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»Memnon«. Die Geschlechtsnatur des mannliebenden Urnings

인물카를 하인리히 울리히스, 오토 폰 비스마르크, 요한 루트비히 카스퍼, 루돌프 피르호, 아르투어 쇼펜하우어 용어우르닝, 성적 중간 단계론, 독일 형법 제175조 사건독일 성개혁 운동과 나치의 파괴 (1897~1935)

Anmerkungen

  1. Vgl. Formatrix von Numa Numantius, § 85–105 ↩
  2. Nicht von Martial. ↩
  3. Zu ersehen – wenn auch ohne die hier gewählten Ausdrücke »Urzwitter« etc. etc. – aus jedem Handbuch der Physiologie, der Anatomie oder der Geburtshülfe, z. B. aus Hyrtl's Handbuch der Anatomie des Menschen; 1859. ↩
  4. Budge's Lehrbuch der Physiologie. – Meyer's Anatomie. – Hyrtl's Anatomie. ↩
  5. So z.B. in dem Formatrix erwähnten Münster'schen Zwitterurning. ↩
  6. Der eigentliche bloße Körperbau eines Urnings, Construction und Form, zeigt wohl nie etwas weibliches: das weibliche werden nur Bewegungen, Gebärden und Manieren verrathen. Mancher Urning erscheint darum auf der Photographie oder im Schlaf ↩
  7. als durchaus männlich, den man im persönlichen Verkehr im höchsten Grade weiblich finden würde. ↩
  8. Nach Henke (Gericht!. Medrein, 1829, § 154, Note) giebt es mannähnliche Frauenzimmer, viragines, mit schmalem Becken, wie beim Manne, platter Brust und (nämlich schon vor der Periode der Ueberreife) Barthaaren. Es ist indeß nicht ersichtlich, ob seine Individuen hieher gehören und nicht vielmehr zu den Urninginnen. – Bei Zwitterweibern kommt dergl. oft vor, so bei dem Prager Zwitter Maria Czermak, erwähnt Ara spei § 50. ↩
  9. Beispiele s. in Formatrix § 15 und Note 12. ↩
  10. Tibull sagt, indem er damit seinen Geliebten meint, den Marathus, den er sonst nennt »puer« oder »meus puer,« (I. 8):
    Carior est auro juvenis, cui laevia fulgent
    Ora, nec amplexus aspera barba terit.
    ↩
  11. Die Haarlosigkeit an Brust und Schenkeln, welche natürliche Gabe der Jugend ist, suchte in Rom mancher schon reifere junge Mann – um Urningen desto länger liebenswerth zu bleiben – durch Kunst zu ersehen. (Verschiedene künstliche Mittel werden genannt, z. B. Abschaben der Haare durch Bimstein.) Hiegegen aber sträubt sich z. B. Martial (14. 205) ↩
  12. Puer ist nicht (oder dach nur int poetischen Verstande) zu übersetzen »Knabe«, sondern »Jüngling.« Bei Tibull und Martial hat der geliebte puer oft selber schon eine Geliebte. Bei Martial kommt ein 20jahriger puer vor, ebenso pueri, welche im Ehebruch betroffen werden. Diese kann man doch unmöglich »Knaben« nennen. ↩
  13. Beispiele für puer und comatus bei fast allen römischen Classikern, für draucus erst in der mittleren Latinität, namentlich bei Martial. »Lycidae crinitus Jolas ignis erat.« (Calpurnius XI. 3.)
    Draucus ist ein besonders männlich entwickelter Mann in jugendlich kräftigem Alter. Martial (XI. 73): »Natta (Name eines Urnings) drauci sui....« Wenn im Scheller'schen Lexicon die Bedeutung von draucus für zweifelhaft erklärt wird, so beweist das nur, daß alles natürliche Verständniß fehlte. Für urnische Schriften bringt dasselbe selbstverständlich auch nur der Urn. mit.
    In Constantinopel tragen noch heute die von Mannlingen geliebten Jünglinge Lockenhaar. Ein junger Mensch, der dort Lockenhaar trägt, gilt sogar ohne weiteres als eines Urnings Geliebter.
    ↩
  14. Man verzeihe die Wiederholung dieses unschönen, aber sehr bezeichnenden Ausdrucks. ↩
  15. Diese äußerst liebliche und nicht entfernt lascive Elegie nennt (1835) ein Nichturning, Dissenius, Tibull's gelehrter Herausgeber, eine ars amandi oder praecepta amoris. Sie verdient in der That genannt zu werden »urnische ars amandi.« ↩
  16. Wie entschieden sie dagegen sonst zu einander im Gegensatz stehen, wird unten (Note 20) aus Martial's Benehmen gegen die Weiblinge erhellen. Auch heute ist das Verhältnis kein erheblich besseres. – Nur ein kurzsichtiges Auge übrigens würde hier geschlechtliche Anziehung gleicher Pole erblicken. Die Pole sind, wie bei jeder geschlechtlichen Anziehung, so auch hier ungleiche. Denn auch hier wird eine weibliche Seele angezogen von einem männlichen Körper, nicht Seele von Seele oder Körper von Körper. Vgl. Formatr. § 114. ↩
  17. Zwar beruhen die heutigen Verfolgungen der Natur sämmtlich nur auf irriger Anwendung des Gesetzes, dessen Absicht nämlich nie etwas anderes gewesen ist, als: diejenigen, welche vermeintlich von der Natur abgewichen sind, zur Natur zurückzuführen. Dem von der Verfolgung thatsächlich betroffenen kann dieser Entschuldigungsgrund aber natürlich höchst gleichgültig sein. ↩
  18. Dieser Menschenbildungsplan, wäre er bei Erschaffung des Menschengeschlechts als »Verbesserungsvorschlag« zeitig gestellt worden im Rathe der Schöpfung: wer weiß, ob er nicht Aussicht gehabt hätte auf Annahme! Jetzt kommt er jedenfalls zu spät. ↩
  19. Nero's Natur freilich, über die wir sehr genaue Nachrichten haben, scheint abzuweichen. Seine Natur ist mir die räthselhafteste von allen, die ich bislang geprüft. In seiner solennen Ehe mit Sporus ist er Mannling, in der desgl. mit Doryphorus Weibling. Hienach wäre er zwar nur Zwischenstufe von der Art jener, welche Caspers Staunen erregten. (Oben § 23). Allein neben dem allen fühlt er, mit höchster Wahrscheinlichkeit, auch wieder wie ein wirklicher Mann Weibern gegenüber. (Form. § 113, 5; Aurelius Victor.) Und bei alledem tritt dann wieder eine Nachricht Cassius Dio's auf, eine britannische Königin habe ihn in verschiedenen Variationen als »verächtliches Weib« geschmäht. Allein diese Schmähung mag sich lediglich auf seine Ehe mit Doryphorus beziehen. Und Aurelius Victors sehr späte Nachricht von dem Beschauen nackter junger Männer und junger Mädchen mag unzuverlässig sein. Dann aber wurde er unter die Virilisirten gehören (unten § 35 fgde.), nicht hieher. ↩
  20. Hahn's Angaben sind von Wichtigkeit, weil sie auf eignen Beobachtungen beruhen, die er als österreich. Consul an Ort und Stelle anstellte. ↩
  21. Zu berücksichtigen ist dabei die früh entwickelte Mannbarkeit der Südländer. – Vgl. die ganz gleichalterigen, von den Türken aber sinnlich geliebten, Bürschlein: Ara spei S. VIII. ↩
  22. Sollte damit etwa die Erscheinung im Zusammenhang stehn, daß dort auch die natürliche Schamhaftigkeit – die ich für einen diesem horror naturalis parallel laufenden Instinct halte – eine schwächere ist? ↩
  23. Interessant ist es, wie er daneben die Weiblinge, denen er wie der Nord- dem Südpol gegenübersteht, mit seines Spottes heiß gepfefferter Lauge übergießt! Vgl. z. B. das zwar boshafte, aber noch sehr gelinde Epigramm an den Weibling Carmenion (10. 65.), der ihn eines Tages seinen Bruder genannt hatte. Es schließt mit den Worten: Quare desine, me vocare fratrem: Ne te, Carmenion , vocem sororem ↩
  24. Cestos hieß nämlich zugleich auch ein Zaubergürtel der Liebes-Göttin, der Venus. Wer von einem andren mit diesem Gürtel umschlungen ward, mußte in Liebe erglühen zu dem umschlingenden. Venus ward nämlich auch von Urningen verehrt, als Göttin auch ihrer Liebe. Zu dem Jüngling Cestos spricht also Martial:
    »Meinem Halse umschlinge, o Knabe, lautere Liebe, den Cestos,
    den an der Liebesgöttin Busen erwärmten; nimm den mit
    eytherischem Nektar zauberkräftig gemachten Cestos!«
    ↩
  25. Solche Ehen gibt es in Deutschland zu Hunderten! ↩
  26. Vgl. die beiden Briefe eines solchen »Gatten« an mich, die ich mitgetheilt habe. Formatrix Vorbericht S. VII. u. Ara spei Vorber. S. XXI. ↩
  27. Auch Martial nimmt solche Ehe vielfach zum Stoff von Epigrammen, die uns den Blick eröffnen in einen wahren Abgrund. Er selber lebte in unglücklicher Ehe. Einst hatte er gesagt (12. 76):
    Invitus puerum fatetur Hypnus,
    Mollis Dindymus est, sed esse non vult,
    Amphion potuit puella nasci.
    Horum delicias superbiasque
    Et fastus querulos, Avite, malo,
    Quam dotis mihi quinquies ducena!
    Also: »lieber, als ein Weib mit 100,000 Thalern Mitgift!« Und dennoch hatte er schließlich Mitgift und Weib angenommen. Wie mancher Urning macht es heute ihm nach! .
    ↩
  28. Nur dann, wenn beide Theile über des Gatten Uranismus völlig im klaren sind und dennoch, zum Zweck der Nachkommenschafts-Erzeugung, die kalte Vernunftehe eingehen wollen, wäre die Knüpfung eines Bandes, dem kein Amor die Fackel schwingt, nothdürftig gerechtfertigt. Ara spei Note 44. ↩
  29. Nur Schopenhauer ward mir während des Drucks von Heft II. bekannt; Casper (1852) und Virchow zwischen II. u. III. ↩
  30. Siehe oben ↩
  31. Siehe unten ↩
  32. Weiblicher Uranismus; s. oben § 8. ↩
  33. Richtig ist nur: ebenso heiß ↩
  34. In trübem Gegensatz zu dem gerechter denkenden Casper, welcher in dem Angeborensein doch wenigstens einen Entschuldigungsgrund erblickt und gegen eine gänzliche Abschaffung der Bestrafung gar nichts einzuwenden hat. Clin. Nov. S. 33. ↩
  35. Einen männlichen Körper seinerseits und mit eigner Initiative geschlechtlich zu berühren, davor fühlt nämlich jeder Mann einen, in diesem zwar stärkeren, in jenem schwächeren und überwindbaren, stets aber entschiednen Horror. Von einem männlichen Körper dagegen geschlechtlich berührt zu werden, von demselben sich berühren, sich liebkosen zu lassen: davor ist in ihm der Horror theils erheblich geringer, und darum leicht überwindbar, theils gar nicht vorhanden. Hieraus ist die freiwillige Liebesgewährung erklärlich. – Es entspricht dies ganz den obenerwähnten beiden Modalitäten des Horrors des Urnings vor activer und passiver Berührung mit weiblichem Körper. (Oben § 35.) ↩
  36. Wir reden hier nur von dem Falle, wenn der gewährende Geliebte nicht etwa seinerseits selber Urning ist, – denn dann steht die Sache einfach genug –, sondern wenn er eigentlicher Mann ist.. ↩
  37. Sie befähigt die verschiednen Körpertheile zu einem subsidiären Vicariiren des einen zu den Zwecken eines untauglichen oder fehlenden andren. Vicariiren der Körpertheile auch zu geschlechtlichen Zwecken. Auf geschlechtl. Gebiet befördert sie dies Vicariiren durch das in ihr tiefbegründete ↩
  38. Vicariiren der geschlechtlichen Sinne: Formatrix § 11, Note 10, § 21. ↩
  39. Sonst müßte es auch dem ohne Hände und Arme gebornen Menschen eine verwerfliche Naturwidrigkeit sein, mit den Füßen zu schreiben, zu zeichnen und mit ihnen Messer, Gabel, Nadel, Faden und Scheere zu handhaben. ↩
  40. Ueber die Verbreitung dieser Modalität herrscht jedoch ein arger Irrthum. In Deutschland wenigstens kommt dieselbe nur in den weitaus wenigsten Fällen vor (vgl. Formatrix § 12): nur bei besonders heftiger individueller Naturanlage oder besondrem temporairen Naturdrange. Dies wird von Casper schon 1852 in seiner Vierteljahrsschrift, auf Grund ausgedehnter Erfahrung, zugegeben (Bd. I. S. 76) und 1863 in seinen »klinischen Novellen« (S. 34. 35) auf das allerbestimmteste bestätigt. Die übrigen Modalitäten bestehen lediglich in Umarmungen Brust an Brust mit äußerlichen Berührungen, ohne Eindringen. Den meisten gewähren diese vollkommenes Genüge. ↩
  41. Im Namen der »Sittlichkeit«?
    »O der Reinheit, die mit zwei Gewichten
    Mild sich selber, grausam andren wiegt;
    O der Tugend, die mit kaltem Hochmuth
    Menschen um ihr Erdenglück betrügt!«
    ↩
  42. In Rom hatte schon seit dem Beginn der Kaiserzeit das urnische Liebesverhältniß ganz überwiegend, wie auch in Griechenland, auf Seite des Geliebten die bestimmte Form des Amtes eines Mundschenken für den Liebenden, eines Ehrenamtes, angenommen, seltner, nur ausnahmsweise, und nur in Rom, die wahre Form einer Ehe; obgleich auch von dieser eine Reihe von Beispielen vorkommen. (S. Ara spei § 43 fgde. Hinzuzufügen sind noch 2 Beispiele aus Juvenal.) Auch bei den Persern, z. B. bei Hafis, wird der Geliebte zwar meist »Schenk« genannt. Es ist aber wohl kaum ein häusliches Zusammenleben dabei verstanden. Dies tritt dagegen wieder hervor bei den heutigen Türken, obgleich diese phlegmatische Nation dem Geliebten – characteristisch – das prosaischere Amt eines Pfeifenstopfers giebt.) Unter der Form des Mundschenkenamtes war das Liebesverhältniß vor der Welt bekannt, z. B. vor Tafelgästen, stillschweigend anerkannt und legitimirt. So sagt z. B. Martial (XI, 56):
    Dormiat et tecum, modo qui, dum Caecuba miscet,
    Convivas roseo torserat ore puer.
    Unter dieser äußeren Form war das Verhältniß fast gleichsam Ehe zur linken Hand. Uns steht leider nicht einmal diese offen.
    ↩
  43. Théorie du code pénal. Paris 1835–1842, vol. VI. page 110. ↩
  44. So versichert ausdrücklich Mittermaier in seiner Herausgabe von Feuerbach's peinl. Recht, 1847, zu § 467. ↩
  45. Anmerkungen zum Strafgesetzbuch für das Königreich Baiern (von 1813). Nach den Protokollen etc. etc. (Amtliche Ausgabe.) Bd. II. S. 59. ↩
  46. Criminalrechtswissenschaft 1798; § 559. ↩
  47. Kaufmann Mühlberg, Bürger, 40 Jahre alt (unverheirathet), angeklagt: mit 3 Soldaten Umgang gepflogen zu haben. ↩
  48. Angeklagte sind:
    1) Theaterdirector Feldtmann zu Bremen als liebender Theil; als geliebter Theil:
    2) Gruner aus Erichsburg im Königreich Hannover,
    3) Seib aus Bremen,
    4) Bengnot aus New-Orleans, alle drei 19 Jahre alt.
    ↩
  49. Kürzlich verhandelte die bairische Kammer die Frage: ob und inwieweit die Bestrafung der Kuppelei aufzuheben sei? Dabei traten die abenteuerlichsten Vorschläge zu Tage, sogar der: einzelnen Falls die Erhebung der Anklage in das Ermessen der Polizei zu verstellen! Wer das oben formulirte Princip anerkennt, wird die Frage sehr einfach dahin beantworten: »Kuppelei ist nur dann zu strafen, wenn durch sie Beihilfe geleistet wird zu einer Aergernißerregung oder zu einer Rechtsverletzung.« Mir deucht es doch sinnlos, eine Handlung selber für straflos zu erklären, für strafbar oder die zu dieser straflosen Handlung geleistete Beihülfe. Es ist seltsam, daß in den langen Debatten dieser Gedanke von keinem der Redner ausgesprochen ward. ↩
  50. Die Ehre, den Ausdruck »Urningthum« zuerst gebraucht zu haben, gebührt nicht mir, sondern einem Nichturning, dem genannten Dr. Kaserer zu Wien. ↩
  51. Inclusa (§§ 30. 34) spricht ungenau nur vom »Eintritt der Pubertät«; als ob sie etwa augenblicklich einträte und als ob die urnische Liebesrichtung sich erst im 14.–16. Lebensjahre offenbarte. – Vgl. indeß Incl. § 36: Zeugnisse für ihr Erscheinen schon in sehr frühem Alter. ↩
  52. Die die Seelen beherrschenden Naturgesetze aufzuheben ist die Willenskraft vollkommen ohnmächtig. Sie selber steht unter deren Herrschaft. Eine vorhandene Gluth der Liebe kann die Willenskraft daher nicht umwandeln in Gleichgültigkeit oder in Horror, ebensowenig Gleichgültigkeit oder Horror in die Gluth der Liebe. ↩
  53. Dieser Horror ist, wie es scheint, nicht stets anzutreffen. (Oben § 35. 36.) Wo er aber vorhanden ist, da ist er entscheidend. ↩
  54. Schon ältere Schriftsteller haben das passivische Begehren des Weiblings ausdrücklich »prurigo« genannt, ganz wie das des Weibes, und es ganz richtig zu den Symptomen dessen gezählt, was sie ↩
  55. νούσος δήλεια ↩
  56. nannten. (Oben § 15.) Rosenbaum, Geschichte der ... nebst Untersuchungen über ..... ↩
  57. νούσος δήλεια ↩
  58. ... 1845. ↩
  59. Form. §§ 107-112 versteht unter activem und passivem Begehren übrigens nur die Richtung auf actives oder passives Verhalten gegen den geliebten Körper im allgemeinen, durchaus nicht speciell das Begehren zu durchdringen oder durchdrungen zu werden. Dasselbe gilt von § 35. 36. Note 34 oben. ↩
  60. Auch ich kann es nicht. Form. § 42. ↩
  61. Ich nie. – ↩
  62. »Vultu incessuque« erkennt die Urninge schon Juvenal. ↩
  63. Letzteres ist schon mehrfach beobachtet. ↩
  64. Vgl. Kaiser Heliogabalus' Augenverdrehen: Incl. § 112. ↩
  65. Auch Karl Vogt hat die Hypothese bestritten. In welcher Richtung, ist mir freilich noch nicht bekannt. (K. Vogt: Entwicklung des thierischen Organisationsplans.) Der Engländer stützt sich auf Beobachtungen an den Bienen. ↩
  66. In jener Gerichtsverhandlung nennt ihn der Zeuge Mickleborough »a fair and effeminate young man.« – Der Ausdruck »Mary Ann« ist übrigens nur in beschränktem Kreise üblich. Die Frauenzimmer des démimonde, die sich geputzt auf den Promenaden umhertreiben, die Obstweiber und ähnliche Individuen rufen: »a Mary Ann!« wenn sie sehn, wie die bemalten und ebenfalls geputzten jungen Urninge umhercoquettieren, indem deren Neigungen ihnen nicht fremd sind. ↩
  67. Mr. Knox hatte die Zeugen auch inguirirt: »ob Maltravers in weiblicher Kleidung ausgehe?« »Nein« war die Antwort! ↩
  68. »Der Ball nahm übrigens ein ziemlich klägliches Ende. Die jugendschönen Söhne des Mars wurden allmälig angetrunken; worauf sie, anstatt mit den »Damen« zu tanzen, mit den Musikanten in Streit geriethen und mit denselben sogar handgemein wurden. Einer unter ihnen glaubte sich von einem der Musensöhne beleidigt. – Den Oberkellner machte eine der Damen aufmerksam, er möge sich nicht wundern über das ungewöhnliche des Balles; es sei nur ein Fastnachtsscherz. Allein er erwiederte: »Hat nichts zu bedeuten. So etwas ist mir ganz gut bekannt. Dazu bin ich viel zu vernünftig.« ↩
  69. Das Wort »vernünftig« hat hier eine Pointe; es ist doppelsinnig. Unter Urn. heißt es nämlich gerade »urnisch.« ↩
  70. Im § 82 bezeichnete ich diesen Horror als entscheidendes Merkmal unverfälschter angeborner urnischer Natur. Zu gleicher Ueberzeugung sind bereits Dioninge gelangt. Einer jener achtungswerthen Männer der Wissenschaft, welche unter allen Umständen nach Wahrheit forschen, der Privatgelehrte Wolf zu Darmstadt, hat ↩
  71. vorurtheilsfrei meine Theorie geprüft und mit andren besprochen. Er schreibt mir:
    »Darmstadt, 17. Feb. 1868. ... Ein anwesender Nichtmediziner entwickelte eine bei weitem faßlichere Ansicht. Er sagte: »wenn der Jüngling nach erreichter Mannbarkeit vor dem weibl. Geschlecht unzweifelhaft Horror bekundet, so ist man gezwungen, diesen Horror als angeboren zu betrachten. Indeß stelle man denselben auf die Probe. Vermag der Jüngling einem Mädchen gegenüber ihn nicht zu bewältigen, so ist an der Natürlichkeit dieses Widerwillens nicht zu zweifeln; des Horrors Natürlichkeit und Berechtigung ist erwiesen.«« (Eine solche Probe halte ich freilich für sehr überflüssig.)
    ↩
  72. Auch obiger Trauungsceremonie liegt offenbar der gleiche tiefe Zug zum Grunde, lieber Ehe zwischen Urning und Dioning oder Urning und Urning vgl. unten § 111, oben § 58, a. und Note 40. ↩
  73. Hier finde ich den einzigen Unterschied von meinem Freunde in Zürich. Des Zürchers zarte Sehnsucht zu schönen Jünglingen oder Knaben, die ihn früher oft melancholisch stimmte, ja zu Zeiten förmlich unglücklich machte, hat, wie er schreibt, in den letzten 2–3 Jahren wesentlich nachgelassen. Damit hängt vielleicht zusammen, was er mir am 18. Feb. 1868 über seine Träume schreibt: »Meine Traumbilder sind stets weiblich. Früher kam es vor, daß ich schöne Knaben sah: stets ohne alle Spur von Sinnlichkeit. Dies ist indeß schon lange her.« – Dem Czechen zeigt der Nächtlichkeitstraum ebenfalls nur weibliche Gestalten. »Mitunter, schreibt er mir am 25. Nov. 1867, träumt mir wohl von meinem Liebling; aber höchstens daß ich dann seine Lippen küße. Von geschlechtlicher Aufregung ist dabei nie eine Spur.« ↩
  74. Noch schärfer wahrlich könnte man heute das englische Parlament der Grausamkeit zeihen, welches urn. Liebesübung mit 15j. Kerker bedroht und daneben – im Budget Gelder bewilligt für die life guards und horse guards der Königin, Antinousgestalten, deren verlockender Anblick für urnische Augen vielleicht noch qualvoller ist, als der jener römischen Schenke es war!
    Perdet te pudor hic! Habere, Britannia,
    Severitatem non licet hanc et hos praetorianos!
    »Ein Anblick für Götter!« rief entzückt ein deutscher U., der sie in London zum ersten Male erblickte.
    ↩
  75. Um das Interesse der Aeltern am Uranismus, freilich ganz einseitig dionisch behandelt, dreht sich: »Monsieur Auguste, roman inédit, par Méry Paris (etwa) 1860. Mery hat hier den Urnsm. überraschend scharf erkannt, fast durchweg gehässig gezeichnet, hie und da mit einem Anflug von Gerechtigkeitsgefühl beurtheilt. Das Angeborensein wird anerkannt, der Horror vor weiblicher Berührung durchaus richtig geschildert. Auguste's, eines U., Liebessehnsucht wird vom D. Octave mit empörender Grausamkeit verschmäht. Da Octave für ein Mädchen schwärmt, so kühlt Auguste seine Rache, indem er, seinem Horror Gewalt anthuend, bei des Mädchens Vater um deren Hand anhält. Sie wird bewilligt. Mit Schaudern zwingt er sich, die Braut am Arm zu führen. Seinem Usm. kommt der künftige Schwiegervater erst sehr spät auf die Spur. Einzelne Partien des Buchs sind wahrhaft glänzend. ↩
  76. Diese Vernunftehen waren auch in Griechenland und Rom häufig. Vgl. die merkwürdige Aeußerung des Callicratides: Ara Spei S. XXII. XXIII. ↩
  77. Vgl. Ara spei §§ 41.-64. §§ 114.–120. ↩
  78. Eclogendichter des 3. Jahrhunderts; Ecloge 11. ↩
  79. »sollicitos amores« steht lediglich für »sollicitum amorem«; weil nämlich ein Vocal, in aliquis, folgt. ↩
  80. Ara spei § 153 fgde. über die daumersche Uebersetzung. ↩
  81. Vgl. in Schrift VI., »Gladius furens«, Anhang II., die staatsanwaltschaftliche Ausführung v. Apr. 1863. Vgl. ferner Feuerbach, Mittermaier, Henke, Klose, Tardieu, Virchow etc. etc., ja selbst Casper. ↩