unwahrscheinlich. Sie wäre eine psychologische Unmöglichkeit. Nur ein Mannling kann die That begangen haben oder ein Mischling mit entschiedenen Mannlingszügen. Einem Weibling ist es seiner Natur nach ganz entschieden widerstrebend, sowohl unreife Knaben geschlechtlich zu berühren, als überhaupt activen Gcschlechtsgenuss zu suchen. Ihn reizt das diametrale Gegentheil. Memnon §§. 15. 16. 17. 21. 83. 136. fgde. II. Einleit. S. XV. fgde. Wäre dagegen der Beweis vollkommen erbracht, so würde daraus umgekehrt folgen: v. Z. ist Mannling, bez. Mischling, nicht Weibling. Ja ich gehe noch weiter, indem ich von der Eventualität, v. Z. sei Weibling, ganz absehe. Von vorhandener Geschlechtsneigung zu Männern schliesst die Anklageschrift auf gleichzeitig vorhandene Geschlechtsneigung zu Knaben. Dies beweist nur, mit welch gefährlicher Sorglosigkeit die Dioninge über Urningsliebe im Finstern umhertappen. Es ist wahrhaft erschreckend, solch einer Oberflächlichkeit Freiheit und Ehre eines Angeklagten preisgegeben zu sehn. Nach meinen Erfahrungen u. Studien ist feurige Liebe zu erwachsenen Männern und feurige Liebe zu unreifen Knaben so völlig von einander verschieden, dass sie nothwendig einander ausschliessen. Wer Knaben liebt, liebt nicht Männer; und umgekehrt. Von einem Falle gleichzeitigen Vorkommens hörte oder las ich nie. Im Gegentheil weiss ich, dass, wer Männer liebt, vor unreifen Knaben eine an Abneigung gränzende Kälte zu empfinden pflegt. Dass umgekehrt, wer unreife Knaben liebt, vor geschlechtlicher Berührung mit erwachsenen Männern geradezu Abneigung empfindet, dafür finde ich ein classisches Zeugniss in der italienischen Schrift »Alcibiades« von 1652, erwähnt Memnon §, 107. Wiederholt, namentlich S. 76. 77. 97, drückt sie diese Abneigung aus, z. B. in den Worten, trop gros im Gegensatz zu gracieux; boue im Gegensatz zu chevreau; répugnant; la viande du bouc est fétide; en dégoûter. Das umfangreiche Beweismaterial: v. Z. liebe Männer, bildet für die Anklage nicht nur keinerlei Unterstützungsgrund, sondern gerade vollwichtigen Gegenbeweisgrund.

§. 67. *Die Berl. Gerichtsztg. v. 6. Juli schreibt: »Die Urheberschaft beider Verbrechen musste man suchen im Kreise jener ausschweifenden Wüstlinge Berlins, welche polizeilich – man sagt uns: in der Höhe von 3000! – gekennzeichnet sind, unter jenen Gestalten, welche unheimlichen und stieren Blicks auf Strassen und Promenaden umherwanken, dem schönen Geschlecht abhold, Männern und Knaben in Liehe zugethan.«

Das müssen ja entsetzliche Gestalten sein! Vgl. unten Wiener »Presse« über Forstner: »breiter Mund mit zusammengekniffenen Lippen.« So auch die Tribüne v. 6. Juli, indem sie v. Z. schildert: »Gross, aber von schlaffer Haltung; in seinen Zügen liegt etwas welkes, schlaffes, das auf den Beschauer einen unangenehmen Eindruck macht«. (Sie sagt nicht, dass er bereits fast 6 Monat hindurch die langsame Qual der Untersuchungshaft erduldet hatte!) »Das Auge scheint matt und erloschen. Bei näherem Betrachten indess erkennt man, dass unter den kalten, farblosen Zügen eine geheime Gluth sich birgt.« Doch die Urninge mögen ruhig sein. Kaiser Hadrians Kopf ist auf Münzen und in Büsten uns vielfach portraitgetreu erhalten; und seine Züge gehören zu den edelsten, die aus dem Alterthum auf uns gekommen sind. Unter der Feder solch eines Dionings aber – in dem Augenblick, der ihn über Hadrian und Antinous belehrt, – würden auch sie sofort das Gepräge der Grauenhaftigkeit annehmen. Kleine Fälschungen sind ja Bagatelle. Sie gehören einmal zu der Art, wie man vor Urningen die erforderliche sittliche Entrüstung in Scene setzt. Doch warum giebt man uns nicht lieber einen unter der Kleidung verborgenen Meerkatzenschweif und glacébehandschuhte Rüsselthierkrallen? Würde das nicht ungleich besser wirken? Seltsam! wenig Zeilen über jener Abzeichnung begegnet man dem Motto des erstgenannten Blattes:

» Unser Ziel ist Gerechtigkeit!«

Man ist überrascht. Es mag eine heitere Gerechtigkeit sein, zu der das löbliche Blatt auf diesem Wege gelangen wird.

§. 68. Fall Griot. Jener Augsburger Priester (§. 14) ist der 53j. Domvicar Max Griot, Ceremoniarius des Bischofs von Augsburg. Man hat doch noch Untersuchung über ihn verhängt, nicht wegen Verführung 12–16j. Individuen, dazu hätte es des Antrags des Vaters bedurft, nur wegen (fahrlässiger) Erregung von Aergerniss durch Vornahme geschlechtlicher Handlungen an öffentlichem Ort. Das Punschzimmer der Conditorci hat man als zur Zeit »öffentlichen Ort« betrachtet. (Ueber »öffentlicher Ort« und über Aergernisserregung durch Fahrlässigkeit vgl. Glad. fur. S. 28. 29.) Am 5. Mai 1869 ward er vom Bezirksgericht Augsburg zu 8tägiger Festungsstrafe verurtheilt. 5 Zeugen bekundeten die Einzelheiten. Die Fahrlässigkeit scheint stark gewesen zu sein! Die Münchner »Neuesten Nachr.« v. 30. April höhnten: »Griot, der schon seit 20 J. Knaben erzieht, wird vor Gericht Aufklärung geben über seine Erziehungsmethode!« Das » Augsb. Anzeigebl.« v. 6. Mai weidet sich an der schimpflichen Verurtheilung eines kath. Geistlichen: »Es ist zu wünschen, dass solche Heuchler jederzeit entlarvt werden.« Solchen Artikeln darf namentlich nie die Würze fehlen, welche das Wort »entlarven« verleiht! [*Ein Wiener Blatt fiel sogleich in Krämpfe. Im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit bereicherte es unsre Sprache, die schon so viel erduldete, um den Ausdruck »Auswürfling der Menschheit«. – Griot hat zu seinem Nachtheil appellirt. Das Appellationsgericht Neuburg hat am 28. Jun. die Strafe zu 30tägiger Haft erhöht. Vom Bischof ward er seiner Aemter enthoben.] – Verführung schutzloser und schutzbedürftiger, unreifer oder erst halbreifer Knaben werde ich übrigens nie, nie! mildernd darstellen, und wären es, wie vermuthlich gerade hier, auch nur unbedeutende Berührungsspielereien. Eines Knaben Keuschheit sei jedem Erwachsenen ein Heiligthum. Freisprechung oder Verurtheilung ist Nebensache, die That unverzeihlich. Ich beklage ihn, der sie beging, und den Trieb, der zu ihr stachelte. (Vgl. §. 19.) Der Urning soll aber seine Triebe zügeln! *Dies gilt in voller Maasse natürlich auch für Zastrow, falls er der Thäter war. *Ich mache nur eine einzige Voraussetzung: dass des Knaben Keuschheit eben noch vorhanden ist; was im halbreifen Alter keinesweges stets ohne weiteres vorauszusetzen sein möchte.

§. 69. * Fall Morell. Zu Nürnberg ward am 18. Juni 1869 Abends ein 47j. Engländer, »der kein Wort deutsch spricht«, verhaftet: ein Geistlicher der anglicanischen Kirche, Thomas Baker Morell, wie er sich nannte: Coadjutor des Erzbischofs von Edinburg. Am 30. Juni verurtheilte ihn das Bezirksgericht Nürnberg zu 4monatigem Gefängniss, weil er öffentliches Aergerniss erregt habe durch »fortgesetzte, ehr- und schamlose« unzüchtige Betastung 2er Knaben, 13j. u. 14j., verübt auf der Hallerwiese, einem frequenten, jedermann zugänglichen, Erholungsplatz vor der Stadt. Das Urtheil betont »das ungewöhnliche Aergerniss« des Falles und »die grosse Gefahr für die sittliche Integrität der Jugend.« Die Pflicht diese Integrität zu achten habe ich bereits oben aus vollem Herzen anerkannt. Ausserdem sagt es indess, und zwar ganz allgemein, ohne Hinblick auf unreife Knaben: »Erfahrungsmässig bewährt sich geistlicher Stand nicht stets als Abschreckungsmittel gegen unnatürliche Handlungen.« Die Hand aufs Herz! meine Herren Richter. Ist es gerecht, vom Staatsdiener oder vom Geistlichen, der als Urning geboren ward und kein Gelübde ablegte, lebenslänglich den Riesenkampf absoluter Abtödtung jener Geschlechtsliebe zu fordern, welche Natur ist gleich der eurigen? Hat nicht auch er ein Recht, Mensch zu sein? – M. appellirte. Vom Appellationsgericht Eichstädt ward er am 13. Juli freigesprochen, »weil keine feste Ueberzeugung gewonnen sei, dass er die Eigenschaft der Hallerwiese als eines öffentlichen, jedermann zugänglichen, Ortes gekannt.« – Auch hier wieder begegnen wir einer Unzufriedenheit der öffentlichen Meinung mit der Freisprechung eines Urnings. (Vgl. oben §. 44.) Der Nürnberger »fränkische Courier« schreibt am 22. Juli: »Ueber dies freisprechende Urtheil in Sachen so grober Unzuchtshandlungen enthalten wir uns jedweder Kritik.« Aber es handelte sich, wie er selbst sogleich nachweist, gar nicht um grobe Unzuchtshandlungen, sondern lediglich um Aergernisserregung an öffentlichem Ort: juristisch ganz so wie im Fall Griot. »Die unzüchtigen Betastungen verübte er Nachmittags mit Gewalt und unerachtet aller Gegenwehr. Doch konnte wegen Gewaltthätigkeit nicht eingeschritten werden, da die Väter den Antrag auf Bestrafung zwar stellten, aber,« wie er mysteriös hinzusetzt, »wieder zurücknahmen: aus welchen Motiven? entzieht sich der Besprechung.« Ferner: »Nachträglich stellte sich heraus, der durch 4 Zeugen überführte Angeklagte sei nicht bischöflicher Coadjutor, sondern der Bischof von Edinburg selbst.« Zu der jüngst angeordneten Verlegung des Appellationsgerichts Eichstädt nach Nürnberg macht der »Nürnb. Anzgr.« v. 4. Aug. den Witz: »Sie geschieht vermuthlich, um den Herren vom Appellationsgericht Gelegenheit zu geben, die Eigenschaft der Hallerwiese als eines öffentlichen Ortes an Ort und Stelle zu studieren.« Die »N. Würzbgr. Ztg.« v. 9. Aug. berichtet, von dem Falle habe bereits die englische Regierung Notiz genommen, u. fordert diese mit Heftigkeit auf, ihre Schuldigkeit zu thun, d. i. den Bischof seiner Würde zu entsetzen. Wolle das Würzburger Localblatt dies doch der englischen Presse überlassen.

§. 70. * Seckbacher Selbstmord. Zu den 8 Selbstmorden, vorgeführt Mem. §. 119, kommt ein 9ter hinzu. Der Urning Ch. Hinkel zu Seckbach bei Frankfurt a. M. ward am 1. Nov. 1868 wegen eines urnischen Vorgangs vom Tage zuvor von 3 Rupfern bis in seine Wohnung verfolgt. Dieselben gaben sich für Polizeibeamte aus, erklärten ihn für verhaftet und forderten ihn auf, einen Wagen, den sie mitgebracht, zu besteigen, um in Frankfurt der Behörde vorgeführt zu werden. Auf einen Augenblick begab er sich, »um sich umzukleiden,« noch in den oberen Stock, wo er aber in der Verzweiflung sich entleibte, indem er mit einem Rasirmesser sich Luftröhre und Halsadern zerschnitt. Auf entstandenes Wehegeschrei ergriffen die 3 jetzt schleunigst die Flucht, wobei sie in der Eile einen Regenschirm stehn liessen, mittels dessen die Nemesis sie der wirklichen Polizei in die Hände lieferte. Es waren: Matthesius, Kaufmann, 22j., Spengler, Kellner, 31j. und Schulze, Kellner, 23j. Schulze hat Abends zu seiner Geliebten gesagt: »Heute hätten wir viel Geld verdienen können; aber der Kerl hat sich den Hals abgeschnitten.« So rohem Gesindel ist der Urning an Händen und Füssen gebunden durch das Gesetz thatsächlich überliefert. Welch kümmerliche Sühne war es den Manen des geopferten, dass am 26. Jan. 1869 die Strafkammer zu Frankfurt sie mit 2, 2 ½ und 3 J. Gefängnis strafte? Und was nützen so vereinzelte Bestrafungen der Erpressung, so lange die Bestrafung der Urningsliebe besteht und durch ihr Bestehen stets auf's neue zu Erpressungen anspornt? §. 71. * Fall Czarnecky. Rechtsunsicherheit Wie sehr in Preussen gegenwärtig des Urnings Lebensglück allem Zufall der Rechtsunsicherheit schutzlos preisgegeben ist, beweist das haarsträubende Geschick des bejahrten Rittergutsbesitzers Graf Karl Czarnecky auf Chwaliszewo in Posen, welcher gegenwärtig hinter dem Eisengitter schmachtet. Ich will, ich darf diesen Fall nicht verschweigen. Ich will, ich muss ihn, den man todtschweigt, an's Licht ziehn. Er ist wohl noch erschütternder, als die Einsperrung einer irrsinnigen Nonne im Kloster der Karmeliterinnen zu Krakau. Der Graf (vielleicht schwach von Muskelbau: Memnon §. 123, unten 5) liebte kraftvolle junge Bursche. Er liebte sie auf eine weiblich-passive Art (nicht passive Pädication) welche weiblich-passivem Begehren unzweifelhaft entspricht. Den erstaunten Richtern war diese Modalität völlig neu, obgleich schon Martial, Lucian im Apophras, u. ;a. sie erwähnen und sie auch heute keineswegs selten ist. Wenn die Natur gerade sie von ihm forderte (was nie ein Dioning zu entscheiden fähig ist), so war sie berechtigt nach dem Recht der Natur. (Vgl. Memnon §. 54.) Vor dem Kreisgericht Schubin ward er zuerst 1861 ihretwegen angeklagt, aber freigesprochen, »weil die That gar nicht unter das Gesetz falle«. Musste er sie jetzt nicht für straflos halten? Der gleichen Liebesübung wegen ward er 1867 abermals an geklagt, vor demselben Gericht, Was musste er erleben? Das Urtheil v. 23. Feh. 1867, unterzeichnet von den Richtern Müller, Güthe und Schmid, liegt mir im Wortlaut vor. Es sagt: »Das Gericht ändert seine Rechtsansicht. Es hält die That jetzt nicht nur für dennoch unter das Gesetz fallend, sondern für in dem Grade sittenlos und unnatürlich, dass sofort das höchste Strafmass des §. 143 dafür zu erkennen ist.« Ueber unnatürlich oder natürlich und sittlich oder sittenlos bei einem Urning abzuurtheilen, waren jene 3 Herren gar nicht fähig. Es sind Dioninge, die von der ganzen Urningsnatur nicht einmal eine Ahnung haben, die überall nur ihren dionischen Massstab anzulegen wissen. Kann auch ein blinder über die Farbe urtheilen? Demnach ward der 1861 freigesprochene 1867 verurtheilt zu 4j. Gefängniss und 4j. Entziehung der Ehrenrechte! Ist die Justiz ein Würfelspiel geworden? Und im norddeutschen Entwurf hat man diese ganze Bestrafung bereits ausgemerzt! (Wie in Frankreich schon 1810, in Bayern 1813, bestätigt 1861.) Welche Zustände! Essen muss er die Kost der Diebe. Licht oder Heizung darf er sich Abends nicht einmal auf eigne Kosten verschaffen. So verbringt er im Herbst und Winter entsetzliche Abende und Nächte. Er ist 70 J. alt! Wird man auch ihn, wie im vorigen Jahrzehnt zu Berlin den Freiherrn v. Malzan (Inclusa §. 67), im Kerker dahinsiechen und sterben lassen? Wird die Verfolgung der Natur auch dieses Opfer noch fordern? – Ein Begnadigungsgesuch hat er nicht eingereicht. Man schreibt mir: »Er war zu stolz dazu.« Was wollt ihr, ihr Beschimpfer? Sind wir der Freiheit werth?

*In seiner Antritts-Proclamation v. 4. März 1869 sagte General Grant, Präsident der Vereinigten Staaten:

»Durch nichts wird ein schädliches Gesetz so sicher der Abschaffung zugeführt, als durch stricte Vollziehung.«

Ganz richtig! Nur so wird die ganze Unerträglichkeit nackt und bloss hingestellt. Eine Vollziehung, die vor keiner Härte zurückbebt, wird den Vollzieher aber auch auf und niederjagen zwischen Südpol und Nordpol und damit Thür und Thor öffnen der Rechtsunsicherheit. Indem sie schuldlose zu Verbrechern stempelt, wird sie ferner wirkliche Verbrechen, die raffinirtesten Erpressungen, freilich ohne es zu wollen, wie Pilze aus der Erde schiessen lassen. Die schuldlosen selbst wird sie zu Selbstmorden treiben oder sie zu hingeopferten Märtyrern machen. So wird sie, die Vollziehung selbst, nachdrücklicher als theoretischer Nachweis, zu dem Ruf hindrängen: »Fort mit diesem Gesetz!«

§. 72. * Fall Forstner. (Fortsetzung von §. 10 u. 12.) Der Generalvicar der Unitarier, Professor Benisch, erliess (24. Jun.) in Tagblatt und Presse die »bestimmte Erklärung«: »Unter den obwaltenden Umständen werde er in diesem speciellen Falle Forstners Amtsentsetzung nicht beantragen, sollte derselbe auch schuldig gesprochen werden.« Constit. Vorstadtztg. gab hierauf (30. Jun.) der Gemeine den Rath: für jeden Fall Herrn Benisch zu entlassen. – Nach dem Tgbl. v. 9. Jul. hatte soeben Forstners Vertheidiger angezeigt, Kanonier Vogel habe inzwischen 2 neue Erpressungsversuche gemacht: an einem durchreisenden Fremden Namens H. und, am 7. Jul., auf 50 fl. gerichtet, ebenfalls im Stadtpark, an einem Kaufmann Sp. aus Mähren. – Am 12. Jul. war – bei geschlossenen Thüren – Verhandlung vor dem Wiener Landesgericht. Vogel sagte aus: »Als wir im Stadtpark auf der Bank sassen, begann er mit mir ein Gespräch, anfangs gleichgültiger Natur. Später sagte er mir Schmeicheleien; dann umarmte und küsste er mich, genitalia mea manu tetigit, non tamen nudans ea, und sagte: » Sie sind ein hübscher junger Mann; noch nie habe ich einen so schön gebauten jungen Mann gesehn« und: »Mit einem Manne lieben gewährt mehr Reiz, als mit einem Weibe.« Das ward mir endlich zu viel. Längst hatte ich den Verdacht, er hege unlautere Absichten auf mich. Dieser war zur Gewissheit geworden; ich ging daher mit ihm zur Polizei. Von dem ganzen Vorgang hat übrigens niemand etwas gesehn. Zuerst hatte ich ihn am Wienufer erblickt. Dort bemerkte ich, dass er mich auffallend ansah und meinen Schritten folgte. Ich ging zu einem Baume, ut urinam solverem.« Letzteres ist das wohlbekannte Manöver eines anlockenden, um eines Urnings neugierige Blicke zu provociren. Vogel hat mithin einfach als nichtswürdiger Verräther gehandelt. Es ist freilich üblich, die ehrlosesten Schurkenstreiche, wenn an einem Urning verübt, zu übersehn. – Forstner, der vorstehende Aussagen bestritt, sagte noch, dass am Wienufer ein Civilist dem Kanonier halbleise zurief: »Das ist der Forstner.« Neue fr. Pr.: »Eine ganze Schaar junger Leute von 18–20 J. sagte ihm heute die Beschuldigung in's Gesicht.« Geradezu falsch! Nicht »die Beschuldigung«, sondern nur Aeusserungen des Wohlgefallens und Liebkosungen. O schwere Beschuldigung, wenn einmal eine ganze Schaar hübscher Bauernmädchen einem Dioning in's Gesicht sagen würde, er habe ihnen allen liebkosend in die Wangen gekniffen! Wiener Morgenpost: »Heute zerriss der Schleier seiner Unschuld!« Ja, ja; wer junge Männer liebt, ist Auswürfling der Menschheit«: »unschuldig« ist, wer Weiber liebt. O ihr unschuldigen Dioninge! N. fr. Pr. wirft ihm vor, so oft ihm Fatalitäten drohten, habe er das Prävenire gespielt. Dies nennt sie falsche Beschuldigung. So sei Wahli auf seine falsche Beschuldigung verurtheilt. N. fr. Presse schreibt einmal ein wenig in den Tag hinein. Jemand gestattet mir im Stadtpark eine Liebkosung. Plötzlich legt er das Gesicht in die Falten sittlicher Entrüstung, springt auf u. erklärt: »Jetzt zeige ich Sie an, falls Sie mir nicht 50 fl. zahlen!« Ich rufe Rechtsschutz an, ihn der Erpressung anklagend. Ich spiele ihm das Prävenire. Ist das falsche Beschuldigung ? Der Schurke' mag er doch zusehn, wie weit er daneben mit seiner Anklage kommen wird. Und diese Verräther: N. fr. Pr., der alles Ehrgefühl abhanden gekommen zu sein scheint, nimmt sie in Schutz! – Mgpst. sucht selbst diesen Fall, so gut es eben gehn will, gegen die Ultramontanen zu verwerthen. »Er, der die frühesten geistigen Eindrücke an einer Lehranstalt empfing, die von Priestern geleitet ward, dann in ein Jesuitenkloster eintrat«, etc. Da haben wir's! Priester u. Jesuiten hatten ihm seinen Geschlechtstrieb eingeimpft. Wie abscheulich!

§. 73. *In die Sache war noch ein junger Maurergesell hineingezogen, Namens Tischer, welcher in seiner Aussage wechselte, schliesslich behauptete: F. habe an ihm einen äusserlichen Geschlechtsact vorgenommen. Das Gericht verurteilte F. nun wegen »Verbrechens der versuchten Verleitung zur Unzucht wider die Natur«, nämlich zur Pädication (Fall Vogel) und wegen » vollbrachten Verbrechens der Unzucht wider die Natur« (Fall Tischer) zu 1jähr. schwerem Kerker, geschärft alle 14 Tage durch Fasttag und einmaliges hartes Lager. N. fr. Pr. nennt dies Urteil ein mildes. Nun, anerkennungswerth finde ich wenigstens die Milde, dass die Schärfungen nicht, wie im 16. Jahrh., bestehn sollen in einmaligem Zwicken mit glühenden Zangen.

Also versuchte Verleitung zur Pädication! Ueber die Ziele des urnischen Geschlechtstriebes tappen die Dioninge einfach im Finstern. Stets wittern sie eine auf Pädication gerichtete Absicht.

*Die verschiednen Acte äusserlicher Berührung sind ihnen fremd. Der Irrthum wäre belächelnswerth, wenn er nicht über Freiheit u. Ehre der Urninge entschiede. Tactus genitalium eines schönen, blühenden jungen Mannes gewährt dem Urning selbstständigen Genuss, ähnlich wie dem Dioning die Betastung der entblössten Brüste eines Mädchens. [Hier waren die angerührten Theile nicht einmal entblösst.] (Vgl. oben §. 35, a. E.: »Dioninge pflegen nicht zu wissen« etc. Vindex §. 26. Formatrix §§. 8. 9. 13. 16. 18, a. 23) Und solcher Unwissenheit sind in Oestereich die Urninge auf Gnade und Ungnade preisgegeben!

Forstner legte gegen das Urtheil Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien hat durch Urtheil v. 13. (17?) Aug. von dem vollbrachten Verbrechen ihn freigesprochen, des Versuchs der Verleitung ihn dagegen als schuldig bestätigt, und für dies geringere eine die ganze Strafe mit ihren Schärfungen beibehalten.

Nach so langer Uebung im Strafen wissen also die österr. Richter selbst noch nicht, worin sie eigentlich bestehe, ihre sogen. Unzucht wider die Natur: ob schon in äusserlichen Acten (Landesgericht) oder erst (Oberlandesgericht) in Pädication. Und solcher Rechtsunsicherheit, solchem Würfelspiel, sind etwa 20 000 österr. Staatsbürger preisgegeben! Auch das Oberlandesgericht fasst einen tactus genitalium auf als Versuch der Verleitung zur Pädication. Vom bösen Willen der Richter rede ich nicht. Sie mussten ja urtheilen über etwas, wovon sie nichts verstehn, Doch das darf mir gleich gelten. Ich halte mich an das Ergebniss: in Oestereich haben sie im J. 1869 einen tactus genitalium, durch den einem Naturtriebe Folge gegeben ward, mit 1jähr. schwerem Kerker als Verbrechen bestraft. Das ist Hexenverbrennung 19ten Jahrhunderts. Ja, noch mehr; urnischer tactus genitalium als Verbrechen bestraft: und daneben dionische Pädication straffrei. Das ist ein Schandfleck am heutigen Oestreich.

§. 74. *Nachträglich erhalte ich die 1. Nr. des Wiener »Morgensterns«, redigirt von dem genannten Benisch, v. 1. Aug. Einem darin enthaltenen Artikel über die Verhandlung v. 12. Jul. entnehme ich noch folgende Einzelheiten. »Zeuge Wahli nahm seine vorjährige Beschuldigung zurück. Bei Aufstellung einer neuen verwickelte er sich in solche Widersprüche, dass selbst der Staatsanwalt ihn darauf aufmerksam machte. Uebrigens beanspruchte er von F. noch Schadenersatz, weil er durch dessen Schuld, nämlich seit seiner vorjährigen Verurtheilung, keine Stelle mehr finden könne. Der Vorsitzende wies diesen Anspruch jedoch zurück aus Gründen, die wir aus Schonung für Herrn Wahli nicht veröffentlichen wollen.« Nun, N. fr. Presse? – Die anonymen Schmähbriefe (§. 12) kamen nicht zur Verlesung. Empfangen hatten dieselben der Pfarrer Grazl zu Mödling und der Redacteur der »Kirchenztg.« Wiesinger. Diese hatten sie dem Gericht vorgelegt. Mgstrn. erwähnt noch eines 2 Spalten langen Berichts der »Presse« über die Verhandlung (mir nicht zugegangen), der mit Schmähungen gegen E. angefüllt sei. »Ein redlicher Mensch, meint Mgstrn., giebt sich zu solchen Berichten nicht her. Schon aus der blossen Beschreibung von Fs. Person: »hager, fahle Gesichtsfarbe, breiter Mund, schmale, zusammengekniffene Lippen« spricht der einfache Hass. Gegen den Schluss hin steigert sich dieser bis zur Raserei. (Vgl. oben §. 67.) Ich glaub's gern! Doch wozu staunen? Wenn man im 16. Jahrh. in Darmstadt einen Urning lebendig verbrannte – »gemeiner Gewohnheit nach«, wie die peinliche Gerichtsordnung sagt –, so verdiente sich der Scharfrichter für seine Bemühung taxmässig seine 15 fl. Nun, der Herr Berichterstatter der »Presse« wollte augenscheinlich bei seiner Redaction sich das Darmstädter Scharfrichterhonorar verdienen; und er hat gewiss redlich das seine gethan, um einen Urning lebendig wenigstens um seine Ehre zu bringen.

§. 75. *Die Aufregung in der Gemeine ist unbeschreiblich. Blinde Wuth macht sich Luft in ungezügelten Ausbrüchen. Fs. Vorleben, bis in die kleinsten Einzelheiten hinab, bis zu den auswärtigen Curorten, die er besuchte, wird durchspionirt. Sämmtliche junge Männer der Gemeine unter 20 J. hat die Kirchenbehörde ausgeforscht nach ähnlichen »Attentaten.« Alle verneinten; 2 sagten: beim Confirmationsunterricht habe er ihnen bisweilen die Wangen gestreichelt. Die Blätter entsenden in Gift getauchte Pfeile. Der Syndicus der Gemeine, Dr. Alphons Huber, hat erklärt: »Da Fs. Liebestrieb offenbar auf junge Männer gerichtet ist, so ist er der männlichen Jugend der Gemeine gefährlich; weshalb ich seine Amtsentsetzung beantrage.« Aber so lange die Unitarier für ihre geistlichen Aemter nicht Castraten finden, müssen sie unweigerlich sich schon mit Individuen begnügen, welche mit einem Liebestrieb begabt sind, mithin mit Dioningen oder Urningen. Wie aber der Geistliche, der Dioning ist, noch keineswegs der weiblichen Jugend der Gemeine schon deshalb gefährlich ist, weil seine Geschlechtsliebe von Natur auf das weibliche Geschlecht gerichtet ist: so ist es auch der, welcher Urning ist, noch nicht deshalb der männlichen, weil ihm die Natur den Liebestrieb auf das männliche gerichtet hat. F. würde ihn ad absurdum führen einfach durch den Gegenantrag: »Da Dr. Hubers Liebestrieb offenbar auf junge Weiber gerichtet ist, so ist er der weiblichen Jugend der Gemeine gefährlich; wesshalb ich seine Amtsentsetzung beantrage.« Der Geistliche, der weder Castrat ist noch ein Gelübde abgelegt hat, verletzt seine Pflichten gegen die Gemeine erst dann, wenn er seinem geschlechtlichen Begehren gemeindeangehörige Personen dienstbar macht. So lange er diese Grenzlinie respectirt, erfüllt er, was sie von ihm zu fordern befugt ist. Zu unbedingter Geschlechtslosigkeit den Geistlichen zu verdammen, der weder Castrat ist noch ein Gelübde abgelegt hat, dazu hat niemand auf dem ganzen Erdenrund ein Recht, mag derselbe Dioning sein oder Urning. Dem Urning aber zurufen: »Heirathe!« heisst: statt des Brotes einen Stein bieten. Zu heirathen ist ihm einfach naturwidrig. Die Katholiken fordern von ihrem Geistlichen geistige Selbstcastrirung kraft ausdrücklichen Rechts: auf Grund abgelegten Gelübdes. Die Unitarier dagegen, denen das Gelübde ein Gewaltact ist, leisten selber gerade das doppelte, wenn sie ihm absolute geistige Selbstcastrirung aufzwängen, da sie der Gewalthätigkeit ja noch die Rechtlosigkeit hinzufügen. Ist das die Freisinnigkeit der Unitarier? *Unmenschliche Gesetze des Staats verpflichten eine Gemeine nicht, durch Amtsentsetzung die Unmenschlichkeit noch zu verschärfen. Wer ist unter euch, der auf eine grausam geschlagene Wunde noch einen Peitschenhieb setzt? Umgekehrt wäre es einer Gemeine würdig, ihren Geistlichen gegen grausame Gesetze aus allen Kräften in Schutz zu nehmen.

§. 76. * Neue Verfolgungen in Wien. Der 26j. Vergoldergehilfe Franz W. (Tgbl. v. 1. Jul. nach der »Corresp. Wilhelm«) ward am 27. Jun. 1869 verhaftet. Mit einem fremden jungen Manne hatte er in einem Hotel »naturwidrige Unzucht« getrieben. Gleichsam zu seiner Entlastung benannte er eine Anzahl von Personen, welche ebenfalls der Männerliebe ergeben seien. Der Untersuchungs-Richter, Landes-Gerichtsrath Zepharowich (Severawiz?) schritt wirklich sofort gegen dieselben ein und liess bereits 3 verhaften. Schöner wäre es freilich gewesen, wenn sämmtliche Urninge Wiens aus freiem Antrieb vor Herrn Zepharowich hingetreten wären mit der Forderung: »Strafe auch uns, wenn es ihm strafwürdig war, zu lieben, wie das Gesetz der Natur ihm vorschrieb. Strafe auch uns, wenn es einem Menschen ein Verbrechen ist, ein Mensch zu sein!«

*Daneben scheint dort, wie man mir meldet, neuerdings eine systematische Verfolgung der Urninge im Plan der Behörden zu liegen. Im Dec. 1868 verfügte man u. a. eine strengpolizeiliche Ueberwachung der »in dieser Hinsicht berüchtigten« Plätze. Unter diesen Umständen haben die Rupfer leichtes Spiel. Ihr Erwerbszweig blüht. Diese Gaunerei erhebt ihr Haupt kühner u. frecher als je, thatsächlich unantastbar gemacht. Entsetzliche Fälle werden mir mitgetheilt. Natürlich; der Rupfer wird erzogen, nicht geboren. Jede neue Criminaluntersuchung stampft 99 Schurken aus dem Boden.

§. 77. *Die Abschaffung der Bestrafung der Natur hatte schon am 26. Jun. 1867 der vorparlamentarische Justizminister v. Komers – Ehre seinem Namen! – in Angriff genommen: und der parlamentarische hat dieses Werk nun schon 2 volle Jahre sträflich verzögert. Jauchze, du freies Oesterreich! Ob tausenden von schuldlosen Staatsbürgern Jahr aus Jahr ein Ehre und Lebensglück schmachvoll zertreten wird durch ein ruchloses Gesetz, das der nackte Hass erfand: was thut's? Dass die Wissenschaft diese Bestrafung längst verworfen hat, weil für dieselbe unter Erwachsenen auch nicht ein Schein von Rechtsgrund sich auffinden lässt: was thuts? Dein Pöbel mag sich ja einstweilen noch fernerhin weiden an den Martern der Verfolgten: du aber hast deine parlamentarischen Minister und was willst du mehr?

How many scholars, wasting o'er their lamp,
How many jurists, versed in legal rules,
How many poets, honoured in the schools,
How many captains, famed for deeds of arms;
Have found their solace in a minion's arms!

(Lord Byron; Memnon I. S. X.)

Auf den Urning vermag nun einmal nur männliche Körperschönheit Anziehung zu üben. So wollte es ein unabänderliches Gesetz der Natur, das kein Hass und kein Wüthen jemals erschüttert wird, das nicht einmal die Scheiterhaufen früherer Jahrhunderte aufzuheben vermochten. Woher nimmt nun der Staat ein Recht, strafend einzuschreiten, wenn der Urning von den Reizen eines jungen Mannes überwältigt wird? wenn er dem Zuge der Natur, unter deren Gesetzen auch er steht, folgt, wenn er, an ungesehenem Ort, ohne Beleidigung der öffentlichen Schamhaftigkeit sieh hinreissen lässt zu Liebkosung, Berührung und Genuss irdischer Seligkeit, welche auch ihm Naturgesetz, Naturzweck und Naturbedürfniss ist? Ist es seine Schuld, dass der Leib des Jünglings das prangendste Werk der ganzen Schöpfung ist? Hat nicht jeder Mensch, hat nicht jedes lebende Wesen rings um uns her seinen Liebestrieb? Und ist nicht der Liebestrieb einer der heftigsten aller Triebe? Meint ihr, dass nicht auch vom Urning die Natur ihren Tribut fordre? Wer giebt euch das Recht gerade von ihm den Riesenkampf wider die Natur absolut und lebenslänglich zu fordern? gerade ihm ein Gelübde aufzulegen? ein Gelübde, das er gar nicht abgelegt! es ihm aufzuzwängen mit naturwidrigem Zwang und rohem Terrorismus, unter Androhung und Vollziehung von Criminalstrafe und Infamerklärung? Ist das eure Sittlichkeit? das euer Rechtssinn? das eure Freisinnigkeit? Ich protestire gegen diese Verfolgung der Natur! Halt gebiete ich ihr im Namen der Sittlichkeit, des Rechts und der Freiheit! Und du Oesterreich: Schande über dich, wenn du nicht endlich, wenn du nicht bald, die Natur der Freiheit zurückgibst!

Ich steure durchs Meer, ein Argonaut, zu fernen Wundergestaden, wo mein goldenes Vliess unter Palmen und Myrten glänzt. Was säumst du, mein Argo? Beflügle den Kiel, deines Zieles gewiss. Mich dürstet zu schaun der Erlösung Land, das Land meiner Sehnsucht, mein Colchis zu ergreifen im Hain der Gerechtigkeit, der Freiheit goldnes Vliess.

Würzburg, 25. Septbr. 1869.

K. H. Ulrichs.

Aufforderung.

1) Wer sich an mich zu wenden wünscht, wolle mir direct nach Würzburg schreiben. Falls nach 14 Tagen keine Antwort von mir eingetroffen sein sollte, wolle man die Vermittlung der Verlagsbuchhandlung in Anspruch nehmen. Auch auf Briefe ohne Unterschrift werde ich antworten (an eine zu benennende Postrestant-Adresse), sobald die Nichtnennung des Namens gerechtfertigt erscheint. Ich nehme das Recht in Anspruch, alles mir mitgetheilte, was von naturwissenschaftlicher Wichtigkeit ist, zu veröffentlichen, in streng discreter Form, aber wahrheitgetreu, ohne Ausschmückung und ohne Weglassung; es sei denn, dass etwas mir mitgetheilt würde unter der Bedingung der Nichtveröffentlichung.

2) Ich wünsche eine Unterstützungskasse zu errichten für Urninge, die unverdient verfolgt oder ihrer Existenz beraubt sind, ihnen möglichst auch eine Zuflucht zu gewähren. Ich erbitte dazu Beiträge. Es giebt unter uns gar viel des bedrohten oder bereits zertretenen Lebensglücks, so viel der Angst und Noth, so viel der schlaflos durchwachten Nächte! Oft wenigstens vermöchte ich lindernd, ja schützend, einzuschreiten: wenn man mich nicht so tropfenweise dazu in den Stand setzte wie bisher. Lasset euch aufrütteln, ihr trägen, aus eurer Ruh! Kennt ihr keine Ehrenpflicht? 3) Falls §. 152 des nordd. Entwurfs wirklich in's Leben treten sollte (s. unten), so fordre ich die 12000 Urninge Norddeutschland auf, ein Land zu verlassen, das unsre Liebe auf's neue feierlich zum Verbrechen stempelt. Sich nicht länger als Verbrecher behandeln zu lassen, wird nunmehr wirklich zur Ehrensache.

– Nachtrag zu §. 64. c. Ausser »Baron Felseck« führt er noch verschiedene andre Namen. Im Sommer 1868 ist er in Frankfurt a. M. im Hôtel du nord abgestiegen unter dem Namen Feché. Den Giessener Streich spielte er etwa Oct. 1867.

– An einen gewissen preuss. Unterofficier zu Berlin. Wenn Sie Ihre Rupferei in M–au nicht sofort einstellen, so werden Sie bald Ihren Namen und Ihr Signalement gedruckt lesen. Vergleichen Sie gefälligst einstweilen §. 64. c.

Bitte. Ich wünsche 2 Urninge in die Urningskreise Köln's, bez. Hamburg's, einzuführen; erbitte Adressen.

§. 78. Im nordd. Strafgesetzentwurf wird § 148 (preuss.) als §. 152 nun dennoch aufrechterhalten! Die Motive sagen: »Vom Standpunct der Medicin, wie durch manche Gründe der Theorie des Strafrechts, rechtfertigt sich zwar die Abschaffung. Entscheidend war jedoch die Erwägung, dass im Rechtsbewusstsein des Volks diese Handlungen strafwürdig gelten.«

Aber das blinde Geschrei der Menge: »Strafet den Urning!« »Rechtsbewusstsein« zu nennen, ist doch wohl nur Euphemismus. Vor 240 J. rief man: »Verbrennet den Zauberer!« und einst in Rom: »Christianum ad bestias!« Wird man auch dies »Rechtsbewusstsein« nennen? In London errichtete man einst Legate für Lieferung des Holzes zu Scheiterhaufen »to burn heretics«, weil damals im »Rechtsbewusstsein« des Volks Ketzerei strafwürdig galt. Solchem Rechtsbewusstsein sich unterordnen; der Gesetzgeber darf es nicht. Nur wo sie rein ist, darf er der Volkstimme gehorchen: nie dort, wo sie auf falschen Vorstellungen beruht, wo sie ungerecht ist, wo sie despotisch ist. In unsrem Falle würde er antasten die Rechte der Natur, die staatsbürgerliche Berechtigung von tausenden und das oberste Princip der Gerechtigkeit: Gleichheit vor dem Gesetz. Einen wirklichen Rechtsgrund für die Bestrafung räumt man ziemlich offen ein, giebt es nicht. Diesen Mangel soll nun ersetzen, dass urnische Liebesübung im Volk strafwürdig gilt. Welch ein gefährliches Beginnen! Die Strafwürdigkeit ist also nur in der Phantasie des Volkes vorhanden: vom Gesetzgeber wird sie mithin nur fingirt. Fingirte Verbrechen aber dem Volk zu Gefallen bestrafen ist nichts geringeres als: dem Volk zu Gefallen Rechtsmorde begehn. Wir haben Justizminister, nicht Minister der Volksleidenschaften! So protestire ich denn auch gegen eine Gesetzgebung der Volksleidenschaften. Wäre es nicht unerhört, 12 000 Staatsbürger, sobald sie dem Naturgesetz folgen, durch einen Federstrich für Verbrecher zu erklären ohne Rechtsgrund? Echte Freisinnigkeit fordert Freiheit nicht nur für das Volk, sondern auch für unterdrückte Minoritäten, die nach Freiheit ringen: auch dann, wenn gerade das Volk der Despot ist.

Würzburg, 27. Sept. 1869.

Karl Heinrich Ulrichs,
k. hann. Assessor a. D.

Schriften über Urningsliebe

von Karl Heinrich Ulrichs
(Numa Numantius.)

»Inclusa.« 1864. Naturwissenschaftlicher Theil A. Der urnischen Liebe Angeborensein. 72 Seiten 12 ½ Ngr. = 46 kr. (Confiscirt; gerichtlich freigegeben).

»Formatrix.« 1865. Naturwissenschaftlicher Theil B. XVIII. u. 66 Seiten. 15 Ngr. = 54 kr.

»Vindex.« 1864. Juristischer Theil. Stoff zur Vertheidigung vor Gericht. (Ergänzung hiezu in Vindicta und in Ara spei Vorbericht.) 40 S.; 5 Ngr. = 18 kr. (Confiscirt; gerichtlich freigegeben.)

»Vindicta.« 1865. Forderung einer Revision der bestehenden Strafgesetze. XXIV u. 28 S.; 7 ½ Ngr.= 27 kr.

»Ara spei.« 1865. Verhältniss der urnischen Liebe zu Moral, Christenthum und sittlicher Weltordnung. Urnisches Liebesbündniss. Unter welchen Voraussetzungen ist Genuss sittlich erlaubt? Antinous, ein Gedicht. XXIV. u. 94 S.; 20 Ngr. = fl. 1. 12 kr.

»Gladius furens.« 1868. Eine Provocation an den deutschen Juristentag. Mit Verfassers mündlichem Vortrage v. 29. Aug. 1867 im Münchner Juristentage. 37 S.; 5 Ngr. = 18 kr. (War 10 Monat lang gerichtlich confiscirt; in II. Instanz freigegeben.)

»Memnon.« 1868. Die Geschlechtsnatur des mannliebenden Urnings. Körperlich-seelischer Hermaphroditismus. Anima muliebris virili in corpore inclusa. Eine naturwissenschaftliche Darstellung. Introite! nam et hoc templum naturae est.« Abth. I. XX u. 50 S.; 15 Ngr. = 50 kr. Abth. II. XXXVI u. 85 S.; 20 Ngr. = 70 kr. (10 Monat lang confiscirt; freigegeben.)

»Incubus,« 1869. Urningsliebe und Blutgier. Leipzig, A. Serbe. 93 S.; 15 Ngr.

Jede Schrift und jede Abth. wird einzeln abgegeben.

Obige Schriften werden auch durch A. Serbe's Buchhandlung in Leipzig, gegen Einsendung der betreffenden Beträge, direct und franco versandt.

Sonstige Schriften über Urningsliebe.

I. Griechenland.

1. Plato; »Gastmahl« und »Phaedrus.« (Deutsch von Prantl; » Gastmahl« 5 Ngr. = 15 kr. »Phaedras« 5 Ngr. = 15 kr

2. Theocrit; Idyll 12: »Der Geliebte« 13: »Hercules, u. Hylas« 23: »Der unglücklich liebende.« (Deutsch von Mörike und Notter; 15 Ngr. = 45 kr.)

II. Rom.

3. Tibullus; Elegie 4 (Buch I): urnische »ars amandi«; Elegie 9 (Buch I): »ad puerum suum perfidum.«

4. Virgilius; Ecloge 4: »An Alexis.«

5. Calpurnius Siculus; Ecloge 11.

III. Italien.

6. Alcibiáde fanciullo a scola, 1652; nach Baseggio's vager Vermuthung von Ferrante Pallavicini; übersetzt ins Französische : Alcibiàde enfant à l'école; 1866. (Vgl. Memnon §. 107. §. 134, 11; Einl. zu II. §. 137. §. 140.) Neben naturwissenschaftlich wichtigen Stellen enthält das Buch so viel schlüpfriges, dass ich es hier nicht aufführen möchte. Wer zu wissen wünscht, wo und wie es zu erhalten sei, wende sich an mich.

IV. Albanien (Türkei).

7. »Albanesische Studien« von Dr. jur. J. G. v. Hahn. Abschnitte: »Knabenliebe der Albanesen« I. S. 166 ff. »Gegische Poesien« II. S. 141 ff. (Memnon §. 31. 32.)

V. Frankreich.

8. Ambroise Tardieu; études medico legales sur les attentats aux moeurs. Deutsch von Medicinalrath Theile zu Weimar, 1860: unter dem Titel: »Die Vergehen gegen die Sittlichkeit.« (Ueber die Maassen gehässig und wimmelnd von Irrthümern; jedoch viel Material enthaltend, sämmtlich aus Paris. (Memnon §. 134, 6, c.)

9. »Monsieur Auguste«, roman inédit, par Mery; Paris (etwa) 1860. (Memnon Note 65.)

10. Dissertation sur l'Alcibiade fauciullo, traduite de l'italien de Baseggio et accompagneé de notes etc. Paris; J. Gay; 1861. Tiré à 254 exemplaires numerotés. (Von Gustave Brunet.) (Memnon §. 134, 9. Inhalt wichtig, schwer indess noch ein Exemplar zu erlangen.)

VI. England.

11. Lord Byron; Don Leon, a poem, forming part of the private Journal of his lordship. London: printed for the booksellers: 1866. 105. 6 d. (Glühende Vertheidigung urniseher Liebe. Memnon §. 134, 10; eine Probe: Mem. I. Einl. Ward auf buchliändlerischcm Wege jüngst vergeblich bestellt. In London indess jedenfalls zu haben in den kleinen Boutiquen von Wych und Holywell-Street.

VII. Schweiz.

12. Heinrich Hössli: Eros; die Männerliebe etc. II Bde. St. Gallen; Scheitlin & Zollikofer; 2te Ausgabe (nur Titelerneuerung) 1859: 2 Thlr. 3 fl. 12 kr. 6 fr. 75 Cs. (Memnon §. 134, 8. § 109. Gladius furens S. 2.)

VIII. Deutschland.

13. Graf Platen-Hallermund; Gedichte.

14. Casper; Handbuch der gerichtl. Medicin, Aufl. 4,1864: S. 16.. ff. (Argonauticus §. 17.)

15. Casper; Clinische Novellen zur gerichtl, Med. 1863: S. ...ff. (Argonauticus §. 17.) 16. Das Paradoxon der Venus Urania, 9 Ngr. = 30 kr. (Characterisirt sich, nur eines Tardieu würdig, durch Schmähworto, wie »Pest«, »Schandsäule«, »infamer Affe«. Argonauticus §§. 17. 20. 3. 49. 50.)

17. »Omnibus«, illustr. Wochenbl. (Hamburg u. Leipzig.) 1868, No. 28; 6 Xr. Hier angeführt wegen des Bildes »der Rattenfänger«.)

18. »Drei seltsame Erinnerungen« von Emerich Graf von Stadion, Bochnia, W. Pisz, 1858. (Memnon §. 100, c.)

19- »Hadrian«, Tragödie von Paul Heyse. 25 Ngr. (Aus Dioningsfeder – ebenso anziehend als verständnissreich – eine poetische Behandlung des Stoffes: Hadrians und Antinous.)

Obige Schriften werden auch durch A. Serbe's Buchhandlung in Leipzig, gegen Einsendung der betreffenden Beträge, direct und franco versandt.

Druck von W. Schneider in Querfurt.