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Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitler-Terror (1933)

인물빌리 뮌첸베르크, 마리뉘스 판데르루버, 헤르만 괴링, 요제프 괴벨스, 아돌프 히틀러, 에른스트 룀, 에트문트 하이네스, 게오르기 디미트로프, 파울 힌덴부르크, 프란츠 폰 파펜, 쿠르트 폰 슐라이허, 하인리히 브뤼닝, 알프레트 후겐베르크, 그레고어 슈트라서, 빌헬름 프리크, 로베르트 라이, 오토 벨스, 알베르트 아인슈타인, 마그누스 히르슈펠트, 에른스트 톨러 용어갈색책 (1933), 독일 국회의사당 화재 (1933), 국회의사당 화재 법령, 국회의사당 방화 재판 (1933), 돌격대 (SA), 친위대 (SS), 강제적 동질화, 1933년 나치 분서, 성과학 연구소 사건나치 집권과 수권법, 독일 성개혁 운동과 나치의 파괴 (1897~1935)

4 Die wahren Brandstifter

4.1 Der deutsche Reichstag

Am 9. Juni 1884 wurde in Berlin durch Wilhelm I. der Grundstein zum deutschen Reichstag gelegt. Das Gebäude wurde nach Entwürfen des Frankfurter Architekten Paul Wallot erbaut. Der Stil war traditionsgebundene Renaissance. Die Baukosten betrugen 27 Millionen Mark. Der Bau dauerte über zehn Jahre. Wilhelm II. setzte am 5. Dezember 1894 den Schlusstein.

Das Gebäude des deutschen Reichstages steht auf dem „Platz der Republik“, gegenüber dem Bismarck-Denkmal. Die Ostfront des Reichstagsgebäudes führt nach der Friedrich Ebert–Straße, die Südfront blickt nach dem Tiergarten und wird von der Simson–Straße begrenzt, die Nordfront ist gegen die Spree gerichtet.

Das Gebäude des Reichstages besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Hauptgeschoss, einem Zwischenstock und zwei Obergeschossen. Die Front des Hauses ist 137 Meter lang. Der Bau wird nach oben von einer großen Kuppel abgeschlossen. die von vier kleinen Kuppeln umgeben ist. Den Mittelpunkt des Hauptgeschosses bildet der große Sitzungssaal mit den Tribünen.

Drei Wände des Sitzungssaales haben Holzverkleidung, die Stirnwand hinter dem Präsidentenstuhl ist mit Stoffbespannt. Die Estrade, die Tribünen. die Abgeordnetenbänke sind aus Holz. Die Sitzreihen sind in sieben Abteilungen amphitheatralisch ansteigend angeordnet und voneinander durch schmale, mit schweren Teppichen belegte Gänge getrennt. Der Sitzungssaal ist von einem Rundgang umgeben, der in die Wandelhalle mündet. Die Wandelgänge und die Halle sind mit Teppichen, Polstersesseln und Portieren ausgestattet.

Im Hauptgeschoss sind außerdem zahlreiche Zimmer und Säle gelegen, deren Fenster nach den Straßen um den Reichstag gehen. Die Lesesäle, das Archiv und die Bibliothek befinden sich teils im Hauptgeschoss, teils im Zwischenstock. Im Kellergeschoss liegen die Heiz- und Entlüftungsanlagen. Vom Kellergeschoss führt eine kleine Treppe zu einem unterirdischen Gang, der unter dem Säulenvorbau des Reichstages und unter der Friedrich–Ebert–Straße hindurch zum Palais des Reichstagspräsidenten Göring führt (das auf der anderen Straßenseite der Friedrich–Ebert–Straße liegt). Der unterirdische Gang ist gegen diese Kellertreppe sowie gegen die übrigen Heizungskeller durch eine Tür abgeschlossen. An den Wänden des Ganges laufen Heizröhren entlang.

Der Haupteingang des Reichstages führt nach dem „Platz der Republik“ und ist nur bei festlichen Anlässen geöffnet.

4.2 Wie gelangt der Besucher in den Reichstag?

Die Hitler-Regierung vermied in allen ihren Berichten über den Reichstagsbrand die Angaben, auf welche Weise die Täter in den Reichstag gekommen sind. Sie rechnete damit, dass fast kein Deutscher oder Ausländer die Formalitäten kennt, die man erfüllen muss, um in den Reichstag zu gelangen. Die nachfolgende Aufzählung zeigt, was der Besucher des Reichstages tun muss. um in den Reichstag zu kommen.

1) Nichtmitglieder und Besucher können in den Reichstag nur durch Portal 2 oder Portal 5 gelangen. Portal 2 liegt an der Simsonstraße, Portal 5 am Reichstagsufer.

2) Wer den Reichstag durch Portal 5 betritt, gelangt in einen Vorraum. Der Vorraum ist durch eine Strickbarriere abgegrenzt. Hinter dieser Strickbarriere befinden sich die Empfangsbeamten.

3) Jeder Besucher hat sich an einen der Empfangsbeamten zu wenden. Es ist unmöglich, in den Reichstag zu gelangen, ohne sich beim Empfangsbeamten gemeldet zu haben. Jeder Besucher muss einen vorgedruckten Zettel ausfüllen, auf dem der Name des Besuchers, der Name des Abgeordneten, den er besuchen will, sowie der Anlass des Besuches anzugeben sind.

4) Der ausgefüllte Zettel wird von einem Reichstagsboten zu dem betreffenden Abgeordneten gebracht, dem der Besuch gilt. Der Abgeordnete wird gefragt, ob er bereit ist, den Besucher zu empfangen.

5) Während der Reichstagsbote das Einverständnis des Ab geordneten einholt, wartet der Besucher im Warteraum. Er ist hierbei ständig unter Beobachtung der diensthabenden Reichstagsbeamten.

6) Wenn der Abgeordnete sein Einverständnis erteilt hat, führt der Reichstagsbote den Besucher zu dem betreffenden Abgeordneten. Der Besucher wird vom Reichstagsboten bis zu dem Abgeordneten hingebracht. Der Reichstagsbote entfernt sich erst, wenn der Besucher dem Abgeordneten gegenüber steht.

7) Alle Besucher werden in eine besondere Liste eingetragen. Der ausgefüllte Besuchszettel dient als Grundlage für die Eintragungen in diese Liste.

4.3 Der Brand im Reichstag

Am 27. Februar 1933 abends zwischen 9 Uhr und 9 Uhr 15. bricht in Gebäude des Reichstags Feuer aus. Die erste öffentliche Mitteilung über den Reichstagsbrand erfolgt noch am gleichen Abend durch den Rundfunk. Der Berliner Sender teilt überdies mit, dass der Täter ein holländischer Kommunist namens van der Lubbe sei. Er habe ein volles Geständnis abgelegt. Er sei nur mit einer Hose bekleidet von eindringenden Polizeibeamten im Reichstagsgebäude aufgefunden worden. Der Täter habe einen holländischen Reisepass und ein Mitgliedsbuch der holländischen Kommunistischen Partei bei sich gehabt.

In den frühen Morgenstunden des 28. Februar 1933 verbreitet der amtliche „Preußische Pressedienst“ die nachfolgende Darstellung des Reichstagsbrandes:

„Am Montag Abend brannte der Deutsche Reichstag. Der Reichskommissar für das preußische Ministerium des Innern, Reichsminister Göring, verfügte sofort nach seinem Eintreffen an der Brandstelle sämtliche Maßnahmen und übernahm die Leitung aller Aktionen, Auf die erste Meldung von dem Brande trafen auch Reichskanzler Adolf Hitler und Vizekanzler von Papen ein. Es liegt zweifelsfrei die schwerste bisher in Deutschland erlebte Brandstiftung vor. Die polizeiliche Untersuchung hat ergeben, dass im gesamten Reichstagsgebäude vom Erdgeschoss bis zur Kuppel Brandherde angelegt waren. Sie bestanden aus Teerpräparaten und Brandfackeln, die man in Ledersesseln, unter Reichstagsdrucksachen, an Türen, Vorhängen, Holzverkleidungen und anderen leicht brennbaren Stellen gelegt hatte. Ein Polizeibeamter hat in dem dunklen Gebäude Personen mit brennenden Fackeln beobachtet. Er hat sofort geschossen. Es ist gelungen, einen der Täter zu fassen. Es handelt sich um den 24jährigen Maurer van der Lubbe aus Leiden in Holland, der einen ordnungsmäßigen holländischen Pass bei sich hatte und sich als Mitglied der holländischen Kommunistischen Partei bekannte. Der Mittelbau des Reichstages ist völlig ausgebrannt, der Sitzungssaal mit sämtlichen Tribünen und Umgängen ist vernichtet, der Schaden geht in die Millionen. Diese Brandstiftung ist der bisher ungeheuerlichste Terrorakt des Bolschewismus in Deutschland. Unter den hundert Zentnern Zersetzungsmaterial, das die Polizei bei der Durchsuchung des Karl Liebknecht-Hauses entdeckt hat, fanden sich die Anweisungen zur Durchführung des kommunistischen Terrors nach bolschewistischem Muster. Hiernach sollen Regierungsgebäude, Museen, Schlösser und lebenswichtige Betriebe in Brand gesteckt werden, Es wird ferner die Anweisung gegeben, bei Unruhen und Zusammenstößen vor den Terrorgruppen Frauen und Kinder herzuschicken, nach Möglichkeit sogar solche von Beamten der Polizei. Durch die Auffindung dieses Materials ist die planmäßige Durchführung der bolschewistischen Revolution gestört worden. Trotzdem sollte der Brand des Reichstages das Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg sein, Schon für Dienstag früh 4 Uhr waren in Berlin große Plünderungen angesetzt. Es steht fest, dass mit diesem heutigen Tag in ganz Deutschland die Terrorakte gegen einzelne Persönlichkeiten, gegen das Privateigentum, gegen Leib und Leben der friedlichen Bevölkerung beginnen und den allgemeinen Bürgerkrieg entfesseln sollten. Der Kommissar des Reiches im Preußischen Ministerium des Innern, Reichsminister Göring, ist dieser ungeheuren Gefahr mit den schärfsten Maßnahmen entgegengetreten. Er wird die Staatsautorität unter allen Umständen und mit allen Mitteln aufrechterhalten. Es konnte festgestellt werden, dass der erste Angriffder verbrecherischen Kräfte zunächst abgeschlagen worden ist Zum Schutze der öffentlichen Sicherheit wurden noch am Montagabend sämtliche öffentlichen und lebenswichtigen Betriebe unter Polizeischutz gestellt. Sonderwagen der Polizei durchstreifen ständig die hauptsächlich gefährdeten Stadtteile. Die gesamte Schutzpolizei und Kriminalpolizei in Preußen ist sofort auf höchste Alarmstufe gesetzt worden. Die Hilfspolizei ist einberufen, Gegen zwei führende kommunistische Reichstagsabgeordnete ist wegen dringendem Tatverdacht Haftbefehl erlassen. Die übrigen Abgeordneten und Funktionäre der Kommunistischen Partei werden in Schutzhaft genommen. Die kommunistischen Zeitungen, Zeitschriften, Flugblätter und Plakate sind auf vier Wochen für ganz Preußen verboten. Auf vierzehn Tage verboten sind sämtliche Zeitungen der sozialdemokratischen Partei, da der Brandstifter aus dem Reichstag in seinem Geständnis die Verbindung mit der SPD zugegeben hat. Durch dieses Geständnis ist die kommunistisch-sozialdemokratische Einheitsfront offenbar Tatsache geworden. Sie verlangt von dem verantwortlichen Hüter der Sicherheit Preußens ein Durchgreifen, das von seiner Pflicht bestimmt wird, die Staatsautorität in diesem Augen blick der Gefahr aufrechtzuerhalten. Die Notwendigkeit der schon früher eingeleiteten besonderen Maßnahmen (Schießerlasse, Hilfspolizei usw.) ist durch die letzten Vorgänge in vollem Umfange bewiesen. Durch sie steht die Staatsmacht ausreichend gerüstet da, um jeden weiteren Anschlag auf den Frieden Deutschlands und damit Europas im Keime zu ersticken. Reichsminister Göring fordert in dieser ernsten Stunde von der deutschen Nation äußerste Disziplin. Er erwartet die restlose Unterstützung der Bevölkerung. für deren Sicherheit und Schutz er sich mit eigener Person verbürgt hat.“

4.4 Die ersten Pressemeldungen

Am Morgen des 28. Februar lesen Millionen Menschen in ihren Zeitungen die Schilderung des Reichstagsbrandes. Von den Titelseiten der Blätter schreit es in großen Lettern: Der Deutsche Reichstag in Flammen! Das Ereignis überschattet alle anderen Geschehnisse. In London, Paris, New York, in Amsterdam, Prag und Wien erhält der Leser ausgedehnte Schilderungen des brennenden Reichstages vorgesetzt. Aber vorerst sprechen nur die Reporter: in ihren Berichten fehlen die „roten Flammen, die zum Nachthimmel emporschlagen“ ebenso wenig wie der klischeehafte Salz vom „schaurig–schönen Bild“. Übereinstimmend geht aus den Meldungen hervor, dass der Plenarsaal vollkommen ausgebrannt ist, ebenso die darüber liegende Kuppel, deren Glasdach geborsten ist und deren Streben verbogen sind. Der Umgebungsgang des Sitzungssaales und die Wandelhalle sind ausgebrannt.

In den weiteren Angaben der Weltpresse zeigten sich wesentliche Verschiedenheiten. Während das „Prager Tagblatt“ vom 28. Februar meldet, dass der Brand gegen zweiundzwanzig Uhr abends bemerkt wurde, berichtet der „Temps“ vom 1. März, dass das Feuer um 21 Uhr 15 entdeckt wurde. In den Londoner „Times“ vom 28. Februar 1933 ist zu lesen, dass das Feuer um einundzwanzig Uhr abends ausgebrochen sei.

Die Mitteilungen der Blätter gehen auch darüber auseinander, wie der Reichstagsbrand entdeckt wurde. Die Hugenbergsche Nachrichtenagentur „Telegrafen-Union“ behauptet in einer Meldung, die von einem Teil der Presse in der Morgenausgabe vom 28. Februar 1933 wiedergegeben wird:

„Es steht außer Zweifel, dass das Feuer mit Hilfe von Fackeln an den verschiedensten Brandstellen zur Entzündung gebracht worden ist. Ein Schutzpolizeibeamter bemerkte hinter einer der Scheiben einen vorbeihuschenden Fackelträger, auf den er sofort einen Schuss abgab.“

Der „Temps“ vom 1. März 1933 berichtet hingegen, dass die erste Meldung vom Brand

durch einen Angestellten des dem Reichstag gegenüber liegenden Ingenieur-Hauses gemacht wurde.

Die Zahl der Brandherde wird von den Blättern ganz verschieden angegeben. Während das „Prager Tagblatt“ vom 28. Februar von zwanzig Brandherden spricht, erklärt der Berliner Berichterstatter der „Times“ in der Morgenausgabe vom 28. Februar, dass die diensthabenden Polizeioffiziere ihm mitgeteilt hätten, der Brand sei an vier bis fünf Stellen gelegt worden. Die „Chicago Tribune“ weiß von zehn Brandherden zu berichten.

Die Schnelligkeit, mit der sich das Feuer ausbreitete, lässt darauf schließen, dass viele Brandherde angelegt worden sind.

4.5 Der Pogrom gegen links beginnt

Noch schwelt das Feuer im Reichstag, noch steht eine tausendköpfige Menge vor dem brennenden Gebäude - da sind die Polizeiautos, die Motorräder die SA-Stürme schon unterwegs.

Die erste Verhaftung erfolgt kurz nach Mitternacht. Als das Licht des Tages die dunklen Gänge des Polizeipräsidiums erhellt, da sitzen Hunderte von Verhafteten auf langen Bänken in den Korridoren: Kommunisten, Sozialisten, Pazifisten, Schriftsteller, Ärzte, Rechtsanwälte sind in der Nacht aus den Betten gerissen und nach dem Polizeipräsidium gebracht worden. Viele von ihnen schliefen, als der Rundfunk die Nachricht vom Reichstagsbrand verbreitete.

Die Mittagsblätter meldeten die ersten Namen von Verhafteten: unter ihnen die Schriftsteller Ludwig Renn, Egon Erwin Kisch, Erich Baron, Carl von Ossietzky und Otto Lehmann–Russbueldt; die Ärzte Bönheim, Schminke und Hodann; die Rechtsanwälte Litten, Barbasch und Felix Halle; die kommunistischen Abgeordneten Walter Stoecker, Ernst Schneller, Fritz Emmerich, Ottomar Geschke und Willi Kasper. Der Reichstagsabgeordnete Torgler, der bezichtigt wird, Mittäter des Reichstagsbrandes zu sein, begibt sich am Morgen des 28. Februar zum Polizeipräsidium, um gegen die Beschuldigungen zu protestieren. Er wird in Haft genommen. Die kommunistische und sozialdemokratische Presse erscheint am 28. Februar nicht mehr. Die Druckereien des „Vorwärts“ und der Zeitungen „Berlin am Morgen“ und „Welt am Abend“ werden noch in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar besetzt, die bereits ausgedruckten Exemplare der Morgenausgabe werden beschlagnahmt. Die Druckerei der „Roten Fahne“, die sich in Karl-Liebknecht-Haus befand, war schon einige Tage vorher von der Polizei besetzt worden. Die „Rote Fahne“ war bereits vor dem Reichstagsbrand verboten.

4.6 Not– und Todverordnung

Das Feuer im Reichstag wurde noch in der Brandnacht gelöscht. Schon wenige Stunden darauf unterschrieb der Reichspräsident jenen barbarischen Erlass, dem man den Namen „Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“ gab:

„Auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte angeordnet: § 1. Die Art. 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins– und Versammlungsrechtes, Eingriffe in das Brief–, Post–, Telegrafen– und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenze zulässig. § 4. Wer den von den obersten Landesbehörden oder ihnen nachgeordneten Behörden zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Anordnungen oder den von der Reichsregierung gemäß § 2 erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt, oder wer zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist, mit Gefängnis nicht unter 1 Monat oder mit Geldstrafe von 150 bis zu 15 000 Reichsmark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Abs. 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbeiführt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten und, wenn die Zuwiderhandlung den Tod eines Menschen verursacht, mit dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft. Daneben kann auch auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhandlung (Absatz 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. § 5. Mit dem Tode sind die Verbrechen zu bestrafen, die das Strafgesetzbuch in den §§ 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 307 (Brandstiftungen), 311 (Explosionen), 312 (Überschwemmung), 315 Absatz 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Vergiftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht. Mit dem Tode oder, soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslänglichem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft: 1. wer es unternimmt, den Reichspräsidenten oder ein Mitglied oder einen Kommissar der Reichsregierung oder einer Landesregierung zu töten, oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet; 2. wer in den Fällen des § 115 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (schwerer Aufruhr) oder des § 125 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (schwerer Landfriedensbruch) die Tat mit Waffen oder in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Bewaffneten begeht; 3. wer eine Freiheitsberaubung (§ 239 des Strafgesetzbuches) in der Absicht begeht, sich des der Freiheit Beraubten als Geisel im politischen Kampf zu bedienen.“

4.7 Die Hetze gegen die Kommunisten

In Extrab1ättern, in Ministerreden, im Rundfunk, in Plakaten wird verkündet: Die Kommunisten haben den Reichstag angezündet! Dem Reichstagsbrand sollten Aufstand und Bürgerkrieg folgen! Die Kommunisten wollten Eure Frauen schänden, Eure Kinder ermorden! Die Kommunisten wollten das Wasser der Brunnen, die Speisen in den Restaurants und Speisehallen vergiften! Stündlich wird den deutschen Zeitungslesern und den deutschen Rundfunkhörern das „Verbrechen der Kommunisten“ eingehämmert.

Die Hetze wird planmäßig und systematisch durchgeführt Die Presse wird mit Greuel-Nachrichten über die Absichten der Kommunisten überschwemmt. Die „Vossische Zeitung“ vom 1. März 1933 meldet aus Regierungskreisen:

Die Regierung ist, wie betont wird, der Meinung, dass nach Lage der Dinge eine Gefahr für Staat und Volk bestand und noch bestehe. Das Material aus dem Karl-Liebknecht-Haus wird zur Zeit vom Oberreichsanwalt geprüft. Die amtlichen Mitteilungen besagen dass sich in diesem Material der Beweis dafür finde, dass systematisch von kommunistischer Seite Terror-Aktionen vorbereitet seien in pi. nem Umfang, der Volk und Staat in ungeheure Gefahr bringe. Es hätten sich in dem beschlagnahmten kommunistischen Material bestimmte Pläne befunden für die Festnahme von Geiseln, hauptsächlich Frauen und Kindern bestimmter Personen, Angaben über Brandstiftungen in öffentlichen Gebäuden, Anordnungen für Terrorgruppen, die an bestimmten öffentlichen Plätzen und zwar auch in Uniform von Schupo, SA und Stahlhelm eingesetzt werden sollen, Es bestehe, so wird erklärt, begründeter Verdacht, dass die kommunistischen Aktionen fortgesetzt werden sollen und dass die Zentralleitung dieser Aktionen eventuell von Berlin fort verlegt werde. Es sei auch begründeter Anlass, anzunehmen, dass ebenso wie im Karl–Liebknecht–Haus an anderer Stelle unterirdische Gewölbe und Gänge vorhanden seien, durch die die Kommunisten im Augenblick der Gefahr verschwinden. In diesem Zusammenhang wird betont, dass an den deutschen Grenzen die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sind, um einen Übergang verdächtiger Personen in das Ausland unmöglich zu machen. Zu der Brandstiftung im Reichstag wird erklärt, es liege der einwandfreie Beweis dafür vor. dass der Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion, Abg. Torgler, sich mit dem Brandstifter mehrere Stunden im Reichstagsgebäude aufgehalten habe und dass er auch mit anderen an der Brandstiftung beteiligten Personen zusammengewesen sei. Es wird hinzugefügt, dass die anderen Täter eventuell durch die unterirdischen Gänge. die im Zusammenhang mit den Heizungsanlagen des Reichstages das Reichstagsgebäude selber und das Gebäude des Reichstagspräsidenten verbinden, entkommen sein könnten. In diesem Zusammen. hang wird auf die Verhaftung von zwei Personen verwiesen, die vom Reichstagsgebäude aus telefoniert haben, um den Reichstagspräsidenten Göring als den Anstifter der Brandstiftung hinzustellen, und es wird betont, dass sich dabei Zusammenhänge mit der sozialdemokratischen Partei und Presse ergeben hätten. Die zuständigen Stellen erklären, dass der Kampf gegen den Kommunismus nunmehr mit größter Schärfe geführt werden würde. Wer mit den Kommunisten zusammenarbeite, oder hinreichend verdächtig sei, mit ihnen zusammen zu arbeiten, werde ebenso rigoros behandelt werden wie die Kommunisten selbst. Aus den Erklärungen der Regierungsstellen ergibt sich gleichzeitig, dass die Wahlen unter allen Umständen stattfinden werden. Es ist zu beachten, dass die Verordnungen „zum Schutze von Volk und Staat“ und die Verordnung, die Landes– und Hochverrat wesentlich schärfer als bisher bestraft, einander ergänzen. Die zuständigen Reichsstellen erklären, dass die einzelnen Bestimmungen der Verordnungen „zum Schutze von Volk und Staat“, die sich besonders gegen den Kommunismus richten, wegen der einzelnen in dem Karl–Liebknecht–Haus gefundenen Dokumente erforderlich gewesen sei. So sei insbesondere die Verschärfung der im Strafgesetzbuch vorgesehenen Straftaten der Giftbeibringung und der gemeingefährlichen Vergiftung mit schärferen Strafandrohungen versehen worden, weil die Kommunisten in weitem Umfange Vergiftungen vorgesehen hatten, darunter die Vergiftung von Volksspeisungen und von Speisen in Restaurants, in denen missliebige Politiker verkehren usw.“

Der Reichsminister Hermann Göring spricht am 1. März von Berlin aus über alle deutschen Sender. Nach übereinstimmenden Berichten der Blätter stellt Göring in dieser Rede folgende Behauptungen auf:

Die Kommunisten warben durch Handzettel und Auflagescheine wehrfähige Arbeiter für einen roten Massenselbstschutz. Diese Einrichtung war eine Vertarnung, um die Massen der revolutionären Kommunisten mobil zu machen und sie im Kampf gegen Volk und Staat einzusetzen. Ich möchte es offen aussprechen, dass wir nicht einen Abwehrkampf führen, sondern auf der ganzen Front zum Angriffübergehen wollen. Es wird meine vornehmste Aufgabe sein, den Kommunismus aus unsrem Volke auszurotten. Deshalb haben wir auch diejenigen Kräfte des nationalen Deutschland mobil gemacht, deren Hauptaufgabe es sein muss, den Kommunismus zu überwinden.

Göring behauptet weiter:

Am 15. Februar ist festgestellt worden, dass die KPD mit der Bildung von Terrorgruppen in Stärke bis zu 200 Mann beschäftigt war. Diese Gruppen hatten die Aufgabe, sich die SA–Uniform anzuziehen und dann auf Autos, Warenhäuser, Läden usw. Überfälle zu unternehmen. Auch auf verbündete Verbände, wie den Stahlhelm und nationale Parteien, sollten solche Überfälle ausgeführt werden. Man wollte damit die Einheit der nationalen Bewegung stören. Auf der anderen Seite sollten Terrorgruppen in Stahlhelmuniform ähnliche Taten ausführen. Bei der Verhaftung sollten die falschen Ausweise vorgezeigt werden. Ferner wurden zahlreiche gefälschte Befehle von SA– und Stahlhelmführern gefunden, in denen die SA in geheimnisvoller Weise aufgefordert wurde, sich für die Nacht zum 6. März bereitzuhalten, um Berlin zu besetzen und zwar unter rücksichtslosem Waffengebrauch, Niederschlagung aller Widerstände usw. Diese gefälschten Befehle wurden dann an Behörden und Bürger verbreitet, um das Schreckensgespenst eines nationalsozialistischen Staatsputsches hervorzurufen und die Arbeiterschaft in die notwendige Verwirrung zu bringen. Auch Polizeibefehle wurden gefälscht, wonach Panzerwagen auszuliefern waren. In einer Sitzung der KPD am 18. Februar war von einem ausdrücklichen Angriffspakt der vereinigten Proletarier gegen die Bourgeoisie und gegen die faschistischen Staaten die Rede. Am gleichen Tage wird der Führer einer Brückensprengkolonne der sich durch Fehlen größerer Mengen Sprengstoffverdächtig gemacht hatte, festgenommen. Bald danach wird eine Organisation der KPD aufgedeckt, die mit Gift vorgehen sollte. Durch die Aufdeckung eines solchen Giftplanes in Köln a. Rh. wurde offenbar, dass das Gift in Gemeinschaftsspeisungen der SA wie auch des Stahlheim verwendet werden sollte. Eine weitere Unterlage beweist, dass nicht nur Frauen und Kinder führender Persönlichkeiten als Geiseln festgesetzt werden sollten, sondern auch Frauen und Kinder von Polizeibeamten, die man als lebendigen Schutzwall bei den Demonstrationen vorschieben wollte. Die Leitung dieser Mordorganisation lag in den Händen des Kommuneführers Münzenberg. Am 22. Februar wurde vom Zentralkomitee die Parole zur Bewaffnung der Arbeiterschaft ausgegeben. In der entsprechenden Anweisung hieß es: „Zur Anwendung des Terrors ist jedes Mittel und jede Waffe zu benutzen.“ Massenstreiks wurden angeordnet. Solidaritätsstreiks sollten vorbereitet werden. Es sollten alle Leute gemeldet werden, die mit der Waffe umzugehen verstehen, alles habe sich auf die Illegalität umzustellen.

Göring sprach dann über einen Organisationsplan zum bewaffneten Aufstand. Dort sei davon die Rede, dass der bewaffnete Aufstand die erste Phase des Bürgerkrieges ist. Es würden Anweisungen über den Einsatz kleinerer Terrorgruppen gegeben, über Anlegung von Bränden an tausenden und abertausenden von Orten. Zweck dieser Aktionen sei es, Polizei und Wehrmacht auf das flache Land zu locken und dann in den entblößten Städten den Aufruhr anzublasen.

Bei der Verwendung von Geiseln dürfe man sich von keiner Humanität leiten lassen. Göring schloss:

„Den Kommunisten darf ich sagen: Meine Nerven sind bisher noch nicht durchgegangen, und ich fühle mich stark genug, ihrem verbrecherischen Treiben Paroli zu bieten!“

4.8 Wer sind die Brandstifter?

Gleichzeitig mit der Mitteilung über den Reichstagsbrand geht die Frage durch die Weltpresse Wer sind die Brandstifter? Die meisten deutschen Blätter machten sich die Mitteilung der Hitler–Regierung zu eigen, dass die Kommunisten den Reichstag angezündet hatten. Im Gegensatz dazu nahm die gesamte Auslandspresse die amtlichen Mitteilungen über den Reichstagsbrand mit Skepsis auf, die sich, je mehr sich die Nachrichten häuften, in kurzer Zeit zu offener Verhöhnung der offiziellen Behauptungen steigerte. Der „Temps“ berichtet am 1. März über den Reichstagsbrand:

„Das offizielle Kommuniqué hat offensichtlich den Zweck, die Bevölkerung zur Raserei zu bringen und sie gegen die Linksopposition aufzubringen. Es gibt keine Mittel, die Polizeibehauptungen zu prüfen. Man kann lediglich feststellen, dass der Reichstagsbrand der Regierungspropaganda zu den Wahlen sehr gelegen kommt. Er dient als Vorwand für eine Aktion nicht bloß gegen die Kommunisten, sondern auch gegen die Sozialdemokraten, sowie dem Zweck, die SA Abteilungen und den Stahlhelm in eine Reihe mit der bewaffneten Macht treten zu lassen.“

In der gleichen Ausgabe des „Temps“ wird davon gesprochen:

„dass sich die demokratischen und Linkskreise von Berlin dem Ursprung des Reichstagsbrandes gegenüber skeptisch zeigen.“

In der Ausgabe vom nächsten Tage geht der „Temps“ weiter:

„Die Verhaftung v. d. Lubbes und sein Schuldbekenntnis genügen nicht, um den Schleier zu lüften, der den Reichstagsbrand umgibt“

Der Londoner „Evening Standard“ schreibt am 1. März:

„Wir wären erstaunt, wenn die Welt die Erklärung Herrn Hitlers für bare Münze nähme, dass der Reichstagsbrand ein Werk kommunistischer Brandstifter sei.“

Die Londoner „News Chronicle“ vom gleichen Tage erklärt:

„Die Behauptung, dass die deutschen Kommunisten irgend eine Beziehung zum Brand hätten, ist einfach eine Dummheit ...“

Die offizielle Reuter-Agentur verbreitet am 1. März folgenden Bericht:

„Es unterliegt keinem Zweifel, dass Millionen Menschen in Deutschland der aus offiziellen Quellen stammenden Geschichte der Revolution der Roten, die soeben vermieden wurde, weder glauben können noch wollen.“

Diese wenigen Beispiele aus der Riesenzahl der Pressestimmen beweisen zur Genüge, dass außerhalb Deutschlands den offiziellen Behauptungen der Hitler–Regierung kein Glauben geschenkt wird. Das gesamte Ausland war und ist überzeugt, dass die Nationalsozialisten den Reichstag angezündet haben. Wir zitieren nur noch ein Blatt, das die Weltmeinung besonders prägnant wiedergibt. Der „Daily Telegraph“, London, schreibt am 3. März:

„Die Theorie, wonach der Reichstag von Kommunisten angezündet worden ist, wird heute schon von keinem vernünftigen Deutschen geglaubt. Und man hat inzwischen erfahren, dass Hauptmann Göring schon vor dem Reichstagsbrand eine ganze Reihe von Verordnungen und Unterdrückungsmaßnahmen vorbereitet hatte, als ob er voraus gewusst hätte, dass sich in Berlin in dieser Nacht etwas Sensationelles abspielen würde.“

Kaum drei Tage nach dem Reichstagsbrand steht die Hitler–Regierung schon vor der Tatsache, dass im Ausland niemand ihren Berichten Glauben schenkt. Eine unübersteigbare Mauer des Misstrauens richtet sich um Deutschland auf. Wohl passieren täglich Hunderte von Zügen die deutsche Grenze, wohl spielen Telegraf und Telefon aus Berlin nach allen Richtungen der Welt, Briefe aus Deutschland werden geschrieben und befördert; Briefe nach Deutschland werden geschrieben und befördert. Aber die Züge, die aus Deutschland kommen, sind voll von Menschen, die dem Tod und dem Gefängnis entfliehen wollen; die Züge, die nach Deutschland gehen, sind fast leer. Die wenigen Passagiere, die sie benutzen, kommen im Auftrage von Zeitungen und Organisationen, die feststellen wollen, was in Deutschland wirklich vor sich geht. Die Briefe, die aus Deutschland ins Ausland gelangen, sind ein einziger Aufschrei des Entsetzens.

4.9 Wer brauchte den Reichstagsbrand?

Jeder Kriminalist stellt zuerst die Frage, wem das Verbrechen zugute gekommen ist. Diese Frage muss als erste auch hier gestellt werden.

Die Hitler-Regierung behauptet in ihrem amtlichen Bericht vom 28. Februar, dass der Reichstagsbrand von Kommunisten gelegt worden sei und dass er das Fanal zum blutigen Aufruhr und Bürgerkrieg sein sollte. Gibt es auch nur einen einzigen Beweis dafür, dass die Kommunistische Partei in der Nacht vom 27. zum 28. Februar zu „blutigem Aufruhr“ übergehen wollte?

Die Taktik der Kommunistischen Partei spricht entschieden gegen diese Behauptung. ln den offiziellen Publikationen der Kommunistischen Partei ist mehr als einmal zu lesen, dass der Endkampf um die Macht nur geführt werden kann, wenn die Kommunistische Partei imstande ist, die Mehrheit der Arbeiterklasse in den Kampf zu führen. Die Kommunistische Partei Deutschlands war erst auf dem Wege, diese Mehrheit zu erobern.

In einer Erklärung der Kommunistischen Partei Deutschlands vom 25. März 1933 zum Reichstagsbrand heißt es:

„Jeder, der mit den Grundsätzen des Kommunismus, mit den Lehren von Marx und Lenin, mit den Beschlüssen der Kommunistischen Internationale und der Kommunistischen Partei Deutschland auch nur ein wenig vertraut ist, weiß, dass Methoden des individuellen Terrors, Brandstiftungen, Sabotageakte und dergleichen, nicht zu den taktischen Mitteln der kommunistischen Bewegung gehören. Die Kommunistische Partei hat immer ausgesprochen, dass ihr Ziel die Durchführung der proletarischen Revolution ist. Um dieses Ziel zu erreichen gebraucht die KPD die Taktik des revolutionären Massenkampfes, die Gewinnung der Massen für die kommunistische Bewegung durch Agitation und Propaganda, vor allem aber durch die Organisation des täglichen Kampfes für die unmittelbaren Interessen der Werktätigen. Das ist die Taktik, durch die die kommunistische Bewegung nach den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus in allen Ländern ihre Ziele verwirklicht. Es liegt auf der Hand, dass die Brandstiftung im Reichstag keinerlei erdenklichen Sinn und Zweck für die kommunistische Bewegung haben konnte“

Die Richtigkeit dieser Erklärung wird durch die Geschichte der Kommunistischen Partei von ihrem Entstehungstag an bestätigt. Es liegt nicht der geringste Beweis dafür vor — es widerspräche auch völlig ihrer Politik —, dass die Kommunisten ihre Taktik änderten und plötzlich zu individuellen Terrroraktionen schritten.

Die Kommunistische Partei Deutschlands war in den letzten Jahren in einem ununterbrochenen Aufstieg. Sie vereinigte bei den ersten Präsidentenwahlen im März 1932 auf ihren Kandidaten Ernst Thälmann 4.960.000 Stimmen. Sie steigerte diese Stimmzahl bei den Reichstagswahlen am 31. Juli 1932 auf rund 5.300.000. Sie erreichte bei den Wahlen am 6. November 1932 sechs Millionen Stimmen. Die Kommunisten gingen in die Neuwahlen des 5. März 1933 mit den besten Aussichten. Nahezu in der gesamten Auslandspresse wurde ihnen ein großer Stimmzuwachs prophezeit.

Die Unzufriedenheit im Lager der Sozialdemokratie wuchs. Die ständigen Provokationen der Nazis, die Passivität der Gewerkschafts– und Parteiführer, die zugelassen hatten, dass ihre Minister in Preußen von einem Hauptmann und drei Mann verjagt wurden, trieben breite Massen der sozialdemokratischen Wähler zu den Kommunisten.

Nicht minder groß war die Unzufriedenheit im nationalsozialistischen Lager. Bei den Wahlen im November 1932 hatte Hitler über 2 Millionen Stimmen verloren. Der Zersetzungsprozess war im Wachsen. Als Hitler an die Macht kam, erwarteten viele seiner Anhänger eine entscheidende Wendung zum Besseren. Sie kam nicht. Es bestand die Gefahr einer weiteren Abwanderung nationalsozialistischer Wähler ins kommunistische Lager.

Die Hitler-Regierung zählt zu den Beweismitteln für die Absicht der Kommunisten neben anderem auch die Broschüre „Die Kunst des Aufstandes.“ Aber in eben dieser Broschüre ist unter anderem folgender Satz Lenins zu lesen:

„Die entscheidende Schlacht kann dann als voll herangereift gelten, wenn sich alle uns feindlichen Klassenkräfte hinreichend verrannt haben, wenn sie sich hinreichend gegenseitig in die Haare geraten sind und sich durch den Kampf, der ihre Kräfte übersteigt, hinreichend geschwächt haben, wenn sich alle schwankenden, unsicheren, unbeständigen Zwischenelemente, d. h. das Kleinbürgertum, die kleinbürgerliche Demokratie, zum Unterschied von der Bourgeoisie. hinreichend vor dem Volk entlarvt und durch ihren praktischen Bankrott hinreichend blamiert haben, wenn die Massenstimmung zugunsten einer Unterstützung der entschlossensten, aufopfernd kühnen revolutionären Handlungen gegen die Bourgeoisie im Proletariat eingesetzt und mächtig anzuschwellen begonnen hat. Eben dann ist die Revolution reif, eben dann ... falls wir alle vorstehend bezeichneten ... Voraussetzungen richtig erwogen und den Moment richtig gewählt haben, ist unser Sieg gesichert.“

Und weiter sagt Lenin in dieser Broschüre:

„Mit der Vorhut allein kann man nicht siegen. Die Vorhut allein in den entscheidenden Kampf werfen, solange die ganze Klasse, solange die breiten Massen die Avantgarde nicht direkt unterstützen oder zum mindesten eine wohlwollende Neutralität ihr gegenüber üben, wäre nicht nur eine Dummheit, sondern auch ein Verbrechen.“

Hätte Göring die Broschüre „Die Kunst des Aufstandes“ auch nur flüchtig gelesen, so hätte er sich nicht dazu verleiten lassen, sie als Beweismittel gegen die Kommunistische Partei zu benutzen. Der Pfeil ist auf den Schützen zurückgeschnellt.

4.10 Hitler, der Gefangene Hugenbergs?

nannte Regierung der „nationalen Konzentration“ gebildet worden.1 Die Bedingungen, unter denen Hindenburg Hitler zum Reichskanzler ernannt hatte, waren für die Nationalsozialisten sehr hart. Die deutschnationalen Minister hatten im Kabinett die absolute Mehrheit. Der Stellvertreter des Reichskanzlers, Herr von Papen, wurde zum Reichskommissar für Preußen ernannt, obwohl in den vorhergehenden Regierungen der Reichskanzler selbst das Preußische Reichskommissariat geführt hatte. Das Reichswehrministerium, das die Nationalsozialisten in der letzten Etappe des Kampfes um die Macht für sich beansprucht hatten, wurde in die Hände des hindenburgtreuen Generals von Blomberg gelegt. Als Hindenburg am 30. Januar dem neuen Kabinett den Eid abnahm, musste Hitler ausdrücklich in Gegenwart aller Kabinettsmitglieder das Versprechen ablegen, an der Zusammensetzung der Regierung nichts zu verändern, wie immer die Wahlen auch ausfallen würden. Die drei nationalsozialistischen Minister Hitler, Frick und Goering saßen in der Regierung eingekeilt zwischen Deutschnationalen, denen sämtliche wirtschaftlichen Ministerien, die Führung der Außenpolitik und das Reichswehrministerium übertragen worden war. Der Führer Hitler sollte nach dem Plane der Deutschnationalen ihr Gefangener sein. Er wurde von Hindenburg nur in Gegenwart Papens empfangen. Nie vorher war einem Reichskanzler eine so drückende Bedingung gestellt worden.

Auf legalem Wege konnte eine Änderung nicht herbeigeführt werden. Die Deutschnationalen pochten auf ihren Schein. Der zweite Bundesführer des Stahlhelm, Oberstleutnant Düsterberg, gab, um Hitler festzulegen, in einer Wahlversammlung am 12. Februar, das bindende Versprechen Hitlers bekannt, an der Zusammensetzung des Kabinetts keine Änderung vorzunehmen. Die Schale senkte sich zugunsten der Deutschnationalen.

Die Männer um Hitler, in erster Linie Goebbels und Göring, waren seit dem 30. Januar unablässig bemüht, Hitler aus der Umklammerung der Deutschnationalen zu befreien.

Der Druck verstärkte sich von Tag zu Tag. Nur eine Änderung der Machtverteilung innerhalb der Regierung konnte die wachsende Unzufriedenheit vieler nationalsozialistischer Wähler eindämmen. Ein Gewaltstreich barg zuviel Gefahren in sich. Die Reichswehr und der Stahlhelm standen auf Seiten Hindenburgs. Bei einem offenen Kampf war damit zu rechnen, dass auch das Reichsbanner an die Seite der Reichswehr und des Stahlhelms gegen die Nationalsozialisten treten würde.

4.11 Die Denkschrift des Doktor Oberfohren

In dieser Situation gingen die Nationalsozialisten in den Wahlkampf. Dr. Goebbels, der erfindungsreichste unter den nationalsozialistischen Führern, sah die drohende Entwicklung am deutlichsten. In seinem Kopf entstand zuerst der Plan zu einem großen Coup, der die politische Situation des Nationalsozialismus mit einem Schlage verändern sollte. Wir besitzen ein Zeugnis über den großen Coup, seine Entstehung und seine Durchführung.

Der deutschnationale Abgeordnete Dr. Qberfohren hat nach den Wahlen vom 5. März 1933, als die Nationalsozialisten Stück um Stück der deutschnationalen Positionen an sich rissen, den Kampf der Deutschnationalen und des Stahlhelms gegen Hitler zu organisieren versucht. Als Vertrauter Hugenbergs war er über alle Vorgänge im Kabinett genau unterrichtet. Er legte sein Wissen über die Vorbereitungen zum Reichstagsbrand in einer Denkschrift nieder, die er an seine Freunde versandte.

Diese Denkschrift Dr. Oberfohrens ist auf Schleichwegen ins Ausland gelangt. Einzelne Abschnitte der Denkschrift wurden in englischen, französischen und Schweizer Blättern anonym, ohne Angabe des Verfassers veröffentlicht.

Wenige Tage darauf spielte ein deutschnationaler Abgeordneter, der später zu den Nazis übertrat, der „Geheimen Staatspolizei“ die Denkschrift Oberfohrens in die Hände. Mit diesem Tage begann die Hetzjagd auf den Verfasser. Dr. Oberfohren wurde am 7. Mai in seiner Wohnung tot aufgefunden. Der Polizeibericht behauptete, Oberfohren habe Selbstmord verübt. Die amtliche Mitteilung hob besonders hervor, dass in der Wohnung Oberfohrens keinerlei Dokumente gefunden worden seien. In Wirklichkeit wurde Oberfohren von den Nazis ermordet. Alle für die Hitlerregierung kompromittierenden Papiere wurden von den Mördern Oberfohrens geraubt.

Oberfohren erzählt zu Beginn der Denkschrift, dass die Durchsuchungen, die der Berliner Polizeipräsident Melcher im Karl–Liebknecht–Haus mehrfach unternehmen ließ, ergebnislos geblieben waren. Er schildert dann in seiner Denkschrift, wie der Plan zum Reichstagsbrande bei den Nationalsozialisten entstand:

Herr Doktor Goebbels, von keiner Skrupel beschwert, hatte bald einen Plan festgelegt, bei dessen Ausführung man nicht nur den Widerstand bei den Deutschnationalen gegenüber den Forderungen der NSDAP auf Unterbindung der sozialdemokratischen und kommunistischen Agitation überwinden könne, sondern unter Umständen bei völligem Gelingen auch das Verbot der Kommunistischen Partei erzwingen würde. Goebbels hielt es für notwendig, dass man im Karl–Liebknecht–Haus Material fände, durch das verbrecherische Absichten der Kommunisten belegt, ein kommunistischer Aufstand als unmittelbar bevor stehend und dadurch unmittelbare Gefahr im Verzuge beweisbar waren. Da unter Melchers Polizei im Karl–Liebknecht–Haus wieder nichts gefunden worden war, musste ein neuer Polizeipräsident für Berlin. und zwar aus den Reihen der Nationalsozialisten, genommen werden. Nur ungern ließ Herr von Papen seinen Beauftragten Melcher aus dem Polizeipräsidium scheiden. Der Vorschlag der NSDAP, den Führer der Berliner SA, den Grafen Helldorf, zum Polizeipräsidenten zu ernennen, wurde abgeschlagen. Man einigte sich schließlich auf den gemäßigteren Admiral von Levetzow, der zwar der NSDAP angehört, dessen Bindungen an den deutschnationalen Kreis aber immer noch vorhanden waren. Material in das leerstehende Karl–Liebknecht–Haus einzuschmuggeln, war eine Kleinigkeit. Die Polizei hat die Baupläne des Bürohauses und somit auch die Lage seiner Keller. Die notwendigen Dokumente konnten dort also leicht hineingebracht werden. Goebbels war sich auch von vornherein darüber klar, dass es notwendig sei, den Ernst und die Glaubwürdigkeit der aufgefundenen von ihm gefälschten Papiere durch die eine oder andere, wenn auch nur angedeutete Handlung zu unterstreichen. Man hatte auch in dieser Hinsicht vorgesorgt. Am 24. Februar drang die Polizei in das seit Wochen leerstehende Karl-Liebknecht-Haus ein, durchsuchte und versiegelte es. Am gleichen Tage wurde amtlich bekanntgegeben dass eine Fülle hochverräterischen Materials gefunden sei. Am 26 Februar veröffentlichte der Conti, ein Nachrichtenbüro der Regierung, sehr ausführlich das Ergebnis der Aktion. Es verlohnt sich nicht, diese genaue Meldung wiederzugeben. Der Hintertreppenstil dieser Meldungen fiel auch dem unbefangenen Leser auf. Es wurde ausführlich von geheimen Gängen, geheimen Sperrvorrichtungen, Schlupfkanälen, Katakomben unterirdischen Gewölben und dergleichen mehr berichtet. Die ganze Art der Aufmachung des Berichtes musste umso lächerlicher wirken, als zum Beispiel die Keller eines Bürohauses mit den Ausdrücken „Unterirdische Gewölbe“ und „Katakomben“ bezeichnet wurden, Es musste auffallen, dass in angeblich gut abgedeckten Nebenräumen der Keller mehrere hundert Zentner genaueste Anweisungen für die Durchführung der bevorstehenden Revolution der Polizei in die Hände gefallen seien. Besonders lächerlich war die Mitteilung, dass durch die Funde in diesen geheimen Gewölben die Beweise gefunden worden waren, „dass die kommunistische Partei und ihre Unterverbände ein zweites illegales Dasein unter der Oberfläche führen“. Admiral von Levetzow, Polizeipräsident von Berlin, erstattete am Sonntag, dem 26. Februar, nachmittags dem kommissarischen Innenminister, Herrn Göring, Bericht über die Funde im Karl–Liebknecht–Haus. Innerhalb der Regierungskoalition gab es auf Grund des Ergebnisses der Durchsuchung des Karl-Liebknecht-Hauses lebhafte Auseinandersetzungen. Papen, Hugenberg und Seldte machten Herrn Goering die lebhaftesten Vorwürfe, dass er mit solchen Gaunertricks arbeitete. Sie wiesen darauf hin, dass die angeblich vorgefundenen Dokumente so ungeschickt gefälscht seien. dass man sie der Öffentlichkeit unter keinen Umständen übergeben könne. Sie verwiesen darauf, dass man geschickter hätte vorgehen müssen, etwa in der Art wie seinerzeit die englischen Konservativen bei der Fälschung des Sinowjew–Briefes. Die Plumpheit der dem Conti–Büro übergebenen Schilderung des Karl-Liebknecht-Hauses wurde angegriffen. Deutschnationale und Stahlhelm wiesen darauf hin, dass kein Mensch glaube, dass die Kommunisten ausgerechnet im Karl-Liebknecht-Haus ihr illegales Quartier aufschlagen würden. Man hätte schon geschickter fälschen müssen und die illegalen Räume in irgendeinem anderen Stadtteil ausheben müssen. Nachdem jedoch die ganze Angelegenheit der Öffentlichkeit übergeben war, blieb auch den Deutschnationalen nichts weiter übrig, als weiteren Verschärfungen der Verordnungen gegen die Kommunisten auf Grund des vorgefundenen Materials zuzustimmen. Es bestand für sie ja keineswegs die Frage einer Schonung der Kommunisten, lediglich die Plumpheit des Vorgehens wurde gerügt. Doch hatte man außerdem den Wunsch, die Kommunistische Partei unter allen Umständen an den Wahlen teilnehmen zu lassen. Man wollte verhindern, dass die Nationalsozialisten allein die absolute Mehrheit im Reichstag bekommen könnten durch Ausschaltung der Kommunistischen Partei.

4.12 Die Ausführung des Göbbelsschen Planes

Dr. Oberfohren stellt in seiner Denkschrift dar, dass Goebbels es für notwendig hielt, die Wirkung des im Karl–Liebknecht Haus angeblich aufgefundenen Materials durch eine Handlung zu verstärken. Er versprach sich die größten Erfolge von einer Serie von Brandlegungen, die — immer nach Oberfohrens Denkschrift — in den letzten Wochen vor dem Reichstagsbrande stattfinden und durch eine Brandlegung im deutschen Reichstag gekrönt werden sollten. Als Tag des Reichstagsbrandes wurde der 27. Februar festgelegt. Es wurde verabredet, dass die wichtigsten Führer der Nationalsozialisten Hitler, Göring und Goebbels an diesem Tage keinerlei Redeverpflichtungen auf Wahlversammlungen übernehmen und sich in Berlin aufhalten sollten. Wir veröffentlichen nachstehend eine Mitteilung des nationalsozialistischen Propagandaleiters vom 10. Februar über die vorgesehenen Wahlreden Hitlers. Es ist besonders auffällig, dass Hitler die Tage vom 25. bis 27. Februar frei hielt:

23. Februar Frankfurt a. M. 24. Februar München 28. Februar Leipzig 1. März Breslau 2. März Berlin 3. März Hamburg 4. März Königsberg

Weiter wurde noch mitgeteilt:

„Es besteht die Möglichkeit, dass auch am 25. und 26. Februar noch Wahlkundgebungen angesetzt werden. Als Tageszeit wird zumeist die Zeit zwischen 8 und 9 Uhr in Frage kommen.“

Sicherheitshalber hat sich Hitler also die Tage vom 25. bis 27. Februar freigehalten. Auf alle Fälle wird jedoch schon vorher angekündigt, dass Hitler keinesfalls am 27. Februar in Wahlkundgebungen sprechen könne.

4.13 Die Widersprüche in den amtlichen Berichten

Wir stützen uns bei unserer Beweisführung für die Unschuld der Kommunisten und die Schuld der Nazis am Reichstagsbrande nicht allein auf die Aussagen unbeeinflusster Zeugen und auf die uns vorliegenden Dokumente. Wir können den Beweis auch führen, an Hand der amtlichen Meldungen der Hitlerregierung.

Die amtlichen Auslassungen der Hitlerregierung zum Reichstagsbrande weisen soviel Widersprüche auf, dass allein deren Aufdeckung genügt, um zu zeigen, in welchem Lager die wahren Brandstifter zu suchen sind.

In der ersten amtlichen Mitteilung hieß es, dass ein Polizeibeamter in dem dunklen Gebäude Personen mit brennenden Fackeln beobachtet hat und dass es gelang, den Täter zu fassen. Es wurde weiter erklärt, dass der Täter in den Kellerräumen des Reichstages vorgefunden wurde und sich ohne Widerstand festnehmen ließ. Am 4. März wird hingegen die Verhaftung des van der Lubbe wie folgt geschildert:

„Schutzpolizisten haben von der Seite des Brandenburger Tores aus Feuer im Reichstag beobachtet. Einer der Beamten hat deutlich Fackeln gesehen und daraufhin geschossen. Man hat zunächst gewisse Zweifel in diesen Sachverhalt gesetzt.

Inzwischen sind aber die Kugeleinschläge tatsächlich gefunden worden. Die Schutzpolizisten sind darauf in den Reichstag eingedrungen. Sie fanden bereits in der Wandelhalle, nicht, wie ursprünglich berichtet war, in den Kellerräumen, den Marinus van der Lubbe, der dort von einem Beamten nach erheblichem Widerstand überwältigt wurde.“

Dies ist der erste Widerspruch in den amtlichen Meldungen.

4.14 Die Beschuldigungen gegen Torgler und Koenen

Der amtliche „Preußische Pressedienst“ meldet am 1. März 1933 abends folgendes:

„Die bisherige amtliche Untersuchung der großen Brandstiftung im Gebäude des deutschen Reichstags hat ergeben, dass allein zur Herbeischaffung des Zündmaterials mindestens 7 Personen notwendig gewesen sind, während die Verteilung der Brandherde und ihre gleichzeitige Entzündung in dem riesigen Hause mindestens 10 Personen erfordert haben muss. Ganz zweifellos sind die Brandstifter so vollkommen mit allen Einzelheiten des weitläufigen Gebäudes vertraut gewesen, dass nur ein jahrelanger ungehinderter Verkehr diese sichere Kenntnis sämtlicher Räume ergeben haben kann. Dringender Tatverdacht besteht deshalb gegen die Abgeordneten der Kommunistischen Partei, die sich ganz besonders in der letzten Zeit auffallend häufig unter den verschiedensten Anlässen im Reichstagsgebäude zusammenfanden. Aus dieser Vertrautheit mit dem Reichstagsgebäude und der Diensteinteilung der Beamten erklärt sich auch die Tatsache, dass vorläufig nur der auf frischer Tat ertappte holländische Kommunist verhaftet werden konnte, da er in Unkenntnis der Räumlichkeiten nach begangener Tat nicht mehr fliehen konnte. Der Verhaftete, der auch in Holland als besonders radikal bekannt ist, hat den Verhandlungen des Kommunistischen Aktionsausschusses ständig beigewohnt und durchgesetzt, dass er zu der Brandstiftung hinzugezogen wurde. Die Untersuchung hat weiter ergeben, dass drei Augenzeugen einige Stunden vor Ausbruch des Brandes den verhafteten holländischen Täter in Begleitung der kommunistischen Reichstagsabgeordneten Torgler und Koenen in den Gängen des Reichstages um 8 Uhr abends gesehen haben. Ein Irrtum der Augenzeugen ist bei dem Aussehen des Brandstifters unmöglich. Da weiterhin der Abgeordneteneingang des Reichstages um 8 Uhr abends geschlossen wird, die kommunistischen Abgeordneten Torgler und Koenen sich jedoch gegen einhalb neun Uhr ihre Garderobe in ihr Zimmer bringen ließen und erst gegen 10 Uhr durch ein anderes Portal den Reichstag verließen, besteht gegen diese beiden Kommunisten dringendster Tatverdacht. In dieser Zeit ist nämlich der Brand angelegt worden. Unrichtig ist das Gerücht, nach dem der Abgeordnete Torgler sich der Polizei freiwillig gestellt haben soll. Er hat allerdings durch seinen Rechtsbeistand in dem Augenblick um freies Geleit gebeten, als er erkannte, dass ein Entkommen unmöglich geworden war, Das freie Geleit wurde abgelehnt und der Abgeordnete verhaftet.“

Am 4. März gibt der Leiter der politischen Polizei einen Bericht, in dem es heißt:

„Soweit die bisherige Untersuchung begründete Verdachtsmomente hinsichtlich der Mitwirkung dritter Personen ergeben hat. kann im Interesse des schwebenden Verfahrens und der Staatssicherheit nichts gesagt werden.“

Am l. März also besteht dringender Tatverdacht gegen Torgler und Koenen, und die Staatssicherheit verbietet nicht, mitzuteilen, worauf sich dieser Verdacht stützt. Am 4. März würde eine Mitteilung über die Verdachtsmomente die Staatssicherheit gefährden.

Dies ist der zweite Widerspruch. In der zitierten Mitteilung des „Preußischen Pressedienstes“ vom 1. März heißt es, dass Torgler und Koenen das Reichstagsgebäude um 10 Uhr abends verlassen haben. Nach den Meldungen des offiziellen Wolff-Büros, der Telegrafen-Union und der auswärtigen Korrespondenten wurde der Brand in der Zeit zwischen 9 Uhr und 9 Uhr 15 entdeckt. Die Feuerwehr begann um 9 Uhr 15 ihre Tätigkeit. Die Polizei umstellte ungefähr um die gleiche Zeit den Reichstag und machte jeden Zutritt zum Reichstag unmöglich. Wenige Minuten nach der Entdeckung des Reichstagsbrandes traf Göring an der Brandstelle ein, kurze Zeit nach ihm Hitler, Goebbels, Papen und Prinz August Wilhelm. Trotzdem sollen die Abgeordneten Torgler und Koenen den brennenden Reichstag, der von der Polizei abgeriegelt und von einer tausendköpfigen Menge umgeben war, in Seelenruhe verlassen haben, ohne dass es irgendeinem Menschen einfiel, auch nur eine Frage an sie zu stellen?

Dies ist der dritte Widerspruch.

4.15 Lückenloses Alibi für Torgler und Koenen

Zwei Kellner des Aschinger-Restaurants am Bahnhof Friedrichstraße haben in einem Protokoll eidesstattlich versichert, dass die Reichstagsabgeordneten Torgler und Koenen am 27. Februar bereits um 8 Uhr 30 in dieser Restauration ihr Abendessen eingenommen haben. Sie müssen demnach den Reichstag spätestens kurz nach 8 Uhr abends verlassen haben, und nicht um 10 Uhr, wie die amtliche Meldung behauptet.

Überdies geht aus der nachfolgend veröffentlichten eides stattlichen Versicherung des Reichstagsabgeordneten Wilhelm Koenen eindeutig hervor, dass die beiden zwischen 8 Uhr 10 und 8 Uhr 15 abends den Reichstag verlassen haben. Wir veröffentlichen die eidesstattliche Versicherung des Reichstagsabgeordneten Wilhelm Koenen vollständig, weil Koenen am 27. Februar gegen 1 27 Uhr abends in den Reichstag kam und von dieser Zeit an bis 1 22 Uhr nachts mit Torgler zusammen blieb. Das Alibi der beiden ist lückenlos, und es beweist, dass an den Beschuldigungen der Hitler-Regierung gegen Torgler und Koenen kein Wort wahr ist. Die Erklärung des Abgeordneten Koenen lautet:

[Hier folgt im Original die eidesstattliche Versicherung von Wilhelm Koenen (1886–1963), die aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben wird.]

Diese Erklärung enthüllt den vierten Widerspruch in den amtlichen Meldungen.

4.16 Ernst Torgler hat sich selbst gestellt

In der Mitteilung des „Preußischen Pressedienstes“ vom 1. März 1933 heißt es, dass Torgler sich nicht selbst gestellt habe, sondern verhaftet wurde. Die nachfolgende eidesstattliche Versicherung des Rechtsanwalts Dr. Kurt Rosenfeld, der Torgler zum Polizeipräsidium begleitete, beweist die Unwahrheit dieser Behauptung:

Eidesstattliche Versicherung Hierdurch versichere ich folgendes an Eides statt: Am Morgen nach dem Reichstagsbrande rief mich Herr Ernst Torgler telephonisch an und fragte mich, ob ich bereit sei, ihn zum Polizeipräsidium zu begleiten, wohin er gehen wolle, um die Beschuldigungen zu entkräften, die im Zusammenhang mit dem Reichstagsbrand gegen ihn erhoben seien. Ich erklärte mich bereit und rief sofort im Polizeipräsidium an, um mitzuteilen, dass ich zusammen mit Torgler sofort hinkommen werde. Wenn ich mich recht erinnere, sprach ich mit dem Kriminalrat Heller. Ich fuhr dann mit Herrn Torgler zusammen im Auto zum Polizeipräsidium und begab mich zu Herrn Heller, dem ich sagte hier ist Herr Torgler und ich bitte ihn über die Beschuldigungen zu vernehmen, nach denen er irgend wie am Reichstagsbrande beteiligt sein soll. Die Nachricht, dass Torgler freiwillig erschienen war, um sich vernehmen zu lassen, führte dazu, dass mehrere Polizeibeamte in das Zimmer kamen, in dem ich war und sagten „Torgler ist wirklich von selber gekommen?“ Herr Heller ging dann mit Herrn Torgler in ein anderes Zimmer, während ich im Vorzimmer wartete. Nach längerer Zeit kam dann Herr Torgler wieder aus dem Zimmer heraus, und wir warteten gemeinsam bis Herr Heller uns beide in ein anderes Zimmer rief und in meinem Beisein Herrn Torgler für verhaftet erklärte.

gez. Kurt Rosenfeld

Aus dieser Erklärung des Dr. Rosenfeld geht eindeutig hervor. dass Torgler sich freiwillig gestellt hat.

Dies ist der fünfte Widerspruch. Der „Preußische Pressedienst“ vom 1. März 1933 meldet, der Abgeordnete Torgler habe sich mit den Brandstiftern mehrere Stunden im Reichstagsgebäude aufgehalten und sei auch mit anderen an der Brandstiftung beteiligten Personen zusammen gewesen. Wenn Torgler wirklich Mittäter des Reichstagsbrandes gewesen wäre, hätte die primitivste Vernunft ihn abgehalten, sich mit van der Lubbe öffentlich zu zeigen.

Dies ist der sechste Widerspruch. In der Meldung des amtlichen „Preußischen Pressedienstes“ vom 1. März heißt es, dass die Kommunistischen Reichstagsabgeordneten mit dem Reichstagsgebäude und der Diensteinteilung der Beamten vertraut gewesen seien. Tatsächlich waren die Kommunistischen Reichstagsabgeordneten mit der Diensteinteilung der Reichstagsbeamten nicht vertraut, sie hatten keinen Sitz im Reichstagspräsidium und waren auch aus allen Kommissionen, die sich mit der Verwaltung des Reichstags beschäftigten, ausgeschaltet. Außerdem ist aber. wie wir nachfolgend noch aufzeigen werden, die Diensteinteilung der Reichstagsbeamten am Tage des Reichstagsbrandes durch den nationalsozialistischen Hausinspektor geändert worden, so dass wohl der Reichstagspräsident Göring, aber nicht die Kommunistischen Abgeordneten von dieser Änderung Kenntnis haben konnten.

Dies ist der siebente Widerspruch.

4.17 Van der Lubbe ist kein Kommunist

In den Verlautbarungen des amtlichen Preußischen Pressedienstes vom 28. Februar heißt es, dass van der Lubbe „sich als Mitglied der Kommunistischen Partei Hollands bekannte“. (Die Rundfunk-Version, dass van der Lubbe ein Mitgliedsbuch der Kommunistischen Partei Hollands bei sich gehabt habe, ließ man noch in der Brandnacht fallen, weil sie zu unglaubhaft war.) Der erste Journalist, der mit van der Lubbe nach dem Reichstagsbrand sprach, war der Berichterstatter des Amsterdamer Blattes „De Telegraaf“, und dieser schrieb in seinem Blatte am 2. März:

„Marinus teilt mir mit dass er schon lange Jahre nicht Mitglied irgend einer Partei ist. Er ist kein überzeugter Kommunist.“

Gegenüber seinem Landsmann fällt van der Lubbe aus der Rolle und sagt ausnahmsweise einmal die Wahrheit. Tatsächlich ist Marinus van der Lubbe in April 1931 aus dem Kommunistischen Jugendverband Leiden ausgetreten, um einem Ausschluss zuvorzukommen.

Dies ist der achte Widerspruch. Das Wolffsche Telegrafenbüro meldet am 2. März 1933 aus Amsterdam:

„Der Versuch der holländischen Kommunisten, van der Lubbe abzuschütteln, kann nicht gelingen, denn nach Auskunft im Haager Polizeipräsidium ist Lubbe, der seine radikalen Ideen der in Holland betriebenen vorsichtigen Parteitaktik nicht unterordnen wollte, von der Parteileitung keineswegs ausgeschlossen, sondern lediglich aus der vordersten Front herausgenommen und kaltgestellt worden“

Die amtlichen deutschen Stellen wollen demnach glauben machen, dass ein von der holländischen Kommunistischen Partei „kaltgestellter“ Kommunist (in Wirklichkeit ist van der Lubbe seit April 1931 nicht mehr Mitglied des Kommunistischen Jugend Verbandes Hollands gewesen) von der deutschen Kommunistischen Partei zu Terrorakten herangezogen wird. Waren es nicht die Nationalsozialisten, die seit Jahren behauptet haben, zwischen den Kommunistischen Parteien, die alle nur Sektionen der Kommunistischen Internationale seien, herrsche die engste Verbundenheit? Wie reimt sich mit dieser Behauptung zusammen, dass ein kaltgestellter holländischer Kommunist von der deutschen kommunistischen Führung mit offenen Armen empfangen und mit den vertraulichsten Aufgaben betraut wird?

Dies ist der neunte Widerspruch.

4.18 Van der Lubbe gegen die Kommunisten

In der gleichen Meldung des Wolffschen Telegrafenbüros heißt es weiter:

„Noch am 22. Dezember 1932 nahm Lubbe an einer Versammlung streikender Taxichauffeure im Haag teil und hielt dabei eine längere kommunistische Ansprache. Diese Mitteilung der holländischen Polizei ist außerordentlich wichtig für die Beurteilung des Reichstagsbrandes als eines organisierten kommunistischen Terrorattentats.“

In der Tat, die Teilnahme Lubbes an der Versammlung ist außerordentlich wichtig für die Beurteilung des Reichstagsbrandes. Van der Lubbe hat in der Versammlung der Taxi-Chauffeure nicht nur keine kommunistische Ansprache gehalten, sondern die Kommunistische Partei Hollands, wie schon oft vorher, angegriffen.

Teilnehmer der Versammlung haben das Auftreten van der Lubbes wie folgt geschildert:

[Hier folgt im Original der Bericht von A. Terol, Den Haag, 12. März 1933, der aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben wird.]

Die Unterzeichneten erklären, dass sie bei der öffentlichen Versammlung zugegen waren, von der der Bericht handelt und dass van der Lubbe auf dieser Tagung gesprochen hat, wie es im Bericht wiedergegeben ist.

Unabhängige Teilnehmer der Chauffeurversammlung enthüllen hier den zehnten Widerspruch.

In den Mitteilungen des Leiters der Politischen Polizei vom 4. März wird behauptet, van der Lubbe beherrsche die deutsche Sprache. Aus den Berichten seiner sämtlichen Freunde, wie aus den Erklärungen der Journalisten, die ihn im Gefängnis gesehen und mit ihm gesprochen haben, geht eindeutig hervor, dass van der Lubbe nur gebrochen deutsch spricht. In einer Meldung des „Lokalanzeiger“ min 28. Februar heißt es, dass van der Lubbe nur mit Hilfe eines Dolmetschers vernommen werden konnte.

Dies ist der elfte Widerspruch. In der gleichen Mitteilung des Leiters der Politischen Polizei wird gesagt:

„Van der Lubbe ist im übrigen der Polizei als kommunistischer Agitator bekannt. So wurde er am 28. April 1931 von der Polizei in Gronau in Westfalen festgenommen, weil er dort Ansichtskarten kommunistischer Tendenz verkaufte.“ 82 In Wirklichkeit hat van der Lubbe in Gronau die in unserem Buch wiedergegebene Ansichtspostkarte von sich und seinem Freund Holverda verkauft. Auf dieser Karte sind van der Lubbe und sein Freund abgebildet. Die Postkarte trägt in vier Sprachen den Text „Arbeiter-Sport- und Studienreise des Marinus van der Lubbe und H. Holverda durch Europa und die Sowjetunion. Antritt der Reise von Leiden am 14. April 1931.“ Kein weiteres Wort, nicht das geringste Merkmal, das auf kommunistische Agitation hinweisen würde. Van der Lubbe wurde übrigens nur deshalb festgenommen, weil er die Erlaubnis zum Straßenverkauf von Postkarten nicht besaß.

Dies ist der zwölfte Widerspruch.

Der Leiter der politischen Polizei. Berlin, Oberregierungsrat Diehls, teilte weiter mit:

„Er (v. d. Lubbe) hat den Sachverhalt bei seiner Vernehmung nur so weit zugegeben, als er von Augenzeugen überführt worden ist.“

Einige Zeilen weiter heisst es in der gleichen Mitteilung „Er (v. d. Lubbe) ist in weitem Umfange geständig.“

Augenzeugen der Brandstiftung sind von der Hitlerregierung nicht namhaft gemacht worden. Selbst der amtliche „Preußische Pressedienst“ hat nicht behauptet, dass van der Lubbe von der Polizei oder von irgendeiner anderen Person beim Anzünden des Reichstags beobachtet worden sei. Demnach hatte er nach der Mitteilung des Oberregierungsrats Diehls die Reichstagsbrandstiftung gar nicht zugegeben. Andererseits behauptet derselbe Herr Diehls, van der Lubbe sei in weitem Umfange geständig.

Dies ist der dreizehnte Widerspruch.

4.19 Lubbe war nie in der Sowjet–Union

Wir publizieren eine Meldung des „Lokalanzeiger“ vom 28. Februar abends, in der behauptet wird, van der Lubbe sei in Moskau gewesen und habe dort seine „Ausbildung“ erhalten. Diese Meldung ist zu einer ausgedehnten Hetze gegen die Sowjetunion benutzt worden.

Der „Lokal-Anzeiger“ brachte sie in größter Aufmachung:

Meldung im „Lokal-Anzeiger“ vom 28. Februar 1933

In Wirklichkeit hat die holländische Polizei diese Meldung im „Lokalanzeiger“ vom 28. Februar 1933 niemals gemacht. Selbst van der Lubbe hat niemals behauptet, dass er in der Sowjetunion war. Van der Lubbe hat Sowjetboden nie betreten.

Dies ist der vierzehnte Widerspruch.

Van der Lubbe hat Leiden zwischen dem 13. und 15. Februar verlassen. Er verbrachte nach den Meldungen der „Vossischen Zeitung“ vom 2. März 1933 die Nacht vom 17. zum 18. Februar in einer Herberge in Glindow bei Werder. Am achtzehnten Februar ging er zu Fuß nach Berlin weiter. In einem Interview, das der Kriminalkommissar Heisig am 13. März der holländischen Presse gab, erklärte er, dass van der Lubbe auf Stempelstellen Bekanntschaft mit Kommunisten gemacht habe und durch sie in den kommunistischen „Aktionsausschuss“ gelangt sei. Van der Lubbe ist frühestens am Sonnabend, dem 18. Februar, abends, in Berlin eingetroffen. Am nachfolgenden Sonntag, dem 19. Februar, waren die Stempelstellen geschlossen. Er konnte also, wenn die Behauptung der Polizei zuträfe, frühestens Montag, den 20. Februar, auf einer Stempelstelle Bekanntschaft mit Kommunisten geschlossen haben. Man stelle sich vor: Ein gebrochen deutsch sprechender Holländer, der keinerlei Ausweispapiere der holländischen Kommunistischen Partei besitzt, macht am 20. Februar auf einer Stempelstelle in Berlin Bekanntschaft mit Kommunisten, wird von ihnen mit der höchsten Leitung der Partei zusammengebracht und von ihr beauftragt. am 27. Februar den Reichstag anzuzünden! ’ Dies ist der fünfzehnte Widerspruch. In einer Meldung des amtlichen „Preußischen Pressedienstes“ vom 1. März 1933 heißt es:

„Der Verhaftete hat den Verhandlungen des kommunistischen Aktionsausschusses ständig beigewohnt und durchgesetzt, dass er zu der Brandstiftung zugezogen wurde.“

Dazu erklärte das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands am 3. März 1933 folgendes:

„Selbstverständlich haben nie Sitzungen irgendeines kommunistischen Aktionsausschusses im Reichstag oder anderwärts stattgefunden, an denen der im Reichstag verhaftete van der Lubbe teilgenommen hätte. Erstens existiert kein kommunistischer Aktionsausschuss, sondern nur das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands und dessen politisches Büro. Zweitens nehmen an Tagungen der Kommunistischen Partei oder irgendwelcher Körperschaften der Kommunistischen Partei nicht irgendwelche Individuen teil, die weder Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands, noch irgendeiner an deren Sektion der Komintern sind“

Diese Antwort auf die Behauptungen Görings enthüllt den sechzehnten Widerspruch.

4.20 Die „Katakomben“ im Karl Liebknecht-Haus

Eine Mitteilung des amtlichen „Preußischen Pressedienstes“ vom 28. Februar 1933 besagt:

„Unter den 100 Zentnern Zersetzungsmaterial, die die Polizei bei der Durchsuchung des Karl-Liebknecht-Hauses entdeckt, hat, fanden sich die Anweisung zur Durchführung des kommunistischen Terrors nach bolschewistischem Muster. Hiernach sollen Regierungsgebäude, Museen, Schlösser und lebenswichtige Betriebe in Brand gesteckt werden. Es wird ferner die Anweisung gegeben, bei Unruhen und Zusammenstößen vor den Terrorgruppen Frauen und Kinder her zu schicken, nach Möglichkeit solche von Beamten der Polizei. Durch die Auffindung dieses Materials ist die planmäßige Durchführung der bolschewistischen Revolution gestört worden“

Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands erklärte am 3. März 1933:

„Die Kommunistische Partei Deutschlands hatte bereits am 30. Januar 1933 alles auf ihre gegenwärtige politische Tätigkeit bezügliche Material aus dem Karl–Liebknecht–Haus entfernt und ihre gesamte Bürotätigkeit im Karl-Liebknecht-Haus eingestellt. Es waren lediglich in den Räumen des Zentralkomitees wie der Bezirksleitung Berlin Brandenburg je ein bis zwei Personen zur Abwicklung und Weiterleitung von Anfragen, Besuchern usw. zurückgelassen.“

Der Reichstagsabgeordnete Wilhelm Koenen, der als letzter führender Funktionär der Kommunistischen Partei in den Februartagen ständig im Karl–Liebknecht–Hause arbeitete, hat uns über die Haussuchungen im Karl–Liebknecht–Haus folgendes berichtet:

[Hier folgt im Original der Bericht von Wilhelm Koenen (1886–1963), der aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben wird.]

Diese beiden Erklärungen decken den siebzehnten Widerspruch in den amtlichen Meldungen auf.

4.21 „Fanal zum Bürgerkrieg“

Der amtliche „Preußische Pressedienst“ vom 28. Februar 1933 behauptet:

„... sollte der Brand des Reichstages das Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg sein. Schon für Dienstag früh waren in Berlin große Plünderungen festgesetzt. Es steht fest, dass mit dem heutigen Tage in ganz Deutschland die Terrorakte gegen einzelne Persönlichkeiten, gegen das Privateigentum, gegen Leib und Leben der friedlichen Bevölkerung beginnen und den allgemeinen Bürgerkrieg entfesseln sollten.“

Die „Vossische Zeitung“ vom 4. März 1933 meldete:

„Die Arbeit der Polizei hat bisher verhindert, dass das Material allen Kommunisten zugänglich gemacht werden konnte. Es hat sich nur in den Händen einiger weniger Funktionäre in Geheimschrift befunden.“

Die letzte Durchsuchung des Karl-Liebknecht-Hauses fand am 24. Februar statt. Bei dieser Durchsuchung soll angeblich daS Terrormaterial gefunden worden sein. Die politische Polizei behauptet, dass die Terroranweisungen nicht in die Hände allef Kommunisten gelangt, sondern nur einigen Funktionären bekannt gewesen seien. In dem Zeitraum von drei Tagen, vom 24. bis 27. Februar, hätte demnach die Kommunistische Partei Deutschlands

  • erstens das Material aus dem Karl–Liebknecht–Haus in alle Bezirke Deutschlands schaffen müssen,
  • zweitens hätte sie in dieser Zeit die zur Ausführung des Terrors bestimmten Gruppen zusammenstellen müssen;
  • drittens hätte sie diese Gruppen für die Durchführung der Terrorakte instruieren und schulen müssen, und
  • viertens hätte sie die übrigen Mitglieder für den durch die Terrorakte entfesselten Bürgerkrieg vorbereiten und organisieren müssen.

Die Kommunistische Partei Deutschlands hatte im Februar über 300.000 Mitglieder, die über ganz Deutschland verteilt waren. Um Innerhalb von drei Tagen alle Pläne durchzuführen, die ihr die amtlichen Meldungen unterstellen, hätte die Kommunistische Partei Deutschlands Wunder verrichten müssen.

In der Gegenüberstellung der beiden amtlichen Behauptungen enthüllt sich der achtzehnte Widerspruch.

4.22 Göring veröffentlicht das „Belastungsmaterial“ nicht

Der amtliche „Preußische Pressedienst“ brachte am 1. März abends folgende Mitteilung:

„Das Preußische Ministerium des Innern erklärt zu der Notverordnung der Reichsregierung gegen die kommunistische Gefahr vom 28. Februar, dass in ihr verschiedene Verbrechen unter besonders schwere Strafen gestellt seien, aus Gründen einer voll erwiesenen großen und akuten Gefahr und eines unmenschlichen und sorgfältig vorbereiteten Systems maßlosen kommunistischen Terrors. Deutschland sollte in das Chaos des Bolschewismus gestürzt werden. Mordanschläge gegen einzelne Führer des Volkes und Staates, Attentate gegen lebenswichtige Betriebe und öffentliche Personen, das Abfangen von Geiseln, von Frauen und Kindern hervorragender Männer sollen Furcht und Entsetzen über das Volk bringen und jeden Widerstandswillen des Bürgertums lähmen. Der Kommissar des Reichs für das preußische Ministerium des Innern, Reichsminister Goering, wird in allerkürzester Frist der Öffentlichkeit die Dokumente vorlegen, die die Notwendigkeit aller getroffenen Maßnahmen belegen. Es findet lediglich noch eine Sichtung des überaus umfangreichen Materials statt, sowie eine letzte Prüfung im Hinblick darauf, dass durch die Veröffentlichung die Staatssicherheit nicht noch mehr gefährdet werden darf.“

Die Dokumente sind bis zum heutigen Tage nicht veröffentlicht worden. Dies ist der achtzehnte Widerspruch.

4.23 Göring dementiert sich selbst

Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ und die „Tägliche Rundschau“ brachten am 2. März 1933 folgende Mitteilung des amtlichen „Preußischen Pressedienstes“:

„ln gewissen Blättern des Auslandes wird von deutscher marxistischer Seite die verleumderische Behauptung verbreitet dass der Brand im Reichstagsgebäude nicht von Kommunisten, sondem von nationalsozialistischer Seite gelegt worden sei. Die Urheber dieser Verleumdung sind bereits festgenommen und werden, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, der verwirkten Strafe zugeführt werden. U. a. wird behauptet, dass der verhaftete holländische Kommunist in Wirklichkeit ein agent provocateur und von führender nationalsozialistischer Seite zu der Brandstiftung verleitet worden sei. Dies gehe daraus hervor, dass der Brandstifter zwar seine Jacke und sein Hemd als Brennmaterial verwandt, aber sich nicht einmal der bei ihm vorgefundenen kommunistischen Ausweispapiere und seines Reisepasses entledigt habe. Bezeichnend sei ferner, dass die Polizeibehörden die Photographie des Brandstifters und die bei ihm sichergestellten Dokumente nicht veröffentlicht und auch keine Belohnung für Personen ausgesetzt hätten, die nähere Angaben über den Attentäter machen und seine Verbindung mit kommunistischen und sozialdemokratischen Politikern nachweisen können. Dieses bei einem großen Kriminalfall ganz ungewöhnliche Verfahren sei ein Beweis dafür, dass die Behörden die Aufklärung des Verbrechens hintertreiben, um einen nationalsozialistischen Provokationsakt zum Vorwand der antimarxistischen Aktion missbrauchen zu können.

Hierzu wird von amtlicher Seite erklärt, dass diese verleumderischen Kombinationen selbstredend jeder Grundlage entbehren. Die Photographien des Attentäters und der bei ihm beschlagnahmten Dokumente wurden bisher lediglich im Interesse der Untersuchung noch nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird noch im Laufe des heutigen Tages erfolgen. Auch die Berliner Korrespondenten der ausländischen Presse können noch im Laufe des heutigen Tages die photographischen Reproduktionen bei der Abteilung IA des Polizeipräsidiums erhalten. Ebenso wird das Photo noch heute der holländischen Polizei zugeleitet werden, um die Identität des Attentäters mit der Person van der Lubbe auch in Holland festzustellen. Damit wird weiteren Verleumdungen der Boden entzogen sein. Vor ihrer Verbreitung wird nachdrücklich gewarnt.“

Noch ehe die übrigen deutschen Blätter diese Meldung publizieren konnten, wurde ihr Nachdruck verboten. Göring ließ durch das Wolffsche Büro verbreiten, dass die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ und die „Tägliche Rundschau“ einer kommunistischen Fälschung zum Opfer gefallen seien.

Göring will demnach glauben machen, dass jeder beliebige Mensch eine Zeitung nur anzurufen brauche und sagen müsse; „Hier Preußischer Pressedienst“, um jede beliebige Nachricht zu lancieren. In Wirklichkeit ist der Telefonverkehr zwischen den Presseagenturen und den Zeitungen genauestens geregelt. Die Redaktionsstenotypistin stellt, bevor sie die Meldung aufnimmt erst eine Kontrollfrage. Das Dementi Görings kann über die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass er ursprünglich mit der Meldung des Preußischen Pressedienstes die Welt bluffen wollte und erst als er — zu spät allerdings — die große Gefahr erkannte, die Meldung zurückhielt.

Dies ist der zwanzigste Widerspruch.

4.24 Auf der Jagd nach Mitschuldigen

Der Conti-Dienst des amtlichen Wolffschen Telegrafenbüros teilte am 4. März 1933 mit

„... dass der kommunistische Reichstagsabgeordnete Schumann in einer am 24. Februar in Gehren (Thüringen) abgehaltenen kommunistischen Wahlversammlung den Brand des Reichstagsgebäudes bereits angekündigt habe. Schumann soll wörtlich gesagt haben: ‘Heute abend wird der Reichstag brennen. Aber das macht nichts. Wenn dieser Tanzsaal niederbrennt, dann kriegen wir einen Schaukelboden.’“

Die „Vossische Zeitung“ berichtet am 5. März 1933:

„Aus Thüringen war die Nachricht verbreitet und auch durch Rundfunk weiter gegeben worden, dass dem Kreisamt in Arnstadt in Thüringen ein Bericht über eine am Abend der ruchlosen Brandstiftung im deutschen Reichstagsgebäude in dem Städtchen Gehren abgehaltene kommunistische Wahlversammlung vorliege, in welchem der überwachende örtliche Polizeibeamte eine Äußerung des Referenten, des kommunistischen Reichstagsabgeordneten Schumann, fest gehalten habe, in der der Reichstagsbrand im voraus angekündigt sei. Bei den eingeleiteten Ermittlungen hat sich inzwischen, wie die ‘Thüringer Allgemeine Zeitung’ mitteilt, herausgestellt, dass sich in der Gastwirtschaft, in der jene Versammlung stattfand, eine Radioanlage befindet, und dass der Gastwirt dem Redner während seiner Ausführungen auf Grund der Rundfunkmeldung hat sagen lassen, dass der Reichstag brennt. Es steht fest, dass der betreffende Beamte sich in seinem Bericht um eine Stunde geirrt hat, und dass der Abgeordnete Schumann seine Äußerung erst gegen 10 Uhr 15 abends gemacht hat Daher sei mit Bestimmtheit anzunehmen, dass er von der Rundfunkmeldung bereits Kenntnis erhalten hatte.“

Dies ist der einundzwanzigste Widerspruch. Die „Vossische Zeitung“ vom 7. März 1933 meldet auf Grund polizeilicher Informationen:

„Düren, 6. 3. — In dem deutschen Grenzort, Lammerdorf unweit der belgischen Grenze wurde gestern abend ein russischer Emigrant festgenommen, der im Verdacht steht, an der Brandstiftung im Reichstagsgebäude beteiligt gewesen zu sein. Er hatte kurz vorher von einem belgischen Postamt aus ein Telegramm nach Paris weitergegeben, dessen Inhalt bis jetzt nicht in Erfahrung gebracht werden konnte. Als er von belgischen Grenzbeamten nach Deutschland abgeschoben worden war, erfolgte diesseits der Grenze seine Verhaftung. Bei seiner Vernehmung gab er an, aus Russland zu stammen und sich längere Zeit in Berlin aufgehalten zu haben. An Armen und Beinen hatte er erhebliche Brandwunden. Der mysteriöse Fremde wurde heute im Laufe des Tages der Staatsanwaltschaft übergeben. Er weigert sich nach wie vor hartnäckig, näheres über seine Tätigkeit in der Reichshauptstadt auszusagen. Auch seinen Namen hat er bisher nicht angegeben.“

Am 8. März 1933 gibt die „Vossische Zeitung“ eine Mitteilung des Regierungspräsidenten von Aachen wieder:

„Der Regierungspräsident von Aachen teilt mit, dass der bei Fringshaus festgenommene russische Staatsangehörige als Reichstagsbrandstifter, wie die Ermittlungen ergeben haben, nicht in Frage kommt. Der Betreffende hat sich zwar in der KPD schriftstellerisch betätigt. Aus diesem Grunde ist er vor einem Jahr ausgewiesen worden. Weiteres liegt jedoch gegen ihn nicht vor. Die Ausweisung ist inzwischen durchgeführt worden.“

Dies ist der zweiundzwanzigste Widerspruch.

4.25 Hat van der Lubbe den Brand allein gelegt?

Die Hitlerregierung hatte Anfang März den Kriminalkommissar Heisig nach Leiden geschickt, damit er dort Untersuchungen über die Person van der Lubbes anstelle. Kriminalkommissar Heisig gab Vertretern der holländischen Presse ein Interview, das am 14. März in vielen Zeitungen veröffentlicht wurde und in dem es wörtlich heißt:

„Was die wichtige Frage betrifft, ob Lubbe Helfershelfer oder gar Mittäter gehabt hat, so ist es wahrscheinlich, dass er das Feuer allein gelegt hat, dass aber die vorbereitenden Maßregeln von Helfershelfern durchgeführt worden sind!“

Diese Erklärung des Kriminalkommissars Heisig steht in schroffem Widerspruch zu den amtlichen Behauptungen vom 1. März, dass die gleichzeitige Entzündung der Brandherde In dem riesigen Hause mindestens 10 Personen erfordert haben muss. Der Untersuchungsrichter, Reichsgerichtsrat Vogt, beeilt sich deshalb, am 14. März abends die Erklärung des Kriminalkommissars Heisig durch die Justizpressestelle dementieren zu lassen:

„In verschiedenen Zeitungen wird die Nachricht verbreitet, dass van der Lubbe das Feuer im Reichstag allein angezündet hat. Das trifft nicht zu. Die Ermittlungen des Untersuchungsrichters beim Reichsgericht haben zuverlässige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass van der Lubbe die Tat nicht aus eigenem Antrieb begangen hat. Zur Zeit können Einzelheiten im Interesse der Untersuchung nicht mitgeteilt werden.“

Dies ist der dreiundzwanzigste Widerspruch.

4.26 Lubbes „Beziehungen“ zur Sozialdemokratie

Der amtliche „Preußische Pressedienst“ vom 28. Februar teilte mit, dass van der Lubbe in seinem Geständnis Beziehungen zur Sozialdemokratischen Partei eingestanden habe.

Der Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei gab am 28. Februar eine Erklärung ab. in der es heißt:

„In der Nacht vom 27. zum 28. Februar wurde die gesamte sozialdemokratische Presse in Preußen auf 14 Tage verboten. Das Verbot wird mit der Behauptung begründet, ein verhafteter Mann habe gestanden, den Brand im Reichstagsgebäude gelegt und zuvor in einer gewissen Verbindung mit der Sozialdemokratischen Partei gestanden zu haben. Die Annahme, die Sozialdemokratische Partei hätte irgendwie mit Leuten zu tun, die den Reichstag in Brand steckten, wird von der Partei zurückgewiesen.“

Diese Erklärung des sozialdemokratischen Parteivorstandes wurde durch die Mitteilung des Untersuchungsrichters am Reichsgericht, Vogt, bestätigt. Diese Mitteilung wurde am 22. März 1933 veröffentlicht:

„Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass der als Brandstifter des Reichstagsgebäudes verhaftete holländische Kommunist van der Lubbe in der Zeit unmittelbar vor dem Brande nicht nur mit deutschen Kommunisten in Verbindung gestanden hat, sondern auch mit ausländischen Kommunisten, darunter solchen, die wegen des Attentats in der Kathedrale von Sofia im Jahre 1926 zum Tode bezw. zu schweren Zuchthausstrafen verurteilt worden sind. Die in Frage kommenden Personen befinden sich in Haft. Dafür, dass nichtkommunistische Kreise mit dem Reichstagsbrand in Beziehung stehen, haben die Ermittlungen nicht den geringsten Anhalt ergeben.“

Am 27. Februar soll van der Lubbe Beziehungen zu den Sozialdemokraten zugegeben haben, am 22. März gab es für diese Behauptung nicht den geringsten Anhaltspunkt.

Dies ist der vierundzwanzigste Widerspruch.

4.27 Van der Lubbe und die Bulgaren

In der zitierten Mitteilung des Reichsgerichtsrats Vogt wird behauptet, dass van der Lubbe in Verbindung gestanden habe mit den Attentätern auf die Sofioter Kathedrale.

Van der Lubbe hat also nicht nur das Wunder vollbracht, innerhalb von sieben Tagen auf dem Wege über Kommunisten, die er zufällig auf der Stempelstelle kennen lernte, mit führenden Kreisen der Kommunistischen Partei Deutschlands in Verbindung zu kommen. Es ist ihm auch gelungen, in dieser Zeit die Bulgaren zu finden, von denen behauptet wird, sie hätten das Attentat auf die Kathedrale von Sofia verübt.

Dies ist der fünfundzwanzigste Widerspruch. Die verhafteten und der Mittäterschaft am Reichstagsbrand beschuldigten Bulgaren heißen Dimitroff, Popoffund Taneff.

Georg Dimitroffwar einer der Führer der Kommunistischen Partei Bulgariens. Er hat im Jahre 1923 am Aufstand der bulgarischen Arbeiterschaft teilgenommen. Seit 1923 hat er Bulgarien nicht mehr betreten. Er war am Attentat auf die Kathedrale von Sofia in keiner Weise beteiligt.

Blagoi Popoffemigrierte im Oktober 1924 nach Jugoslawien und ist erst Ende 1930 nach Bulgarien zurückgekehrt. Auch er war am Sofioter Bombenattentat 1925 nicht beteiligt.

Der dritte verhaftete Bulgare, Taneff, gehört der nationalistischen Partei Bulgariens an. Auch sein Name wurde im Zusammenhang mit dem Attentat von Sofia nie genannt.

Dem Untersuchungsrichter am Reichsgericht Vogt sind diese Tatsachen ebenso bekannt wie uns. Trotzdem stellt er Dimitroff, Popoffund Taneffbewusst als die Mitschuldigen des Attentats von Sofia hin, um auf diese Weise die Reichstagsbrandstiftung als internationales kommunistisches Komplott erscheinen zu lassen.

Dies ist der sechsundzwanzigste Widerspruch. Der Untersuchungsrichter hat behauptet, Dimitroffsei mit van der Lubbe am 26. Februar um 3 Uhr nachmittags in einem Lokal in der Düsseldorferstraße gesehen worden. Der Untersuchungsrichter stellte auch eine Zeugin bereit, die beschwor, an diesem Tage Lubbe mit Dimitroffgesehen zu haben. Die Zeugin verschwand nach kurzer Zeit wieder in der Versenkung. Denn Dimitroffkonnte nachweisen, dass er am 26. Februar gar nicht in Berlin, sondern in München gewesen sei.

Dies ist der siebenundzwanzigste Widerspruch.

4.28 Kein Material für einen großen Kommunistenprozess

Nachdem Reichsgerichtsrat Vogt noch am 27. März erklärt hatte, dass ein strafrechtlicher Haftbefehl bisher lediglich gegen van der Lubbe ergangen sei, lässt er am 3. April mitteilen, dass insgesamt fünf richterliche Haftbefehle wegen der Reichstagsbrandstiftung, und zwar gegen van der Lubbe, gegen drei bulgarische Kommunisten und gegen den kommunistischen Reichstagsabgeordneten Torgler vorliegen. Torgler wurde am 28. Februar verhaftet, die Bulgaren am 3. März. Bis zum 27. März, also in der Zeit, wo die wichtigsten und hauptsächlichsten Untersuchungen geführt wurden, lag kein Haftbefehl gegen Torgler und die Bulgaren vor. Die Haftbefehle wurden erst erlassen, als es in der Weltpresse Aufsehen erregte, dass nur gegen van der Lubbe strafrechtlicher Haftbefehl ergangen sei.

Dies ist der achtundzwanzigste Widerspruch. In der Mitteilung vom 3. April des Reichsgerichtsrats Vogt wird gesagt „Gegen einige weitere Verdächtige bestehen vorläufig lediglich Schutzhaftbefehle.“

Am 2. Juni wird amtlich mitgeteilt:

„... dass die Voruntersuchung des Reichsgerichtsrats Vogt gegen die angeschuldigten van der Lubbe, Torgler, Dimitroff, Popoffund Taneffwegen der Inbrandsetzung des Reichstages und wegen Hochverrats am 1. Juni abgeschlossen wurde. Die Akten sind dem Oberreichsanwalt in Leipzig nunmehr vollständig zugesandt worden.“

Am 3. April gab es noch „einige weitere Verdächtige“. Am 1. Juni sind sie nicht mehr vorhanden.

Dies ist der neunundzwanzigste Widerspruch. Am 22. April lässt Reichsgerichtsrat Vogt folgende amtliche Meldung über den Fortgang der Untersuchung verbreiten:

„Das Reichsgericht beabsichtigt, die Untersuchung in den zahlreichen schwebenden Hochverratsverfahren gegen Mitglieder der Kommunistischen Partei zu einem großen einheitlichen Komplex zusammenzufassen. Man rechnet damit, dass die Untersuchungen in 8-10 Wochen zum Abschluss gelangt sind, sodass dann die gesamten Hochverratsverfahren vom Reichsgericht behandelt werden können. In Frage kommen sämtliche Hochverratsverfahren, die in Zusammenhang mit dem Regierungswechsel in Deutschland stehen, also alle Verbrechen aus dem Zeitraum Januar und Februar. Danach würde auch das Verfahren wegen der Reichstagsbrandstiftung einbezogen werden. Es ist bisher deshalb nicht sehr rasch voran gegangen, weil die Beteiligten, vor allem die verhafteten Bulgaren, jegliche Aussage verweigern. Die Verdachtsmomente für eine Beteiligung des Reichstagsabgeordneten Torgler haben sich verstärkt.“

Einen Monat später, am 25. Mai, ist von dem großen Kommunistenprozess keine Rede mehr. Die Hitlerregierung ist gezwungen, durch ein parlamentarisches Nachrichtenbüro die Nachricht verbreiten zu lassen, dass

„im Übrigen nicht damit zu rechnen sei, wie gelegentlich behauptet wurde, dass der Prozess wegen der Reichstagsbrandstiftung mit anderen gegen die kommunistischen Führer angängigen Verfahren zu einem großen Kommunistenprozess verbunden werde. Die Hauptverhandlung gegen van der Lubbe und seine Mithelfer wird vielmehr von dem Reichsgericht durchgeführt werden, sobald die nötigen Vorarbeiten abgeschlossen sind.“

Dies ist der dreißigste Widerspruch. Der „Völkische Beobachter“, das offizielle Organ Hitlers, brachte am 3. März folgende Mitteilung aus Regierungskreisen:

„Der Presseleiter der nationalsozialistischen Reichstagsfraktion entdeckte über dem Zimmer des kommunistischen Abgeordneten Torgler im Glasdach eine herausgenommene Scheibe und nach weiterem Suchen darüber eine große Leiter, die unter dem Fenster eines kommunistischen Abgeordnetenzimmers im zweiten Obergeschoss lag. Die Kriminalkommissare stellten sofort eine eingehende Untersuchung an. Hier also müssen die Brandstifter vor der Tat heruntergekommen oder nach der Tat hinausgestiegen sein.“

Am 1. März hatte Göring behauptet, die Brandstifter seien durch den unterirdischen Gang, der vom Reichstagsgebäude zu Görings Hause führte, entkommen. Mit dieser Erklärung bestätigt er, was viele vermuteten dass die Reichstagsbrandstifter durch sein Haus in den Reichstag eingedrungen und durch sein Haus entkommen seien. Um den niederschmetternden Eindruck, den Görings Mitteilung machte, abzuschwächen, schickte man den Presseleiter der Nationalsozialistischen Fraktion vor, der plötzlich eine zerschlagene Fensterscheibe und eine Leiter entdeckte. Die Kriminalpolizei hätte demnach trotz dreitägigem gründlichen Suchen übersehen, was des Reichspresseleiters scharfes Auge sofort entdeckte.

Dies ist der einunddreißigste Widerspruch.

4.29 Van der Lubbe gesteht, was verlangt wird

Dr. Oberfohren schildert in seiner Denkschrift, dass Goebbels Plan darin bestand, eine Serie von Brandstiftungen zu entfachen. die durch den Reichstagsbrand gekrönt werden sollten. Zu Brandstiftungen braucht man Brandstifter. Van der Lubbe gesteht, dass er den Reichstag angezündet hat. Van der Lubbe gesteht, dass er am 25. Februar das Berliner Schloss anzuzünden versuchte. Die Blätter melden am 27. Februar über den Schlossbrand:

„Wie erst jetzt bekannt wird, ist am Sonnabend im Berliner Schloss in einem Büroraum im fünften Stock ein geringfügiges Feuer ausgebrochen, das durch die Aufmerksamkeit eines im Schloss stationierten Feuerwehrmannes schnell gelöscht werden konnte. Die Entstehungsursache ist noch nicht völlig geklärt. Man vermutet jedoch eine Brandstiftung. Eine Stunde vor dem Entstehen des Feuers hatte der Hausmeister seinen Rundgang durch das Schloss angetreten und war auch durch das Büro gekommen. Zu jener Zeit war noch nichts Verdächtiges zu bemerken. Bald danach brannte es im Zimmer. Wie sich herausstellte, lag auf dem Fensterbrett ein glühender Kohleanzünder, ebenso unter dem Fenster wie auch auf der Dampfheizung. Die polizeiliche Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.“

Van der Lubbe gesteht, am 25. Februar den Versuch gemacht zu haben, im Wohlfahrtsamt Neukölln Feuer anzulegen. Van der Lubbe gesteht, am 25. Februar den Versuch gemacht zu haben, im Berliner Rathaus Feuer anzulegen.

Dieser van der Lubbe ist ein wahrer Teufelskerl. An einem Tag an drei verschiedenen Orten Berlins Feuer legen! Dazu spricht der Mann gebrochen deutsch. Er ist erst am 18. Februar 1933 in Berlin eingetroffen. Nach sieben Tagen besaß er bereits genügend Ortskenntnis, um im Schloss, im Rathaus und im Wohlfahrtsamt Feuer anzulegen. Neun Tage brauchte er nur. um sich über das Reichstagsgebäude so zu informieren, dass er dort ein und aus ging wie zu Hause.

Van der Lubbe soll als waschechter „Kommunist“ gelten. Zum „Kommunisten“ gehört nach der Vorstellung des Dr. Göbbels ein falscher Pass. Infolgedessen muss van der Lubbe an seinem Namen im Pass eine Änderung anbringen. Er macht aus dem „u“ ein „ü“. So wird mit zwei Strichen aus einem echten Pass ein „gefälschter“.

Van der Lubbe nimmt bereitwilligst „kommunistische Flugblätter“ mit in den Reichstag. Noch niemals ist ein Verbrecher so komplett ausgerüstet mit „Ausweispapieren“ der Polizei entgegengetreten.

4.30 Ein Gespräch mit Torgler am Vorabend des Reichstagsbrandes

Ernst Torgler hatte als Vorsitzender der Kommunistischen Reichstagsfraktion vielfach Anfragen der Zeitungen und Journalisten zu beantworten. Er hat in einer Pressekonferenz der Kommunistischen Reichstagsfraktion am 24. Februar den anwesenden Journalisten erklärt, dass die Kommunisten Nachrichten über eine geplante Provokation der Nazis besaßen. Er berichtete damals, dass unter anderem darüber gesprochen würde, ein Attentat gegen Hitler vorzutäuschen. Die gesamte Auslandspresse und ein Teil der deutschen Presse hat diese Mitteilungen Torglers in großer Aufmachung wiedergegeben. Kurze Zeit nach dieser Pressekonferenz ersuchte der Parlamentsberichterstatter der „Vossischen Zeitung“, Adolf Philippsborn, den Abgeordneten Torgler um eine Zusammenkunft, in der über die geheimen Umtriebe und Pläne der Nationalsozialisten gesprochen werden sollte. Adolf Philippsborn hat dieses letzte Interview mit Torgler im „Gegenangriff“ vom 1. Juli 1933 geschildert.

[Hier folgt im Original der Bericht von Adolf Philippsborn aus dem „Gegenangriff“ vom 1. Juli 1933, der aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben wird.]

Dieser Bericht Philippsborns ist ein Beweis mehr für Ernst Torglers Unschuld. Dieser Mann, der sich selbst gestellt hat, hat mit dem Reichstagsbrande ebenso wenig zu tun wie sein Genosse Koenen und die verhafteten Bulgaren. Wir haben an anderer Stelle nachgewiesen, dass die Kommunistische Partei in vielen Erklärungen gegen den individuellen Terror aufgetreten ist und ihn verdammt hat. Alle „Zeugen“, die Herr Göring nun gegen Torgler und Koenen loslässt (Koenen ist den Polizeischergen entkommen und setzt den antifaschistischen Kampf fort), werden mit ihren bezahlten und präparierten Aussagen die Schuld der beiden Männer nicht beweisen. Ernst Torgler, Wilhelm Koenen, Dimitroff, Popoff, Taneffhaben van der Lubbe nie gesehen. Sie waren nicht die Brandstifter des Deutschen Reichstags.

4.31 Der Beweis für die Schuld der Nazis

Die Widersprüche allein. in die sich die Hitler–Regierung in ihren Erklärungen zum Reichstagsbrande verwickelte, genügten schon, um ein Urteil über die wahren Reichstagsbrandstifter zu fällen. Aber über diese Widersprüche hinaus gibt es direkte Beweise für die Schuld der Nationalsozialisten am Reichstagsbrande. Nicht alle Beweismittel, die uns zur Verfügung stehen, werden hier angeführt. Nur die bedeutendsten und wichtigsten sind in diesem Buche verzeichnet. Der Brand im Deutschen Reichstag wurde um 9 Uhr 16 entdeckt. Die Massenverhaftungen in Berlin begannen kurz nach Mitternacht. Fast sämtliche Haftbefehle waren mit Fotografien der zu Verhaftenden versehen, das Datum des Haftbefehls war mit Tinte eingesetzt. Am 28. Februar wurden allein in Berlin rund 1500 Menschen verhaftet. Kann man in drei Stunden 1500 Haftbefehle ausfüllen, unterschreiben und der Mehrzahl eine Fotografie anheften? Mitteilungen von entlassenen Polizeibeamten geben uns Aufklärung über diese Fixigkeit. Die Haftbefehle wurden in den letzten Tagen vor dem Reichstagsbrand vorbereitet. Nur das Datum blieb offen. Am Morgen des 27. Februar lagen sämtliche Haftbefehle bereit. Sie waren unterschrieben, ehe das Datum eingesetzt wurde.

Am 22. Februar beschloss die Preußische Regierung die Verstärkung des Polizeikorps

durch Hilfspolizei. Zu Hilfspolizeibeamten durften nur Mitglieder der sogenannten nationalen Verbände, also der SA und des Stahlhelm, ernannt werden. Während die Bestellung von Hilfspolizeibeamten, in den Bezirken durch die Regierungspräsidenten bestätigt werden musste, behielt sich der kommissarische Minister des Innern, Göring, das Recht der Ernennung von Hilfspolizeibeamten für Berlin selbst vor. Der Beschluss wurde am 25. Februar, zwei Tage vor dem Reichstagsbrand, der Öffentlichkeit übergeben.

In der ersten amtlichen Meldung über den Reichstagsbrand hat Göring triumphierend verkündet, dass die von ihm durchgeführte Einstellung der Hilfspolizei sich als berechtigt und begründet erwiesen habe.

Die nationalsozialistischen Führer und Minister begnügten sich nicht mit der Schaffung der Hilfspolizei. Am 27. Februar war die gesamte SA von Berlin in ihren Unterkünften und Kasernen zusammengezogen. Ein SA–Mann, der Ende März aus Deutschland geflüchtet ist, berichtet im Pariser „Intransigeant“ über die Alarmbereitschaft der SA. folgendes:

„Am 27. Februar erhielten wir mittags den Befehl, bis auf weiteres in unseren Unterkünften zu bleiben, Strenges Verbot, sich in Gruppen auf der Straße zu zeigen. Nur die Geldsammler mit ihren Büchsen hatten Ausgang, und bestimmte Leute mit Sonderbefehlen. Wir wussten nicht, was das bedeuten sollte, und warteten. Bis auf einmal, um 10 Uhr abends, der Befehl kam ‘Alles im Laufschritt zum Brandenburger Tor! Waffen zu Hause lassen! Absperrungsdienst. Der Reichstag brennt!’ Der Berliner Gruppenführer Ernst versammelte einige von uns in der Bierstube an der Ecke Wilhelm- und Dorotheenstraße. Er beauftragte uns, in die verschiedenen Stadtteile zu eilen und in Kneipen und an Straßenecken zu verbreiten, dass die Kommunisten den Reichstag angezündet hätten, dass man bestimmte Beweise in der Hand habe — kurz alles das, was am nächsten Tage in der Presse stand. Um diese Zeit war noch nicht bekannt, dass van der Lubbe ein Holländer ist und dass der Abgeordnete Torgler als letzter den Reichstag verlassen hatte. Uns wurde dies alles als feststehende Tatsache mitgeteilt, und zwar mit solcher Sicherheit, dass uns alle die Wut gegen die Brandstifter fasste. Wir sausten los und erledigten unsere Aufgaben mit Feuereifer. Je öfter ich meine Geschichte wiederholte, umso ausführlicher wurde sie, und bald fühlte ich mich als Augenzeuge der Brandstiftung.“

Der Gruppenführer Ernst nimmt in der Hierarchie der Hitler–Bewegung einen hohen Rang ein. Aber es gehört mehr als die Weisheit eines Gruppenführers dazu, wenige Minuten nach 10 Uhr schon zu wissen, dass Torgler als Letzter den Reichstag verlassen hatte. Gruppenführer Ernst war in Goebbels und Görings Plan eingeweiht. Ihm fiel die besondere Rolle zu, die SA-Männer zu Herolden der „kommunistischen“ Brandstiftung zu machen.

4.32 Hitler verrät sich

Am 27. Februar 1933 brennt der deutsche Reichstag. Am 27. Februar 1933 sind die wichtigsten Führer der Nationalsozialisten in Berlin, obwohl der Wahlkampf im ganzen Reiche auf dem Höhepunkt steht. Hitler spricht am 27. Februar in keiner Versammlung, Goebbels spricht am 27. Februar in keiner Versammlung. Alle zwei sind in Berlin. Keiner von ihnen hat am Abend des 27. Februar eine Besprechung, eine dienstliche Zusammenkunft, eine Arbeit.

Wenige Minuten, nachdem der Reichstagsbrand gemeldet wird, erscheint Göring, kurz nach ihm Hitler und Goebbels an der Brandstätte. Sefton Delmar (sic!)2 , der Berliner Korrespondent des „Daily Express“ ist in ihrer Gesellschaft. Der faschistische Londoner „Daily Express“ ist eines der wenigen hitlerfreundlichen Blätter in England. Sefton Delmar erfreut sich der besonderen Anerkennung Hitlers. Trotzdem ist der Bericht des „Daily Express“ vom 28. Februar 1933 für Hitler belastender als die Berichte der gegnerischen Auslandsblätter von diesem Tage.

Sefton Delmar schildert in seinem Bericht vom Brandort eine Szene. die sich aller Berechnung nach ungefähr zwanzig bis dreißig Minuten nach der Entdeckung des Brandes abgespielt haben muss. Hitler, der eben an der Brandstätte eingetroffen war, wandte sich an den Vizekanzler von Papen mit folgenden Worten:

„Das ist ein von Gott gegebenes Zeichen. Niemand wird uns nun daran hindern, die Kommunisten mit eiserner Faust zu vernichten.“

Und zu Delmar gewendet, fuhr Hitler fort:

„Sie sind Zeuge einer großen neuen Epoche in der deutschen Geschichte. Dieser Brand ist ihr Beginn.“

Der Kanzler des 3. Reiches sprach diese Worte zu einer Zeit. wo die „Schuld“ der Kommunisten noch gar nicht festgestellt sein konnte, wo van der Lubbe erst mit Hilfe eines Dolmetschers verhört wurde. Das Verhör, das mit van der Lubbe unmittelbar nach seiner Verhaftung angestellt wurde, dauerte nach den übereinstimmenden Berichten der Blätter bis in die Morgenstunden. Van der Lubbe wurde ungefähr um 9 Uhr 20 Abends verhaftet. Er konnte demnach zur Zeit, wo Hitler den eben zitierten Ausspruch tat, noch keinerlei „umfassendes Geständnis“ gemacht haben, das Hitler als Unterlage für seinen Ausspruch, für seine Beschuldigungen gegen die Kommunisten hätte dienen können.

Hitlers Unbeherrschtheit ließ ihn das Wort von der Schuld der Kommunisten zu früh sprechen. Er wartete sein Stichwort nicht ab, er sprach die vier Sätze früher als vorgesehen.

Hitler hat 1930 vor dem Reichsgericht erklärt, in der nationalsozialistischen Bewegung geschehe nichts ohne sein Wissen. Diese Behauptung trifft jedenfalls auf die Brandstiftung im Reichstage zu. Hitler hat die Kommunisten der Brandstiftung im Reichstage beschuldigt, ehe er einen Beweis dafür, eine Aussage darüber besitzen konnte. Welch andere Schlussfolgerung lässt sich daraus ziehen, als dass Hitler den Plan von Göring

2gemeint: Dennis Sefton Delmer (1904–1979).

und Goebbels kannte und billigte. Der Kanzler des „Dritten Reiches“ ist der Mitwisser der Brandstifter.

4.33 Ein Bundesgenosse beschuldigt die Nazis der Brandstiftung

Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“, das Blatt der Schwerindustrie, hatte seit 1930 die Betrauung Hitlers mit der Regierungsführung verlangt. Die Schwerindustrie baute gleich den Deutschnationalen auf die Illusion, Hitler würde sich damit begnügen, die Macht mit den Deutschnationalen zu teilen.

Die ersten Wochen der nationalen Regierung schon enthüllten schwere Gegensätze innerhalb der Regierungskoalition. In der Denkschrift Oberfohrens sind diese Gegensätze mit aller Deutlichkeit aufgezeigt.

Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ bemühte sich, die Stellung der Deutschnationalen zu stärken. Sie sparte in den Anfängen der nationalen Regierung nicht mit Kritik. Und sie ging kurz nach dem Reichstagsbrand, als die Nationalsozialisten das Übergewicht in der Regierung erhielten, sogar soweit, die Erklärungen Görings für unwahr zu erklären und Zweifel an der Schuld der Kommunisten auszusprechen. Das Blatt schrieb am 2. März 1933:

„Politisch ist an dem Brand im Reichstag nur eines völlig unbegreiflich: dass ein Kommunist gefunden werden konnte der so töricht war, das Verbrechen zu begehen. Von einer kommunistisch–sozialdemokratischen Einheitsfront haben wir außer in einigen Reden, Zeitungsartikeln und Anträgen bisher nichts bemerkt. Dass jene Einheitsfront sich ausgerechnet zum Zweck einer Brandstiftung im deutschen Reichstag gebildet haben sollte, ist äußerst unwahrscheinlich. Wir fürchten, dass eine genaue Nachprüfung der Voraussetzungen jener bekannten Bemerkung des Reichskommissars für Inneres die Unhaltbarkeit dieses Vorwurfs beweisen wird. Wenn das der Fall ist, wäre es besser gewesen, ihn gar nicht zu erheben.“

Das ist nicht die Mitteilung einer marxistischen Zeitung, das schreibt das Blatt der Schwerindustrie. Den Herren wurde angst und bange vor ihrem eigenen Spiel.

Der Artikel in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ bestätigt Oberfohrens Mitteilungen. Zu spät. Oberfohren wurde ermordet. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ wurde einige Monate nach dem Reichstagsbrande gleichgeschaltet. Ihr Chefredakteur Dr. Fritz Klein wurde abgesetzt. Nicht lange bevor auch Hugenberg in der Versenkung untertauchte. Die versteckte Drohung, die in der Mitteilung der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ liegt, hat ihren Zweck verfehlt. Die Auflösung der Deutschnationalen Partei war nicht aufzuhalten. Uns allerdings ist der Artikel der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ ein wichtiges Beweismittel. Der Bundesgenosse zeiht Göring der Lüge und zweifelt an der Schuld der Kommunisten. Heißt das nicht, in undiplomatische Sprache übersetzt, die Nazis haben den Reichstag angezündet!

4.34 Warum ließ Göring den Reichstag ohne Schutz?

In den Mitteilungen des amtlichen „Preußischen Pressedienstes“ vom 28. Februar wird gesagt, dass unter dem im Karl–Liebknecht–Haus gefundenen Material auch die Anweisungen für den Reichstagsbrand gewesen wären. Die Durchsuchung des Karl Liebknecht–Hauses fand am 24. Februar 1933 statt. Die gesamte bürgerliche Presse berichtete bereits am 24. und 25. Februar in größter Aufmachung über die angeblichen Mordpläne der Kommunisten. Der Polizeipräsident von Berlin erstattete Göring am 26. Februar Bericht über das angeblich in den „Katakomben“ des Karl-Liebknecht-Hauses gefundene Material. Göring verfügte als kommissarischer Innenminister über die preußische Polizei. Göring war als Reichstagspräsident Hausherr im Reichstag. Niemand hatte so wie er die Möglichkeit, den Reichstag vor einem Anschlag zu schützen. Niemand hatte so wie er die Pflicht, es zu tun.

Göring hat weder die Polizei zum Schutze des Reichstagsgebäudes herangezogen, noch hat er innerhalb des Reichstages selbst irgendwelche Schutzmaßnahmen ergriffen. Wäre die Mitteilung über das angeblich im Karl-Liebknecht-Haus gefundene Material zutreffend, so hätte sich Herr Göring zumindest der Vorschubleistung zu einem schweren Verbrechen schuldig gemacht. Aus der Tatsache, dass Göring nichts zum Schutze des Reichstags unternommen hat, ebenso wie aus der Tatsache, dass die im Karl–Liebknecht–Haus angeblich gefundenen Dokumenten bis zum heutigen Tage nicht veröffentlicht sind, lässt sich nur ein Schluss ziehen: das Material aus dem Karl-Liebknecht-Hause existiert nur in den Berichten des amtlichen „Preußischen Pressedienstes“; die Kommunisten hatten weder die Absicht, noch hatten sie Vorbereitungen getroffen, den Reichstag anzuzünden; hingegen richtete Göring alles darauf ein, den Reichstag abbrennen zu lassen.

4.35 Göring schickt die Reichstagsbeamten vorzeitig nach Hause

Göring hat am Tage des Brandes auch dafür gesorgt, dass die Reichstagsbeamten vor Beendigung der Amtszeit den Reichstag verließen. Am 27. Februar entließ der nationalsozialistische Hausinspektor die diensthabenden Beamten bereits um 1 Uhr mittags aus dem Dienst. Die Beamten erklärten dass die vorzeitige Beendigung des Dienstes den Vorschriften widerspreche. Der nationalsozialistische Hausinspektor befahl ihnen, den Dienst für diesen Tag zu beenden, da doch nichts zu tun sei.

Im Monat März brachten die größten Auslandszeitungen die Mitteilung, dass die Reichstagsbeamten am 27. Februar vorzeitig beurlaubt worden seien. Die Hitler–Regierung hat nicht gewagt, diese Meldung zu dementieren.

4.36 Oberbranddirektor Gempp beschuldigt Göring

Am 24. März erfolgte die überraschende Mitteilung, dass der Berliner Oberbranddirektor Gempp, Leiter der Berliner Feuerwehr, vorläufig beurlaubt worden sei, weil er in seinem Dienstbereich kommunistische Umtriebe geduldet habe. Die kommunistischen Umtriebe, die Oberbranddirektor Gempp angeblich geduldet hatte, bestanden darin, dass er in einer Besprechung mit den Inspekteuren und Brandleitern der Feuerwehr fachmännisehe Mitteilungen über den Reichstagsbrand gemacht hatte, die das Verhalten Görings am Brandorte in sonderbarem Licht erscheinen ließen. Die Mitteilungen Gempps betrafen folgende drei wesentliche Tatsachen:

„In einer Besprechung mit seinen Inspekteuren und Brandleitern hat Herr Gempp kurz vor seinem Ausscheiden Klage darüber geführt, dass die Feuerwehr zu spät alarmiert worden sei. Nur so sei es zu erklären, dass eine etwa 20 Mann starke SA-Abteilung sich bereits am Brandherd befand, als die Feuerwehr endlich erschien. Ferner führte Herr Gempp darüber Klage, dass der kommissarische Innenminister Preußens, Göring, ihm ausdrücklich verboten habe, sofort die höchste Alarmstufe zu verkünden und demgemäß stärkere Feuerwehrkräfte einzusetzen. Schließlich war Herrn Gempp aufgefallen, dass in den nicht zerstörten Teilen des Reichstagsgebäudes große Mengen nicht mehr verwendeten Brandstiftungsmaterials herumgelegen hätten; also in verschiedenen Zimmern, unter und in Schränken usw., Material, das allein einen ganzen Lastwagen gefüllt haben würde.“

Die hier wiedergegebene Meldung wurde am 25. April in der „Saarbrückener Volksstimme“ veröffentlicht und nahm hier ihren Weg durch die gesamte Welt.

Göring beantwortete die Mitteilungen der „Saarbrückener Volksstimme“ nicht etwa mit einer Erklärung, dass die Behauptungen falsch seien. Er nahm sie zum Anlass, Gempp der Untreue zu beschuldigen. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ vom 29. April 1933 gibt Auskunft darüber, wie Göring auf die Enthüllungen der „Volksstimme“ reagierte:

„Der Staatskommissar z. B. V. Dr. Lippert teilt mit: ‘Gegen den am 24. März d. J. vom Staatskommissar z. b. V. Dr. Lippert vorläufig beurlaubten Oberbranddirektor Gempp, Leiter der Berliner Feuerwehr, war die Beschuldigung erhoben worden, dass er in seinem Dienstbereich kommunistische Umtriebe geduldet habe. Gempp hat darauf die Einleitung eines Disziplinarverfahren gegen sich beantragt. Dieser Antrag ist zunächst mit Rücksicht darauf abgelehnt worden, weil der Verdacht anderweitiger Verfehlungen gegen Gempp vorliegt, Es ist nunmehr gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, weil er bei dem Ankauf eines Autos durch den damaligen Dezernenten, den sozialdemokratischen Stadtrat Ahrens, sich der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht haben soll.“

Diese Taktik der Nationalsozialisten, unbequeme Gegner durch kriminelle Beschuldigungen zur Strecke zu bringen, ist nicht nur im Falle Gempp angewendet worden. Unter den gleichen Beschuldigungen wurde der städtische Dezernent für Feuerwehrfragen, Stadtrat Ahrens verhaftet. Auch er hatte kritisiert, dass die Feuerwehr zu spät alarmiert worden war.

Aus den Beschuldigungen Gempps gegen Göring geht klar hervor, dass Göring an der Ausdehnung des Brandes, und nicht an seiner Eindämmung interessiert war. Die Verwüstung, die das Feuer im Reichstag anrichtete, musste möglichst groß und eindrucksvoll sein, deshalb durfte der Brand nicht zu früh gelöscht werden. Drei Tage nach dem Reichstagsbrande schon wurde die Brandstätte zur Besichtigung für das Publikum freigegeben. Der gleiche nationalsozialistische Hausinspektor, der die Beamten am 27. Februar vorzeitig beurlaubt hatte, war nun Führer durch das zerstörte Reichstagsgebäude. Die Menschen drängten sich zu Zehntausenden nach der Brandstätte. Der Führer erklärte „sachkundig“, wie der Brand von den „Kommunisten“ gelegt worden sei. Er vergaß nicht, seine Schilderungen mit Greuelmärchen über die Absichten der Kommunisten auszuschmücken.

Göring, der selbst nicht den Mut hatte, die Behauptungen der „Saarbrückener Volksstimme“ zu dementieren, zwang den Oberbranddirektor Gempp zu einem Dementi. Herr Gempp scheint sich lange gewehrt zu haben. Erst am 18. Juni 1933, nachdem Bell, Hanussen und Oberfohren bereits ermordet waren, erschien eine Mitteilung Gempps in den deutschen Blättern, in der er die Behauptungen der Saarbrückener „Volksstimme“ für falsch erklärte. Es gibt Dementis, welche die Richtigkeit des dementierten Berichts bestätigen. Das verspätete Dementi Gempps ist von dieser Art.

Unter dem Druck der Anklage, die gegen ihn erhoben worden war, aus Furcht vor der Gefängnisstrafe, mit der man ihn bedrohte, hat sich Gempp dem Verlangen Görings gefügt.

4.37 Wo stecken die Urheber dieses Anschlags?

ln der zweiten Märznummer der konservativen Wochenschrift „Der Ring“, die von Heinrich von Gleichen herausgegeben wird, ist zu lesen:

„Der Brand im Reichstag hat zu schärfsten Gegenmaßnahmen der Reichsregierung geführt. Die Behörden befinden sich in einem Zustand höchster Bereitschaft. Die deutsche Öffentlichkeit und die Leitartikel klingen wieder von der Frage: Wie war das möglich? Sind wir denn wirklich ein Volk von blinden Hühnern? Wo stecken die Urheber dieses Anschlages, dessen Rückwirkung zeigt, wie zielsicher sie gehandelt haben? Um eine Antwort auf alle Fragen zu geben, stellen wir nüchtern und sachlich fest: Es fehlt uns an einem Geheimdienst, wie ihn die Engländer und andere Nationen besitzen ... Besäßen wir eine solche Einrichtung. dann würde man heute schon ganz genau wissen, in welcher Richtung die Urheber des Reichstagsbrandes zu suchen wären, ja man würde die eigentlichen Männer schon kennen. Es sind vielleicht Mitglieder der besten deutschen oder internationalen Gesellschaft.“

Heinrich von Gleichen ist eines der einflussreichsten Mitglieder des „Herrenklubs“. Seit Papens Reichskanzlerschaft ist von Gleichen einer der Drahtzieher der Regierungspolitik. Seine Beziehungen zum Präsidentenpalais sind mehr als ausgezeichnet. In der von uns zitierten Mitteilung des „Ring“ beschuldigt von Gleichen in dürren Worten die Hitler-Regierung, dass sie zur Aufklärung des Reichstagsbrandes nichts getan habe. Er fragt, wo eigentlich die Urheber des Anschlages stecken, dessen Rückwirkung zeigt, wie zielsicher sie gehandelt haben? Kann damit etwas anderes gemeint sein, als dass die Nationalsozialisten den Brand angelegt haben, um zielsicher eine Machtposition nach der andern zu erringen?

Der „Ring“ wurde nach diesem Aufsatz verboten.

4.38 Dr. Bell schwatzt aus der Schule

In unserem Kapitel über die braunen Morde ist der Fall des Dr. Bell und sein Tod durch SA-Hand genau geschildert. Hier soll nur Bells Rolle beim Reichstagsbrande behandelt werden. Wir versagen uns, hierbei jene Berichte zu benutzen, die behaupten, Dr. Bell habe am 27. Februar 1933, eine Stunde vor dem Reichstagsbrand bereits einige englische und amerikanische Journalisten darüber informiert, dass der Reichstag brenne. Diese Meldung ist planmäßig von der Hitler-Regierung verbreitet worden. Die Nazis wollten sich eine bequeme Möglichkeit zu einem Dementi und damit zur Diskreditierung der wirklichen Behauptungen Bells verschaffen.

Dr. Bell kannte van der Lubbe sehr gut, er war auch auf das genaueste über die Beziehungen orientiert, die van der Lubbe in Berlin und München zu SA-Kreisen angeknüpft hatte. Obwohl Dr. Bell seit ungefähr einem Jahre in Opposition zur Nationalsozialistischen Parteiführung stand, besaß er noch viele Verbindungsmänner innerhalb der Nationalsozialistischen Partei. Durch sie kannte er die Vorgänge beim Reichstagsbrande. Bell verriet am 3. oder 4. März 1933 im nationalen Klub in der Friedrich-Ebert-Straße seine Kenntnisse über den Reichstagsbrand einem volkspartei1ichen Politiker. Dieser Politiker gab in seinen Briefen einigen Freunden Kenntnis von den Mitteilungen über die wahren Brandstifter, die ihm Bell gemacht hatte. Einer dieser Briefe fiel in die Hände Dalueges, des Leiters der geheimen Staatspolizei.

Der Brief kostete Bell das Leben. Am 3. April wurde er in Österreich, im Städtchen Kufstein von SA-Männern die aus München kamen, ermordet.

4.39 Der Mord an Hanussen

Die Geschichte des Mordes an Hanussen wird ebenfalls in einem anderen Kapitel ausführlich behandelt. An dieser Stelle soll von Hanussen nur die Rede sein, soweit er zum Reichstagsbrand in Beziehungen stand. Der Hellseher Erik Hanussen weihte einen Tag vor dem Reichstagsbrand seine neue Wohnung in Berlin (Lietzenburgerstr. 16) ein, die er „Palast des Okkultismus“ nannte. Am Fest der Einweihung nahmen einige Führer der SA, darunter auch Graf Helldorf, sowie Künstler, Schauspieler und Journalisten teil. Unter ihnen war ein Berichterstatter des „Berliner 12-Uhr-Blatt“. In der Hellsehséance, die Hanussen bei diesem Fest veranstaltete, erklärte er unter anderem wörtlich: „ich sehe ein großes Haus brennen“.

Hanussen publizierte in der ersten Märznummer seiner Wochenschrift „Hanussens Bunte Wochenschau“einen Aufsatz über die politische Lage. In diesem Artikel schrieb er, dass er den Reichstagsbrand vorausgewusst habe, dass er aber nicht habe darüber öffentlich sprechen dürfen.

Hanussens bester Freund, der Führer der Berliner SA, Graf Helldorf, ist einer der Brandstifter des Reichstages gewesen. Von Helldorf hat Hanussen vor dem Reichstagsbrand Informationen erhalten, die ihm ermöglichten „hellzusehen“. Hanussen muss sehr viel gewusst haben. Das geht aus einer eidesstattlichen Versicherung hervor, die wir von dem ehemaligen Chefredakteur des „Berliner 12-Uhr-Blatt“, Dr. Franz Höllering, erhalten haben.

[Hier folgt im Original die eidesstattliche Versicherung von Franz Höllering (1896–1968), die aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben wird.]

Zu einer Zeit, wo in den Zeitungsredaktionen erst die ersten vagen Nachrichten über den Reichstagsbrand eingelaufen waren. sprach Hanussen bereits davon, dass der Reichstagsbrand von den Kommunisten angelegt worden sei und schwere Folgen haben werde. Diese Äußerung Hanussens beweist, dass sein Informator in hohen Kreisen der SA zu suchen ist.

Der Jude Hanussen hat die Herrschaft Hitlers, die er so sehnsüchtig herbeigewünscht, nicht lange genossen.

Am 7. April 1933 wurde seine Leiche in einer kleinen Tannenschonung an der Landstraße von Baruth nach Neuhof gefunden.

Hanussen starb von Nazihand.

4.40 Doktor Oberfohren wird ermordet

Nach Bell Hanussen, nach Hanussen Dr. Oberfohren. Von diesen drei, die das Geheimnis des Reichstagsbrandes genau kannten, war Dr Oberfohren der gefährlichste. Bell konnte man als politischen Abenteurer abtun, Hanussen als Charlatan. Dr. Oberfohren war ein einflussreicher Politiker, Führer der Deutschnationalen Reichstagsfraktion. Noch im Februar 1933 hatte er in einer Wahlrede erklärt, die Hitler-Regierung würde in ihrer derzeitigen Zusammensetzung bestehen bleiben, wie immer auch die Wahlen ausfielen. Dr. Oberfohren war ein Erzreaktionär. Seine Denkschrift zeigt, dass es ihm nur darum ging, die Machtpositionen der Deutschnationalen zu erhalten. Der Schlussteil der Denkschrift zeigt die letzte Phase des Kampfes innerhalb der Reichsregierung. Die Denkschrift kostete Dr. Oberfohren das Leben!

So sehr die Deutschnationale Partei mit den schärfsten Maßnahmen gegen die Kommunisten einverstanden ist, so wenig billigt sie die Brandstiftung durch die Koalitionsfreunde. In der Kabinettssitzung am Dienstag wurde zwar den schärfsten Maßnahmen gegen die Kommunisten und zum Teil auch gegen die Sozialdemokraten zugestimmt. Es wurde jedoch kein Zweifel daran gelassen, dass die Brandstiftung das Ansehen der nationalen Front im Auslande aufs schärfste schädigen würde. In der Verurteilung wurde bei dieser Kabinettssitzung mit den schärfsten Ausdrücken nicht gespart. Es gelang den nationalsozialistischen Ministern nicht, das Verbot der Kommunistischen Partei durchzudrücken. Die Deutschnationalen brauchten, wie bereits oben gesagt, die kommunistischen Abgeordneten, um den Nationalsozialisten nicht die absolute Mehrheit im Parlament zu ermöglichen. In der Kabinettssitzung wurde gleichzeitig Herrn Göring auf das strengste untersagt, seine im Karl–Liebknecht–Haus gefundenen Fälschungen der Öffentlichkeit zu übergeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung dieser plumpen Fälschungen die Regierung nur noch mehr belasten würde. Besonders ungelegen war der Regierung auch gekommen, dass der kommunistische Abgeordnete Torgler, der Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion, sich am Dienstagmorgen der Polizei zur Verfügung gestellt hatte. Seine Flucht wäre wünschenswerter gewesen. Die Tatsache aber, dass er, der eines solchen Verbrechens beschuldigt war, sich nach den Verhaftungen tausender kommunistischer Funktionäre und bei drohendem Standgericht der Polizei zur Verfügung stellte, um den Beschuldigungen seiner Partei entgegentreten zu können, war der Regierung äußerst unangenehm. Herr Göring wurde beauftragt, zu dementieren, dass sich der Abgeordnete Torgler freiwillig gestellt habe. Das Echo der Weltpresse aber, das dem Reichstagsbrand folgte, war so unerwartet einmütig, dass das Ansehen der nationalen Regierung aufs Schärfste erschüttert wurde. So sehr Göring und Goebbels die Stillegung der kommunistischen und sozialdemokratischen Wahlpropaganda gelegen kam, so sehr sie wussten, dass die breiten Massen der Kleinbürger, Angestellten und Bauern das Gerücht vom Reichstagsbrand glauben würden und demgemäß der NSDAP als der Vorkämpferin gegen den Bolschewismus ihre Stimme geben würden, so wenig waren sie erbaut über die Stellungnahme der deutschnationalen Minister im Kabinett. Das Verbot der Kommunistischen Partei war ihnen wieder nicht zugebilligt worden. Mit Verbitterung fühlten Sie sich mit ihren maßlosen Ansprüchen in der eisernen Umklammerung der Deutschnationalen des Stahlhelms und der Reichswehr. Es war ihnen klar, dass man so rasch wie möglich aus dieser Umklammerung herauskommen müsse. Es wurde hin- und herberaten. Schließlich entschlossen sich die Gruppen zu dem Gewaltstreich in der Nacht vom 5. zum 6. März. Es wurde geplant, die Regierungsviertel zu besetzen, von Hindenburg die Umbildung der Regierung zu verlangen. In diesem Falle sollte von Hindenburg die Vertretung der Reichspräsidentenschaft auf Adolf Hitler übertragen und im gleichen Augenblick durch Adolf Hitler Göring zum Reichskanzler ernannt werden. Die Beratungen gingen auch dahin, diese Aktion gegebenenfalls anlässlich eines großen Propaganda-Umzuges der SA und SS durch Berlin, verbunden mit einer Huldigung vor Adolf Hitler, Freitag, den 3. März durchzuführen. Dieser große Propaganda–Umzug wurde nun mit allen Mitteln vorbereitet. Schon waren zahlreiche auswärtige Formationen der SA in der Stadt die Straßen für den Durchmarsch des Siegeszuges polizeilich gesichert, der Verkehr umgeleitet, und Tausende erwarteten in der Wilhelmstraße den Vorbeimarsch vor dem Führer Adolf Hitler. Da sich die Gerüchte verdichtet hatten, dass bei diesem Marsch das Regierungsviertel besetzt werden sollte, wurde im letzten Augenblick durch die deutschnationalen Minister durchgesetzt, dass Adolf Hitler auf den Vorbeimarsch in der Wilhelmstraße Verzicht leistete. Den Tausenden in der Wilhelmstraße wurde plötzlich zu ihrer Verwunderung mitgeteilt, dass der Zug der SA einen anderen Weg nehmen und die Wilhelmstraße nicht berühren werde, sondern vielmehr durch die Prinz-Albrechtstraße nach dem Westen weitergeleitet werde. Allerdings mussten sich die Deutschnationalen dazu verpflichten, nun auch ihrerseits auf einen Durchzug des Stahlhelms durch das Regierungsviertel Verzicht zu leisten. Dieser Aufmarsch des Stahlhelms war für den Wahltag als Huldigungsmarsch für Hindenburg angekündigt worden. In diese Abänderung willigten die Stahlhelmführer ein. Die Lage für die deutschnationalen Minister wer außerordentlich ernst. Das Wahlergebnis in Lippe-Detmold hatte gezeigt, wie groß die Gefahr war, dass deutschnationale Wähler mit fliegenden Fahnen zu den Nationalsozialisten übergingen. Der ungehemmten Propaganda der Nationalsozialisten war zudem die deutschnationale Propaganda nicht gewachsen. Der Herrenklub, die Gruppen um den Stahlhelm, die deutschnationalen Führer berieten. Nach der gerade noch am Freitagnachmittag abgewendeten Besetzung des Regierungsviertels musste man sich für die drohende Gefahr der Nacht vom 5. auf den 6. März nicht nur mit Reichswehr und Stahlhelm rüsten. Es war klar, dass die Massen nicht mehr hinter dem alten Generalfeldmarschall, sondern hinter ihrem Abgott Adolf Hitler standen. Gegen diese Massen und gegen diese Massenstimmung nur Waffen einzusetzen, wäre vergeblich gewesen. Also war es notwendig, ebenso rücksichtslos wie Göring und Göbbels beim Reichstagsbrand vorzugehen. Es wurde folgender Plan festgelegt: Die Öffentlichkeit bekommt eine amtliche Mitteilung über die bisherigen Ergebnisse der Untersuchung gegen die Brandstifter. Diese Mitteilung wird so abgefasst, dass man im Notfall jederzeit auf sie hinweisen könnte, mit der Feststellung, dass man schon damals den nationalsozialistischen Attentätern auf der Spur gewesen sei. Eine solche amtliche Mitteilung konnte man dann in der Nacht vom 5. auf den 6. März als Druckmittel gegenüber den nationalsozialistischen Ministern benutzen, wenn diese wirklich ihren Plan der Besetzung des Regierungsviertels durchsetzen wollten. Man beabsichtigte auf diese Weise die nationalsozialistischen Massen zu verwirren und nach Möglichkeit für die nationale Front unter Führung der Deutschnationalen und für Hindenburg zu gewinnen. Man bereitete einen dementsprechenden Aufruf an das nationale Deutschland vor, in dem Hindenburg die Pläne der gewaltsamen Machtergreifung enthüllte, Göring, Hitler und Göbbels der Brandstiftung bezichtigte, unter Hinweis auf das bereits früher herausgegebene amtliche Communiqué, und die Millionen Nationalsozialisten aufforderte, sich geschlossen hinter die Führung des Generalfeldmarschalls zu stellen, um die nationale Front gegen den Marxismus zu retten. Dadurch hoffte man, die nationalen Massen bereitzumachen, eine Militärdiktatur unter Führung des Generalfeldmarschalls zu unterstützen. Der Generalfeldmarschall selbst sollte der Huldigung des Stahlhelms fern bleiben, die Nacht vom 5. und 6. außerhalb im Schutze der Reichswehr verweilen und die Reichswehr selbst marschbereit stehen.

4.41 Fememörder - Brandstifter

Im Zimmer des Breslauer Polizeipräsidenten steht eine große gerahmte Fotografie, auf der fünf junge Menschen zu sehen sind. Diese fünf jungen Menschen haben 1932, im schlesischen Dorf Potempa, einen polnischen Arbeiter mit einer in der Kriminalgeschichte einzig dastehenden Bestialität ermordet. Das Gericht hatte die Mörder zum Tode verurteilt, der Reichskanzler Papen hat ihre Begnadigung erwirkt, der Reichskanzler Hitler gab ihnen die Freiheit wieder. Ihr Bild steht auf dem Schreibtisch des Breslauer Polizeipräsidenten.

Sie verstehen einander sehr gut, die Mörder von Potempa und der Polizeipräsident Edmund Heines. Auch er war wegen Mordes zu Tode verurteilt, auch er wurde begnadigt, auch er hat nicht lange im Gefängnis gesessen. Der Oberleutnant Heines nimmt in Hitlers Reich eine hohe Stellung ein. Er ist Obergruppenführer der SA, genau wie Göring und der General von Epp. Dr. Oberfohren hat in seiner Denkschrift nachgewiesen, dass Heines der Führer jenes Trupps War, der den Reichstag anzündete:

Oberfohren schrieb in seiner Denkschrift:

„Unterdessen gingen die Beauftragten des Herrn Göring unter Führung des SA-Führers von Schlesien, des Reichstagsabgeordneten Heines, durch die Heizungsgänge vom Palais des Reichstagspräsidenten durch den unterirdischen Gang in den Reichstag. Für jeden einzelnen der ausgesuchten SA– und SS–Führer war die Stelle genau bezeichnet, wo er anzusetzen hatte. Am Tage vorher war Generalprobe abgehalten worden. Van der Lubbe ging als 5. oder 6. Mann. Als der Beobachtungsposten im Reichstag meldet, dass die Luft rein ist, begaben sich die Brandstifter an die Arbeit. Die Brandlegung war in wenigen Minuten vollendet. Auf dem gleichen Weg, auf dem sie gekommen waren, gingen sie nach getaner Arbeit zurück. Van der Lubbe blieb allein im Reichstagsgebäude zurück.“

Die Behauptung Dr. Oberfohrens, dass Heines der Führer der Brandstifterkolonne gewesen sei, wird auch von anderen Eingeweihten bestätigt. Unter anderem hat Dr. Bell in den letzten Mitteilungen, die er seinen Freunden zukommen lassen konnte, ausdrücklich erklärt. dass die Führung der Brandstifterkolonne in den Händen von Heines lag.

Heines war für diese „Arbeit“ wie geschaffen. Heines ist eine Landsknechtnatur: Er mordet auf Befehl, er schießt auf Befehl, er legt auf Befehl Feuer.

4.42 Der strategische Stützpunkt der Brandstifter

Es genügte, die Widersprüche in den amtlichen Berichten der Nazis zu enthüllen. es genügte der Indizienbeweis, den wir geführt haben, um die Schuld der Nazis am Reichstagsbrand eindeutig festzustellen. Aber selbst wenn diese Beweise nicht vorhanden wären, wenn die Werkzeuge Görings die Provokation sorgfältiger vorbereitet hätten, bliebe noch immer das entscheidende Beweismittel für die Brandstiftung durch die Nazis bestehen. Von diesem Beweismittel soll jetzt gesprochen werden.

Die „Vossische Zeitung“ vom 1. März 1933 berichtete aus Regierungskreisen folgendes:

„Es wird erklärt, es liege der einwandfreie Beweis dafür vor, dass der Vorsitzende der Kommunistischen Reichstagsfraktion, Abgeordneter Torgler, sich mit dem Brandstifter mehrere Stunden im Reichstagsgebäude aufgehalten habe, und dass er auch mit anderen an der Brandstiftung beteiligten Personen zusammen gewesen sei. Es wird hinzugefügt, dass die anderen Täter eventuell durch die unterirdischen Gänge im Zusammenhang mit den Heizungsanlagen des Reichstages, die das Reichstagsgebäude selbst und das Gebäude des Reichstagspräsidenten verbinden, entkommen sein könnten.“

Es führt, wie wir in der Einleitung dieses Kapitels zeigten, tatsächlich ein unterirdischer Gang vom Reichstagsgebäude zum Hause des Reichstagspräsidenten. Inhaber dieses Amtes, Bewohner dieses Hauses, zu dem der unterirdische Gang führt, war in der Zeit des Reichstagsbrandes Hermann Göring. Er bewohnt das Haus, durch das nach seinen eigenen Angaben die Täter entkommen sind.

Hermann Göring ist nicht nur Preußischer Ministerpräsident, Polizeiminister und Reichstagspräsident. Hermann Goring ist zugleich Obergruppenführer der SA. Hermann Göring hat einen Spezial-Sturm der SA, den Sturm G, zu seiner Verfügung. Sein Haus ist ständig von einer Stabswache bewacht, die aus mindestens 30 Mann besteht.

Der amtliche „Preußische Pressedienst“ hat gemeldet, dass zum Herbeischaffen des Brandmaterials mindestens sieben Mann notwendig waren, während die Brandlegung von zehn Menschen besorgt worden sei. Demnach sind, wenn wir uns diese amtlichen Angaben zu eigen machen, mindestens zehn Menschen unmittelbar an der Reichstagsbrandstiftung beteiligt gewesen.

Es ist mit aller Sicherheit anzunehmen, dass im Deutschen Reichstage zahlreiche Brandherde in den verschiedensten Teilen des Gebäudes gelegt wurden. Anders wäre die Schnelligkeit, mit der sich das Feuer in diesem großen Gebäude ausbreitete, nicht erklärlich. Diese vielen Brandherde verlangten eine große Menge Brandmaterials. Das Gewicht des Brandmaterials muss einige Zentner betragen haben. Oberbranddirektor Gempp hat in seinem fachmännischen Bericht vor den Brandinspektoren und Brandleitern erklärt, dass er nach dem Brande noch große Mengen unverbrannten Brandmaterials gefunden habe. Zum Abtransport dieses Materials sei ein Lastauto nötig gewesen. Diese Erklärung Gempps bestätigt die Annahme, dass die Brandstifter große Mengen Brandmaterials in den Reichstag geschafft haben.

4.43 Wie wurde das Brandmaterial in den Reichstag gebracht?

Wir haben zu Beginn dieses Kapitels eine Schilderung der Schwierigkeiten gegeben, die der Besucher zu überwinden hat, wenn er in den Deutschen Reichstag gelangen will. Der Zugang zum Reichstag ist dem Besucher nur durch Portal 5 möglich. Er hat eine Reihe von Reichstagsbeamten zu passieren. Ist es vorstellbar, dass unter den Augen der Reichstagsbeamten sieben bis zehn Männer zentnerweise Brandmaterial in den Reichstag schleppen, ohne dass es einem einzigen der Empfangsbeamten auffällt? Selbst der befangenste Beurteiler wird zugestehen müssen, dass kein Brandstifter und keine Gruppe von Brandstiftern es wagen konnte, das Brandmaterial durch Portal 5 zu transportieren.

Ebenso verhält es sich mit dem sogenannten Abgeordneten–Eingang, dem Portal 2. Der Zugang durch Portal 2 ist nur den Reichstagsabgeordneten gestattet. Die Vorstellung, dass Reichstagsabgeordnete unter den Augen der Beamten, die am Portal 2 ihren Dienst versehen, zentnerweise Brandmaterial in den Reichstag bringen, ist nicht weniger absurd als die Vorstellung, dass das Brandmaterial durch Portal 5 in den Reichstag transportiert wurde.

Die Brandstifter mussten demnach einen andern Weg wählen, einen Geheimweg, der ihnen gestattete, unbemerkt und von den diensthabenden Beamten ungesehen, in den Reichstag zu gelangen und das Brandmaterial an Ort und Stelle zu bringen. Es gibt einen einzigen geheimen Weg zum Reichstag. Das ist der unterirdische Gang, der das Haus des Reichstagspräsidenten mit dem Reichstagsgebäude verbindet. Der unterirdische Gang ist die strategische Anmarschstraße für die Brandstifterkolonne gewesen.

Wer den unterirdischen Gang zum Reichstage benutzen will, muss zuerst Görings Haus, das Haus des Reichstagspräsidenten, passieren. Er muss demnach an der Stabswache vorbei, die ständig Görings Haus bewacht. Er läuft außerdem Gefahr, von einem der Bewohner des Göringschen Hauses gesehen zu werden. Ist es vorstellbar, dass Kommunisten durch Görings Haus hindurch zum unterirdischen Gang gehen, ohne von der Stabswache (30 Mann!) angehalten und verhaftet zu werden? Ist es vorstellbar, dass Kommunisten durch Görings Haus hindurch zentnerweise Brandmaterial transportieren, ohne von der Stabswache angehalten und verhaftet zu werden? Ist es vorstellbar. dass Kommunisten durch Görings Haus flüchten?

Das ist unmöglich. Jeder Kommunist, der in den Februar–Tagen versucht hätte, Gö-

rings Haus zu betreten, wäre verhaftet worden.

Für die Kommunisten war es unmöglich, auf dem Weg über Görings Haus und durch den unterirdischen Gang in den Reichstag zu gelangen. Für wen war es möglich?

Am unauffälligsten und ohne auch nur den geringsten Verdacht bei der Stabswache zu erwecken, konnten nur führende Nationalsozialisten Görings Haus betreten. In diesem Hause fanden viele Besprechungen zwischen Göring und den Spitzenfunktionären der Nationalsozialisten statt. Kein SA–Mann konnte auf den Gedanken kommen, Männer, die in seiner Partei hohe Stellungen bekleiden, und die er oft in Görings Haus kommen sah, anzuhalten. Für sie bestand keine Gefahr. Sie konnten ungehindert ein- und ausgehen. Dies gilt vor allem für höhere SA–Funktionäre, denen als „Vorgesetzten“ der Stabswache ein völlig ungehemmtes Auftreten im Hause Görings gesichert war. Sie konnten ohne jede Schwierigkeit in kleinen Mengen und unbemerkt das notwendige Brandmaterial in Görings Haus bringen. Auf die Stabswache konnte es selbst nicht auffällig wirken, wenn eine Anzahl Kisten deklariert als „Akten“ oder sogar als „Waffen“ im Keller des Hauses eingelagert wurden (Waffentransporte waren in jenen Tagen im Nazilager allerorts an der Tagesordnung).

Görings Haus war die Schlüsselstellung für den Angriffgegen den Reichstag. Wer Görings Haus zur Verfügung hatte, konnte gegen das Reichstagsgebäude unternehmen, was er wollte. Görings Haus war der Brückenkopf, von dem aus die Brandkolonne zum Sturme antrat. Görings Haus war das Depot für ihre Brandmaterialien. Görings Haus war der sichere Port, in den sie nach vollbrachter Tat flüchten konnten.

4.44 Die Brandstifterkolonne

Wir sprachen davon, dass es nur für SA-Führer möglich war, in Görings Haus zu gelangen. ohne Verdacht zu erwecken. Auch Oberfohren spricht in seiner Denkschrift von ausgesuchten SA– und SS–Führern. Es ist klar. dass die nationalsozialistische Führung, die den Plan zum Reichstagsbrand ausheckte und organisierte, alles Interesse daran hatte, ihre zuverlässigsten Prätorianer mit der Durchführung des Plans zu betrauen. Goebbels und Göring konnten sich nicht in die Hände eines beliebigen SA–Sturms geben. Goebbels und Göring konnten sich nicht der Gefahr aussetzen, dass ein unzufriedener SA-Mann die wahren Brandstifter verriet. Goebbels und Göring mussten ihre Mithelfer in den Reihen der obersten Funktionäre suchen. Es mussten Männer gefunden werden, die einerseits vor keinem Verbrechen zurückscheuten, andererseits durch viele gemeinsam begangene Verbrechen mit der nationalsozialistischen Führung und ihrem Schicksal so eng verbunden waren, dass kein Verrat zu befürchten war. Die nationalsozialistische Führung ist reich an Männern, die diese Voraussetzung erfüllen. In ihren Reihen befinden sich Fememörder vom Schlage der Oberleutnant Heines und Oberleutnant Schulz, kriminelle Verbrecher vom Schlage der Dr. Ley und Kaufmann, degenerierte und pervertierte Aristokraten Schlage des Grafen Helldorf. Aus dieser Schar von Männern, die mit Existenz und Leben an die Naziführung unlösbar gekettet sind, wurde die Brandstifterkolonne zusammengestellt. Die Leitung erhielt, wie wir aus dem Bericht Oberfohrens wissen, der Fememörder Heines. Sein erster Gehilfe war der Fememörder Schulz, und unter seinem Kommando arbeitete der Führer der Berliner SA, Graf Helldorf.

4.45 Wie geschah die Brandstiftung?

Die nachfolgende schematische Zeichnung eines Kriminalisten zeigt die erste Phase der Brandstiftung. Die Kolonne sammelte sich in Görings Haus. Heines, Schulz, Helldorf und die anderen konnten ungehindert die Stabswache passieren, der sie als SA–Führer bekannt waren. Van der Lubbe ist vermutlich mit dem Grafen Helldorf in Görings Haus gekommen.

Die erste Aufgabe, welche die Kolonne nunmehr zu bewältigen hatte, war der Trans-

port des Brandmaterials. Dazu benutzten die Brandstifter den unterirdischen Gang, der von Görings Haus in den Reichstag führt. Vermutlich musste der Weg mehrmals gemacht werden. Sie begannen ihre Arbeit auf ein verabredetes Signal, das ihnen meldete, dass die letzten Abgeordneten den Reichstag verlassen hatten. Eine Gefahr der Entdeckung durch die diensthabenden Reichstagsbeamten bestand nicht, denn diese waren durch den nationalsozialistischen Hausinspektor vor Beendigung der Dienstzeit nach Hause geschickt worden. Die Verteilung des Brandmaterials auf die verschiedenen Stellen, das Begießen der leicht entzündlichen Stoffe mit Petroleum, Benzin und anderem muss eine geraume Zeit in Anspruch genommen haben. mindestens zwanzig Minuten. Dann wurden die Brandherde entzündet.

Die ersten Berichte der Polizei und der Feuerwehr sprachen von sieben bis zehn Brandstiftern und von vielen Brandherden. Niemand in Deutschland glaubte, dass die Brandstifter auf dem gewöhnlichen Wege in den Reichstag gelangt und auf dem gewöhnlichen Wege geflüchtet seien. Es erhob sich die Frage: wie sind die Brandstifter entkommen? Jedes unvorsichtige Wort eines Polizisten, eines Feuerwehrmannes, jede Zeitungsnachricht konnte eine Überraschung bringen. Göring war in höchster Bedrängnis. Er griffzu einem alten Trick. Bevor ein anderer behauptete die Brandstifter seien durch den unterirdischen Gang geflüchtet, wollte Göring es selbst sagen. Er wollte damit der drohenden Gefahr begegnen, er wollte harmlos erscheinen lassen, was höchst verdächtig war. Göring selbst sprach aus, dass die Brandstifter durch den unterirdischen Gang entkommen seien. Er hat diesen Ausspruch bitter bereut. Der Trick misslang. Nie wieder war in einer Ministerrede, in einem amtlichen Bericht von diesem unterirdischen Gang zu Görings Haus die Rede. Görings Ausspruch sollte vergessen werden.

Wir haben ihn nicht vergessen. Jawohl: die Brandstifter sind durch den unterirdischen Gang entkommen, aber sie konnten diesen Gang nur benutzen, weil sie wussten, dass er zu Görings Haus führt. Görings Haus, das hieß für sie: Sicherheit. Der amtliche „Preußische Pressdienst“ vom 28. Februar schrieb, dass die Brandstifter genaue Ortskenntnis besessen hätten. Wem war es leichter möglich, sich genaue Ortskenntnis zu beschaffen, den unterirdischen Zugang bis ins Letzte zu prüfen und zu studieren, als den Freunden des Reichstagspräsidenten Göring? Er war Herr im Reichstag. Er konnte seine Freunde an Hand der Pläne über jeden Winkel informieren. Er war Herr im Palais des Reichstagspräsidenten. Er konnte seine Freunde bei sich empfangen. Er konnte in seinem Hause das Versteck und Depot für das Brandmaterial schaffen. Er war Preußischer Minister des Innern. Er besaß die Polizeigewalt in ganz Preußen. In Görings Hand waren alle Möglichkeiten vereint, den Reichstagsbrand vorzubereiten.

4.46 Van der Lubbe im brennenden Reichstag

Der „Preußische Pressedienst“ hat der öffentlichen Meinung vorzuspiegeln versucht, van der Lubbe habe nicht fliehen können, weil er keinerlei Ortskenntnis besessen habe. Alle anderen Mithelfer des van der Lubbe waren nach Angabe des „Preußischen Pressedienstes“ und Görings ortskundig. Es wäre ein leichtes für sie gewesen, van der Lubbe mitzunehmen und zu „retten“ Aber van der Lubbe durfte nicht „gerettet“ werden. Van der Lubbe ist für die Tat von den homosexuellen SA-Führern, die in der Brandstifterkolonne mitmarschierten, als Werkzeug empfohlen worden. Durch seine Person sollte bei der Brandstiftung der Kommunismus dargestellt werden. Diesem eitlen, ruhmsüchtigen, halbblinden Werkzeug klar zu machen, dass es für eine „große Rolle“ ausersehen sei, war leicht. Van der Lubbe musste im brennenden Reichstag zurückgelassen werden und wurde zurückgelassen, weil er das Beweismittel gegen die Kommunisten war. Van der Lubbe hat seine Rolle gespielt, so gut er konnte. Er ließ sich im brennenden Reichstag verhaften. Er hatte Hemd und Jacke abgeworfen, um ein „echtes“ Bild des „kommunistischen Brandstifters“ zu stellen. Er gestand die Brandstiftung im Reichstag. Er gestand jede Brandstiftung die gewünscht wurde: im Neuköllner Wohlfahrtsamt, im Berliner Rathaus, im Berliner Schloss. Und van der Lubbe wird weiterhin alles gestehen, was seine Auftraggeber von ihm verlangen. Er wird gegen Torgler alles aussagen, was ihm seine nationalsozialistischen Auftraggeber vorschreiben. Er wird gegen Dimitroffalles aussagen, was gewünscht wird. Er wird jeden belasten, den seine nationalsozialistischen Freunde vernichten wollen. Er wird jeden entlasten, den seine nationalsozialistischen Freunde schützen wollen.

4.47 Hermann Göring

Alle Geständnisse van der Lubbes konnten doch nicht verhindern, dass die zweite Aufgabe, die ihm zugedacht war, misslang: durch sein Hervortreten, durch seine bereitwilligen Geständnisse die wahren Brandstifter vor den Augen der Welt zu verdecken. Hierfür war die Figur „van der Lubbe“ zu winzig, war seine Rolle zu durchsichtig. Die Welt durchschaute den Betrug; sie erkannte, wer dahinter steckt, sie sah: den Kapitän Hermann Göring, Obergruppenführer der SA, Minister des Deutschen Reiches, Preußischen Ministerpräsidenten und Minister des Innern, Präsidenten des Deutschen Reichstags.

Hauptmann Göring hat uns im Reichstagshandbuch seine Biographie gegeben. Es ist eine Geschichte der Orden. Im Leben dieses Menschen scheint sich nichts anderes ereignet zu haben als Ordensverleihungen. Selbst seine engeren Freunde, ehemalige Offiziere wie er, haben in der Biographie, die im Reichstagshandbuch wiedergegeben ist, auf die Erwähnung ihrer Orden verzichtet. Nur Hermann Göring hat sie alle aufgezählt.

Der Kapitän Göring ist am 12. Januar 1893 in Rosenheim in Bayern geboren. Auch wenn man es nicht aus seiner Biographie wüsste, würde man keinen Augenblick daran zweifeln, dass er in der Kadettenschule erzogen wurde.

Görings „Biographen“ erzählen gern von seinen Heldentaten als Jagdflieger im Kriege. Sie vergessen hinzuzufügen, dass Göring seine Jagdflüge im Morphiumrausch ausgeführt hat. Die Morphiumspritze war sein ständiger Begleiter und ist es bis heute geblieben.

Die „Biographen“ Görings berichten, dass er sich 1924/25 in Rom aufgehalten hat. Sie vergessen hinzuzufügen, dass er 1923 aus Deutschland floh, als der Hitlerputsch misslang. Der „Held des We1tkrieges“, der „Wo1kenstürmer“, desertierte, als ihm einige Monate Festungshaft drohten. Er war nicht vom Tode bedroht wie jene deutschen Arbeiterführer, die innerhalb und außerhalb Deutschlands unter Einsatz ihres Lebens den Hitler-Faschismus bekämpfen. Göring desertierte angesichts einer kleinen Festungsstrafe.

Seine „Biographen“ berichten, dass Göring 1925/26 in Stockholm gewesen ist und dort bei einer Fluggesellschaft gearbeitet hat. Sie vergessen hinzuzufügen, dass Hermann Göring nach den offiziellen Berichten der Stockholmer Polizeipräfektur im Jahre 1925 in der Anstalt Langbro interniert war, weil ihn ein Arzt für geistesgestört erklärt hatte. Er wurde später im Hospital Konradsberg bei Stockholm untergebracht, aber er musste infolge seines Verhaltens nach Langbro zurücktransportiert und dort unter Verschluss gehalten werden. Er konnte in Privatanstalten nicht länger gepflegt werden, denn das Personal weigerte sich, ihn zu bewachen. Auch in Langbro hatte er so heftige Ausbrüche von Tobsucht, dass er in die Abteilung für schwere Fälle gebracht werden musste.

Wir veröffentlichen in unserem Bilderteil die Kartothek-Karte, die über die Einlieferung Görings in die Irrenanstalt Langbro Auskunft gibt. Alle Dementis Görings und alle Klagen, die er nun durch die schwedische Regierung gegen die Blätter, die diese Meldung über ihn brachten, anstrengen lässt, werden vergeblich sein. Das Braunbuch veröffentlicht den unwiderleglichen dokumentarischen Beweis, dass Göring im Irrenhaus interniert war.

Die „Biographen“ Görings berichten gern über seine Ehe mit Karin von Fock. Sie war in erster Ehe mit dem schwedischen Kapitän Kantzow verheiratet. Nach der Scheidung prozessierten die früheren Eheleute wegen der Vormundschaft über den Knaben Thomas. Während einer der Gerichtsverhandlungen, am 22. April 1926 wurde dem Gericht ein Gutachten des Gerichtsarztes Karl A. Lundberg vorgelegt, das wir in unserm Bilderteil wiedergeben. In diesem Gutachten wird eindeutig erklärt, dass Göring schwerer Morphinist sei. Die Morphiumsucht Görings ist demnach gerichtsnotorisch. Das Gericht hat beschlossen. dass Göring nicht zum Vormund des Knaben Thomas bestellt werden kann. Der Nationalsozialismus hat dem Morphinisten Göring die Vormundschaft über 60 Millionen Deutsche anvertraut.

Am 10. März 1933 hielt Göring eine Rede in Essen, in deren Verlauf er unter anderem sagte: „Ich habe meine Nerven bisher nicht verloren.“ Mit dieser ausweichenden Antwort hoffte er, die Mitteilungen der Auslandspresse über seinen Nervenzustand zum Verstummen zu bringen. Er rechnete damals nicht damit, dass dokumentarische Belege über seine Nervenverfassung, seine Geistesgestörtheit, seine Morphiumsucht bestehen. Wir veröffentlichen diese Dokumente nicht. um sensationelle Details aus dem Privatleben Görings zu enthüllen. Wir veröffentlichen sie, um zu zeigen, welchen Männern der Nationalsozialismus die Macht in die Hand gegeben hat. Im „dritten Reich“ ist der mächtigste Mann nach Adolf Hitler ein notorischer Morphinist, dem ein schwedisches Gericht die Fähigkeit zur Vormundschaft abgesprochen hat, ein Mensch, der wegen Geistesgestörtheit im Irrenhaus interniert war.

Es ist kein Zufall. dass dieser Göring eine führende Rolle im Dritten Reich spielt. In ihm ist die ganze Brutalität des alten preußischen Offizierkorps repräsentiert, das seit 1918 ununterbrochen zur Macht drängte. In ihm ist der Sadismus der Offiziere repräsentiert, der in diesen Monaten zu Tausenden von Morden und Zehntausenden von brutalen und grausamen Misshandlungen geführt hat. In ihm ist jener Offiziersklüngel repräsentiert, der Rosa Luxemburg und Karl Liehknecht ermordete, der in Ungarn Ströme von Blut vergoss, der in Finnland weisse Galgen errichtete, der ganz Hitler-Deutschland zu einer braunen Hölle gestaltete.

In Göring ist der Sinn der nationalsozialistischen Politik repräsentiert. Nicht der Arbeiter, nicht der Angestellte, nicht der Mittelständler wird durch den Nationalsozialismus vertreten. Der Nationalsozialismus vertritt die Interessen der herrschenden Klasse, vertritt die Interessen der Herrenkaste. Dem Nationalsozialismus wurde die politische Macht in die Hände gegeben, damit er das bestehende wirtschaftliche System erhalte und es gegen die anstürmenden Kräfte der sozialen Revolution schütze. Zur Verteidigung dieser Interessen, zur Verteidigung der Pfründe die ihm im Staat eingeräumt wurden, hat der Nationalsozialismus seine höchsten Spitzenfunktionäre aus den Reihen des ehemaligen Offizierskorps, des Adels und des hohen Beamtentums geholt, Dieser Hauptmann Göring, brutal bis zum Letzten, verlogen bis zum Letzten, feige bis zum Letzten, trägt das wahre Gesicht des Nationalsozialismus.

Dieser Hauptmann Göring ist der Organisator des Reichstagsbrandes. Sein Parteigenosse Goebbels hat den Plan erdacht, Göring hat ihn durchgeführt. In seiner Hand waren alle Möglichkeiten vereint. In seine Hand war alle notwendige Macht gegeben. In seiner Hand liefen alle Fäden zusammen. Der Morphinist Göring hat den Reichstag angezündet.