Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitler-Terror (1933)
PeopleWilli Münzenberg, Marinus van der Lubbe, Hermann Göring, Joseph Goebbels, Adolf Hitler, Ernst Röhm, Edmund Heines, Georgi Dimitrov, Paul von Hindenburg, Franz von Papen, Kurt von Schleicher, Heinrich Brüning, Alfred Hugenberg, Gregor Strasser, Wilhelm Frick, Robert Ley, Otto Wels, Albert Einstein, Magnus Hirschfeld, Ernst Toller TermsBrown Book of the Reichstag Fire and Hitler Terror (1933), Reichstag fire (1933), Reichstag Fire Decree, Reichstag fire trial (1933), Sturmabteilung (SA), Schutzstaffel (SS), Gleichschaltung, Nazi book burnings, Institute for Sexual Science EventsThe Nazi Seizure of Power and the Enabling Act, The German Sexual Reform Movement and Its Destruction by the Nazis (1897–1935)
8 Die Judenverfolgungen in Hitlerdeutschland
Eine der ersten Taten der neuen nationalistischen Landesregierung von Thüringen war das Verbot des C. V. (Central–Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens) für das Landesgebiet Thüringen. Die Regierung gab dazu folgende Erklärung:
„Eines der Hauptziele des C. V. ist die Bekämpfung des Antisemitismus. Da es in Deutschland keinen Antisemitismus gibt, hat der C. V. keine Existenzberechtigung mehr. Er ist deshalb mit dem heutigen Tage aufgelöst.“
Hier ist von Tatsachen die Rede: authentische Berichte und Zeugnisse über Folterungen, Misshandlungen, Entrechtung und Aushungerung der in Deutschland lebenden Juden werden die Grenze zwischen „Greuelnachrichten“ und der schauerlichen Wirklichkeit genau aufzeigen. Es wird sich herausstellen, dass die sogenannten „Greuelnachrichten zwar im einen oder im anderen Fall ungenau und übertrieben waren, dass sie indessen die wahren Brutalitäten eher zu schwach dargestellt haben. Das will sagen: man hat beispielshalber von irgend einem Herren Cohn berichtet, ihm seien die Haare einzeln ausgerissen worden. Es stellt sich heraus, dass dieser Herr Cohn unversehrt längst im Ausland sitzt. Dafür aber ist es ein Herr Levy, dem man nicht nur die Haare ausgerissen, sondern auch ein Auge ausgeschlagen hat, so dass er tödlich verwundet seit Wochen in irgend einem Krankenhaus liegt. Irrtümer in der Person oder im Ort der Handlung sind vorgekommen; aber für jeden Fall, der sich als unrichtig oder übertrieben herausgestellt hat, gibt es hundert Fälle von Folterungen, Totschlag und Beraubung, die noch gar nicht bekannt geworden sind, weil die Betroffenen unter Todesdrohung daran verhindert werden, die Wahrheit über die Verbrechen. die tagtäglich in Hitlerdeutschland geschehen, auszusagen.
Der Bericht der Tatsachen kann sich in weitem Masse unabhängig machen von den Problemen der „Judenfrage“. Die Analyse der jüdischen Situation in Deutschland ist in vielen Büchern und von vielen Gesichtspunkten aus zu geben versucht worden. Wir grenzen den Problemkreis hier eng ein. Von den unauflöslichen Zusammenhängen der Hitlerbewegung mit dem Antisemitismus muss dennoch auf knappstem Raum zunächst gesprochen werden.
8.1 Der Antisemitismus als eine Grundlage des Nationalsozialismus
Es ist ein altes Mittel der herrschenden Schichten, die Unzufriedenheit der Massen mit einem Regime, unter dem sie verelenden, von den wirklichen Ursachen abzulenken. Warum diese Ablenkungsmanöver durch viele Jahrhunderte, während des ganzen Mittelalters und dann wieder in der Neuzeit gerade die Juden getroffen haben, ehemals als Religionsgemeinschaft, heute vornehmlich als „Rasse“, kann hier nicht mit der notwendigen wissenschaftlichen Gründlichkeit dargelegt werden. Diese Arbeit ist uns abgenommen worden durch die geniale Konzeption des jungen Marx: „Zur Judenfrage“. Auf den grundlegenden Marxschen Erkenntnissen bauten später zahlreiche Werke über diese Frage auf, die sie in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen behandelten.
Deshalb sehen wir heute das Kernproblem der Judenfrage nicht in einem ungeklärten Durcheinander der Komplexe „Rasse, Nation, Volksgemeinschaft, Religionsgemeinschaft etc.“, sondern in ihrer Stellung als soziale Frage (in der rassische, nationale und religiöse Elemente mit umschlossen sind). Die Analyse der Judenfrage ist untrennbar verquickt mit der Analyse der allgemeinen gesellschaftlichen Verhältnisse.
8.1.1 Der neudeutsche Antisemitismus Der Hitlerismus hat als eine charakteristische Form des Auflösungsprozesses des kleinen Bürgertums im Zeitalter des Industrie-Kapitalismus seine Vorläufer gehabt. Der neudeutsche Antisemitismus lässt sich zurückführen auf jene antisemitische Bewegung, die im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts unter der Führung des Hofpredigers Adolf Stöcker aufflammte. Die Ursachen dieser Bewegung waren wirtschaftlicher Art. Der hemmungslosen Spekulation der Gründerjahre nach dem siegreichen Krieg von 1870/71 war eine schwere wirtschaftliche Krise gefolgt, deren Leidtragender neben der Arbeiterschaft in erster Linie das Kleinbürgertum war. Der Hofprediger Adolf Stöcker, in seinem sozialen politischen Tätigkeitsdrang durch ernste Warnungen der Unternehmer und der Regierung eingeschüchtert, findet die neue erfolgversprechende Parole der Judenhetze.
„Ohne jegliche Blickmöglichkeit für ökonomische Grundtatsachen“, so schreibt in seiner ausgezeichneten Studie „Deutschland erwache“ Ernst Ottwalt, „schiebt Stöcker alles auf den Einfluss des Judentums, was ihm nur irgend im Deutschen Reich ungesund und verderblich zu sein scheint. Für die Verschuldung der bäuerlichen Bevölkerung der östl. preussischen Provinzen - eine notwendlie F01ge der Steigerung der Weltgetreideproduktion - macht Stöcker nur den Juden verantwortlich, der den Bauern Kredite gibt, um ihn nachher in teuflischer Bosheit von Haus und Hof zu vertreiben. Die beklagenswerte Lage der deutschen lndustriearbeiterschaft: Stöcker sieht nicht die Profitsucht eines Unternehmertypus, den die Vervollkommnung der Produktionsmittel geschaffen hat, er sieht nur den jüdischen Unternehmer, und „die Juden sind an allem schuld“.
8.1.2 Bismarck, der Judenknecht Der Radau-Antisemitismus führt zu einem gewissen Erfolg. Die erste revolutionäre Wallung des geprellten Kleinbürgertums wird auf den schwächsten Punkt konzentriert die jüdische Minderheit. Allerdings, als Adolf Stöcker beginnt, auch vermögende und mächtige Juden anzugreifen, da regt sich stärker die Solidarität der Klasse der Besitzenden und Mächtigen. Bismarck selbst greift ein, und der Hofprediger, der zum Agitator geworden ist, wird kaltgestellt. Es ist nicht ohne Pikanterie, dass die antisemitische Bewegung dieser Zeit sich auch gegen Bismarck wandte, den man als „Judenknecht“ denunzierte. In einer Broschüre vom Jahre 1878 ist zu lesen: „Dem Fürsten Bismarck gebührt das Verdienst, die Juden und ihre Genossen zur herrschenden Clique in Deutschland erhoben zu haben ... Die Protektion der Juden ist eines der schwärzesten Merkmale des gloriosen Reiches Bismarcks und seine Folge die Verarmung des arbeitenden Volkes, die Demoralisierung aller Kreise der Gesellschaft, die widerliche Verschmelzung von Geld und Geburtsadel ... und der Fürst Bismarck ist dem Einfluss des Judentums unterlegen. Juden und Judengenossen bilden seine Gesellschaft, sie sind sein täglicher Umgang und seine politischen Ratgeber, seine Hauptkulturkämpfer.“
Diese „Volksbewegung“ von damals mündete zwangsläufig in Exzessen. In dem pommerschen Städtchen Neustettin flammt als ein Signal die Synagoge auf (schon damals leitete sich die nationale“ Empörung durch eine Brandstiftung ein, und auch damals wurden nicht die Täter unter Anklage gestellt — sondern Juden, von denen man behauptete, sie selbst hätten aus Rachsucht ihren eigenen Tempel angezündet). Es kommt zu Pogromen. Als die „Volksbewegung“ schon im Abflauen ist — die wirtschaftliche Krise ist vorübergegangen - legalisiert sich dieser Antisemitismus in der Form von Parteien, und alsbald finden sich auch jene, die die notwendige Ideologie dazu liefern der Professor Eugen Dühring leitet mit seiner Schrift „Die Judenfrage als Frage des Rassencharakters“ eine neue Ära des Antisemitismus, den „Rassenantisemitismus“, ein. Inzwischen ist viel Tinte vergossen worden um des Nachweises willen, dass die Juden eine Rasse, und zwar eine fremde, niedrige und verbrecherische Rasse seien. Von geistreichen Behauptungen Chamberlains abgesehen, hat sich im Großen und Ganzen diese „Wissenschaft“ mit rohen Späßen begnügt. Sie feiert heute im Hitlerdeutschland ihre Triumphe, und zweifellos gibt es eine ganze Anzahl von Leuten, die im Dritten Reich auf diese unredliche Weise ihr Brot zu verdienen vermögen.
8.1.3 Formen der neudeutschen antisemitischen Agitation Der neudeutsche Antisemitismus, dessen Gipfelung der Sieg Hitlers ist, hat sich niemals mit „wissenschaftlichen“ Begründungen sehr gequält. Es ist ja das besondere Kennzeichen dieser Bewegung, dass sie von Anbeginn an niemals „bewiesen“, sondern immer nur „behauptet“ hat. Ihr Erfolg besteht darin, zu verwirren; abzulenken von den wirklichen Verhältnissen. Dieser Antisemitismus hat sich immer in der widerlichsten Form des Radauantisemitismus gespreizt. Anfang 1920, während des Kapp Putsches, zeigte sich zuerst in der breiten Öffentlichkeit an den Stahlhelmen der Ehrhardtbrigade das merkwürdige antisemitische Symbol: das Hakenkreuz. Damals wurden auch zuerst Hassund Hetzlieder öffentlich gesungen. Ein rechter „nationaler“ Mann sprach damals schon nur noch in Ausdrücken wie „Rathenau, die Judensau“ usw. Die Kinder lernten schon auf der Straße antisemitische Lieder. Heute, im Dritten Reich, kennen sie alle das schöne Kampflied, das den Refrain hat: „Wenn’s Judenblut vom Messer spritzt, dann geht’s nochmal so gut.“
In zehntausenden von Versammlungen, in zehntausenden von Zeitungsartikeln ist seit 15 Jahren von der Hitlerpartei der Jude den verführten Massen als das abgründigste Scheusal vorgeführt worden. Der Jude ist an allem schuld. Am Krieg wie am Frieden, am Kapitalismus wie an der Revolution, an der Armut und am Reichtum. Überall verbirgt sich für die nationalsozialistische Agitation der Jude, um das Werk des Judentums vollenden zu helfen „die jüdische Weltherrschaft“, das heißt für Hitler und die Seinen „Vernichtung der Welt“.
8.1.4 Hitler über die Juden Wir entnehmen einige Beispiele der offiziellsten Schrift des Nationalsozialismus, dem heute in vielen hunderttausend Exemplaren verbreiteten Buch von Hitler „Mein Kampf“. Hören wir folgendes: „Der schwarzhaarige Judenjunge lauert stundenlang, satanische Freude in seinem Gesicht, auf das ahnungslose Mädchen, das er mit seinem Blute schändet und damit seinem, des Mädchens, Volke raubt“. „Juden waren es und sind es, die den Neger an den Rhein bringen, immer mit dem gleichen Hintergedanken und Ziele, durch die dadurch zwangsläufig eintretende Bastardierung die ihnen verhasste weiße Rasse zu zerstören, von ihrer kulturellen und politischen Höhe zu stürzen und selbst zu ihren Herren aufzusteigen“. „Kulturell verseucht er Kunst, Literatur, Theater, vernarrt das natürliche Empfinden, stürzt alle Begriffe von Schönheit und Erhabenheit, von Edel und Gut und zerrt zerrt dafür die Menschen herab in den Bannkreis seiner eigenen niedrigen Wesensart“. „Wären die Juden auf dieser Welt allein, so würden sie ebensosehr in Schmutz und Unrat ersticken wie in hasserfülltem Kampfe sich gegenseitig zu übervorteilen und auszurotten versuchen, sofern nicht der sich in ihrer Feigheit ausdruckende restlose Mangel jedes Aufopferungssinnes auch hier den Kampf zum Theater werden ließe“. „Indem der Jude die politische Macht erringt, wirft er die wenigen Hüllen, die er noch trägt, von sich. Aus dem demokratischen Volksjuden wird der Blutjude und Völkertyrann. In wenigen Jahren versucht er, die nationalen Träger der Intelligenz auszurotten, und macht die Völker, indem er sie ihrer natürlichen geistigen Führung beraubt, reif zum Sklavenlos einer dauernden Unterjochung“.
Man muss bedenken, dass diese Aussprüche in einem immerhin repräsentativen und mit dem Bewusstsein der Repräsentation geschriebenen Buche stehen. Was wir hier zitieren, stellt sich somit als die mildeste und gezügeltste Form der antisemitischen Agitation dar. In den Versammlungen, in den Zeitungsartikeln hörte und las man eine andere, noch eindeutigere Sprache. Jahre lang haben die Überschriften der nationalsozialistischen Blätter etwa so gelautet „An den Zitzen der jüdischen Sau“ oder „Die jüdische Weltpest“ usw. Schließlich soll man nicht vergessen, dass der Hauptschlachtruf der Hitlerbewegung heißt: „Juda verrecke“.
Aber genügt es nicht, in den „Führer- und Schulungsbriefen für Funktionäre der
NSDAP“ (15. März 1931) zu lesen:
„Die naturgegebene Feindschaft des Bauern gegen den Juden, seine Feindschaft gegen den Freimaurer als Judenknecht, muss bis zur Raserei aufgestachelt werden.“
8.2 „Abrechnung“
Man muss sich dies einmal wieder ins Gedächtnis rufen, um zu erkennen, wie unsinnig die Dementis der nationalsozialistischen Gewalthaber in Bezug auf die Nachrichten über Judenverfolgungen sind und wie grotesk die Behauptung ist, den Juden geschehe unter der Schirmherrschaft Adolf Hitlers nichts Übles. Fünfzehn Jahre lang hat man den Juden als die Weltpest, als den tierischsten Untermenschen dargestellt, man hat den Anhängern der nationalsozialistischen Bewegung Freibriefe gegeben, die Juden zu verleumden und zu verfolgen. Man hat den Hass gegen den Juden systematisch gezüchtet. Man hat 15 Jahre lang „Abrechnung“ versprochen. Ist es ein Wunder, wenn mit dem Beginn der sogenannten „Nationalen Revolution“ diese Mordsaat aufgeht? Man hat jedem jungen Nationalsozialisten unermüdlich dargelegt, dass es eine sittliche Tat sei, die höchste Aufgabe, zu der er als nationaler Deutscher berufen sei: Die Juden auszurotten. Wie will man jetzt diesem jungen SA–Mann begreiflich machen, dass er, im Besitz der Macht, heute den Juden schonen soll? Man lässt den jungen SA-Mann gewähren, und man lässt ihn gern gewähren — denn von allen Dingen die man ihm versprochen hat, kann man ja nur diese eine Lust, befriedigen: seine Mordgier. Man kann nicht allen nationalsozialistischen Anhängern Brot und Arbeit geben, man kann die wirtschaftliche Krise nicht beheben, man kann keine der Versprechungen, die man gemacht hat, erfüllen - aber so lange man den kleinbürgerlichen Massen erlaubt, die Juden zu verfolgen und zu verprügeln, so lange sind diese Massen abgelenkt von dem großen Betrug, dessen Opfer auch sie sind. Deshalb wird man in Hitlerdeutschland der Judenhetze nicht Einhalt gebieten. Es wäre eine furchtbare Täuschung zu glauben, dass die Judenverfolgungen bei der Machtübernahme Hitlers nur vorübergehende Ereignisse gewesen seien. Sie sind systematische und im Rahmen des großen Volksbetruges notwendige politische Mittel. Wie sagte doch Herr Minister Goebbels in seiner Broschüre „Der Nazi-Sozi“ (Verlag Eher, München):
„Die Freiheit der deutschen Nation kann nur gegen den Juden vollendet werden. Gewiss ist der Jude auch ein Mensch ... aber der Floh ist auch ein Tier – nur kein angenehmes ... vor uns und unserem Gewissen haben wir die Pflicht... ihn unschädlich zu machen.“
8.3 „Juden sehen dich an“
Wir greifen, um zu beweisen, dass die antisemitische Hetze keineswegs aufgehört hat, sondern mit allen Mitteln organisiert weiterbetrieben wird, wiederum nur eine der Publikationen, die nach der Machtübernahme erschienen sind, heraus. Es ist ein Buch von Herrn Dr. Johann von Leers mit dem Titel „Juden Sehen Dich an“. Es ist eine ziemlich wahllose Zusammenstellung von Photographien, die „dem deutschen Volk“ als Schreckbildnisse vorgeführt werden sollen. Unter diesen etwa 60 Photographien von Deutschen und Ausländern finden sich auch Bilder von Karl Liebknecht, der ein Abkomme Martin Luthers ist, von dem Katholikenführer Erzberger, von Willy Münzenberg, in dem sich kein Tropfen „jüdischen Blutes“ nachweisen lässt, von Gresinski, von dem katholischen Oberbürgermeister von Köln, Adenauer, von dem Pastorensohn Erwin Piskator, die alle im Sinne der nationalsozialistischen Rassentheorie „reinrassige“ Deutsche sind. Aber das ist bezeichnend genug. Man nimmt sich in Hitler-Deutschland gar nicht die Mühe, auch nur die primitivsten Tatbestände, die den Behauptungen zugrunde liegen sollten, nachzuprüfen. Es genügt zu behaupten, es genügt zu verleumden. Wer dem Hitlerregime unbequem ist, der ist für dies Regime ein „Jude“. Basta. Der Begriff„Verantwortlichkeit“ ist diesen nationalsozialistischen „Schriftstellern“ vollkommen fremd. Sie haben einen Freibrief zu lügen. Fordert jemand Rechenschaft von ihnen, so sind die nationalsozialistischen Sturmtrupps gut genug dafür, um jeden unbequemen Frager zum Schweigen zu bringen. Deshalb wagt niemand, auch den unsinnigsten Behauptungen zu widersprechen. und da niemand widerspricht, so glaubt die verhetzte Masse alles.
Wir finden in diesem Buch, dem man die weiteste Verbreitung wünschen soll, weil es wahrhaft aufklärend wirken würde über den „Geist“, der das neue Regime beseelt, unter anderem auch die Photographien von Rosa Luxemburg, von Professor Einstein, von Georg Bernhard, von Lion Feuchtwanger, von Theodor Wolff, von Emil Ludwig, von Max Reinhardt, von Charlie Chaplin, von Alfred Kerr und von dem amerikanischen Bankier Otto H. Kahn. Niemand, der nicht Nationalsozialist ist, wird an diesen Photographien etwas Abstoßendes finden können. Es sind zu meist wunderbare Köpfe von klugen und sehr ernst blickenden Männern mit hohen Stirnen, Männern von wirklicher intellektueller Bedeutung. Abstoßend sind allein die Unterschriften, mit denen Herr Dr. von Leers diese Photographien versehen hat. Bei Rosa Luxemburg steht „Gerichtet“. Bei Leviné steht. „Hingerichtet“. Bei Erzberger steht „Endlich gerichtet. Die jungen Deutschen, die ihn abgeschossen, wurden nach der nationalen Revolution von 1933 außer Verfolgung gesetzt.“ Neben Einstein steht lakonisch „Ungehenkt“. Das ist ein Lieblingsausdruck dieses Herrn von Leers, er verwendet ihn bei all denen, die noch nicht ermordet worden sind. Von Reinhardt heißt es „Seine minderwertige und seelenlose Kunst usw.“. Chaplin wird bezeichnet als ein „ebenso langweiliger wie widerwärtiger kleiner Zappeljude“. Von Toller wird behauptet „Konnte nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler rechtzeitig eingesperrt werden“ aber nicht einmal das stimmt. Ernst Toller befand sich zu jener Zeit überhaupt nicht mehr in Deutschland. Der Pastorensohn Erwin Piskator wird als „bolschewistischer Kunstjude“ bezeichnet. Die Bankiers Max Warburg und Dr. Karl Melchior erhalten das Attribut „Hochgefährlich!“.
8.4 „Juda verrecke“
Herr Hanfstaengl, der nationalsozialistische „Auslands–Presse–Chef“, gab dem amerikanischen Vertreter der halbamtlichen Pressekorrespondenz „Telegraphenunion“ am 27. März 1933 ein offiziöses Interview. Auf die Frage: „Sind die Berichte über angebliche Judenmisshandlungen wahr oder unwahr?“ antwortete er:
„Der Reichskanzler hat mich vor wenigen Minuten, als ich ihn auf dem Münchner Flugplatz nach seiner Ankunft aus Berlin traf, autorisiert, Ihnen zu erklären, dass alle diese Berichte in ihrer Gesamtheit gemeine Lügen sind.“
Auf Einzelfragen über die Verfolgung von Juden antwortete Hanfstaengl:
„Die Untersuchungen der schwedischen, wie der holländischen Berliner Gesandtschaft haben ergeben, dass nicht ein einziger Jude getötet worden ist.“
8.5 Ermordete
Die von uns überprüfte Liste der von der SA erschossenen oder totgeprügelten Juden weist bisher 43 Namen auf. Es handelt sich bei diesen 43 Erschlagenen urn solche Fälle, die in erster Reihe als Juden, nicht aber als „Marxistem ermordet worden sind. Diese 425 authentischen, im einzelnen genau überprüften Fälle stellen einen Ausschnitt dar, einen Bruch teil der wirklichen Zahl, die sich zweifellos vervielfachen wird, wenn mit der Dauer der Zeit eine noch genauere Uebersicht über die tatsächlichen Ereignisse in Hitlerdcutschland möglich sein wird. Diese 43 ermordeten Juden sind ausgewählt aus hunderten von Namen. Alle Fälle, die bisher noch nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden konnten, sind hierbei noch nicht berücksichtigt worden.
Der jüdische Lehrling Kindermann, von dessen „tragischem Geschick“ die unauffällige Todesanzeige Kenntnis gibt, wurde im Jahre 1932 als Mitglied des völlig unpolitischen jüdischen Turnvereins „Bar-Kochba“ von Nationalsozialisten überfallen. Ein Nationalsozialist wurde deshalb angeklagt und verurteilt. Um dieses Urteil zu „rächen“, wurde nach der Machtergreifung Hitlers der junge Kindermann in die Nazi-Kaserne Berlin-Hedemannstraße verschleppt, buchstäblich zu Tode geprügelt und auf die Straße geworfen. In seine Brust war ein großes Hakenkreuz eingeschnitten.
8.6 Kassel als Beispiel
In einem ein Bericht des Kasseler Dr. O. M. heißt es:
„Am Freitag, dem 17. März 1933, durchzogen Nazibanden die Stadt Kassel, um Mitglieder der jüdischen Gemeinde, die ihnen aus irgendwelchen Gründen unliebsam waren, abzuholen und ’Gericht’ über sie zu halten. Bemerkenswerterweise handelt es sich bei den Opfern durchwegs um Personen, die niemals irgendwie politisch hervorgetreten waren, sondern die Ursachen für die Misshandlungen waren regelmäßig kleinliche Gehässigkeiten eines Prominenten der NSDAP. Folgende besonders schwerwiegende Fälle möchte ich hervorheben: Der Rechtsanwalt Dr. Max Plaut wurde an diesem Tag von einer großen Horde aus seinem Büro abgeholt und im geschlossenen Zug durch die Hauptstraße geführt. Unterwegs wurde er durch Schläge mit Gummiknüppeln gezwungen „Heil Hitler“ zu rufen, worauf jedes mal ein wildes Gebrüll von Seiten der Nazis ertönte. Plaut wurde dann in das Hauptversammlungslokal der NSDAP die Bürgersäle in der Karl-Straße gebracht, und dort wurde ein sogenanntes Standgericht über ihn abgehalten. Mitglied dieses Standgerichts soll sicherem Vernehmen nach der derzeitige Intendant des Kasseler Staatstheaters, der frühere Opernsänger Schilling, gewesen sein. Plaut wurde wegen angeblicher beruflicher Verfehlungen zu 200 Schlägen mit dem Gummiknüppel verurteilt. Zur Vornahme der Prozedur wurde er in einen unter dem Versammlungslokal befindlichen Keller gebracht und dort auf einem Bock festgeschnallt. Die Misshandlungen wurden dann in der fürchterlichsten Form vorgenommen und dauerten fast zwei Stunden. Nach eiuer gewissen Zeit war P. ohnmächtig geworden, er wurde dann durch Übergiessen mit Wasser wieder zum Bewusstsein gebracht und bekam dann von sogenannten Schwestern alkoholische Erfrischungen gereicht. Als er dann einigermaßen wieder zur Besinnung gekommen war, gingen die Misshandlungen in derselben Weise weiter. Nach Beendigung der grauenvollen Züchtigung hatte er vollkommen das Bewusstsein verloren und wurde blutüberströmt in einer Ecke liegen gelassen. Plaut wurde dann in seine Wohnung geschafft, wo er bis zu seinem Tode noch zehn Tage niederlag. Die herbeigerufenen Ärzte, der Nervenarzt Dr. Scholl und der Chefarzt des Landeskrankenhauses, Prof. Tönnisen, stellten die fürchterlichsten Verletzungen fest, unter anderem auch schwere Quetschungen der inneren Organe, besonders von Niere und Lunge. Der Rücken und die Beine wurden nach und nach völlig schwarz. Plaut musste auf seinem Krankenlager dauernd in Narkose gehalten werden, da er, sobald er zum Bewusstsein kam, vor Schmerzen so fürchterlich schrie, dass man es bis auf die Straße hörte. Dr. Plaut, der ein sehr kräftiger Mann war, ist an den Folgen der Verletzungen nach etwa 10 Tagen gestorben. Am gleichen Tag wurde der Rechtsanwalt Dalberg in der schwersten Weise misshandelt und zwar am gleichen Ort und in ähnlicher Weise wie Plaut. Bemerkenswert ist, dass Dalberg kurze Zeit vorher einen Streit vor Gericht mit dem damaligen Rechtsanwalt, jetzigen Ministerialdirektor Dr. Freisler gehabt hatte und dass ihm dies auch während der Misshandlung vorgehalten wurde. Es besteht also kein Zweifel darüber, dass die Folterung des Rechtsanwalts Dalberg auf direkten Befehl dieses zur damaligen Zeit obersten Führers der Kasseler NSDAP und jetzigen hohen preußischen Beamten erfolgt ist. Dalberg wurde auch sein langer Vollbart abgeschnitten. Die Verletzungen von D. waren so schwer, dass die Ärzte einige Tage befürchteten, ein Bein müsste amputiert werden, doch konnte es glücklicherweise noch gerettet werden. Dalberg leidet heute noch schwer unter den Folgen der Misshandlungen. Besonders schwer wurde noch ein junger jüdischer Kaufmann Mossbach misshandelt, dem meines Wissens nur vorgeworfen wurde, dass er ein Verhältnis mit einem christlichen Mädchen gehabt und wieder aufgegeben hatte. Bei ihm drangen Nazis in die Wohnung ein und misshandelten ihn in Gegenwart seiner Mutter so fürchterlich, dass er schwere Kopfverletzungen und Verletzungen des Rückgrats davontrug. Der zuerst herbeigerufene Arzt, Dr. Stephan, der selbst politisch ganz rechts steht, erklärte, dass er selbst im Krieg keinen so grauenvollen Anblick gehabt hätte. Mossbach schwebte lange Zeit in Lebensgefahr, ist aber gerettet worden. Ferner wurde am selben Tag auch im Versammlungslokal der Nazis ein Kaufmann Freudenstein schwer durch Prügel verletzt, so dass er wochenlang krank lag, und ein Kaufmann Ball, der gleichfalls längere Zeit danach krank war. Bei beiden Fällen handelt es sich um persönliche Racheakte irgendwelcher Nazis, näheres darüber ist mir nicht bekannt. Schließlich wurde noch ein über 60jähriger Herr, Bankier Plaut, misshandelt, er hatte aber keine so schweren Verletzungen. Die Untaten der Nazis in Hessen beschränken sich keinesfalls auf Kassel. Vielmehr kann man wohl ohne Übertreibung sagen, dass in jedem Ort des Regierungsbezirks Kassel, in dem überhaupt Juden wohnen, solche Fälle und zwar zum Teil ganz fürchterliche, vorgekommen sind. Mir ist bekannt, dass in einzelnen Orten sämtliche männlichen jüdischen Gemeindemitglieder ihre Heimat verlassen haben und — so weit überhaupt — nur nach längerer Zeit zurückgekehrt sind.“
8.6.1 Erzwungene Erklärung Der 25jährige Journalist Leo Krell, Berlin SO, Skalitzer Straße, Mitarbeiter der Zeitung „Berlin am Morgen“, wurde am 16. März von SS-Leuten überfallen, verschleppt und in der Nazikaserne totgeschlagen. Seine Leiche wurde vor dem jüdischen Friedhof niedergelegt. Wir erwähnen diesen Fall um des Nachspiels willen. An die alte Mutter kam ein Brief mit der Aufforderung ihren Sohn im Leichenschauhaus zu besichtigen. Es war für die alte Frau schwer, ihren Sohn zu identifizieren. Er war völlig entstellt. Im Gesicht und überall am Körper waren Hakenkreuze eingeschnitten und eingebrannt worden. Eine blutige Masse lag vor ihr, die einstmals ihr Kind gewesen war. Angesichts dieser entstellten Leiche wurde die Mutter gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, dass ihr Sohn „nach längerer Krankheit im Krankenhaus gestorben“ sei. Diese Erklärung wird von den Angehörigen der zu Tode Geprügelten in jedem Fall verlangt. Wenn einer der Angehörigen eine Äusserung über dei wahren Sachverhalt auch nur im engen Kreise tut, so kann er gewärtig sein, wegen „Greuelhetze“ von dem deutschen Gericht zu vielen Monaten, manchmal Jahren Gefängnis verurteilt zu werden. Im allgemeinen drohen die beteiligten SA-Leute dem Anverwandten, er würde dasselbe Schicksal erleiden, wenn er nicht „das Maul hielte“.
8.6.2 300 nachgewiesene Fälle barbarischer Misshandlung 43 bisher authentisch identifizierte verstümmelte Leichen — und wieviel tausende Halbtotgeschlagene oder fürs Leben Verletzte! Von mehr als 300 uns vorliegenden, verifizierten Nachrichten bringen wir die folgenden: Mitte April ging durch verschiedene Blätter die Nachricht, dass der mehr als 8Ojährige Großrabbiner Jonas Fränkel in seiner Wohnung Berlin C, Dragonerstraße 37, von SA Leuten überfallen und schwer misshandelt worden sei.
Die Regierung dementierte diese Mitteilung. Den Tatbestand berichtet die Tochter des Großrabbiners, Ella Fränkel, im einzelnen:
[Hier folgt im Original der Bericht von Ella Fränkel, der aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben wird.]
Wir haben diesen Fall als einen der bezeichnendsten ausführlich dargestellt und verweisen auf die beigegebenen Bilder und Dokumente. Ein mehr als 80jähriger Greis, Großrabbiner, wird so geschlagen, dass er für tot liegen bleibt, seine Wohnung wird ausgeplündert — aber die Dementiermaschine hat den Mut, in der Weltpresse zu behaupten, es gäbe diesem Großrabbiner überhaupt nicht!
8.6.3 In der Synagoge überfallen Sprechen wir noch von einem anderen Fall, der sich in der Synagoge abspielte. Der Rabbiner Bereisch wurde in Duisburg während des Gottesdienstes in der Synagoge überfallen und misshandelt. Man schleppte ihn auf die Straße und hüllte ihn in eine schwarz–rot–goldene Fahne.
Inmitten einer tobenden Menge musste er in diesem Aufzug Spießruten laufen. Schließlich wurde er verhaftet unter der Beschuldigung: „Öffentliche Unruhe auf der Straße erzeugt zu haben“. Der Rabbiner von Gelsenkirchen wurde während des Sabbath–Gottesdienstes mit einer Anzahl gläubiger Juden aus der Synagoge getrieben und durch die Straßen der Stadt bis in die SA-Kaserne geführt. Dort wurden alle gezwungen, sich mit dem Gesicht gegen die Wand zu stellen und Kniebeuge zu machen. Da der Rabbiner gegen diese Brutalität protestierte, wurde er auf eine Leiter gelegt und mit einem Stock verprügelt. Nach seiner Freilassung gelang es ihm, über die holländische Grenze zu entkommen. Er traf in Amsterdam so schwer verletzt ein, dass er weder stehen noch sitzen konnte. Bevor man ihn frei ließ, musste er einen Revers unterschreiben, dass „seine Verhaftung auf ein Missverständnis zurückzuführen sei.“
8.6.4 Pogrome Die „Frankfurter Zeitung“ vom 24. April 1933 meldet: „Wiesbaden. 23. April. Zwei Überfälle mit tödlichem Ausgang haben sich hier am Samstagabend ereignet. Es handelt sich um den Kaufmann Salomon Rosenstrauch und den Milchhändler Max Kassel. Der Polizeibericht besagt über den Mord an Kassel:
„Samstag um 23.30 Uhr drangen aus einer Wohnung im Hause Webergasse 43 Hilferufe. Gleichzeitig fielen mehrere Schüsse. Durch einen Kraftwagenführer, der die Straße passierte, wurde die Polizei benachrichtigt. Sie stellte fest, dass die Hilferufe aus der Wohnung des alleinstehenden 59jährigen Milchhändlers Max Kassel gekommen waren Beim Betreten der Wohnung fanden die Beamten Kassel in einem Zimmer tot auf dem Boden liegend vor. Der Körper wies Schussverletzungen auf, die tödlich waren. Die weiteren Feststellungen ergaben, dass mehrere Personen durch Einschlagen einer Türscheibe und einer Türfüllung gewaltsam in die Wohnung eingedrungen waren und den nach dem Fenster der Wohnung flüchtenden Mann niedergeschossen haben. Die Schüsse sind aus einer Armeepistole Kaliber 9 mm abgefeuert. Anhaltspunkte dafür, dass von den Tätern Raub beabsichtigt war, haben die Feststellungen nicht ergeben. Es dürfte sich allem Anschein nach um einen Racheakt handeln.“
Über den zweiten Fall sagt der amtliche Bericht:
„Samstag gegen 21.45 Uhr wurde die Polizei nach der Wohnung des 58jährigen Kaufmanns R., Wilhelmstraße 20, gerufen. In einem Zimmer der Wohnung lag, nur noch schwache Lebenszeichen von sich gebend, R. am Boden. Irgendwelche Verletzungen wies der Körper nicht auf. Durch einen Arzt wurde die Überführung ins Krankenhaus angeordnet. Auf dem Transport starb R. infolge Herzschlags. Die in der Wohnung noch anwesende Stütze bekundete, dass etwa um 21.10 Uhr zwei junge Männer an der Wohnungstür schellten und nach R. fragten. Als R. erschien, drangen die beiden Männer in die Wohnung ein, und einer davon hielt R. einen Revolver entgegen. R. flüchtete in ein Zimmer und fiel dort vor Aufregung nieder. Die beiden Eindringlinge verließen gleich darauf die Wohnung, ohne sich über die Gründe ihres Erscheinens auszulassen. Nach der Beschreibung des Mädchens handelt es sich um zwei Burschen im Alter von 20 bis 23 Jahren. Der eine trug grauen Rock, dunkelgraue Hose und grauen Schnitthut, der andere einen dunkelgrauen Anzug mit grauer Mütze.“
Das sind einige wenige Fälle, die von den Behörden selbst bekanntgemacht worden sind, aber jene tausende von Brutalitäten, die verschwiegen werden, die nicht bekannt werden sollen, sind damit nicht ungeschehen gemacht. Die Vergnügungen der SA sind mannigfaltig. Eines Tages wurde auf offener Straße in Berlin der Sohn des Synagogendieners P. vor den Augen seines Vaters von einem Trupp SA-Leuten überfallen. Man hielt den Unglücklichen fest, und einer der Erneuerer Deutschlands machte sich den „Spass“, den jungen Mann zweimal durch die rechte und zweimal durch die linke Wade zu schießen. Der Sohn des Synagogendieners P. lag noch nach drei Monaten im Krankenhaus. Er kam zuerst ins St. Hedwigskrankenhaus, später in das Berliner jüdische Krankenhaus, zuletzt in eine Nervenheilanstalt. Er wird vermutlich für sein ganzes Leben gelähmt sein.
8.6.5 Vergewaltigt Die junge jüdische Näherin K. L. wurde aus ihrer Wohnung in Berlin C, Augustastraße 35, abgeholt und in die SA-Kaserne in der Kastanienallee verschleppt. Ihr Verbrechen war ihre Freundschaft mit einem christlichen jungen Mann. In der Kaserne brachte man sie in einen Raum, in dem sich etwa 30 SA-Leute aufhielten, die sich sofort auf sie stürzten, ihr die Kleider vom Leibe rissen und sie verprügelten. Dann musste sie auf der Treppe, wo noch ungefähr 10 andere Leute waren, warten. Der SA-Führer Erich Schulz, holte sie dann vergewaltigte sie und ging fort, um noch zwei andere SA–Leute zu holen. Später machte er dem Mädchen eine Liebeserklärung. Er sagte ihr, es würde ihr von nun an nichts mehr geschehen, wenn sie sich jeden Abend bei ihm meldete. Wenn sie allerdings versuchen würde, ins Ausland zu fliehen, dann würde sie erschossen, man hätte genügend Leute, die sie beobachten könnten. K. L. bat dann, man möchte sie entlassen. Erich Schulz versprach ihr das, ging fort und kam nach kurzer Zeit zurück, um sie abzuholen. Er brachte sie zu seiner Mutter, deren Wohnung der SA-Kaserne gegenüber liegt. Dort bekam sie neue Kleider, da die ihren vollständig zerrissen waren. Dann durfte sie gehen.
8.6.6 Kleinstadt und Landgemeinden Wir geben Kenntnis von der folgenden überprüften Einsendung, die wir im Wortlaut hierhersetzen:
„In der kleinen württembergischen Stadt Niederstetten nahe bei Mergentheim -existiert schon seit Jahrhunderten eine kleine jüdische Gemeinde. Ihre Mitglieder sind zum größten Teile Kaufleute, die. wie sich das von selbst versteht, durchweg, soweit sie überhaupt politisch interessiert sind, den Parteien der Rechten näher stehen als den Sozialisten oder Kommunisten. Zwischen der christlichen und der jüdischen Bevölkerung in Niederstetten bestand bis in die aller letzte Zeit hinein ein ungetrübtes Verhältnis. Etwa 8 Tage vor Ostern erschien eines Morgens ganz früh eine Abteilung SA in Niederstetten, besetzte das Rathaus und übernahm die Polizeigewalt. Dann wurden die Häuser der Juden nach kommunistischen Schriften durchsucht. natürlich völlig vergeblich. Trotzdem wurden 10 Juden, alles angesehene Bürger in ihrer Stadt — aufs Rathaus geführt; dort führte man jeden einzeln in ein Zimmer, knebelte ihn, warf ihn auf einen Stuhl und schlug mit Stahlruten solange auf ihn ein, bis er nahezu bewusstlos war. Alsdann führte man die Unglücklichen, die sich kaum noch aufrecht halten konnten, alle in den Rathaussaal, wo sie sich der Reihe nach an der Wand — „an der Klagemauer“, wie man ihnen höhnisch sagte — aufstellen mussten. Nachdem sie die Hand zum Faschistengruss erhoben hatten, durften sie das Rathaus verlassen. Die meisten von ihnen waren jedoch infolge der erlittenen Misshandlungen so geschwächt, dass sie von ihren Angehörigen heimgetragen oder gefahren werden mussten. Sämtliche Misshandelten waren mehrere Wochen bettlägerig, einer von ihnen hatte sogar die Sprache verloren.
Es verdient hervorgehoben zu werden, dass die gesamte nicht–jüdische Bevölkerung von Niederstetten, die am 5. März zum grössten Teil nationalistisch gewählt hatte, über diesen Vorfall entsetzt war. Ein alter Bauer meinte kopfschüttelnd ’Das hat der Hitler doch nicht gewollt.’ — Der alte Mann besitzt offenbar keinen Rundfunkapparat, sonst wüsste er, dass diese ’deutschen Männer’ (angeblich waren sie aus Heilbronn a. N., sie sollen in anderen Orten noch schlimmere Taten verübt haben) nur das ausgeführt haben, was die zur Zeit führenden Männer in Deutschland allabendlich in tönenden Reden als ihr Ziel verkünden.“
Zur Ergänzung dieser Berichte von den Zuständen auf dem flachen Lande, bringen wir noch folgenden Aufruf des „Aktionsausschusses zur Bekämpfung des Judentums in Neustadt am Aich“, der im Lokalblatt dieses Städtchens am 18. Mai 1933 erschienen ist:
„... Unser Kampfziel ist, Neustadt von Juden und Judenknechten freizumachen. Wir möchten dies nochmals und mit aller Deutlichkeit feststellen, für den Fall, dass es die, die es angeht, noch nicht begriffen haben ... wer trotzdem noch glaubt, für die Juden eintreten zu sollen, ist in unseren Augen ein Lump, mit dem wir genau so verfahren werden wie mit den Juden ...“
8.6.7 In den SA-Kasernen K. W., Berlin C, Xstr. 43, berichtet über seine Erlebnisse in der SA-Kaserne Berlin-Ystraße unter anderem Folgendes:
„Man lieferte auch einen 26jährigen Juden ein. Dieser erzählte mir später, er sei auf seinem Motorrad verhaftet worden, habe sich nie um Politik gekümmert und war noch nie wählen. Erst wurden ihm die Haare mit einer Nagelschere geschnitten und zum Teil ausgerissen. Dann stritten sich die Hilfspolizisten darum, wer ihn verprügeln durfte, denn diejenigen, die ihn eingeliefert hatten, verlangten dieses Recht für sich, Der Hilfspolizist, der ihn gebracht hatte, sagte: Ich hätte den Juden ja gar nicht bringen brauchen, wenn ich ihn nicht verhauen darf. Darauf sagten die anderen: Du bist betrunken gehe erst deinen Rausch ausschlafen. Die meisten Hilfspolizisten rochen furchtbar nach Alkohol. Dann wurde der Jude verhauen wie die anderen, und zwar mit Ochsenziemern, Stahlruten, Gummiknüppeln. Dann wurde ihm auf das nackte Gesäß Spiritus gegossen und dabei geschlagen. Dann wurde ihm ein Dolch auf die Brust gesetzt mit dem Bemerken Jetzt wirst du erstochen. Man brachte ihm eine kleine Verletzung bei und sagte ihm: Morgen früh wirst du erstochen. Ich kam um 1 46 zum Verhör. Da sie mir nichts nachweisen konnten, kam ich in den Schlafsaal, wo ungefähr 40 Mann lagen. Ich selbst bekam nur einige Schläge mit dem Gummiknüppel und Fußtritte. Es gab noch eine sogenannte Mörderzelle. In dieser befanden sich 3 Mann. Dieselben wurden von oben bis unten schwarz geschlagen. Einer von diesen wollte sich schon mit einer Schnur das Leben nehmen. Morgens um 7 Uhr kam der diensttuende Offizier der SA. Wir erhielten dann Frühstück. Kaffee und trocken Brot. Dann wurde auf dem Hof exerziert. Vorher mussten wir sagen: ’Unserem Reichskanzler Adolf Hitler ein Sieg Heil!’. Beim Exerzieren mussten wir ’Deutschland über alles’ und ’Ich hatt’ einen Kameraden’ singen. Dann wurden wir gefragt, ob wir das Vaterland verteidigen würden, falls es einen Krieg gegen Polen gäbe. Wir erwiderten ’ja’. Man fragte uns, was wir machen, wenn wir entlassen würden, ob wir in die SA eintreten. Wir antworteten ebenfalls ’ja’. Die Juden, ca. zehn, mussten besonders exerzieren. Sie mussten gemeine Sprüche sagen, wie ’Sport fördert den Haarwuchs, stärkt die Bauchmuskeln und gibt dem Arsch eine gesunde Farbe’.“
8.6.8 Polnische Proteste Wir entnehmen der Fülle der von amtlichen Stellen des Auslandes veröffentlichten Meldungen und Proteste folgendes:
„Berlin, 30. März. - Der polnische Gesandte in Berlin, Herr Wysocki, hat bei der Reichsregierung Protest erhoben gegen die Verfolgungen, denen die polnischen Israeliten seitens der Hitler-Banden ausgesetzt sind. Herr Wysocki führte u. a. folgende Fälle an, die in Berlin selbst stattgefunden haben: Am 4. März wurde Herr Israel Weiss aus seiner Wohnung geholt und in eine Garage geschleppt, wo er derart misshandelt wurde, dass er das Bewusstsein verlor. Darauf wurde er auf die Polizeiwache geführt, wo er bis zum 6. März zurückgehalten wurde. Während der Misshandlung nahmen die Hitleranhänger ihm seinen Pass und seinen Ring ab und gaben ihm diese Gegenstände nicht wieder zurück. Am 6. März wurde Herr Abraham Leib Mittelmann überfallen und in ein Wirtshaus geführt, wo man ihn schwer misshandelte und ihn zwang, eine ekelhafte Flüssigkeit zu trinken. Infolge dieser Misshandlung ist Leib Mittelmann arbeitsunfähig geworden. Am 7. März wurden Maier Wulken und seine Nichte von Hitlerbanden derart mit Gummiknüppeln bearbeitet, dass beide das Bewusstsein verloren ... usw. Besonders in Chemnitz und Plauen haben sich die Hitleranhänger mit einer unerhörten Brutalität den Juden gegenüber aufgeführt. Sämtliche polnischen Israeliten, die in Chemnitz verhaftet worden waren, wurden unter Bewachung in die Stadt geführt, wo sie die kommunistischen Maueraufschriften, die noch aus der Wahlzeit herrühren, auswischen mussten. Sie verrichteten diese Arbeit unter den unflätigsten Beschimpfungen, die die Passanten ihnen zuteil werden ließen. Ein polnischer Staatsangehöriger, Adalbert Dafner, erhielt 50 Hiebe mit einer Reitpeitsche. Nach jedem Schlag musste er „Danke“ sagen. Salo Rubinstein wurde dermaßen misshandelt, dass sein Körper eine Woche nach seiner Misshandlung noch zahlreiche Verwundungen und Merkmale aufwies. Im Gefängnis von Plauen, wo zahlreiche Israeliten durch Hitlerleute eingesperrt worden waren, sind schreckliche Grausamkeiten verübt worden. lnfolge einer Intervention des polnischen Konsuls wurden in Zwickau und in Falkenstein acht polnische Juden freigelassen, aber infolge der erlittenen Misshandlungen sind viele lange Zeit arbeitsunfähig geworden. Am 12. März wurde der Pole Simon Her..an in Dresden von SA-Leuten in seiner Wohnung überfallen. Er wurde unter furchtbaren Misshandlungen durch den Korridor geschleift, auf dem mehrere Tage später noch Blutspuren zu sehen waren“
8.6.9 Amerikanische Beschwerde Nach einer Meldung aus Berlin vom 9. März hat der amerikanische Botschafter Sackett gegen die Misshandlungen von amerikanischen Staatsangehörigen Beschwerde eingelegt. Er bezieht sich auf eine Anzahl von Fällen, die allein in Berlin im Verlaufe von wenigen Tagen sich ereignet haben:
„In Berlin wurden verschiedene Juden, darunter einige amerikanischer Nationalität, brutalisiert. So wurde ein amerikanischer Bürger, Herr Max Schüssler, der Besitzer eines Hauses ist und die Ausweisung eines nationalsozialistischen Mieters aus seinem Hause beantragt und erhalten hatte, mitten in der Nacht von Nationalsozialisten aufgesucht. Um sich Eingang in die Wohnung zu verschaffen, hatten diese sich als Polizisten ausgegeben. Sie drangen in das Schlafzimmer von Frau Schüssler und zwangen diese, sich vor ihnen anzukleiden. Darauf forderten sie Herrn Schüssler auf, eine Erklärung zu unterzeichnen, auf Grund deren er die Ausweisung des nationalsozialistischen Mieters rückgängig machen musste. Andererseits wurde auf dem Kurfürstendamm ein anderer amerikanischer Staatsbürger, Herr Leo Jaffe von Nationalsozialisten geschlagen ... usw.“
8.6.10 Das amtliche tschechische Pressebüro meldet am 2. April
„Im Warnsdorfer Spital befinden sich vier misshandelte Flüchtlinge aus Deutschland. Sie wurden gestern nacht um ein Uhr von zwölf SA-Leuten auf einem Lastauto vom Hainewalder Schloss in Sachsen, das gegenwärtig ein Konzentrationslager ist, nach dem Ort Großschönau in Sachsen in der Nähe von Warnsdorf eskortiert. Es handelt sich um vier Juden, von welchen einer österreichischer Staatsbürger, zwei Polen und der Vierte staatenlos sind. Hundert Schritte von der Grenze bei Warnsdorf entfernt, wurden die vier Männer ausgeladen, auf der Wiese blutig geschlagen, und als sie nach der tschechoslowakischen Grenze zu flüchten wollten, mit mehreren Schüssen bedacht. Alle vier sind ernstlich verletzt; einer von ihnen hat außer anderen Wunden einen Schädelbruch erlitten und ist nicht vernehmungsfähig.“
8.6.11 An den Grenzen Die SA und SS der Grenzdörfer gestatten den Opfern des braunen Terrors natürlich auch nicht zu entfliehen. Jeder deutsche Staatsangehörige, der bei dem Fluchtversuch über die Grenze gefangen wird, gilt als ein Landesverräter. Aber nicht einmal die ausländischen Staatsangehörigen selbst sind vor der Willkür der braunen Herren sicher. Aus Prag wird gemeldet:
„Der Berlin-Athener Schnellzug, der jeden Morgen mehrere Hundert Personen nach Prag bringt, ist am 1. April mit einstündiger Verspätung und nur 3 Passagieren in Prag eingetroffen. Die Aussteigenden haben notariell über Szenen berichtet, die sich in Dresden abgespielt haben. Auf dem Bahnsteig hatte beiderseits des Zuges ein Kordon Nationalsozialisten Aufstellung genommen, eine andere Abteilung erschien in den Waggons mit dem Befehl ’Juden heraus!’ Alle jüdischen Passagiere, auch die Ausländer, mussten den Zug verlassen. Danach wurden auch die Papiere der übrigen Fahrgäste untersucht und diese gleichfalls zum Aussteigen gezwungen. Auf dem Bahnsteig mussten die Fahrgäste nebeneinander Aufstellung nehmen, dann wurde der Befehl gegeben ’Links um Marsch!’ Die Kolonne bewegte sich, von Nationalsozialisten flankiert, gegen den Bahnhofsausgang. Über das weitere Schicksal dieser zwangsweise an der Ausreise aus Deutschland verhinderten Personen, unter denen sich viele Frauen und Kinder befanden, ist nichts bekannt.“
8.7 Der Großrabbiner von Frankreich erklärt
Der Großrabbiner von Frankreich gab im Zusammenhang mit den Dementis der amtlichen deutschen Stellen einem Vertreter des „Petit Journal“ folgende Erklärung über die antisemitischen Ausschreitungen in Deutschland ab:
„Ich bin leider gezwungen zu sagen, dass die Meldungen über die Greueltaten absolut richtig sind. Wir besitzen unwiderlegbare Beweise und photographische Dokumente. Glauben Sie nicht, dass wir ohne weiteres den Erzählungen Glauben schenken. die uns von Flüchtlingen gemacht werden. Wir haben Mittel, um sie nachzuprüfen. Wir sind im Besitze von Dokumenten, die aus absolut sicherer Quelle stammen, die ich Ihnen nicht angeben kann. Ich kann Ihnen sogar sagen, dass gewisse dieser Dokumente offiziellen Charakter haben und von ausländischen Regierungen stammen. Es handelt sich nicht um reine Belästigungen, sondern um grausame Verfolgungen, die ihre Opfer und Märtyrer haben. Wenn wir dazu gezwungen werden, dann werden wir diese Dokumente veröffentlichen.“
8.7.1 „Es war viel schlimmer!“
Der „Manchester Guardian“ stellt fest:
„Die vorliegenden Beispiele von Terrorakten der Nazis seit den Wahlen machen es offenkundiger als je, dass der Terror viel schlimmer war als zuerst geglaubt wurde. Die britische, französische und amerikanische Presse hat die Tatsache nicht etwa, wie die deutsche Presse behauptet, übertrieben, sondern die Schrecknisse unterschätzt, was allerdings sehr natürlich ist, da ja nur ein kleiner Teil des Tatsachenmaterials zur Kenntnis der Auslandspresse gelangt ist. Am schlimmsten — sogar schlimmer als in Berlin — scheint der Terror in Kassel gewütet zu haben, in Schlesien, wo der amnestierte Fememörder Heines die Braunhemden kommandiert, dann in Worms und in vielen anderen kleinen Städten und Dörfern.
Eine genaue Schilderung der Dinge, die sich allein in den Dörfern Oberhessens im Laufe der letzten vier Wochen zugetragen haben, würde einen grauenerregenden Bericht geben. Aber es ist unmöglich, mehr als ein paar Einzelfälle genau festzustellen, da jede Untersuchung durch die allgemeine Angst vor Vergeltungsmaßregeln, sowie auch vor Gefängnisstrafei erschwert wird. Vor ein paar Tagen wurde ein Mann zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er das ’falsche Gerücht’ verbreitete, ein Jude sei von den Braunhemden gehängt worden Das ’Gerücht’ war in Wirklichkeit wahr:
Der Jude, ein Herr ..., wurde von Braunhemden geschlagen und an den Füssen aufgehängt, sodass sein Kopf über dem Erdboden hing. Als die Braunhemden ihre Tätigkeit beendet hatten, war er tot. Ein Deutscher, der in seinem eigenen Land ein wahres Wort über den entsetzlichen Terror spricht, riskiert furchtbare Misshandlung, langes Gefängnis und selbst den Tod. Von niemand kann vernünftigerweise die Übernahme eines solchen Risikos erwartet werden.“
8.7.2 Ein Aufruf Einsteins Beenden wir dieses Kapitel des Mordes und des Schreckens mit einem menschlichen Dokument, dem Aufruf des aus Deutschland vertriebenen Professor Einstein.
Am 27. März traf der Gelehrte auf dem Dampfer Belgenland in Le Havre ein. Er wurde von einer Delegation der Internationalen Liga gegen den Antisemitismus an Bord des Schiffes begrüßt und übergab ihr folgenden, eigenhändig geschriebenen Aufruf:
„Die Tätlichkeiten brutaler Gewalt und Unterdrückung gegen alle freien Geister und gegen die Juden, diese Tätlichkeiten, die in Deutschland stattgefunden haben und noch stattfinden, haben glücklicherweise das Gewissen aller Länder geweckt, die der Humanität und den politischen Freiheiten treu bleiben. Die internationale Liga gegen den Antisemitismus hat sich das große Verdienst erworben, die Gerechtigkeit zu verteidigen, indem sie die Einigkeit der Völker herstellte, die nicht durch das Gift angesteckt sind. Es steht zu hoffen, dass die Reaktion stark genug sein wird, um einen Rückfall Europas in längst verflossene Zeiten des Barbarentums zu verhüten. Mögen alle Freunde unserer so schwer bedrohten Zivilisation ihre Anstrengungen konzentrieren, um diese psychische Krankheit der Welt zu beseitigen. Ich bin mit Euch.“
8.8 Der Boykott
Vom Beginn seiner Existenz an hat der Nationalsozialismus die Methode angewandt, sich selbst als angegriffen, verfolgt und bedroht darzustellen. Der durch den Hitlerismus organisierte, vorher in Deutschland unbekannte politische Terror hat immer Hand in Hand mit der organisierten Lüge gearbeitet. Der Boykott gegen die jüdischen Geschäfte, die Ausnahmebestimmungen gegen die deutschen Juden bieten der Welt ein unvergleichliches Schauspiel dieser Methoden. Die Nationalsozialisten hätten sagen können es entspricht unserem Programm, es entspricht unserer Grundforderung seit Jahren, dass die Juden in Deutschland ausgerottet werden müssen.
Was aber taten die Nationalsozialisten, um ihren Boykott zu begründen? Sie schrieen
„Wir sind angegriffen! Die Juden wollen uns arme Deutsche vernichten! Wir handeln in äußerster Notwehr!“ Der organisierte Terror wurde „eine Abwehrbewegung“ genannt:
„Deutsche Volksgenossen, deutsche Volksgenossinnen! Die Schuldigen an diesem wahnwitzigen Verbrechen, an dieser niederträchtigen Greuel- und Boykotthetze sind die Juden in Deutschland. Sie haben ihre Rassengenossen im Ausland zum Kampf gegen das deutsche Volk aufgerufen. Sie haben die Lügen und Verleumdungen hinausgemeldet ... Darum hat die Reichsleitung der deutschen Freiheitsbewegung beschlossen, in Abwehr der verbrecherischen Hetze ab Samstag, den 1. April 1933, vormittags 10 Uhr, über alle jüdischen Geschäfte, Warenhäuser, Kanzleien usw. den Boykott zu verhängen. Dieser Boykottierung Folge zu leisten, dazu rufen wir Euch, deutsche Frauen und Männer auf. Kauft nicht in jüdischen Geschäften und Warenhäusern! Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten! Meidet jüdische Ärzte!“
Die Reichsleitung der NSDAP veröffentlichte am 28. März an alle Parteiorganisationen einen Aufruf, in dem die deutschen Juden beschuldigt werden, die „Greuelhetze“ gegen die „nationale Regierung“ inszeniert zu haben.
8.8.1 Die 11 Programmpunkte Am gleichen Tage wurden die berüchtigten elf Programmpunkte zur Durchführung des Boykotts veröffentlicht.
Wir geben sie im Wortlaut:
1. „In jeder Ortsgruppe und Organisationsgliederung der NSDAP sind sofort Aktionskomitees zu bilden zur praktischen, planmäßigen Durchführung des Boykotts jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte. Die Aktionskomitees sind verantwortlich dafür, dass der Boykott keinen Unschuldigen, umso härter aber die Schuldigen trifft. 2. Die Aktionskomitees sind verantwortlich für den höchsten Schutz aller Ausländer ohne Ansehen ihrer Konfession, ihrer Herkunft oder Rasse. Der Boykott ist eine reine Abwehrmaßnahme, die sich ausschließlich gegen das deutsche Judentum wendet. 3. Die Aktionskomitees haben sofort durch Propaganda und Aufklärung den Boykott zu popularisieren. Grundsatz: Kein Deutscher kauft noch bei einem Juden oder lässt sich von ihm und seinen Hintermännern Waren anpreisen. Der Boykott muss ein allgemeiner sein. Er wird vom ganzen Volke getragen und muss das Judentum an seiner empfindlichsten Stelle treffen. 4. In Zweifelsfällen soll von einer Boykottierung solcher Geschäfte solange abgesehen werden bis nicht vom Zentralkomitee in München eine andere Weisung erfolgt. 5. Die Aktionskomitees überwachen auf das schärfste die Zeitungen, inwieweit sie sich an dem Aufklärungsfeldzug des deutschen Volkes gegen die jüdische Greuelhetze im Auslande beteiligen. Tuen Zeitungen dies nicht oder nur beschränkt, so ist darauf zu sehen, dass sie aus jedem Haus, in dem Deutsche wohnen, augenblicklich entfernt werden. Kein deutscher Mann und kein deutsches Geschäft soll in solchen Zeitungen noch Annoncen aufgeben. Sie müssen der öffentlichen Verachtung verfallen, geschrieben für die jüdischen Rassengenossen, aber nicht für das deutsche Volk. 6. Die Aktionskomitees müssen die Propaganda der Aufklärung über die Folgen der jüdischen Greuelhetze für die deutsche Arbeit und damit für den deutschen Arbeiter in die Betriebe hineintragen und besonders die Arbeiter über die Notwendigkeit des nationalen Boykotts als Abwehrmaßnahme zum Schutz der deutschen Arbeit aufklären. 7. Die Aktionskomitees müssen bis in das kleinste Bauerndorf hinein vorgetrieben werden, um besonders auf dem flachen Lande die jüdischen Händler zu treffen. 8. Der Boykott setzt nicht verzettelt ein, sondern schlagartig. In diesem Sinne sind augenblicklich alle Vorarbeiten zu treffen. Es ergehen die Anordnungen an die SA und SS, um vom Augenblick des Boykotts ab durch die Posten die Bevölkerung vor dem Betreten der jüdischen Geschäfte zu warnen. Der Boykott setzt schlagartig am Samstag, den 1. April, Punkt 10 Uhr vormittags, ein. Er wird fortgeführt solange, bis eine Anordnung der Parteileitung die Aufhebung befiehlt. 9. Die Aktionskomitees propagieren sofort in zehntausenden von Massenversammlungen, die bis ins kleinste Dorf hineinzureichen haben, die Forderung nach Einführung einer relativen Zahl für die Beschäftigung der Juden in allen Berufen entsprechend ihrer Beteiligung an der deutschen Volkszahl. Um die Stoßkraft der Aktion zu erhöhen, ist diese Forderung zunächst auf drei Gebiete zu beschränken: a) auf den Besuch an den deutschen Mittel- und Hochschulen; b) für den Beruf der Ärzte; c) für den Beruf der Rechtsanwälte.
10. Die Aktionskomitees haben weiterhin die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass jeder Deutsche, der irgendeine Verbindung zum Auslande besitzt, diese verwendet, um in Briefen, Telegrammen und Telefonaten aufklärend die Wahrheit zu verbreiten, dass in Deutschland Ruhe und Ordnung herrscht, dass das deutsche Volk keinen sehnlicheren Wunsch besitzt, als in Frieden seiner Arbeit nachzugehen und in Frieden mit der anderen Welt zu leben, und dass es den Kampf gegen die jüdische Greuelhetze nur führt als reinen Abwehrkampf.
11. Die Aktionskomitees sind dafür verantwortlich, dass sich dieser gesamte Kampf in vollster Ruhe und größter Disziplin vollzieht. Krümmt auch weiterhin keinem Juden auch nur ein Haar. Wir werden mit dieser Hetze fertig, einfach durch die einschneidende Wucht dieser Maßnahmen.“
Dieser Aufruf wird von einer langatmigen Erklärung begleitet: jedes Wort ein Indiz für das schlechte Gewissen — aber, wie immer bei diesen Herren, durch besondere Schneidigkeit getarnt. Zum Schluss heißt es: „Nationalsozialisten! Samstag, Schlag 10 Uhr, wird das Judentum wissen, wem es den Kampf angesagt hat!“
8.9 Ein Berufener!
Zum Häuptling dieser „Abwehraktion“ bestellten die Herren des „Dritten Reiches“ Julius Streicher, den Herausgeber der Nürnberger Zeitschrift „Der Stürmer“. Man wird in der außerdeutschen Welt nicht wissen, was für ein Blatt „Der Stürmer“ ist, obwohl dieses Organ zeitweilig eine Auflage erreichte, die in die Hunderttausende ging. „Der Stürmer“ ist kein antisemitisches Hetzblatt im üblichen Maßstab. Sein Inhalt ging weit über alles hinaus, was man bisher in Deutschland an Schmutz zu lesen gewöhnt war. „Der Stürmer“ war immer ein Gossenerzeugnis. Er behandelte die „Judenfrage“ pornographisch. Einige Überschriften nur aus der unendlichen Reihe der Schmutztitel:
„Oskar Gross, der Dienstbotenschänder von Kitzingen“
„Blonde Mädchen Opfer des internationalen Mädchenhandels“
„Unterhosenskandal am Jakobsplatz“
„Das Privathotel auf dem Plauener Kirchplatz“
„Das Polizeiverbot und das Bordell auf dem Zeppelinfeld“
Diese Leistungen legitimierten Herrn Streicher, in den Reihen der NSDAP Karriere zu machen und endlich zum Kommissar der Boykottbewegung ernannt zu werden. Streicher ist oft verurteilt worden, nicht nur wegen Verleumdung, Bedrohung und anderen „politischen“ Delikten, sondern auch wegen „Erpressung“.
Herr Streicher hat zu seinem Stellvertreter im Aktionskomitee unverzüglich seinen Mitarbeiter, den Redakteur des „Stürmer“, Holz, gemacht. Auch Holz ist vielfach mit den Strafgesetzen in Konflikt geraten. Er ist nicht nur wegen „bewusster Verleumdung politischer Gegner im Wiederholungsfalle“ selbst von bayerischen Gerichten zu Gefängnis verurteilt worden, sondern auch vielfach wegen Trunkenheits- und Rohheitsdelikten. Er und Streicher haben das Ritualmord-Märchen allen Ernstes im 20. Jahrhundert aufs Neue verbreitet. Ein Gerichtsurteil besagt. dass Holz, um diese Märchen glaubhafter zu machen, sie in die Gegenwart verlegt hat und, „ohne den geringsten Anhalt dafür zu besitzen, ehrbare und führende Persönlichkeiten Nürnbergs als daran beteiligt und als Ritualmörder hat auftreten lassen“.
Herr Streicher erklärte auf einer Pressekonferenz der „nationalen Journalisten“ am 30. März:
„Ich werde nicht davor zurückschrecken, den deutschen Juden auch die Ausübung des Gottesdienstes mit Gewalt zu verbieten und sie am Betreten der Synagogen durch bewaffnete SA-Leute hindern zu lassen.“ Im übrigen sei der Stein nunmehr im Rollen; ob die Greuelpropaganda aufhöre oder nicht, das sei gleichgültig. Diese Propaganda des Auslandes gegen Hitler habe den willkommenen Anlass gegeben, und die Aktion würde durchgeführt; es wäre eine vollendete Illusion, anzunehmen, dass die SA-Leute sich hiervon abhalten ließen. Er, Streicher, sei mit der Entwicklung durchaus zufrieden; seine einzige Sorge in den vergangenen Wochen sei gewesen, dass der Vernichtungskampf gegen die Juden etwa unterbleiben könnte. In diesem Falle — das sei seine feste Überzeugung! — wäre die nationale Revolution an ihrer eigenen Unzulänglichkeit zusammengebrochen. Diese Gefahr aber wäre nun endlich und endgültig beseitigt; man möge ihm, Streicher, vertrauen, dass er ganze Arbeit den Juden gegenüber leisten werde!
8.9.1 Boykott–Vorbereitungen In den letzten Tagen vor dem Boykott wurde die Judenhetze systematisch gesteigert. Wir bringen als Exempel eine der „repräsentativen“ Reden, die des neuernannten Polizeipräsidenten von Frankfurt, General von Westrem, die einem Organ der NSDAP, dem „Frankfurter Volksblatt“ vom 30. März entnommen worden ist:
„Kein SA-Mann vergreift sich an einem Juden, weil er weiß, dass der Jud’ ihm nicht ebenbürtig ist. Ich werde es auch nicht mehr länger dulden, dass auf deutschem Boden geborene Tiere unter der sadistisch-asiatischen Schächtmethode qualvoll verenden müssen. Kann der Jud’ unser Fleisch nicht essen, dann mag er Kohlrüben und Kartoffeln essen wie ihr im Hungerwinter des Weltkrieges. Deutschland ist erwacht. Ihr Juden, ihr braucht nicht zu zittern, wir bleiben legal, so legal, dass euch vielleicht die Legalität unbehaglich wird, dann könnt ihr ja nach Palästina gehen und euch das Fell gegenseitig über die Ohren ziehen!“
8.9.2 Aktionskomitees Die Anordnungen der nationalsozialistischen Parteileitung überstürzen sich. Aktionskomitees wurden allerorten gebildet und mit der Aufgabe betraut festzustellen, welche Geschäfte, Warenhäuser, Anwaltskanzleien usw. sich in jüdischen Händen befinden. Das „Zentralkomitee zur Boykottierung jüdischer Geschäfte“ gab folgende Richtlinien aus:
Die Aktionskomitees übergeben das Verzeichnis der festgestellten jüdischen Geschäfte der SA und SS, damit diese am Samstag, den 1. April 1933, vormittags punkt 10 Uhr die Wachen aufstellen können Die Wachen haben die Aufgabe, dem Publikum bekanntzugeben, dass das von ihnen überwachte Geschäft jüdisch ist. Tätlich vorzugehen ist ihnen verboten. Verboten ist ihnen auch, die Geschäfte zu schließen. Zur Kenntnismachung jüdischer Geschäfte sind an deren Eingangstüren Plakate oder Tafeln mit gelben Flecken auf schwarzem Grunde anzubringen. Entlassungen von nicht–jüdischen Angestellten und Arbeitern dürfen von den boykottierten jüdischen Geschäften nicht vorgenommen, Kündigungen nicht ausgesprochen werden. Die Aktionskomitees veranstalten am Freitagabend in allen Orten im Einvernehmen mit den politischen Leitungen große Massenkundgebungen und Demonstrationszüge. Am Samstagvormittag sind bis spätestens 10 Uhr die Plakate mit dem Boykottaufruf an allen Anschlagsäulen in Städten und Dörfern anzubringen. Zu gleicher Zeit sind auch an Lastautos oder noch besser an Möbelwagen folgende Transparente in hier angegebener Reihenfolge durch die Straßen zu fahren:
„Zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Bovkotthetze“
„Boykottiert alle jüdischen Geschäfte“
„Kauft nicht in jüdischen Warenhäusern“
„Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten“
„Meidet jüdische Ärzte“
„Die Juden sind unser Unglück“.
Zur Finanzierung der Abwehrbewegung organisieren die Komitees Sammlungen bei den deutschen Geschäftsleuten.
An sämtlichen Litfaßsäulen im Reich hing in den Tagen vor dem 1. April diese Bekanntmachung:
„Bis Sonnabend früh 10 Uhr hat das Judentum Bedenkzeit! Dann beginnt der Kampf! Die Juden aller Welt wollen Deutschland vernichten! Deutsches Volk! Wehr dich! Kauf nicht bei Juden!“
Auch die verschiedensten Ministerien äußerten sich ihrerseits ressortmäßig über die anzuwendenden Boykottmaßnahmen. Wir werden im Abschnitt Ausnahme-„Recht“ noch mit solchen Verordnungen bekanntgemacht werden. Alle mit der NSDAP korrespondierenden Vereinigungen, sämtliche Unterabteilungen, Gaue usw. erließen detaillierte Bestimmungen; es gab keinen noch so kleinen Parteibeamten, der sich nicht mit seinen Anweisungen wichtig machte.
Aus den Nachrichten über den Boykottverlauf bringen wir einige bezeichnende offizielle Meldungen. die beweisen, dass insbesondere in Klein- und Mittelstädten die SA vor der Anwendung von Gewalt durchaus nicht zurückschreckte. Das Conti-Bureau (WTB) meldet aus Annaberg in Sachsen:
„Hier zogen heute vormittag vor jüdischen Geschäften starke SS– und SA–Abteilungen auf und drückten jedem Käufer, der die Läden verließ, einen Stempel mit der Inschrift ins Gesicht: „Wir Verräter kauften bei Juden.“ Nach einer Anordnung der NSDAP dürfen die jüdischen Geschäfte erst morgen boykottiert werden. Auch in Berlin sind, wie das Conti-Büro erfährt, ähnliche Maßnahmen wie in Annaberg vorgesehen.“
Die deutschnationalen „Leipziger Neuesten Nachrichten“ melden aus Kassel vom 1. April:
„Die Abwehraktion hat auch in Kassel pünktlich um 10 Uhr vormittags eingesetzt. Auf dem Friedrichs Platz vor dem Warenhaus Tietz ist ein Viereck des Platzes in Käfigform mit Stacheldraht abgesperrt und ein Schild mit der Aufschrift angebracht ’Konzentrationslager für widerspenstige Staatsbürger, die ihre Einkäufe bei Juden tätigen.’ Im Innern des Drahtverschlages ist ein lebender Esel untergebracht. Zu irgendwelchen Zwischenfällen ist es bisher nicht gekommen.“
Eine andere Meldung der Telegraphen-Union vom 31. März aus Leipzig lautet:
„Die aus den Häusern sich entfernenden Käufer wurden photographiert. Verschiedene Warenhäuser haben bereits geschlossen.“
8.9.3 „Provokateure“
Die nationalsozialistische Parteileitung hatte Vorsorge getroffen, dass die unvermeidlichen Brutalitäten und Ausschreitungen entfesselter SA-Horden nicht zu Lasten der Bewegung gerechnet werden sollten. Tage vorher wurde gewarnt vor „kommunistischen Provokateuren“, und konsequent sind denn auch die meisten Bestialitäten, die an diesem Tage vorgekommen sind, auf das 248 Konto dieser frei erfundenen „kommunistischen Provokateure“. die merkwürdigerweise schon seit vielen Jahren in den Reihen der SA stehen, geschoben worden. Nicht in allen Fallen ist es möglich gewesen zu leugnen, dass SA-Kommandos auf Weisung mittlerer oder höherer Funktionäre „Verhaftungen vorgenommen haben, bei denen dann das eine oder andere „Judenschwein zu Schaden gekommen“ ist.
8.9.4 Richter auf Mülltonnen Von einem Augenzeugen wird aus Köln berichtet „In Köln spielte sich am Freitag, 31. März, vor dem Oberlandesgericht auf dem Reichensbergerplatz eine unbeschreiblich gemeine Szene ab. Nazi-Burschen drangen in das Oberlandesgerichtsgebäude ein und drängten gewaltsam die jüdischen Rechtsanwälte und Richter hinaus, die man vorher dorthin bestellt hatte. Draußen wurden sie vor den Augen eines großen Publikums auf Mülltonnenwagen geladen und dem Gespött der Menge ausgesetzt. Mehrere Anwälte und Richter trugen noch ihren Talar. Die Wagen waren mit Schildern versehen, auf denen sich die Aufschrift befand: „Abtransport zur Müllverwertungsstelle“. Die Polizei sah untätig zu. Die Wagen fuhren dann zum Polizeipräsidium, wo die Insassen in Schutzhaft genommen werden sollten. Der offizielle Bericht, eine dreiste Fälschung, sah so aus: In Köln haben SS-Leute im Einvernehmen mit der Polizei eine größere Anzahl jüdischer Richter und Rechtsanwälte zu ihrer persönlichen Sicherheit (!), als eine größere Menschenmenge sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt hatte, in Schutzhaft genommen“ Auch dieser Boykott hatte seine Grenzen — nämlich da, wo der Profit in Frage steht. Wir werden noch hören, dass alle diese Maßnahmen im Effekt nur den jüdischen Mittelstand und die proletarischen jüdischen Schichten getroffen haben, nicht aber den jüdischen Kapitalisten. Wo etwa der Fremdenverkehr bedroht erscheint, da haben alle Vorurteile, da hat aller Rassenhass zurückzustehen, da ist auf einmal „der Jud“ nicht mehr der Untermensch, nicht mehr „die Weltpest“, sondern nur noch der hochwillkommene zahlende Kurgast. Hören wir eine Meldung der „Frankfurter Zeitung“:
„Wiesbaden, Ende Mai. Das Kurgeschäft ist in diesem Jahre bisher weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben: die Fremdenzahl betrug z. B. in der ersten Woche im Mai, der für Wiesbaden immer Hauptsaison ist, nur 1744, in der folgenden großen Festspielwoche stieg sie auch nur auf 1808 und ging in der nächsten, der holländischen Woche, wieder auf 1760 zurück. Die Gesamtfremdenziffer betrug bis Mitte Mai erst 27.000. Es ist daher im Interesse der Kurindustrie, dass Magistrat, Kurdirektion und die nationalsozialistische Kreisleitung in einem Aufruf an alle in Frage kommenden Stellen des In– und Auslandes bekanntgeben, dass die Heilquellen und sonstigen Heilmittel Wiesbadens auch unter der neuen Regierung allen Heilung–und Erholungssuchenden aus allen Ländern nach wie vor ungehindert zur Verfügung stehen, dass Ruhe und Ordnung niemals hier gestört waren.“ Es heißt weiter: „Die für die Verwaltung Wiesbadens maßgebenden Stellen verbürgen allen, die zum dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt nach Wiesbaden kommen, gleichgültig, welcher Konfession und Einstellung, einen ungestörten, sicheren und angenehmen Aufenthalt.“
8.10 Ausnahme–„Recht“
Der offene Boykott des 1. April-Tages wurde nicht weiter fortgeführt, obwohl die nationalsozialistische Presse und Partei versichert hatten, dass dieser historische Sonnabend „lediglich als Generalprobe für eine Reihe von Maßnahmen zu betrachten“ sei, die, „wenn sich die Meinung der Welt, die im Augenblick gegen uns ist, nicht endgültig ändert, durchgeführt werden“. Nun, die Meinung der Welt hatte sich gründlich geändert von diesem Tage an, und zwar zu Ungunsten des „Dritten Reiches“. Die Machthaber in Deutschland merkten es sehr bald, sie merkten es schon vor dem Boykott selbst, und sie fanden, dass diese offene Demonstration ein schlechtes Geschäft sei. Die Nationalsozialisten haben zwar Grundsätze, aber sie waren stets bereit, sich diese Grundsätze abkaufen zu lassen.
Schon an den Vortagen des Boykotts äußerte selbst Herr Streicher - offenbar auf Druck der Regierung hin - dass die Wiederaufnahme des Boykotts voraussichtlich nicht nötig sein werde. Und der Reichsminister für „Propaganda und Volksaufklärung“ teilte am Vorabend des 31. März den Vertretern der ausländischen Presse mit:
„... dass sich die Reichsregierung entschlossen habe, den Boykott gegen die Juden vorläufig für Samstag, den 1. April zu begrenzen, und zwar in der Weise, dass von 10 Uhr früh bis 8 Uhr abends der Boykott aufrecht bleibt. Darauf soll bis Mittwoch zugewartet werden. Hat die internationale Presse bis dahin ihre Hetze gegen Deutschland eingestellt, so werde von weiteren Maßnahmen abgesehen werden. Andernfalls werde ab Mittwoch, 10 Uhr vormittags, ein Boykott einsetzen, der die Judenschaft Deutschlands zur völligen Vernichtung treiben wird. Die Verordnung, dass am 1. April die Löhne und Gehälter von den jüdischen Firmen auf zwei Monate im voraus ausbezahlt werden müssen, wurde zurückgenommen.“
Der letzte Satz dieser Mitteilung zeigte besonders deutlich, dass unter dem Druck der Verhältnisse die Nationalsozialisten gezwungen waren, ihre eigenen Verordnungen Punkt für Punkt wieder abzubauen. Ursprünglich war bestimmt worden, dass alle jüdischen Geschäftsinhaber allen ihren christlichen Angestellten das Gehalt für zwei Monate vorauszubezahlen hätten. Daraufhin erfolgte ein Run auf die Banken, der zu einer Katastrophe geführt hätte, wenn man diese Verordnung nicht schleunigst zurückgenommen hätte.
Der offene Boykott war eine Demonstration, und als Demonstration ein Schlag ins Wasser. Der offene Boykott wurde nicht wieder aufgenommen. Dafür wurde der stille Boykott weiter fortgeführt, jener Boykott, der nichts kostete, und der nicht so sehr die großen und reichen jüdischen Firmen betraf als Zehntausende und Aberzehntausende von kleinen jüdischen Angestellten, von Ärzten, Rechtsanwälten, Lehrern, Beamten, Universitätsprofessoren usw. Es ist eine Frage der Futterkrippe. Hunderttausende von Juden werden brotlos gemacht - nun gut, es gibt also Platz für viele nationalsozialistische Anwärter.
8.10.1 Die jüdischen Anwälte werden nicht mehr zugelassen Die Verordnungen der einzelnen Minister, Gauleiter usw. jagten sich und widersprachen teilweise einander. In Berlin wurden zunächst von über 1200 jüdischen Anwälten nur noch 35 zugelassen, in Köln durften nur vier jüdische Rechtsanwälte weiter plädieren. Alle jüdischen Richter wurden „beurlaubt“. Die nationalsozialistischen Juristen, die rasch die Gelegenheit ergriffen, sich der jüdischen Konkurrenz zu entledigen, fassten (nach der deutschvölkischen „Wahrheit“ vom 25. März 1933) auf einer im März in Leipzig abgehaltenen Tagung ihres Bundes einen entsprechenden Beschluss.
Der Reichskommissar für das Preußische Justizministerium gab am 31. März an sämtliche Oberlandesgerichtspräsidenten, Generalstaatsanwälte und Präsidenten der Strafvollzugsämter in Preußen folgenden Erlass heraus:
„Die Erregung des Volkes über das anmaßende Auftreten amtierender jüdischer Rechtsanwälte und jüdischer Ärzte hat Ausmaße erreicht, die dazu zwingen, mit der Möglichkeit zu rechnen, dass, besonders in der Zeit des berechtigten Abwehrkampfes des deutschen Volkes gegen die alljüdische Greuelpropaganda das Volk zur Selbsthilfe schreitet. Das würde eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der Autorität der Rechtspflege dar stellen. Ich ersuche deshalb umgehend, allen amtierenden jüdischen Richtern nahezulegen, sofort ihr Urlaubsgesuch einzureichen und diesem sofort stattzugeben. Ich ersuche, mit den Anwaltskammern oder örtlichen Anwaltsvereinen noch heute zu vereinbaren, dass ab morgen früh 10 Uhr nur noch bestimmte jüdische Rechtsanwälte, und zwar in einer Verhältniszahl, die dem Verhältnis der jüdischen Bevölkerung zur sonstigen Bevölkerungszahl entspricht, auftreten. Mir scheint es selbstverständlich zu sein, dass die Beiordnung jüdischer Anwälte und Armenanwälte oder Bestellung von solchen als Pflichtverteidiger, zu Konkursverwaltern. Zwangsverwaltern usw. ab morgen 10 Uhr nicht mehr erfolgt. Aufträge zur Vertretung von Rechtsstreitigkeiten des Staates an jüdische Anwälte ersuche ich sofort zurückzuziehen. Den Gesamtrücktritt des Vorstandes der Anwaltskammern ersuche ich durch entsprechende Verhandlungen herbeizuführen. Wenn von den Gau– und Kreisleitungen der NSDAP der Wunsch geäußert wird, durch uniformierte Wachen die Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gerichtsgebäudes zu überwachen, ist diesem Wunsch Rechnung zu tragen.“
Ähnliche Verordnungen wurden gegen die jüdischen Ärzte erlassen. Ihnen wurde zunächst ausnahmslos die Berechtigung zur Kassenpraxis, das heißt zur Behandlung der sozial-versicherten Kranken, also der großen Mehrzahl aller Patienten, entzogen. An die preußischen Hochschullehrer und Dozenten wurden auf Veranlassung des Kultusministers Rust Fragebogen ausgegeben, durch deren Ausfüllung der Kultusminister Aufschluss über die rassische Abstammung der Universitätslehrer zu erhalten wünscht.
8.10.2 Das Beamtengesetz Was die Beamten betrifft. so wurde die „Rassenfrage“ durch ein Gesetz, das Anfang April im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde, vorläufig folgendermaßen geregelt:
„Als nichtarisch gilt, wer von nichtarischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nichtarisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Eltern– oder Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat. Es hat ferner jeder, der nicht bereits seit dem 1. August 1914 Beamter gewesen ist, nachzuweisen, dass er arischer Abstammung oder Frontkämpfer oder der Sohn oder Vater eines im Weltkriege Gefallenen ist (Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern, Militärpapiere). Ist die arische Abstammung eines Beamten zweifelhaft, so muss ein Gutachten des beim Reichsministerium des Innern bestellten Sachverständigen für Rassenforschung eingeholt werden.
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des §4 Satz 1 gegeben sind, ist die gesamte politische Betätigung des Beamten, insbesondere seit dem 9. November 1918 in Betracht zu ziehen. Jeder Beamte ist verpflichtet, der obersten Reichs– oder Landesbehörde auf Verlangen darüber Auskunft zu geben, welchen politischen Parteien er bisher angehört und in welcher Richtung er sich politisch betätigt hat. Als politische Parteien im Sinne dieser Bestimmung gelten auch das Reichsbanner Schwarz–Rot–Gold, der Republikanische Richterbund und die Liga für Menschenrechte.“
Diese Verordnung ist besonders wichtig, weil späterhin fast alle Kategorien von Akademikern (Ärzte, Anwälte, Hochschullehrer usw.) aber auch Bankbeamte, Angestellte usw. nach den Ausleseprinzipien dieser Verordnung gesiebt wurden.
8.10.3 Der Kampf gegen die jüdischen Ärzte Was die Ärzte angeht, so genügt vielleicht die Lektüre des folgenden Aufrufs, der im „Groß-Berliner Ärzteblatt mit Berliner Ärzte-Correspondenz“ am 20. Mai 1933 veröffentlicht wurde. Der Verfasser, ein Herr Dr. Ruppin, ist nicht irgendwer, sondern Kommissar im Provinzialverband der Ärzte der Provinzen Brandenburg und Grenzmark. Dieses Dokument trägt die Überschrift „Fort mit den jüdischen Ärzten!“
„Die völlige Entfernung der Juden aus den akademischen Berufen ist notwendig. Die freien akademischen Berufe, insbesondere die Ärzte, kommen mit weitesten Kreisen der Bevölkerung in persönliche Berührung und nehmen als Ärzte ihren Patienten gegenüber eine Vertrauensstellung ein, die ihnen Einfluss auf die Denkweise dieser Kreise einräumt. Der Provinzialvorstand der Ärzte Brandenburgs hält es daher in unserem völkischen Staat für undenkbar, dass ein Jude die Möglichkeit behält, das Gift jüdischen Denkens auf diesem Wege auszustreuen. Durch die Überjudung ist unstreitig die frühere ideale Berufsauffassung in weiten Kreisen der freien Berufe dem jüdischen Geschäftsgeist bereits gewichen. Dieser Geist muss aus unserem Ärztestand ausgetilgt und jede Möglichkeit seiner Wiederkehr beseitigt werden. Mit schärfsten Mitteln ist die Korruption, soweit sie schon eingedrungen ist, auszurotten. Wir deutschen Ärzte fordern daher Ausschluss aller Juden von der ärztlichen Behandlung deutscher Volksgenossen, weil der Jude die Inkarnation der Lüge und des Betruges ist. Ferner fordern wir eine strafrechtliche Bestimmung, die Vergehen und Verbrechen, die mit der Vertrauensstellung der freien Berufe zusammenhängen, mit Zuchthaus und sofortiger Entziehung der Berufsausübungserlaubnis bestraft. Wir Ärzte fordern alle national–völkischen Berufsorganisationen des Deutschen Reiches auf, sich unserer Forderung anzuschließen.“
Zur Ergänzung noch aus dem Erlass des Kommissars Dr. Wagner, dem sich die Spitzenverbände der Deutschen Ärzteschaft unterstellt haben:
„Auf Grund des Boykotts gegen das Judentum hat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die städtische Krankenversicherungsanstalt zu Berlin ihre Abteilungen angewiesen, Erstattungsanträgen ihrer Mitglieder, aus denen hervorgeht, dass die ärztliche Behandlung am oder nach dem 1. April bei einem jüdischen Arzt begonnen hat, nicht stattzugeben. Bei bereits begonnener Behandlung bei einem jüdischen Arzt sollen die Mitglieder sich überlegen, ob sie die Behandlung bei diesem fortsetzen. Die Krankenversicherungsanstalt erwartet, dass die Mitglieder aus ihrem nationalen Pflichtgefühl heraus auch jüdische Apotheken, Kliniken, Optiker, Badeanstaltsbesitzer, Zahnärzte und Dentisten nicht in Anspruch nehmen.“
8.10.4 Entlassung der jüdischen Lehrer Die künftige Stellung der jüdischen Lehrer in Deutschland ist gekennzeichnet durch einen Brief eines der einflussreichsten nationalsozialistischen Führer, des Landtagsabgeordneten Dr. Löpelmann, in dem es heißt:
„Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es untragbar ist, wenn heute noch jüdische Lehrer an preußischen Unterrichtsanstalten amtieren, während deutsche Frontsoldaten als Aushilfslehrer in ihrem eigenen Vaterlande mit unzureichender Bezahlung herumgestoßen werden. Wir betrachten es weiter als einen unmöglichen Zustand, dass in preußischen Lehranstalten auf die Überheblichkeit jüdischer Schüler und Schülerinnen noch irgendwie Rücksicht genommen wird. Namens der nationalsozialistischen Preußenfraktion dürfen wir von Ihnen folgende Maßnahmen wohl erwarten: 1. Sämtliche jüdische, d. h. von Juden abstammende Lehrpersonen sind mit sofortiger Wirkung von allen preußischen Unterrichtsanstalten zu beurlauben bzw. abzubauen. 2. Für die jüdischen Schüler und Schülerinnen, Studenten und Studentinnen wird der Numerus clausus entsprechend der Bevölkerungszahl des jüdischen Volkes innerhalb des Deutschen Reiches eingeführt, d. h. nur immer ein Prozent der Schülerschaft einer Anstalt darf jüdisch oder jüdischer Herkunft sein.“
Im Sinne dieses Briefes sind fast alle im staatlichen Kommunaldienst beschäftigten jüdischen Lehrer zunächst einmal sofort „beurlaubt“ worden. Ein Erlass des Oberpräsidenten von Brandenburg und Berlin dehnt diese Maßnahmen auch auf die jüdischen Privatlehrer aus. Am 25. April wurde in einer Kabinetts-Sitzung ein „Gesetz gegen die Überfremdung deutscher Schulen und Hochschulen“ verabschiedet. Naturgemäß gelten die Bestimmungen, die auf die Kategorie der Lehrer angewendet werden, im besonderen Maße auch für die Hochschullehrer. Die Liste der entlassenen oder „beurlaubten“ jüdischen Dozenten brachten wir in einem früheren Kapitel des Braunbuches.
8.10.5 Ausschaltung jüdischer Redakteure und Journalisten Die „Neue Freie Presse“ vom 13. April 1933 meldet:
„In der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Berlin im Reichsverband der deutschen Presse wurde einstimmig beschlossen, für die Delegiertenversammlung des Reichsverbandes Dr. Dietrich zum Vorsitzenden des Reichsverbandes vorzuschlagen. Im Anschluss an die Generalversammlung des Landesverbandes im Reichsverband der deutschen Presse — so nennt sich fortan der Bezirksverband — fand eine Sitzung des neuen Vorstandes statt, in der einstimmig ein Antrag angenommen wurde, dass künftig jüdische und marxistische Redakteure nicht mehr Mitglieder des Landesverbandes werden können. Ferner wurde ein Antrag für die Delegiertenversammlung, den Reichsverbandstag, angenommen, der fordert, dass jüdische und marxistische Redakteure weder dem Reichsverband der deutschen Presse beitreten noch ihm angehören können. Auch dieser Antrag fand einstimmige Annahme.“
Unterdessen sind fast sämtliche jüdischen Redakteure an deutschen Zeitungen entlassen worden, und die Arbeiten fast aller freien Mitarbeiter jüdischen Glaubens oder jüdischer Abstammung werden konsequent refüsiert. Es muss festgestellt werden. dass sich hierbei insbesondere auch die jüdischen Zeitungsverleger unrühmlich ausgezeichnet haben. Erwähnen wir als Beispiel das Verhalten des jüdischen Zeitungsverlegers der „Neuen Badischen Landeszeitung“ in Mannheim, Gütermann, der schon am 1. März alle seine jüdischen Redakteure und Angestellten entließ.
8.10.6 Ausschluss der Schöffen und Geschworenen Auf allen Gebieten geht der stille Boykott gegen die Juden weiter; sie werden aus dem öffentlichen Leben ausgemerzt. Die „Neue Freie Presse“ meldet am 12. April den Ausschluss der Juden aus den Listen der Geschworenen, Schöffen und Handelsrichter:
„Die Reichsregierung hat beschlossen, die laufende Wahlperiode aller Schöffen und Geschworenen vorzeitig mit dem 30. Juni 1933 zu beenden. Zu dem gleichen Termin soll auch die Amtsdauer der Handelsrichter enden. Die neuen Schöffen und Geschworenen werden anders zusammengesetzt sein als bisher, denn die Gemeinden werden in die Wahlkörperschaft für Schöffen unter den heutigen Verhältnissen naturgemäß anders orientierte Personen entsenden. Es wird keine kommunistischen Schöffen und Geschworenen mehr geben. Die Zahl der vorgeschlagenen Sozialdemokraten wird wesentlich geringer sein, und auch Juden werden wohl nicht mehr gewählt werden. Das gleiche Bild wird sich für die neu zu ernennenden Handelsrichter ergeben. Bis zu den Neuwahlen brauchen sich nach dem soeben erlassenen Gesetz die Richter nicht an die bisherigen Vorschriften über die Zuziehung der Laienrichter zu halten. Sie können zum Beispiel einzelne Richter übergehen.“
8.10.7 Juden als „outcasts“ im Sport Selbst im Sport gilt jeder Jude als „outcast“. Während sogar in Amerika farbige Boxer zu Titelkämpfen antreten, dürfen deutsche Boxer jüdischer Religion oder Abstammung in deutschen Ringen nicht mehr auftreten. Der Mittelgewichtsmeister von Deutschland, Erich Seelig, wurde daran gehindert, in Deutschland seinen Meistertitel zu verteidigen. Er hat inzwischen in Frankreich seine Form unter Beweis gestellt. Der deutsche Tennismeister Daniel Prenn, der weitaus beste deutsche Spieler, darf nicht mehr als Vertreter Deutschlands auf den internationalen Spielen nominiert werden.
Die „Neue Freie Presse“ vom 28. April 1933 meldet:
„Der Deutsche Schwimmverband verlautbart: ’Der Deutsche Schwimmverband hat sich zum Arierparagraphen bekannt.
In welcher Form die Zugehörigkeit der Juden zu den Sportverbänden und dadurch auch zum Schwimmverband geregelt, beziehungsweise der Arierparagraph in die Satzung der Verbände aufgenommen wird, richtet sich nach den Bestimmungen, die die Regierung erlässt. Bis dahin bestimme ich, dass Juden von allen leitenden Stellen im Verband zu entfernen und hinter die Front zu stellen sind; auch bei allen repräsentativen Veranstaltungen und sportlichen Vertretungen haben sie nicht in Erscheinung zu treten.
Georg Hax.“
(Der Deutsche Schwimmverband gehört vorläufig noch dem Internationalen Schwimmverband an, gegen dessen Satzungen, der Gleichberechtigung aller, der Arierparagraph verstößt. Vorsitzender des Internationalen Schwimmverbandes ist allerdings der bisherige deutsche Schwimmwart Binner, der jedoch wegen seiner „internationalen“ Einstellung aus dem Verbandsgetriebe ausgeschaltet wurde.)
„Mitgliedschaft der Juden in der DSB. Bis zu den endgültigen Richtlinien des Herrn Reichssportkommissars werden für die jüdischen Mitglieder der DSB-Vereine die Bestimmungen des Beamtengesetzes angewandt. Damit ist die sportliche Betätigung nur denjenigen Juden (nicht konfessions-, sondern rassemäßig) bei Veranstaltungen gestattet, die den Schutz des Beamtengesetzes genießen.“
8.10.8 „Böswillige Gerüchte“
Allerdings wo es um das Geschäft geht, da hört auch hier wiederum die Grundsatz-Treue alsbald auf. Das gleichgeschaltete „12-Uhr-Mittags-Blatt“ vom 19. April 1933 versichert unter der Überschrift „Böswillige Gerüchte“, dass bei der 11. Olympiade, die 1936 in Berlin ausgetragen werden wird, die Rassenfrage keine Rolle spielen soll:
„Die ausländische Boykott-Propaganda gegen Deutschland hat auch vor dem Sport nicht Halt gemacht. In der letzten Zeit konnte man mehrfach in verschiedenen ausländischen Blättern lesen, dass besonders in den Vereinigten Staaten von Nordamerika Bestrebungen im Gange seien, die darauf hinzielen, die für 1936 nach Berlin vergebenen Olympischen Spiele einer anderen Nation zu übertragen, weil angeblich in Deutschland Maßnahmen getroffen sein sollen, den Start jüdischer Sportsleute bei internationalen Wettbewerben zu verhindern. Auf eine offizielle Anfrage in dieser Richtung erklärte Avery Brundage, der Vorsitzende des Amerikanischen Olympischen Komitees, dass für die Auswahl des Olympiaortes das Internationale Olympische Komitee direkt zuständig sei. Das Komitee, das im Juni in Wien zusammentritt, werde sich zweifellos mit der Frage beschäftigen. Seine persönliche Meinung sei, dass die Spiele nicht in einem Lande abgehalten werden würden, wo man die Olympische Grundtheorie der Gleichheit aller Rassen verletze. Zu diesen voreiligen Äußerungen des amerikanischen Sportführers kann folgendes gesagt werden: Es sind in Deutschland weder Maßnahmen getroffen, noch werden solche erfolgen, die die Beteiligung an internationalen Wettkämpfen von der Rassenfrage abhängig machen. Die Welt kann sich darauf verlassen, dass jeder, der von seinem Lande zu den Olympischen Spielen nach Berlin entsandt wird, ohne Rücksicht auf seine Rassen– oder Staatszugehörigkeit, als Gast behandelt und empfangen wird.“
8.10.9 Juden–Pässe Besondere Bestimmungen gelten auch für die jüdischen Passinhaber. Der Polizeipräsident von Breslau ordnete an:
„dass deutsche Reichsangehörige jüdischen Glaubens oder ehemals jüdischen Glaubens, die im Besitze eines Reisepasses sind, diesen persönlich spätestens bis zum 3. April 1933 in dem für ihre Wohnung zuständigen Polizeirevier vorzulegen haben. Die Pässe werden nach Beschränkung ihrer Gültigkeit auf das Inland den Passinhabern zurückgegeben.“
8.10.10 Besondere Badezeiten Es gibt kaum irgend einen Erlass, geeignet, den jüdischen Staatsbürger zu diffamieren, auf den irgendeine Behörde, irgendeine Verwaltung nicht gekommen wäre. Die Stadt Speyer in der Pfalz wird in der Geschichte dieser Tage als besonders erfinderisch fortleben. Sie hat den Ruhm, als erste deutsche Kommune eine Verordnung erlassen zu haben,
„wonach die Juden im Interesse der öffentlichen Ordnung die Städtischen Thermalbäder nur noch zu bestimmten Stunden benutzen können.“
Andere deutsche Gemeinden folgten diesem Beispiel bald. Die „Frankfurter Zeitung“ vom 24. Mai 1933 berichtet:
„In der Tübinger Gemeinderatssitzung vom 15. Mai wurde von der NSDAP ein Antrag eingebracht, in dem es u. a. heißt: ’Juden und Fremdrassigen ist der Zutritt zu der städtischen Freibadeanstalt zu verwehren.’ Der Antrag wurde mit allen gegen drei Stimmen angenommen.“
Kurz darauf las man in oberschlesischen Zeitungen ähnliche Verordnungen.
8.10.11 Entlassung der jüdischen Angestellten Falsch wäre es zu glauben, dass die Ausschaltung der deutschen Juden nur aus intellektuellen Berufen forciert wurde. Man spricht zu wenig von den kleinen jüdischen Angestellten, den kleinen Kaufleuten und den jüdischen Arbeitern. Aber gerade hier, in diesen Kategorien. sind die Massen des jüdischen Kleinbürgertums zu finden, wirtschaftlich genau so verelendet und gedrückt wie die Massen der nichtjüdischen Kleinbürger und Arbeiter. Die nationalsozialistischen Betriebs–Zellen–Organisationen haben es sich sehr angelegen sein lassen, die kleinen jüdischen Angestellten, die kleinen jüdischen Händler und die jüdischen Arbeiter brotlos zu machen. Eine Meldung aus Berlin vom 31. März besagt:
„Auf Veranlassung der nationalsozialistischen Parteileitung teilt die Betriebszellenorganisation mit: Morgen haben sich die nationalsozialistischen Betriebszellenvorstände mit den Arbeiterorganisationen zusammen bei den jüdischen Geschäften vorstellig zu machen und die Vorauszahlung von 2 Monatsgehältern für die christlichen Arbeiter und Angestellten zu fordern. Außerdem muss die Forderung erhoben werden, dass alle jüdischen Angestellten fristlos entlassen werden. Wer sich nicht fügt, ist sofort der Leitung zu melden, die dann die erforderlichen Maßnahmen trifft. Morgen Schlag 3 Uhr nachmittag verlassen alle Angestellten und Arbeiter die jüdischen Geschäfte, um an der Kundenabwehr teilzunehmen. Zeitungen und lebenswichtige Betriebe sind ausgenommen, jedoch müssen alle jüdischen Angestellten sofort fristlos entlassen werden. Im Verlag Ullstein sind bereits heute alle Redakteure jüdischer Rasse an hervorragenden Stellen beurlaubt.“
Die „Frankfurter Zeitung“ vom 28. 5. 1933 meldet:
„Auf einer Gautagung des Reichsverbandes ambulanter Gewerbetreibender wurde nach dem ’Pössnecker Händlerblatt’, dem offiziellen Organ des Verbandes deutscher Händler, Schausteller und Marktreisender (Sitz Dresden), die Frage gestellt, ob künftighin jüdische Händler und Gewerbetreibende auf den Messen und Märkten zugelassen sein sollen. Der Gauführer vertrat den Standpunkt, dass ’die Juden radikal ausgemerzt’ werden müssen.“
8.10.12 Geschäft ist Geschäft — auch für Antisemiten Im „Völkischen Beobachter“ vom 2. April wird als äußerster Effekt der Boykottbewegung die „spontane Hausse an der judenreinen Börse“ bejubelt. Wir wissen, was mit dieser Jubelhymne demonstriert wird dass nämlich der Kampf nicht gegen das System, nicht gegen den Kapitalismus, nicht einmal gegen die Auswüchse des Kapitalismus geführt wird, sondern dass es sich um einen Konkurrenzkampf der nationalen Schieber gegen die jüdische Konkurrenz handelt. Auch an der „judenreinen Börse“ können die Börseaner Geschäfte machen. Es geht nicht gegen das Kapital, es geht nicht gegen den Besitz; es geht gegen den kleinen Mann: gegen den „arischen“ Arbeiter und Mittelständler, der betrogen wird, gegen den jüdischen kleinen Angestellten und Händler, der vernichtet wird.
Die „arischen“ Grundsätze richten sich durchaus nach der Höhe des Geldbeutels. Wie seinerzeit mit persönlicher Berechtigung Herr Oskar Wassermann, Vorstandsmitglied der „Deutschen Bank und Diskontogesellschaft“ in einer Erklärung (im „Berliner Tageblatt“ vom 31. März 1933) mit Recht darauf hinwies, dass er nicht im geringsten belästigt worden sei, und dass sich ihm gegenüber der Wandel der Dinge nicht bemerkbar gemacht habe, auch gesellschaftlich nicht, so dürfen heute die anderen jüdischen Kapitalisten frohlocken: die nationalsozialistische Regierung setzt sich mit vollem Nachdruck für ihre materiellen Belange ein. Sie ruft jene untergeordneten Stellen, die da glaubten, dass der Antisemitismus durch die antikapitalistische Haltung des Nationalsozialismus bedingt sei, zur Ordnung. Sie schützt, wenn nicht den Juden, so doch das jüdische Geld. Der Kapitalismus darf dieser „nationalen Revolution“ nicht zum Opfer fallen. Die „Frankfurter Zeitung“ vom 27. März und der „Völkische Beobachter“ gleichen Datums veröffentlichten folgenden Brief, den der „Reichskommissar für die Wirtschaft“, Dr. Wagner, an den Vorsitzenden des „Kommunalpolitischen Amtes der NSDAP“, den Oberbürgermeister Fiehler (München) gerichtet hat:
„Aus zahlreichen Kreisen der Wirtschaft wurden mir in der letzten Zeit Rundschreiben übersandt, die von einzelnen Kommunen an eine große Zahl von Fabrikanten und an andere Wirtschaftsunternehmungen hinausgegangen sind, um festzustellen, ob die Unternehmen als ’deutsche Unternehmungen’ angesprochen werden können. Die in diesem Rundschreiben enthaltenen Fragen wollen dabei feststellen, in welchem Umfang das Kapital der betreffenden Firmen deutsch sei, in welchem Umfange nichtarische und nichtdeutsche leitende Persönlichkeiten vorhanden sind usw. So sehr ich selbstverständlich auf dem Standpunkt stehe, dass gerade die Kommunen ihre Aufträge nur an deutsche Firmen vergeben sollen, halte ich es doch für notwendig, dass dem eingeschlagenen Verfahren Einhalt geboten wird. Der ganze mit diesen Rundschreiben aufgerollte Fragenkomplex ist nicht so einfach, dass man durch ’Ja’ oder ’Nein’ oder durch Zahlen Entscheidungen fällen könnte. Vielmehr ist es Aufgabe der Reichsregierung, dafür zu sorgen, dass jede Unternehmung in Deutschland, gleichgültig woher sie ihr Kapital besitzt und wer sie leitet, in die deutsche Volkswirtschaft als ein Glied derselben eingeführt wird, und dass die Leitung eines jeden Unternehmens in Zukunft ausschließlich nur nach deutschen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen kann. In der Durchführung dieser Notwendigkeit wird die Regierung aber nur gehindert, wenn vorher von einzelnen Stellen aus Tatsachen geschaffen werden, die eine Erschütterung des Wirtschaftslebens mit sich bringen. Unser Ziel kann nicht sein, bestehende Wirtschaftsunternehmungen in Deutschland, auch wenn sie mit fremdem Kapital und bisher zum Teil von fremden Persönlichkeiten geleitet werden sind, zu zerstören, sondern sie dazu zu zwingen, dass sie deutsch handeln und dass auch sie dem großen Grundsatz unseres Führers ’Gemeinnutz vor Eigennutz’ untergeordnet werden. Ich möchte Sie deshalb bitten, dass Sie Ihren Einfluss als Leiter des kommunalpolitischen Amtes auf die Leitungen der deutschen Kommunen geltend machen, um zu verhindern, dass weiterhin solche Rundschreiben versandt werden und dass durch solche Maßregeln eine Störung des Gesamtwirtschaftslebens hervorgerufen wird, die wir beim besten Willen in der jetzigen Zeit nicht brauchen können.“
„Beim besten Willen“ - das können sie nicht brauchen dass irgendein Kapitalist in dieser „nationalen Revolution“ zu Schaden käme! Wir wussten es seit langem. Und die, die heute noch auf den „Sozialisten“ Adolf Hitler schwören, die von ihm das Wunder erwarten, dass er für den Bauern höhere Preise, für den Verbraucher aber zugleich billigere Lebensmittel schaffen kann, für den Arbeiter höhere Löhne, aber zugleich für den Unternehmer größeren Profit für den Beamten Gehaltsaufbesserung, für den Staat aber Ersparnisse - diese „Wundergläubigen“ werden bald mit Grauen aufgeschreckt werden durch die unerbittliche Tatsache, dass im „Dritten Reich“ niemandem geholfen wird als den Kapitalisten, seien sie jüdischen oder nichtjüdischen Glaubens. Sie werden begreifen lernen durch das, was ihnen noch im Dritten Reiche bevorsteht, dass die ganze Judenhatz zu nichts anderem gedient hat, als sie abzulenken von dem Kampf gegen die wahrhaft Schuldigen, gegen das System des Kapitalismus.
8.11 Arierparagraph und Rasse–Ämter
Wir haben gesehen, dass der neudeutsche Antisemitismus ein Antisemitismus auf biologischer Grundlage: Rasse–Antisemitismus ist. Dieser biologische Antisemitismus führt zurück auf die antisemitische Welle unter Führung des Hofpredigers Stöcker, die seinerzeit ihre „Ideologie“, d. h. ihre pseudo–wissenschaftliche Rechtfertigung durch Eugen Dührings Schrift „Die Judenfrage als Frage des Rassencharakters“ fand. Die „Rassenkunde,“, einstmals ein Steckenpferd absonderlicher Schriftsteller und niemals recht ernst genommen, ist heute im neuen Deutschland zur offiziellen „Wissenschaft“ erklärt worden, d. h. ein einträglicher Beruf geworden.
8.11.1 Die Juden als „Rasse“
Nun ist es dieser „Wissenschaft“ bisher zwar trotz aller Bemühungen nicht gelungen, nachzuweisen, dass die Deutschen eine Rasse sind - im Gegenteil steht fest, dass die Deutschen ein Mischvolk und sehr weit entfernt davon sind, sich „nordisch“ nennen zu dürfen. Aber es ist diesen seltsamen Forschern bisher noch nicht einmal gelungen, nachzuweisen, dass die Juden wirklich eine „Rasse“ sind.
Wir wollen den Rasseforschern zu Hilfe kommen: es ist schon etwas an dem Geschrei um die jüdische Rasse. Für die Untersuchung dieser komplizierten Materie empfiehlt es sich. auch hier die Sachverhalte vom Kopf auf die Füße zu stellen; d. h. die Rasse ist nicht ein Urprodukt, sondern ein Züchtungsprodukt, nicht der Beginn, sondern das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses. Die heute lebenden Juden auf die Urväter, die biblischen Juden zurückführen zu wollen, das wäre ein verzweifeltes und absurdes Unternehmen. Die Rassemischungen, die in der jüdischen Geschichte stattgefunden haben, sind zahlreich und unübersichtlich. Aber etwa vom Jahre 1000 an, mit dem Ende des Proselytismus (d. h. der Übertritte von Andersgläubigen zur jüdischen Religionsgemeinschaft) wurden die Juden durch ihre Religion, ihre Gesetzgebung und durch die sozialen Verhältnisse, unter denen sie lebten, zu einer „Inzucht“ angehalten, die an Dauer und Vollständigkeit in der europäischen Geschichte beispiellos ist. Die anthropologischen Rassenmerkmale leiten sich her aus dieser Periode, die in fast 800jähriger Dauer einen gewissen Menschentypus, eben den jüdischen, entwickelte.
Eine andere Frage ist, was denn selbst mit dem Nachweis jüdischer Rasseinerkmale gewonnen ist. Gerade jene Eigentümlichkeiten der Juden, gegen welche die Antisemiten zu kämpfen vorgeben, erklären sich keineswegs aus der Rasse, sondern aus den sozialen Verhältnissen, in denen die Juden leben: eine Kaste, der von der Umwelt bestimmte Existenzbedingungen vorgeschrieben wurden. Mit dem Fortfall dieses Zwanges fallen auch fast unmittelbar, das heißt mindestens in der zweiten Generation, die nicht mehr unter diesem Zwange lebt, die Eigentümlichkeiten fort.
Mit solchen theoretischen Erörterungen haben wir uns indessen schon von der Praxis des Nationalsozialismus weit fortbewegt. Dort ist alles viel einfacher und viel plumper. In keiner Frage hat der Nationalsozialismus etwa nach eigenen Argumentationen gehandelt, vielmehr hat er sich immer erst im Nachhinein seine eigenen Barbareien durch käufliche Subjekte als „Kulturtaten bestätigen lassen.
Wenn heute in Deutschland eine „Rassenforschung“ sich als „Wissenschaft“ auftut, so hat im inneren Grunde solche Komödie nur den einen Zweck: ein neues Mäntelchen zu schaffen für die Bestialitäten des herrschenden Regimes.
8.11.2 Die Praxis der „Rasse–Amter“
Sprechen wir von der Praxis. Die „Frankfurter Zeitung“ meldete am 5. Mai 1933:
„Dortmund, 4. Mai (TU). Der Staatskommissar der Stadt Dortmund hat angeordnet, dass bereits jetzt mit dem Aufbau eines Rassenamtes in Dortmund begonnen werden soll. Mit der Leitung wurde der Hilfskommissar für das Gesundheitswesen. Dr. med. Brauss, betraut, der im Rahmen einer Pressebesprechung grundsätzliche Ausführungen über rassehygienische Fragen machte. Er führte u. a. aus, dass bereits die Aufzeichnungen gesundheitlicher Art für die 80.000 Dortmunder Schulkinder, die sich für die Zwecke der rassehygienischen Statistik ergänzen ließen, vorhanden seien. Die Jugend, die die nächste Generation bilde, werde also zuerst erfasst. Daneben würden diejenigen Fälle zu bearbeiten sein, die nach den bereits erlassenen Verordnungen zwangsläufig bearbeitet werden müssten, d. h. die Bewerber für Beamtenstellen, Schüler der höheren Schulen und der Hochschulen. Das Erfassen der gesamten Bevölkerung sei dann die Aufgabe der nächsten Jahre.
Es stehe zu erwarten, dass bereits in aller nächster Zeit Gesetze zur Scheidung und Aufartung der Rasse erfolgten.
Das wesentlichste dieser Gesetze werde sein, dass in Deutschland Rassenmischehen verboten würden, dass ferner die Bevölkerung in Familien geschieden werden müsse, deren Nachkommenschaft dem Staate erwünscht oder deren Nachkommenschaft als eine Belastung des Volkes unerwünscht sei.“
Ein geschäftstüchtiger junger Mann, Herr Dr. Achim Gercke, hat sich zum „Ministerialreferenten als Sachverständiger für Rasseforschung in Reichsinnenministerium“ ernennen lassen.
8.11.3 Menschen und „Untermenschen“
Das alles erscheint noch relativ „harmlos“. Es richtet sich zunächst nur auf die wirtschaftliche Vernichtung der jüdischen Bevölkerung, noch nicht aber direkt gegen Leib und Leben. Weniger harmlos erscheint ein kleiner Zettel, der zu Tausenden in allen Gaststätten verteilt wurde und insbesondere allen deutschen Mädchen in die Hand gesteckt wurde, die mit einem Juden zusammen gesehen wurden.
In diesem Dokument wird dem jungen Mädchen, das in dem schrecklichen Verdacht steht, mit einem Juden befreundet zu sein, angedroht, dass man ihr die Initiale JH, d. h. „Juden–Hure“ ins Gesicht einbrennen würde. Es wird versichert, „dass diese Drohung keine leere Redensart sei, sondern unter allen Umständen in die Tat umgesetzt werden würde, falls das betreffende junge Mädchen noch einmal mit einem Juden gesehen werden würde.“
Hier zeigt sich schon handfester die nationalsozialistische Unterscheidung zwischen Menschen und „Untermenschen“, wobei „Untermenschen“ alle diejenigen sind, die nicht nationalsozialistisch denken und fühlen. Für die Nationalsozialisten sind „Menschen“ und „Untermenschen zwei völlig verschiedene Gruppen.
Zur Gruppe I gehören die „reinen Vertreter der nordischen Rasse“. In die Gruppe II gehören (nach dem Organ der nationalsozialistischen Ärzte „Ziel und Weg“ II/2) neben
„Trinkern, Morphinisten, Gewohnheitsverbrechern und Prostituierten alle Fremdrassigen, besonders die Juden.“
Der nationalsozialistische „Rassentheoretiker“ Professor Stämmler brachte im Auftrage der nationalsozialistischen Ärzte folgendes Gesetz zur „Scheidung der Rasse“ ein:
„1. Als fremdrassig gilt derjenige, der wenigstens zur Hälfte fremdes Blut hat, d. h. von dessen Vorfahren einer der Eltern Oder zwei der Großeltern fremdrassig gewesen sind, gleichgültig, welche Religion sie hatten. Als fremdrassig gelten dabei alle farbigen Rassen, die vorderasiatische und orientalische Rasse einschließlich der Juden. 2. Danach hat jeder großjährige deutsche Staatsangehörige eidlich dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzugeben, welcher Rasse er angehört. Für Minderjährige wird die Angabe vom gesetzlichen Vertreter gemacht, Falsche Angaben werden mit Zuchthaus und Einziehung des Vermögens bestraft. 3. Die als fremdrassig Festgestellten haben sich künftig nicht als Deutsche, sondern als Fremdrassige (Juden aus Deutschland usw.) zu bezeichnen. 4. Wer nach dem Stichtag geboren wird, gilt als deutsch nur, wenn beide Eltern deutsch sind. Doch sollen jüngere Geschwister dieselbe Volkszugehörigkeit erhalten, wie die älteren, bei denen die Zugehörigkeit durch Erklärung festgelegt ist.“
8.11.4 Hegehöfe Der schon erwähnte Herr Professor Stämmler schreibt: „Das Zuchtziel engt sich ein auf den körperlich, moralisch und geistig gesunden Menschen nordischer Rasse“. Zur Förderung dieses „Zuchtziels“ werden „Hegehöfe“ gefordert. Wie man sich diese „Hegehöfe“ vorstellt, geht aus folgenden Ergüssen eines Professor Ernst Bergmann hervor:
„Zur Begattung der vorhandenen Frauen und Mädchen finden sich willige und fleißige (!) Männer und Jünglinge genug, und glücklicherweise genügt ein flotter Bursch auf 10 bis 20 Mädchen. die den Willen zum Kind noch nicht ertötet haben, bestünde nur nicht der naturwidrige Kulturunsinn der monogamen Dauerehe, (Professor Ernst Bergmann in ’Erkenntnisgeist und Muttergeist’.)“
Schließen wir diese Erzeugnisse der Barbarei ab mit einem weiteren „Gesetzentwurf zur Reinhaltung der Rasse“. Es heißt darin:
„1. Ehen zwischen deutschen und fremden Rassen sind verboten. Die bestehenden behalten ihre Gültigkeit, neue dürfen nicht geschlossen werden und werden nicht anerkannt. 2. Außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Deutschen und Fremdrassigen wird mit Zuchthaus des fremdrassigen, mit Gefängnis des deutschen Teiles bestraft. Prostituierte fallen nicht unter das Gesetz. 3. Die Einreise Fremdrassiger ist nur in besonderen Fällen zuzulassen. Die Einwanderung von Fremdrassigen ist verboten. 4. Namensänderungen, die in zumeist nur den Zweck haben, die Rassenzugehörigkeit zu verschleiern, sind bis auf Weiteres verboten Die seit 1914 vorgenommenen werden rückgängig gemacht.“
Genug! Vielleicht wird man einwenden, ein solcher Irrsinn, für den allein die Psychose-Pathologie zuständig sei, habe letzten Endes mit der „Millionenbewegung“ nichts zu schaffen. Diese „Rassenhygieniker“ seien Erscheinungen am Rande, für die letztlich die Bewegung nicht verantwortlich zu machen sei. Eine solche Auffassung ist irrig. Ein Mann wie Professor Stämmler ist der offizielle Ratgeber für diese Fragen. Die von ihm ausgearbeiteten „Gesetzentwürfe“ sind durch die nationalsozialistische Reichstagsfraktion eingebracht worden. Sie sind ebenso typisch, wie sie als Agitationsmittel ernst zu nehmen sind. Ebenso wie der Pornograph Hanns Heinz Ewers heute als offizieller Vertreter des deutschen Schrifttums auftritt, ebenso wie der blutrünstige Morphinist Göring im Dritten Reich allmächtiger Minister werden konnte, ebenso wie dem wegen Geistesstörung entlassenen Lehrer Rust (ein deutsches Gericht hat ihm die geistige Unzurechnungsfähigkeit bescheinigt) das Amt des preußischen Kultusministers übertragen wurde, ebenso wie ein Streicher, der wegen bewusster Verleumdung, Ehrabschneidung, Unterschlagung, wegen Fälschungs– und Rohheitsdelikten vielfach von deutschen Gerichten verurteilt worden ist, zum staatlichen Kommissar für den Judenboykott gemacht wurde – ebenso ist dieser Professor Stämmler heute ein maßgebender Mann des herrschenden Regimes.
8.12 Liquidation der Judenfrage
Es bleibt uns zu resümieren. Wir haben aus der Tatsachenfülle eines Vernichtungskampfes gegen 600 000 deutsche Juden winzige Ausschnitte gegeben, typische Dokumente des inferioren, künstlich hochgezüchteten Hasses gegen die Juden, die noch einmal vor der Geschichte Europas zu den Sündenböcken gemacht werden. Wir haben zu zeigen versucht, dass, alles in allem, der Fanatismus sich nicht gegen die richtet, gegen die er gezüchtet wurde: die Börseaner, die Großbankiers, Großkaufleute und Spekulanten. Die „Volkswut“
ist wieder einmal abgelenkt worden gegen die kleinen Leute, gegen den jüdischen Mittelstand und gegen das jüdische Proletariat. So will es das Gesetz des Kapitalismus, dem Millionen, die heute „Heil Hitler“ schreien, dienen, ohne es zu wissen.
8.12.1 Erpresste Dementis Was aber taten die Juden in Deutschland? Sie protestierten gegen die „Greuelpropaganda“ des Auslandes. Sie sandten Dokumente der Todesangst hinaus in die Welt unter dem Druck der bereitstehenden SA. Sie sind manches Mal in ihrer Angst weitergegangen, als es notwendig gewesen wäre. Kürzlich ist sogar ein geschäftstüchtiger Mann auf die Idee gekommen, diese erpressten Dementis der deutschen Juden in Buchform zu sammeln und zu verlegen unter dem Titel: „Die Greuelpropaganda ist eine Lügenpropaganda — sagen die deutschen Juden selbst.“ Das gleichgeschaltete „Berliner Tageblatt“ bringt einen zweispaltigen Artikel über dies „außerordentlich begrüßenswerte Buch“, aber niemand in der Welt wird sich darüber täuschen lassen, dass hier Menschen, die um ihr Leben, um ihre Freiheit und um ihre Existenz zitterten, wider besseres Wissen die Lüge verbreiten mussten, es gäbe in Deutschland keine Judenverfolgung.
8.12.2 Juden, die für Hitler sind Es gibt noch andere Stimmen. Es gibt Juden, die für Hitler sind. In der „Jüdischen Presse“ (Wien, Bratislava, 31. März 1933), dem Organ der orthodoxen Juden, schreibt ein Rabbiner, Professor Dr. Weinberg
„Überhaupt bringt man in jüdischen Kreisen und insbesondere in orthodoxen Kreisen der nationalen Erhebung Deutschlands mehr Sympathie und Verständnis entgegen, als die Führer dieser Bewegung wissen. Die religiösen Juden wissen, wie sehr sie gerade Hitler für seinen energischen durchgreifenden Kampf gegen den Kommunismus dankbar sein müssen.“
Ganz ähnlich macht es das Zentralorgan der deutschen Zionisten, die „Jüdische Rundschau“:
„Die jüdische Geschichte wird auch Hitler verstehen. Sie wird ihn anführen als Beweis dafür, dass Geschichte gemacht wird von den Imponderabilien des menschlichen Auftriebs zu einer Idee, ganz gleich welcher.“
Der dritte im Bunde darf nicht fehlen. Zur jüdischen Orthodoxie und zum jüdischen Nationalismus gehört auch der jüdische Kapitalist. Wir zitierten bereits die Erklärung des Direktors der Deutschen Bank und Diskonto Gesellschaft, Oskar Wassermann, dass er nicht im geringsten belästigt worden sei und dass sich ihm gegenüber der Wandel der Dinge nicht bemerkbar gemacht habe, „auch gesellschaftlich nicht“.
8.12.3 Lenin über den Antisemitismus Wir verschweigen diese Stimmen nicht. Sie sind uns ein Beweis, dass auch die Judenfrage letztlich keine Rassenfrage, sondern eine Klassenfrage ist.
„Antisemitismus“, sagt Lenin — und er hat diese Ansprache auf Schallplatten verbreiten lassen —
„Antisemitismus nennt man die Verbreitung der Feindschaft gegen die Juden. Als die verfluchte Zarenmonarchie ihre letzten Stunden erlebte, versuchte sie, die unwissenden Arbeiter und Bauern gegen die Juden aufzuhetzen. Die Zarenpolizei, im Bunde mit den Gutsbesitzern und Kapitalisten, organisiert Judenpogrome. Den Hass der von Not zermürbten Arbeiter und Bauern gegen die Gutsbesitzer und Ausbeuter bemühten sie sich auf die Juden zu lenken. Auch in an deren Ländern erlebt man oft, dass die Kapitalisten Feindschaft gegen die Juden entfachen, um den Blick des Arbeiters zu trüben und abzulenken von dem wirklichen Feind der Werktätigen, dem Kapital. Nicht die Juden sind die Feinde der Werktätigen. Die Feinde der Arbeiter sind die Kapitalisten aller Länder. Unter den Juden gibt es Arbeiter, Werktätige, sie sind die Mehrheit. Sie sind unsere Brüder, unsere Genossen im Kampf für den Sozialismus, weil sie vom Kapital unterdrückt werden. Unter den Juden gibt es Kulaken, Ausbeuter, Kapitalisten, wie auch unter allen. Die Kapitalisten sind bemüht, Feindschaft zwischen den Arbeitern verschiedenen Glaubens, verschiedener Nationen, verschiedener Rassen zu entfachen. Die reichen Juden, wie auch die reichen Russen und die Reichen aller Länder, alle miteinander im Bunde, zertreten, unterdrücken und verunreinigen die Arbeiter. Schmach und Schande dem verfluchten Zarismus, der die Juden peinigte und verfolgte. Schmach und Schande dem, der Feindschaft gegen Juden, der Hass gegen andere Nationen sät! Es lebe das brüderliche Vertrauen und das Kampfbündnis aller Nationen zum Kampf für den Sturz des Kapitals!“
Lenin fügte einem Dekret der Sowjetregierung gegen die Pogrome der weißen Interventionstruppen handschriftlich an:
„Der Rat der Volkskommissare weist alle Deputiertenräte an, entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die antisemitische Bewegung mit der Wurzel auszurotten. Pogromisten und Pogromagitatoren sind außerhalb des Gesetzes zu stellen.“